Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Alb-Donau-Kreis
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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1 |
20.09.2024 |
Countdown Pizzaservice |
Vöhringer Straße 72 |
31.07.2024 |
Bei einer Kontrolle in nebenstehendem Betrieb am 31.7.2024 wurden die Verdachtsproben “Artischocken“, “Penne gekocht“, “Tomatensoße“ und “Oliven ganz“ erhoben. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen beurteilte die Proben “Artischocken“, “Penne gekocht“ und “Tomatensoße“ mit Gutachten vom 3.9.2024 aufgrund der deutlich erhöhten Keimgehalte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und daher als nicht sicher im Sinne des Art. 14 Abs. 2 b in Verbindung mit Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Die Probe „Oliven ganz“ wurde vor Ort in einem unsauberen Behältnis mit deutlichen Korrosionsspuren aufbewahrt. Die Anforderung nach einem sauberen intakten Gefäß entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3 war somit nicht erfüllt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3. |
Die Lebensmittel wurden sofort aus dem Verkauf genommen. |