Lebens­mittel­kon­trolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebens­mittel­über­wachungs­behörden Baden-Württembergs

Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.

karte-bw-lmk.jpgLink zu den Daten des Bodenseekreises. Link zu den Daten des Landkreises Tübingen. Link zu den Daten des Landkreises Ravensburg. Link zu den Daten des Landkreises Böblingen. Link zu den Daten des Landkreises Karlsruhe. Link zu den Daten des Ostalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Biberach. Link zu den Daten der Stadt Stuttgart. Link zu den Daten des Landkreises Esslingen. Link zu den Daten des Hohenlohekreises. Link zu den Daten des Landkreises Waldshut. Link zu den Daten des Landkreises Göppingen. Link zu den Daten der Stadt Pforzheim. Landkreis Schwäbisch-Hall Link zu den Daten der Stadt Baden-Baden. Link zu den Daten der Stadt Heidelberg. Link zu den Daten des Landkreises Ludwigsburg. Link zu den Daten des Landkreises Rastatt. Link zu den Daten des Zollernalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Sigmaringen. Link zu den Daten des Landkreises Freudenstadt. Link zu den Daten des Landkreises Lörrach. Link zu den Daten des Alb-Donau-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Ulm. Link zu den Daten des Landkreises Tuttlingen. Link zu den Daten des Landkreises Emmendingen. Link zu den Daten des Rems-Murr-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Mannheim. Link zu den Daten des Landkreises Reutlingen. Link zu den Daten des Landkreises Konstanz. Link zu den Daten des Landkreises Rottweil. Link zu den Daten des Schwarzwald-Baar-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Calw. Link zu den Daten der Stadt Heilbronn. Link zu den Daten des Ortenaukreises. Link zu den Daten des Landkreises Heilbronn. Link zu den Daten der Stadt Karlsruhe. Link zu den Daten des Rhein-Neckar-Kreises. Link zu den Daten des Enzkreises. Link zu den Daten der Stadt Freiburg im Breisgau. Link zu den Daten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Link zu den Daten des Neckar-Odenwald-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Heidenheim. Link zu den Daten des Main-Tauber-Kreises.
Neueste Veröffentlichungen:
02.10.2026 Heilbronn, Land Asia House
30.09.2026 Stuttgart, Stadt Obst und Gemüse Wanouseh
28.09.2026 Karlsruhe, Land Gio's der Bäcker
24.09.2026 Ortenaukreis Diyar's Laufsteg
21.09.2026 Böblingen Al Aleem Kebabhaus
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Stand: 03.10.2026
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Breisgau-Hochschwarzwald

22.04.2026

Fini-Resort Badenweiler Betriebs-Gesellschaft mbH

Blauenstraße 15
79410 Badenweiler

25.03.2026

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Aufschnittmaschine für Wurstwaren stark verschmutzt war. An den Lebensmittelkontaktflächen, wie dem Schneideblatt und der Auflage, auf der die Wurst beim Schneiden abgelegt wird, befanden sich alte, braune, fettige Lebensmittelrückstände. Auch die Rührmaschine in der Vorbereitungsküche war stark verschmutzt. An mehreren Stellen lösten sich alte, fettige Teigrückstände. Mit dieser wurden verschiedene Teige und Massen hergestellt. Die Eismaschine im Thekenbereich war im Inneren stark verschmutzt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen von Getränken benutzt wurden, hatten unmittelbaren Kontakt zu den Verschmutzungen.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Die Mängel wurden vom Betrieb behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

11.05.2026

Gutmann Eiernudeln

Kupfertorplatz 9
79206 Breisach am Rhein

09.04.2026

In einem Produktionsraum, in dem Kuchen und Teige hergestellt wurden, wurde ein erheblicher Mückenbefall festgestellt. Ein neben einem Teigkneter in der Produktion gelagerter Sack Roggenmalzpulver wies eine Motte auf. Darüber hinaus war der Sack mit einer Flüssigkeit kontaminiert. Im Produktionsbereich für Eiernudeln wurde in einer Ecke und auf einer Ablage neben einer Produktionsmaschine Mäusekot festgestellt. In dem Produktionsraum wurden Teige offen in einem Teigkneter vorgehalten. In einem Raum mit Schimmelbefall an den Wänden wurden Eiernudeln getrocknet.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

29.05.2026

Bäckerei Kirschner

Staltengasse 2
79379 Müllheim

06.05.2026

In einer Brötchenanlage, in der Wasserwecken hergestellt wurden, befand sich eine größere Anzahl an kleinen Reismehlkäfern in dem Vorratsbehälter der Mehlbestäubungsvorrichtung. Die Gärträger in der Anlage waren altverschmutzt. Die Lebensmittelkontaktflächen waren mit schwarzen sporenartigen Verfärbungen überzogen. Die Wasserweckteiglinge hatten direkten Kontakt zu den altverschmutzten Gärträgern.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Die Wasserwecken wurden durch den Betrieb entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

01.09.2026

Trés Jolie

Marktplatz 3
79199 Kirchzarten

31.07.2026

Die Lebensmittelkontaktflächen der Eiswürfelmaschine waren stark verschimmelt. Auf den betroffenen Flächen waren deutliche dunkelschwarze bis grünlich-braune Verfärbungen erkennbar. Die hergestellten Eiswürfel kamen unmittelbar mit diesen verunreinigten Flächen in Kontakt. Sie wurden anschließend in die Gläser der Gäste gegeben und zur Kühlung der ausgegebenen Getränke verwendet.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Eiswürfelmaschine wurde direkt nach der Kontrolle durch den Betreiber gereinigt.

Böblingen

07.05.2026

Glashouse Bar/Lounge

Graf-Ulrich-Str. 6
71229 Leonberg

27.03.2026

Die zur Ausgabe von Getränken verwendeten Gläser wurden auf verschmutzten und verstaubten Matten abgestellt und hafteten teilweise daran. Zitrusfrüchte, die zur direkten Verwendung in Getränken bestimmt sind, lagerten unverpackt in einem erheblich verschmutzten Kühlschrank. Die Eismaschine sowie der Eiscrusher, in denen Eis zur Verwendung in Getränken hergestellt bzw. verarbeitet wird, waren erheblich verschmutzt und mit Ablagerungen behaftet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb konnte nach der Nachkontrolle durch die Behörde am 28.03.2026 wieder eröffnet werden. Eiswürfel werden aktuell zugekauft. 

Böblingen

18.08.2026

Yazgülü Supermarkt Sindelfingen

Mercedesstr. 9-11
71063 Sindelfingen

30.07.2026

Im Kühlraum wurden verschimmelte Lebensmittel vorrätig gehalten. Retoure-Ware im Tiefkühler war nicht gekennzeichnet und somit nicht zu unterscheiden von frischer Ware. Offene Lebensmittel wurden auf verschmutztem Boden gelagert. An den Wänden der Küche befanden sich Bohrlöcher und Fliesenschäden. Die Gefahr, dass Fremdkörper in Lebensmittel gelangen ist gegeben. Die Eismaschine, in der Eis für die Kühlung von offenem Fisch produziert wird, war verschmutzt. Bei der Anlieferung wurden unzählige Maden festgestellt. Im Teigkasten der Bäckerei waren tote und lebende Fliegen vorhanden. Die Arbeitsplatte in der Fischabteilung war stark verschlissen. An der Theke, in der offener Fisch lagerte, stand streng riechendes Wasser. Im Imbissbereich wurden die Kühltemperaturen nicht eingehalten. Händehygiene war nicht möglich, aufgrund nicht funktionsfähigem Waschbecken. In der Bäckerei gab es stark verschmutzte Backbleche und Teigbehälter. Mit Rissen beschädigte Holzbrettchen waren im Einsatz.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 24.08.2026 waren die Mängel behoben.

Böblingen

25.08.2026

Sai Gon - Hotel Krone

Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen

31.07.2026

In der Küche befand sich unter den Tischen und Regalen Mäusekot. Die Bodenabläufe waren stark altverschmutzt, sodass ein Abfließen von Reinigungswasser unmöglich war. Es wurden verdorbene und nicht mehr frische Lebensmittel, wie z.B. Karotten und Ananas, vorgefunden. Lebensmittel wurden wiederholt in nicht geeigneten Behältnissen und Tüten gelagert. Es wurden wiederholt stark verschmutzte Lebensmittelbehältnisse festgestellt. Im Kühlraum wurden wiederholt auf stark rostigen Einlegeböden Lebensmittel gelagert. Regalböden, auf denen Geschirr, Teller und Schalen zur sofortigen Nutzung vorgehalten wurden, waren stark verfettet. Es wurden wiederholt stark verschmutzte Gewürzbehältnisse festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 1 bis Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr. 8 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; 

Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet.

Böblingen

21.09.2026

Al Aleem Kebabhaus

Schulstr. 18
71034 Böblingen

02.09.2026

Es wurden verdorbene und verschimmelte Lebensmittel (Oliven, Ananas, Reis, Eier) zum Verzehr bereitgehalten. An der Wand am Pizzaofen und in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsplatte gab es Fliesenschäden. Die Arbeitsplatte sowie die Silikonfugen waren stark beschädigt und massiv verschmutzt. Der Zwischenbereich von Arbeitsplatte und der Wand war altverschmutzt. Die vorhandenen Oberflächendefekte und die massiven Verunreinigungen erhöhen die Gefahr mikrobieller Kontamination der dort zubereiteten Speisen durch Abplatzungen und freiliegende Untergründe. Beschädigte Oberflächen sind schwer zu reinigen und zu desinfizieren.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Mängelbeseitigung wurde behördlich angeordnet.

Emmendingen

09.09.2026

Kim Wok

Riegeler Str. 7
79331 Teningen

27.07.2026

Am 27.07.2026 wurde in Ihrem o.g. Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass mehrere Oberflächen von Geräten, Ausrüstungen, Gegenständen mit Lebensmittelkontakt, Wandflächen verschmutzt und teilweise schadhaft waren. U.a. waren die Einsätze der Gemüsehobelmaschine, Nudelsiebe, Gewürzbehältnisse und Gemüseeinsätze der Saladette verschmutzt. Des Weiteren wurden Lebensmittel unsachgemäß bei falschen Temperaturen gelagert. So wurde bei Sojasprossen, welche bei 2 bis 4°C zu lagern sind, Oberflächentemperaturen von 14 bis 15 °C gemessen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1a i.V.m. Anhang IX Nr. 2, 3 und 5 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b der VO (EG) 178/2002

Noch im Rahmen der Kontrolle wurde als Folge dieser Feststellungen bis zur Abstellung der festgestellten Mängel eine Betriebsschließung mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.07.2026 waren die Mängel vollständig beseitigt.

Enzkreis

16.04.2026

Da Enzo Pizzeria

Karlstr. 2
75203 Königsbach-Stein

20.03.2026

Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle war die gesamte Bierschankanlage, laut den vorgelegten Unterlagen, seit dem 25.08.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die Zapfhähne wurden daraufhin abgeschraubt und zerlegt. Dabei fanden sich im Inneren zahlreiche Ablagerungen von Bierschleim und alten Hefeansammlungen. Hier bestand die Gefahr, dass diese Verunreinigungen in die ausgeschenkten Getränke gelangten. Der Gläserspüler stand noch vom Vortag unter Wasser. Auf dem Sieb und an der Glasbürste hatte sich ein schleimiger Belag gebildet. Ein muffiger Geruch war deutlich wahrnehmbar. In der Gläserdusche befanden sich im Sprühbereich sichtbare Versporungen. Die verschmutzten Komponenten des Gläserspülers kamen unmittelbar mit den Trinkgläsern in Berührung.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002; Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a und b; § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Die Schankanlage sowie der Gläserspüler wurden vorübergehend gesperrt und die Reinigungsmängel behoben.

Enzkreis

16.06.2026

Landgasthof Bären

Bärenstr. 2
75217 Birkenfeld

24.03.2026

Im Betrieb wurden mehrere nicht sichere und für den menschlichen Verzehr ungeeignete Lebensmittel vorgefunden, die für die Zubereitung von Speisen bereitgehalten wurden: Geriebener Mozzarella mit farblicher Abweichung und Geruch nach Verdorbenem, eine angefangene Packung Sauce Béarnaise mit Schimmelauflagerung, eine angefangene Packung Schlagsahne mit säuerlichem Geruch, verdorbene frische Kräuter (Minze) sowie Mangos mit Schimmelbildung, ein sporig verschimmelter Hefezopf in der Brotbox, verdorbenes Gemüse (fauliger Salat, Fenchel mit faulen Stellen, matschig/fauliger roter Paprika), gewürzte Pangasiusstücke mit stechendem fischigen Geruch, nicht mehr genießbarer Eierstich mit Farbveränderung und verdorbenen Geruch. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt: Die Oberflächen des Gyrosgrills waren durch einen eingebrannten Belag altverschmutzt; die Oberflächen des Küchenblocks und der Ablageflächen waren altfettig und altverschmutzt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002; Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO(EG) Nr. 852/2004; § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Die festgestellten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. Eine Nachkontrolle am 27.03.2026 bestätigte die Beseitigung der Mängel.

Enzkreis

09.07.2026

Müller Fleisch GmbH

Industriestr. 42
75217 Birkenfeld

28.04.2026

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde (blaue Folienteile in einer Bratwurst) wurde das betroffene Produkt „Grobe Bratwurst“, (gekauft in einer Aldi-Filiale), als Verdachtsprobe gezogen. Bei der Überprüfung der amtlichen Probe wurden durch ein staatl. Untersuchungsamt weitere kleine blaue Folienteile gefunden. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.05.2026 wurde festgestellt, dass das Material im Rahmen der Produktion in die Wurst gelangte.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 in Verbindung mit Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 3 VO 852/2004 sowie § 3 Satz 1 LMHV

Vom Betrieb wurde die betroffene Produktionslinie überprüft. Mögliche Ursachen, die zu einem Eintrag führen, werden abgestellt bzw. optimiert.

Esslingen

21.04.2026

Neva Markt

Bahnhofstraße 24
73240 Wendlingen

13.03.2026

Bei einer Plankontrolle am 13.03.2026 wurden 9, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der gesamten Fleisch- sowie der Oliventheke zahlreiche Mausepillen vorgefunden. Unter einem Verkaufsregal lagen 2 tote Mäuse.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Die Abgabe von Lebensmitteln an der Bedientheke wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Mittag des selben Tages nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden.

Esslingen

08.04.2026

Ganesh Restaurant

Plochinger Straße 5
73730 Esslingen am Neckar

12.02.2026

Bei der Kontrolle am 12.02.2026 wurden 25 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Küche und im Gastraum des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Der Bodenbereich war unsauber. Ausrüstungsgegenstände z.B. die Mikrowelle und das Schneidbrett waren altverschmutzt. Der Fußbodenbereich hinter der Theke war altverschmutzt. Am Handwaschbecken im Personal-WC war kein Warmwasser sowie keine Handseife und Papierhandtücher vorhanden.

Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4

Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Küche untersagt. Am 20.02.2026 wurde aufgrund der erfolgten Reinigung und der getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen durch den Schädlingsbekämpfer die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung für den Betrieb wieder freigegeben.

Esslingen

23.04.2026

Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG

Am freien Feld 2
73669 Lichtenwald

20.03.2026

Am 20.03.2026 erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde eine Beschwerdekontrolle. Grund war die wiederholte Sichtung von Mäusen. Während der Kontrolle wurden in mehreren Bereichen Ansammlungen von Mäusekot vorgefunden. Insbesondere im Bereich der Selbstbedienungstheke für Backwaren. Auch das vorhandene Verpackungsmaterial für diese Backwaren war durch Mäusekot und Mäuseurin kontaminiert.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c VO (EG) 852/2004

Das Aufbacken und die Abgabe von Backwaren wurde untersagt. Es wurde die Entsorgung aller im Verkauf befindlichen Backwaren, sowie das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers und eine Grundreinigung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 präsentierte sich die Selbstbedienungstheke für Backwaren in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. Das Abgabeverbot wurde somit aufgehoben.

Esslingen

28.04.2026

Aybar´s Center Yazgülü Supermarkt

Heinrich-Hertz-Straße 23
70794 Filderstadt

02.03.2026

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden 45, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. An betriebsspezifischen Arbeitsgeräten wie (Fleischwolf, Knochensäge, Dönerschneidemesser, Küchenroboter usw.) wurden z.B. gravierende Altverschmutzungen und verkrustete Fleischreste vorgefunden. In den Kühl- und Tiefkühllagern war der Boden stark verschmutzt. Die Fleischtheke war stark altverschmutzt.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II

Am Kontrolltag wurde die Nutzung der stark verunreinigten Geräte untersagt und die Schließung der gesamten Fleischabteilung angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2026 war der Betrieb zufriedenstellend grundgereinigt und die Nutzung der Fleischabteilung sowie der beanstandeten Geräte wurde wieder freigegeben.

Esslingen

29.04.2026

Happy Baker Stuttgart

Karlstraße 22
70794 Filderstadt

18.03.2026

Bei einer unangekündigten Kontrolle am 18.03.2026 wurden insgesamt 46 Mängel im Bereich der Betriebshygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Die wesentlichen Verstöße umfassten: Bereits zubereitetes Hackfleisch wurde ungekühlt gelagert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wies dieses eine Kerntemperatur von 24 °C auf. Dieser Verstoß wurde bei einer Nachkontrolle erneut festgestellt. Eine amtliche Probenahme bestätigte den mikrobiellen Nachweis von Staphylococcus aureus (Lebensmittelvergifter). Zudem waren Ausrüstungsgegenstände und Bedarfsgegenstände erheblich verschmutzt. Insbesondere Abrollschieber für Backwaren wiesen massive schwarze Verschmutzungen sowie Stockflecken an der Ober- und Unterseite auf. Ein entsprechendes Sachverständigengutachten dokumentiert diese Mängel. In einem Großgebinde Mayonnaise wurden altverschmutzte Löffel vorgefunden.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II

Als Sofortmaßnahmen wurde eine umgehende Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet, sowie die Entsorgung des Hackfleisches veranlasst. Bei der am Folgetag durchgeführten, angekündigten Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Hygienemängel bereits beseitigt wurden. Weitere Nachkontrollen wurden durchgeführt.

Esslingen

19.05.2026

ZEN Asian Fusionfood

Imanuel-Maier-Straße 2
73257 Köngen

31.03.2026

Bei einer Plankontrolle am 31.03.2026 wurden 10, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der Einrichtung im Vorbereitungsraum, der Spülküche sowie der Bedientheke eine Vielzahl an toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben vorgefunden. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Obwohl es keine schädlingsfreie Verwahrung von Lebensmitteln gewährleistet, wurde ein bereits von der Lebensmittelüberwachung Esslingen gesperrtes Außenlager verwendet.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. Das Außenlager wird nicht mehr für die Lagerung von Lebensmitteln verwendet.

Esslingen

30.06.2026

Café Dostlar

Schafstraße 8
72622 Nürtingen

09.06.2026

Bei einer Plankontrolle am 09.06.2026 wurden 15, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die Küche wies starke Altverschmutzungen auf und befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Ausrüstungsgegenstände (z.B. Töpfe, Pfannen, Geschirr, Grill) waren altverschmutzt. Das Handwaschbecken war zugestellt und nicht funktionsfähig. Der Bodenbereich und die Wände waren unsauber. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Eismaschine und der Fußbodenbereich hinter der Theke waren altverschmutzt. Es gibt aktuell kein Personal-WC, dies wird als Getränkelager genutzt.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 Verordnung (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a a) LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt.

Esslingen

01.07.2026

King Kebap

Stadtplatz 1
73249 Wernau

18.05.2026
19.05.2026

Im Rahmen von Betriebskontrollen (23.03.2026; 30.03.2026; 05.05.2026; 08.05.2026) wurden in dem Betrieb hygienische Mängel festgestellt. Bei der Kontrolle am 05.05.2026 wurden Verdachtsproben von dem augenscheinlich veränderten Frittierfett (Verfärbung) sowie von den verschmutzten und feuchten Geschirrhandtüchern, die sich im Kühlschrank auf mit Teiglingen befindlichen Wannen mit darin befindlichen Teiglingen befanden, gezogen.
Das Frittierfett wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 18.05.2026 als nicht sicheres Lebensmittel beanstandet. Der stark ausgeprägte Verderb des gebrauchten Frittierfettes wurde sowohl sensorisch als auch analytisch durch den hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden nachgewiesen. Das Frittierfett selbst sowie die darin zubereiteten Lebensmittel sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet zu beurteilen.
Das feuchte Geschirrtuch aus dem Kühlschrank wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 19.05.2026 aufgrund eines sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes beanstandet. Es wurden insbesondere verderbniserregende Keime (Pseudomonaden; aerobe Milchsäurebakterien, Schimmelpilze und Entereobacteriaceae) sowie der krankmachende Keim Bacillus cereus nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um einen Lebensmittelintoxikationserreger, der Magen-Darm-Erkrankungen verursachen kann.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a) LFGB; Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 und Kapitel IX Nr.3

Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 21. und 22.05.2026 zu den im Gutachten festgestellten Beanstandungen gemäß § 28 LVwVfG angehört.

Esslingen

07.07.2026

Restaurant Muskat

Flughafenstraße
70629 Leinfelden-Echterdingen

28.05.2026

Bei einer Beschwerdekontrolle am 28.05.2026 wurden 27, teils erhebliche, Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich des Vorbereitungsraumes sowie hinter der Bedientheke insbesondere um die Geschirrspülmaschine herum eine Vielzahl an lebenden Deutschen Schaben unterschiedlicher Entwicklungsstadien festgestellt. Im hinteren Bereich des Vorbereitungsraumes war eine Vielzahl an Fliegen festzustellen. Am Boden, unter der Backtheke, wurden zudem diverse Mäusepillen vorgefunden. Ein Kühlschrank wies eine deutlich erhöhte Lagertemperatur von 15°C auf. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Des Weiteren waren sowohl die Wand also auch mehrere Regale im Kühlraum mit schwarzen Anhaftungen (augenscheinlich Schimmelbildung) verschmutzt.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 4 und 5

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Des Weiteren wurde eine Wanne mit einer Hackfleischzubereitung vor Ort entsorgt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden.

Esslingen

30.07.2026

Pasha Kebap

Kirchheimer Straße 19
72622 Nürtingen

19.06.2026

Im Rahmen einer Betriebskontrolle vom 08.06.2026 wurden in dem Betrieb hygienische Mängel festgestellt. Bei der Kontrolle wurde eine Verdachtsprobe von dem augenscheinlich veränderten Frittierfett gezogen. Das Frittierfett wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 19.06.2026 als nicht sicheres Lebensmittel beanstandet. Der stark ausgeprägte Verderb des gebrauchten Frittierfettes wurde durch den hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden nachgewiesen. Das Frittierfett ist als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet zu beurteilen.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Artikel 14 Abs 3 und Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB

Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 23.06.2026 zu den im Gutachten festgestellten Beanstandungen gemäß § 28 LVwVfG angehört.

Esslingen

18.08.2026

Gasthaus Ochsen

Oberdorfstraße 20
73257 Köngen

17.07.2026

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle am 17.07.2026 wurden 26, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Kühlraum des Betriebes wurden verschiedene teils deutlich überlagerte Lebensmittel vorgefunden. In einem Topf mit Soße waren ein Nachtfalter sowie eine Fliege festzustellen. Mehrere Regale im Kühl- sowie Vorbereitungsraum waren altverschmutzt. Im Bereich der Küche und des Vorbereitungsraumes war eine Vielzahl an Fliegen festzustellen. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen der Küche sowie des Vorbereitungsraumes vorgefunden. Die Kühleinheit der Theke wies innenliegend zahlreiche Bereiche mit Schimmelbildung auf.

§12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 1 Nr.9 LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr.1a

Noch bei der Betriebskontrolle wurden diverse Lebensmittel vor Ort entsorgt und umfangreiche Reinigungsarbeiten eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 23.07.2026 waren die schwerwiegendsten Hygienemängel behoben.

Esslingen

10.09.2026

Asia Gourmet

Rennstraße 30
73728 Esslingen am Neckar

27.07.2026

Bei einer Betriebskontrolle am 27.07.2026 wurden 18, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. So war im gesamten Betrieb der Boden altverschmutzt, sowie im Bereich des Buffets und der Kaffeemaschine. Zudem konnte im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall festgestellt werden (Thekenbereich, Küche, Sushiküche, Grillstation, Selbstbedienungsbuffet). Außerdem wurde Mäusekot / Mäusebefall im Bereich des Lagers zur Küche vorgefunden.

Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4

Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 30.07.2026 konnte aufgrund der nachweisbar beseitigten Mängel, die Speiseabgabe wieder freigegeben werden.

Esslingen

09.09.2026

Altes Fuhrmannshaus

Burgstr. 1
73207 Plochingen

31.07.2026

Bei einer Beschwerdekontrolle am 31.07.2026 wurde in dem Betrieb ein starker Schabenbefall festgestellt. Lebende Schaben befanden sich sowohl im Thekenbereich als auch im Gastraum des Betriebes. Zudem wurde unter der Spüle im Thekenbereich Schadnagerkot vorgefunden. Außerdem befand sich der Betrieb insgesamt in einem mangelhaften hygienischen Zustand. Ablageflächen waren mit Staub- und Schmutzansammlungen stark altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Die Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken wurde vor Ort bis zur Behebung der Mängel untersagt.
Die Untersagung konnte bei der Nachkontrolle am 24.08.2026 nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. 
Ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet. 

Esslingen

16.09.2026

Metzgerei Widmayer

Lichtäcker 6
73770 Denkendorf

06.08.2026

Im Rahmen einer geplanten Routinekontrolle wurden am 06.08.2026 in dem genannten Betrieb 33, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Gang zwischen dem Verkaufsbereich und der Produktion wurde ein Schabenbefall festgestellt. In einem Kühlraum wurden verunreinigte, äußerlich verschmutzte Eimer mit Gewürzen und Marinaden vorgefunden. Ein Darmschweißgerät zum Verschließen von befüllten Naturdärmen wurde nach Benutzung im Lagerraum der Produktion altverschmutzt vorgefunden. In einem Produktionskühlraum, in dem frisches und fein zerkleinertes Fleisch zur weiteren Verarbeitung vorrätig offen gelagert wurde, befanden sich in unmittelbarer Nähe dazu versporte Eurokisten. Auch darin befindliche Gegenstände wie Gewürzdosen und Kunststoffbehältnisse waren ebenfalls versport. Im Trockenlager wurden Wurstkonserven in Kisten gelagert, von denen eine Konserve so aufgeplatzt war, dass der Inhalt ausgetreten ist. Der Inhalt dieser Wurstkonserve war bereits mit Maden befallen. Die Maden wurden auch auf dem Boden des Trockenlagers vorgefunden. 

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a.a) LFGB, Artikel 4 Abs. 2  i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) 852/2004

Die Mehrzahl der vorgefundenen Mängel wurde am Kontrolltag bzw. bis zur Nachkontrolle am 11.08.2026 beseitigt.

Freiburg, Stadt

02.09.2026

Café Fino

Granatgässle 3
79102 Freiburg i.Br.

28.07.2026

Auf der Arbeitsfläche im Thekenbereich wurde Mäusekot direkt neben gereinigten Kaffeetassen vorgefunden. Die Kaffeetassen wurden auf einem Blech/Tablett zur Befüllung und Abgabe an die Verbraucher*innen bereitgehalten. Auch unmittelbar neben dem auf der Arbeitsfläche abgestellten Kaffeestempel („Tamper“) bei der Espressomaschine befanden sich Verunreinigungen durch Mäusekot.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei der Nachkontrolle am 29.07.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde.

Göppingen

01.09.2026

Alte Station

Bahnhofstr 25
73098 Rechberghausen

13.08.2026

Bei der Kontrolle wurden insgesamt etwa zwölf teilweise erhebliche Mängel im Bereich der Betriebshygiene festgestellt. Im Pizzabereich wurden Schadnagerexkremente festgestellt, unter anderem auf einem Geschirrtuch auf dem eine elektrische Reibe für z.B. Käse abgestellt war. In der Küche wurde auf Tellern in einem Tellerwärmer Schadnagerkot festgestellt. Die Küche wies insbesondere in den Rand- und Bodenbereichen erhebliche Verunreinigungen und ebenfalls Schadnagerexkremente auf. Aufgrund der festgestellten hygienischen Zustände im Pizzabereich sowie in der Küche waren die dort behandelten bzw. gelagerten Lebensmittel als nicht sicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde der Betrieb auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Zudem wurde die Entsorgung der oben genannten offen gelagerten Lebensmittel größenordnungsmäßig circa 100 kg angeordnet, darunter Wurstwaren, Käse, Pizzabrot, Fleisch und verschiedene Pizzabeläge.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Nach einer behördlichen Abnahme am 08.09.2026 kann die Gaststätte wieder öffnen. Das Unternehmen hat bereits beabsichtigte Umbaumaßnahmen mit der Mangelbehebung kombiniert

Göppingen

15.09.2026

Sushi Palace

Bachstraße 39
73079 Süßen

25.08.2026

Der gastronomische Liefer- und Abholservice wurde am Nachmittag des 25.08.2026 anlässlich einer Beschwerde durch die Lebensmittelüberwachung überprüft. Dabei wurden zahlreiche und erhebliche Hygienemängel mit Gesundheitsrisiken festgestellt. Die Küche und verschiedene Arbeitsgeräte, wie beispielsweise Schneidebretter, Mikrowelle und Behältnisse, waren stark verunreinigt. Dabei war erkennbar, dass das fertig zubereitete Sushi mit dem verfärbten Schneidebrett in Berührung kommt. Zudem war im Betrieb ein massiver Befall durch Frucht- und Schmeißfliegen gegeben. Die unter diesen Umständen offen vorgefundenen Lebensmittel, wie zum Beispiel geschnittener Fisch, Salate und Obst sowie bereits verzehrsfertige To- Go- Boxen, wurden als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet eingestuft. Bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle zeigte sich das Lebensmittelunternehmen kooperationsbereit. Die Entsorgung der unsicheren Lebensmittel wurde überwacht. Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Nach einer behördlichen Abnahme 03.09.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnen

Heidelberg, Stadt

17.09.2026

Kaminklause - Meson Madrid

Zähringer Str. 1
69115 Heidelberg

12.08.2026

Es wurden diverse Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren z. T. altverschmutzt und verfettet (z.B. Messer, Spritzbeutel, Küchenwaage, Schöpfkellen, Frittierkorb). Kühlmöbel waren innen teilweise stark versport. Darin wurden Lebensmittel z.T. offen gelagert (Schinken, angeschnittene Zitronen, Muscheln in trüber Flüssigkeit). Bei vakuumierter Rinderleber mit abgelaufenem MHD ließen Färbung und milchig trüber Fleischsaft auf Verderb des Produkts schließen.

Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden vom Betreiber umgehend entsorgt. Die Nachkontrolle am 21.08.2026 ergab, dass umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt worden waren. Die Tätigkeit konnte wieder aufgenommen werden.

Heilbronn, Land

17.08.2026

Bäckerei Kipp GmbH

Heilbronner Straße 51
74211 Leingarten

06.07.2026

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden folgende Mängel festgestellt:

Im Lagerraum der Konditorei waren Walnüsse mit Motten und Gespinsten befallen. Im Verkaufsraum wurden in unmittelbarer Nähe zu offenen, zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln sowie Papiertüten zum Verpacken von Lebensmitteln und der Brotschneidemaschine Schaben festgestellt. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Backwaren.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Aufgrund der vorgefundenen Zustände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen.

Nach Beseitigung der Mängel konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Heilbronn, Land

02.10.2026

Asia House

Heilbronner Straße 65
74189 Weinsberg

28.07.2026

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden folgende Mängel festgestellt: Es wurde augenscheinlich verdorbenes Obst vorgefunden. Die Betriebsräume und Arbeitsutensilien waren teilweise erheblich verschmutzt (altverschmutzte Spülbrause, verschmutztes Wasser mit Eisportionierer im Buffet, verschmutzte Mikrowelle). In der Tiefkühltruhe wurden Fleisch und Lachs, im Kühlschrank weitere Lebensmittel offen gelagert. Das dort gelagerte Fleisch und der Lachs wiesen Gefrierbrand auf. Darüber hinaus war die Kunststoffeinlage im Reiskocher schadhaft. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Speisen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4, Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4, Abs. 2 i.V.m. An-hang II, Kapitel 1, Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

Heilbronn, Stadt

29.07.2026

Arabischer Lebensmittelmarkt

Luisenstraße 30
74072 Heilbronn

28.05.2026

Es wurde verdorbenes Hähnchen aus der Bedientheke in den Verkehr gebracht.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002

Das verdorbene Hähnchen wurde am selben Tag noch entsorgt.

Heilbronn, Stadt

30.07.2026

Al Khal

Götzenturmstraße 43
74072 Heilbronn

01.06.2026

Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand.Im Thekenbereich wurden Lebens-mittel in altverschmutzten Gastronorm- Behältern gelagert.Die Gewürzstreuer waren an den Aus-streuöffnungen mit alten Gewürzresten verklebt.Der Teekocher war an der Ausgabeöffnung verkrus-tet. In der Küche stand eine altverschmutzte Aluminiumform.In einem mit alten Lebensmittelresten verunreinigten Kühlschrank lagerte u.a. eine offene Dose Mais.Es wurde vorgekochter Reis bei 22,8 °C Kerntemperatur auf der Theke vorgehalten. In der Küche war die Fritteuse kurz über dem Ölspiegel hochgradig mit schwarzen Belägen verkrustet.Im Regal stand eine mit Fett altverschmutzte Bratpfanne.Im Kühlhaus im Untergeschoss war eine Temperatur von 14,8 °C. Hier wurden Hähnchen in einer Gewürzlake mit 9,6 °C bzw. Hähnchenbrust 10,8 °C gelagert. Zusätzlich wurden Kisten mit verdorbenen Salat gelagert.In der Küche sowie im Kühlhaus UG befanden sich zahlreiche Fliegen. Im Verkaufsraum wurde Ayran mit 22,8 ° angeboten.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.4 und Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 02.06.2026 wieder freigegeben werden.

Heilbronn, Stadt

10.08.2026

Indian Light

Olgastraße 74
74072 Heilbronn

11.06.2026

Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Backbleche, Grillplatte waren mit eingebrannten bzw. angetrockneten Lebensmittelresten und Ablagerungen verschmutzt. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel offen gelagert und diese war mit Lebensmittelresten und dunklen Ablagerungen verschmutzt. Ein beschädigtes Schneidebrett sowie ein Fleischhammer waren ebenfalls stark verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Seife und Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen. Gefrorenes Hähnchen wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Zubereitete Lebensmittel wurden in nicht für Lebensmittel geeigneten Tüten eingefroren. Im Kühlraum wurden Teiglinge unter dunklen, sporenartigen Anhaftungen an der Wand gelagert. Zudem wurden teilweise verschimmelte Tomaten in einer klebrig verschmutzten Kiste vorgefunden. Ein weiterer Kühlraum wies mit 14,7 bis 17,2 °C deutlich zu hohe Temperaturen für kühlpflichtige Lebensmittel wie Salami, Tortelloni und Mozzarella (max. + 4 bis + 8 °C) auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a und b VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.5 und Nr. 7 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 12.06.2026 wieder freigegeben werden.

Heilbronn, Stadt

01.09.2026

Sultan Bäckerei und Kebaphaus

Gymnasiumstr. 40
74072 Heilbronn

14.07.2026

Mehrere Ausrüstungsgestände mit Lebensmittelkontakt(z.B.Kaffeemaschine,Käsereibe,Kegelrundwirkmaschine,Teigteilmaschine)waren erheblich verunreinigt.Der Milchschlauch der Kaffeemaschine war im Inneren mit einem dunklen,schimmelartigen Belag verunreinigt.Im Gärschrankes befanden sich sporenartige Beläge,Gespinste,korrodierte und verunreinigte Bereiche.Offene Lebensmittel(z.B. Quark)wurden während der Produktion mit gelben Müllsäcken abgedeckt.An der Kegelrundwirkmaschine wurde ein Befall mit Brotkäfern festgestellt.Im Mehlwagen konnten Lebensmittelmottenlarven und Dörrobstfliegenlarven mit Gespinsten sowie Brotkäfer festgestellt werden.Das Handwaschbecken in der Backstube war mit Spülgut verstellt und es fehlten Handseife und Trockentücher.Im Verkaufsraum gab es kein Handwaschbecken.In einem Kühlschrank wurde selbst vorbereitete Quarkfüllung für Börek unabgedeckt gelagert.Dieser enthielt laut mikrobieller Untersuchung einen erhöhten Gehalt an Verdebniserregern und Hygieneindikatorkeimen

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 15.07.2026 wieder freigegeben werden. Die am 14.07.2026 produzierten Backwaren wurden durch den Betreiber entsorgt.

Heilbronn, Stadt

10.09.2026

Jamal Bazar Supermarket & orientalisch Spezialitäten

Wilhelmstr. 24
74072 Heilbronn

21.07.2026

In sämtlichen Betriebsräumen flogen Lebensmittelmotten umher. In einem Regal zur Selbstbedienung wurden von Motten zersetzte, vorverpackte Süßigkeiten vorgefunden, in denen sich lebende Larven, Maden, sowie Motten und deren Gespinste befanden. Im Kassenbereich wurden Kürbiskerne in einer Kunststoffbox gelagert, die mit Frischhaltefolie abgedeckt war. In der Box befand sich eine lebende Motte, Larven und Gespinste. In einer verunreinigten Tiefkühltruhe befanden sich Lammköpfe in mit Metallklammern verschlossenen Gefrierbeuteln, sowie in nicht lebensmittelechten Tüten offen gela-gerte Hühnerfüße und gänzlich unverpackt gelagertes Fett. In der Spülküche / Vorbereitungsraum wurden benutzte Metallbleche auf dem Boden unter dem Spülbecken gelagert. Die Bleche wurden für Baklava bzw. Kleingebäck benutzt, um sie als lose Ware zu verkaufen. Im Nebenraum wird in einer verunreinigten Tiefkühltruhe nicht vollständig verpackter Fisch gelagert.

Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 und Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffene Ware wurde noch während der Kontrolle direkt vor Ort entsorgt.

Hohenlohekreis

08.09.2026

Gaststätte Krone

König-Albrecht-Str. 3
74238 Krautheim

30.07.2026

Die Verstöße betrafen die Betriebsräume, das Kühlhaus, die Lagerung der Lebensmittel, die Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte sowie den Umgang mit verdorbenen, verschimmelten, gärenden, schmierig verunreinigten oder säuerlich riechenden Lebensmitteln. Es wurden erhebliche und teilweise länger bestehende hygienische Mängel festgestellt. Die erheblichen Verschmutzungen der Betriebsräume und Arbeitsgeräte waren außerdem dazu geeignet, weitere Lebensmittel durch Mikroorganismen, Schimmel, Schädlinge oder sonstige Verunreinigungen nachteilig zu beeinflussen.

LFGB, VO (EG) 178/2002, 852/2004, LMHV

Es ist seit dem 30.07.2026 untersagt, in den Betriebsräumen der Gaststätte Krone, König-Albrechtstr. 3, 74238 Krautheim Speisen jeglicher Art, Fleischwaren und Wurstwaren herzustellen, zuzubereiten, zu behandeln oder hierfür Lebensmittel beziehungsweise Zutaten bereitzuhalten. Die Untersagung umfasst auch die Herstellung und Behandlung für Veranstaltungen, Festbetriebe und sonstige Tätigkeiten, die mit dem genannten Betrieb in Verbindung stehen. Es ist seit dem 30.07.2026 untersagt, bereits hergestellte oder im Betrieb vorhandene Lebensmittel an Dritte abzugeben, zu verkaufen, auszugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen. Dies gilt insbesondere für Wurstdosen, Pfefferbeißer, frische Bratwürste, sonstige Fleisch- und Wurstwaren, zubereitete Speisen und Speisekomponenten.

Karlsruhe, Land

28.09.2026

Gio's der Bäcker

Hardfeldplatz 6
76646 Bruchsal

23.07.2026

Lager: Unsachgemäße Lebensmittellagerung im stark altverschmutzten Umluftkühlschrank; z. B. verschimmelte Gurke, eingetrockneter Aufschnitt  und ein Eierkarton unmittelbar neben teilweise unzureichend verpacktem Kuchen, Käse und Wurst.
Das MHD der vorrätig gehaltenen Eier war seit 13.05.26 abgelaufen.
Verkauf/Bedientheke: Brotschneidemaschine (innen und außen), Aufschnittmaschine Wurst/ Käse und Warmhalteplatte des Warmhalteschranks für Fleischkäse und der Backofen  waren altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) Nr. 178/2002; § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) Nr. 852/2004

Grundreinigung wurde mündlich angeordnet. Maßnahmen noch nicht abgeschlossen.

Karlsruhe, Stadt

09.06.2026

Mr. Dumpling & Noodle

Erbprinzenstr. 35
76133 Karlsruhe

07.05.2026

Bei der Betriebskontrolle am 7. Mai 2026 wurde neben gravierenden Hygienemängeln auch ein Befall mit der deutschen Schabe festgestellt. Der Koch wurde rauchend neben der rohen und ungekühlten Hackfleischmasse für die Dumplings angetroffen. Ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln stand auf dem Tisch. Die Teigmaschine, die Ausrollmaschine, die Füllmaschine und der Nudeltopf waren ebenso wie viele weitere Bedarfsgegenstände (u. a. Standmixer, Sparschäler, Fleischwolf, Behälter für Gewürze) altverschmutzt. In den Lebensmitteln (u. a. Soßen) standen verschmutzte Schöpfbestecke. Die Lebensmittel im Kühlhaus waren nicht abgedeckt. So wurde z. B. gegartes Fleisch in unmittelbarer Nähe zu rohem Hähnchenfleisch gelagert. Es wurden Salatmischungen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Zahlreiche Lebensmittel (u. a. Gewürze) wurden unverschlossen vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 13. Mai 2026 waren die Mängel beseitigt. Die Tätigkeit konnte wieder aufgenommen werden.

Karlsruhe, Stadt

23.07.2026

Il Vino

Ettlinger-Tor-Platz 1
76133 Karlsruhe

12.06.2026

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden erhebliche Hygienemängel und ein nicht unerheblicher Befall mit Schaben festgestellt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. In mehreren Bereichen der Speisenzubereitung sowie im Lager wurden sowohl lebende als auch tote Schaben vorgefunden. Im Kühlschrank lag eine offene Tüte mit Pinsa. Auf der Tüte lagen mehrere tote Schaben. In den Kühlschubladen wurden Einsätze mit Fisch- und Meeresfrüchten ohne Abdeckung vorgefunden. Der vorgefundene Thunfisch war stark angetrocknet. Der Pizzaofen war innen und außen stark altverschmutzt. Zudem wurde ein altverschmutzter Pizzaschieber vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung sämtlicher im Betrieb gelagerter Lebensmittel und hergestellter Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Hygienemängel beseitigt. Eine Akutbehandlung der Schaben durch einen Schädlingsbekämpfer war erfolgt. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit wurde gestattet.

Karlsruhe, Stadt

04.09.2026

Erbil Restaurant/Bagdad

Kaiserstr. 46
76133 Karlsruhe

11.08.2026

Im Rahmen eines nächtlichen Polizeieinsatzes wurden gravierende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. Durch die Polizeikräfte wurde die Herstellung und Abgabe von Speisen mit sofortiger Wirkung untersagt. Bei der Überprüfung am darauffolgenden Morgen mussten gravierende Verunreinigungen und verdorbene Lebensmittel festgestellt werden. Die Teigbehälter, die Frittierkörbe, die Fladenrollmaschine, die Saladette und die Knetmaschine waren stark verschmutzt. Im verschmutzten Kühlschrank wurden stark überlagerte Lebensmittel wie z. B. Tomaten, Salat, Gurken, Dönerfleischabschnitte, Joghurt, Paprika, rohe Eier, Wurst, geöffneter Käse vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung sämtlicher im Betrieb gelagerter Lebensmittel und hergestellter Speisen dar. Die durch die Polizeikräfte ausgesprochene Untersagung der Herstellung und Abgabe von Speisen wurde aufrechterhalten.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Eine Nachkontrolle hat bis zum Tag der Veröffentlichung nicht stattgefunden. Der Betrieb war weiterhin geschlossen. Im Rahmen einer Nachkontrolle am 07.09.2026 wurde die Mängelbeseitigung festgestellt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet.

Konstanz

02.06.2026

Bo Dai Ko

Stadelhofgasse 1
78462 Konstanz

12.05.2026

In einem für den Verzehr zu Hause mitgegebenen und mit Essen befüllten To-Go-Becher/Kunststoffschale mit Deckel, befand sich eine orientalische tote Schabe. In der Küche wurden in den zum Befüllen bereitgehaltenen und ineinander gestapelten Kunststoffbehältern mehrere lebende orientalische Schaben vorgefunden.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Unverschlossene Lebensmittel und sämtliche To-Go-Behälter wurden entsorgt; Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung ist erfolgt.

Konstanz

17.09.2026

Kyoto

Carl-Benz-Str. 11
78467 Konstanz

26.08.2026

Starker Befall mit Deutscher Schabe (Küchenschabe) in allen Betriebsräumen, u.a. lebend und tot in offenen Gewürzschalen mit öligen Gewürzen und im mit zubereitetem, gekochten Reis gefüllten Reiskocher sowei auf dem Regal neben offenen Geflügelfleischerzeugnissen. Des Weiteren befanden sich Schaben innen im Gefrierschrank (teilweise Lagerung von unverpackten Gefriergut), tot in einem mit Wasser gefüllten Gastrobehälter im Arbeitsbereich Sushi Zubereitung, im Inneren der Geschirrspülmaschine etc.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde geschlossen bzw. konnte am 03.09.2026 wieder geöffent werden. Offene Lebensmittmittel werden entsorgt. Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung erfolgten.

Lörrach

20.05.2026

Zum Wyhlemer Kickerstüble

Langetränkeweg 1
79639 Grenzach-Wyhlen

11.03.2026

1. Das blaue Schneidebrett war auf einer Seite mit schwarzen Ablagerungen stark verunreinigt.
2. Das Ablageblech im Kühlschrank war teilweise mit braunen Lebensmittelresten verunreinigt.
3. Der gesamte Messerblock mit Messern war mit einer fettigen Schicht verunreinigt.
4. Die Bratwürste mit Kalbfleisch original verpackt (Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.12.2025) wurden nicht nach einer kritischen Prüfung (sensorisch: Aussehen, Geruch, Geschmack) und unter Eigenverantwortung weiterverarbeitet.
5. Die Maultaschen original verpackt (Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.11.2025) wurden nicht nach einer kritischen Prüfung (sensorisch: Aussehen, Geruch, Geschmack) und unter Eigenverantwortung weiterverarbeitet.
6. In den gekühlten Tischfächern wurde Schweinefleisch zur Weiterverarbeitung gelagert. Dieses war zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits stellenweise grau verfärbt. Es war ein leicht fauliger und süßlicher Geruch wahrnehmbar. Die Messung der Oberflächen-Temperatur ergab 8,5°C. Gutachterlich wurde eine Verdachtsprobe dieses Schweinefleischs als sinnfällig verdorben (sehr weiche, fast pastöse Oberflächenschicht mit großflächigen beigen bis grauen Färbungen, Geruch in kaltem Zustand fruchtig, süßlich bis stechend und nach Erwärmen dumpf, alt, unfrisch) bedingt durch mikrobiellen Verderb beurteilt.
7. In den gekühlten Tischfächern wurde Putenfleisch zur Weiterverarbeitung gelagert. Dieses war zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits stellenweise grau verfärbt. Es war ein leicht fauliger und süßlicher Geruch wahrnehmbar. Die Messung der Oberflächen-Temperatur ergab 7,5°C. Gutachterlich wurde eine Verdachtsprobe dieses Putenfleischs als nachteilig beeinflusst  (Geruch leicht unfrisch, leicht säuerlich, z.T. starke Austrocknung wie z.B. bei starkem Gefrierbrand) bedingt durch beginnenden mikrobiellen Verderb beurteilt.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 2.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 3.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 4.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 5.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 6.: Art. 14 Absatz 2 b) der Verordnung 178/2002
Zu 7.: Anhang ll,  Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung 852/2004 i.V.m. § 2 Abs. 1 LMHV

Mängel Nr. 1.-5. wurden in den Betriebskontrollen 06.02.2026 + 11.03.2026 festgestellt. Mängel Nr. 6.-7. wurden in der Kontrolle vom 11.03.2026 und mit Gutachten vom 26.03.2026 bestätigt.

Mannheim, Stadt

20.04.2026

Döringer's Backhaus Filiale

U 1 4
68161 Mannheim

04.03.2026

In den Betriebsräumen wurde starke Verschmutzung durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Offene Brote, die direkt an Kunden verkauft werden sollten, lagen in Regalen, die mit Mäusekot und -urin verunreinigt waren. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. Die Ablagefläche der Brotschneidemaschine war mit Mäusekot verunreinigt. Auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Flächen der Verkaufstheke wurden Brottüten gelagert. Teegläser wurden mit der Trinkseite nach unten auf den mit Mäusekot verschmutzten Regalen gelagert.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 (EG) 852/2004

Die betroffenen Brote wurde im Besein der Lebensmittelüberwachung außer Verkehr genommen. Die mit Mäusekot und Mäuseurin verunreinigten Oberflächen der Regalen und Ablagefläche der Brotschneidemaschine sowie die Glässer wurden vom Personal sofort gereinigt.

Mannheim, Stadt

16.06.2026

"Bei Dimi", SV Waldhof Clubhaus

Alsenweg 3
66305 Mannheim

19.05.2026

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite auf. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z.B. Teigknetmaschine, GN Behälter, Aufschnittmaschine, Fleischwolf, Steaker, Schnitzelpresse, Schneidebretter etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Im Kühlhaus wurden Leber sowie Schweine- und Geflügelfleisch in trüber Flüssigkeit gelagert. Weiter wurden Hackfleisch mit starker Geruchsabweichung, eine Packung mit verschimmelter Sucuk sowie 3 Packungen Putenschnitzel mit überschrittenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Tafelwasser als Mineralwasser und Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Palmöl als Combikäse ausgelobt. Bei diversen Speisen und Getränken (z.B. bei Bier, Monats- Speisenangebote) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. 

Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011;

Maßnahmen veranlasst. Nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel wurden entsorgt.

Mannheim, Stadt

09.07.2026

La Locanda am Karlstern

Karlsternstr. 130
68305 Mannheim

08.06.2026

Die Betriebsräumen, wie zum Beispiel Grillstation im Außenbereich, die Kochküche, die Spülküche sowie die Lagerräume wiesen erhebliche Reinigungsdefizite und einen starken Schadnagerbefall auf. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, GN- Behälter, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Schneidebretter, Hackstock etc. waren stark altverschmutzt. Teller im Tellerwärmeschrank waren verschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel und Speisen nicht ausgeschlossen werden. In der Pizzakühlung wurde Thunfisch bei einer Oberflächentemperatur von +20,6°C, Salami bei + 15,8°C sowie Frischfisch bei 4°C gelagert. Bei den angebotenen Speisen und Getränken wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und 1b der VO (EG) 852/2004; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011;

Das Bearbeitung von Lebensmitteln sowie Herstellung und Inverkehrbringen von Speisen wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Weitere Maßnahmen wurden veranlasst. Mit Nachkontrolle vom 10.06.2026 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Neckar-Odenwald-Kreis

19.05.2026

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstraße 14
74722 Buchen

04.02.2026

Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Protein-Schoko" (Charge L036) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker (Angabe 30 g/100 g an Fett und 26 g/100 g an Zucker, tatsächlich ermittelt wurden 39,1 g/100 g an Fett und 32,1 g/100 g an Zucker) sowie irreführender Angabe hinsichtlich der Bezeichnung „Naturprodukt“.

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV

Neckar-Odenwald-Kreis

19.05.2026

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemenstraße 14
74722 Buchen

26.02.2026

Irreführende Angabe bezüglich des Inverkehrbringens des Produktes "Glutenfreies Saatenbrot, Brotbackmischung für 1 Brot" (Charge 06.2026L181) mit irreführender freiwilliger Angabe „Kann Spuren von […], Nüssen aller Art enthalten“ bei gleichzeitiger Angabe der Zutat „Cashewkerne“ im Zutatenverzeichnis.

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV

Neckar-Odenwald-Kreis

30.07.2026

Hobby Supermarkt

Heidelberger Str. 3-5
74821 Mosbach

19.05.2026

Inverkehrbringen des Produktes "Kalamata Gold extra virgin olive oil Ultra 0,1" mit der irreführenden Angabe „Natives Olivenöl Extra“.

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 a) LMIV

Das beanstandete Produkt wurde umgehend aus dem Verkauf genommen.

Ortenaukreis

13.04.2026

Nam Kinh Wok

Schützenstraße 31
77933 Lahr

09.03.2026

Mehrere Bedarfsgegenstände wie Siebe und Töpfe waren verschmutzt oder nicht ausreichend gereinigt. Gereinigte und zum Trocknen aufgestellte Kunststoffbehälter und Siebe waren noch deutlich mit dunklen Ablagerungen behaftet und nicht ausreichend sauber. Der Reiskocher, in welchem zum Zeitpunkt der Kontrolle Reis zubereitet wurde, war insbesondere im Bereich der Deckelgummidichtung mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Auch der Deckel, mit welchem Geflügelfleisch in der Kühltheke abgedeckt wurde und eine Kunststoffschüssel mit gekochtem Reis waren verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Eine Kontamination der Lebensmittel, welche mit diesen Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen, durch Schmutz und Keime kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde eine Sprühflasche mit Fettlöser in unmittelbarer Nähe zu frisch geschnittenem/vorbereitetem Gemüse und angerührtem Teig für Panade für Fleisch aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Grundreinigung der Bedarfsgegenstände wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.03.2026 waren die Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

09.07.2026

Grüner Baum

Dorfstraße 110
77866 Rheinau-Helmlingen

05.06.2026

In den Kühleinrichtungen der Küche war ein erheblicher Teil der Lebensmittel überlagert und teilweise stark verdorben und mit Schimmel behaftet.
Es handelte sich insbesondere um:
- ca. 1,4 kg verpackte "Puten Schnitzel" mit Verbrauchsdatum 29.05.26
- ca. 1 kg "Puten Schnitzel"
- einen Behälter mit augenscheinlich "Spargel/Schinken/Sahne-Salat"
- ca. 1,5 kg "Schweinenackensteaks mariniert"
- ca. 1 kg "rohe Bratwürste"
- eine augenscheinlich "gebrühte Wurst"
- ca. 1 kg "rohes Rindergeschnetzeltes"
- einen Behälter "Paprika-Zwiebelgemisch"
- einen Behälter "Pfannkuchen"
- einen Behälter "Spätzle"
- überlagerter angetrockneter "Scheibenkäse für Straßburger Wurstsalat"
- einen Behälter "Pilzen in Lake"
- einen Behälter gegarte "Kartoffeln"
- einen Behälter mit eingetrocknetem "Kräuter-Frischkäse"

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Entsorgung der Lebensmittel wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 06.06.2026 waren die Mängel beseitigt. Es wurden keine verdorbenen Lebensmittel mehr vorgefunden.

Ortenaukreis

04.09.2026

Gasthaus Ochsen

Kehler Straße 9
77694 Kehl

22.07.2026

In der Küche wurden zahlreiche lebende und tote Schaben festgestellt, u.a. unmittelbar auf frischem Mürbeteig, der als Boden für Käsekuchen verarbeitet wurde. Darüber hinaus wurden zahlreiche Schaben auf Arbeitsflächen, Boden- und Wandflächen sowie Ausrüstungsgegenständen festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Speisen wurde noch vor Ort untersagt und eine Grundreinigung sowie die Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Nachmittag des 22.07.2026 war der Betrieb grundgereinigt, die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Ein Schädlingsbekämpfer war bereits vor Ort. Die Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet.

Ortenaukreis

18.09.2026

Pfeffermühle | Wirtshaus 1974

Victor-Kretz-Straße 17
77723 Gengenbach

17.08.2026

Der Lagerraum, in welchem Mehl, Zucker und Essig in Behältern aufbewahrt wurde, war stark verschmutzt. Fliegenpuppen und lebende Larven wurden auf dem Boden festgestellt. Auf Essigkanistern und den Lebensmittelbehältern in denen Mehl, Salz und Zucker gelagert werden, waren im Bereich der Deckel starke Verschmutzungen und Schädlingsansammlungen erkennbar. Im Mehl befanden sich Fremdkörper. Zudem roch der Raum, aufgrund der angrenzenden Lagerung der Tonne für Speiseabfälle, nach alten Lebensmittelabfällen. Die Lüftergitter im Kühlraum der Küche waren stark altverschmutzt. Direkt darunter wurden in grünen E2-Wannen Hühnerknochen ohne Schutz vor Kontamination gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie eine Grundreinigung wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Nachmittag des 17.08.2026 waren die Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

24.09.2026

Diyar's Laufsteg

Hauptstraße 84 - 88
77652 Offenburg

30.07.2026

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass gekochter Reis und rohe Burger-Patties aus Hackfleisch bei zu warmen Temperaturen vorrätig gehalten wurden. Eine Temperaturmessung ergab beim Reis + 18,7 °C und bei den Patties + 16,0 °C. Mit Gutachten des CVUA Freiburg wurde bestätigt, dass der Reis und die Burgerpatties sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet sind.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Ostalbkreis

07.04.2026

Bäckerei und Konditorei Grupp

Rathausgasse 10
73457 Essingen

05.03.2026

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Mottenbefalls im Mehlsilo 3.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Das Silo wurde gereinigt und eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt. Das kontaminierte Mehl wurde entsorgt.

Ostalbkreis

09.06.2026

Bäckerei Walter Aalen

Marktplatz 22
73430 Aalen

20.05.2026

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Befalls von Motten, sowie deren Gespinste. Folgende Zu-taten zur Herstellung von diversen Backwaren waren betroffen: - Chiasamen - Leinsamen - Mandelstifte - 20 Mürbteigböden. Zudem war ein einwandfreies hygienisches Händewaschen nicht möglich, da beide Handwaschbecken für Mitarbeiter nicht zugänglich waren..

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Kontaminierte Ware wurde durch das Kontrollpersonal entsorgt. Eine Grundreinigung, sowie Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet.

Ostalbkreis

26.06.2026

Speedy Pizza Service

Hauptstr. 44
73453 Abtsgmünd

03.06.2026

1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: - Altverschmutzter Pizzaschneider - Stark verschmutztes und abgenutztes Schneidbrett - Unsauberer Dosenöffner - Pizza bzw. Stachelroller mit angetrockneten Schmutzresten 2. Ein hygienisches Händewaschen war im gesamten Betrieb aufgrund fehlenden Warmwassers, Einmalhandtücher sowie Seife nicht möglich. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung der Räume, sowie der verschmutzten Bedarfsgegenstände angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 04.06.2026 waren die Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

16.07.2026

Tekbir Center GmbH

Taubentalstraße 2
73525 Schwäbisch Gmünd

18.06.2026

Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst sowie Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 16,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 5

Die betroffene Ware wurde am 19.06.2026 entsorgt.

Ostalbkreis

27.08.2026

Chiko - Sushi Haus Schwäbisch Gmünd

Pfeifergäßle 10
73525 Schwäbisch Gmünd

05.08.2026

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund Lagerung von Lachs bei 11,6 °C. Zudem gravierende wiederholte Hygienemängel im Betrieb: Die Sushitheke war im Bereich der Plexiglasscheibe versport bzw. verschmutzt. Im Sushibereich fehlte am Handwaschbecken Flüssigseife u. Einmalhandtücher. Hygienisches Händewaschen war nicht möglich. Eismaschine war oben am Auslass mit schwarzem Biofilm verschmutzt und innen an den Seitenrändern gelblich verfärbt. Kühlschrank war innen und außen stark altverschmutzt. Gastronormbehälter und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, sowie Reis wurden auf stark altverschmutztem Boden gelagert. Frische Zwiebeln und Knoblauch wurden direkt neben einem offenen Abfallbehälter gelagert. Zudem wurden folgende altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt festgestellt: Reiskocher, an der Seite mit Ablagerungen verschmutzt. Weißes Schneidbrett aus Plastik, braun verfärbt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde sofort geschlossen und kontaminierte Ware entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung der Räume, sowie der verschmutzten Bedarfsgegenstände angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 10.08.2026 waren die Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

17.09.2026

KoKoNo Restaurant Aalen

Julius-Bausch-Str. 50
73430 Aalen

27.08.2026

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund einer wiederholt altverschmutzten Eiswürfelmaschine. Diese war im Innenraum stark verschmutzt und an den Scharnieren u. Federn mit braunem und weißem Biofilm überzogen. Zudem wurden wiederholt altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt festgestellt. Zwei Gemüseschäler waren stark mit angetrockneten Essensresten altverschmutzt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004,

Die Eiswürfel wurden entsorgt. Mit den Reinigungsmaßnahmen wurde direkt begonnen.

Pforzheim, Stadt

27.04.2026

Herzburger

Hügelstraße 1
75179 Pforzheim

12.03.2026

Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Paniertes Geflügelfleisch wurde in verdorbenem Fett frittiert und verdorbener Weichkäse wurde als Zutat für Gerichte zur Verwendung bereitgehalten. Die Beurteilung wurde jeweils durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt.

Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produkte wurden aus dem Verkehr gezogen.

Pforzheim, Stadt

09.07.2026

Ceylan Supermarkt

Kreuzstraße 9
75175 Pforzheim

01.06.2026

Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden mehr als 200 kg an kühlpflichtigen Wurstwaren bei Temperaturen von ca. 20°C in einem defekten Kühlraum gelagert. Ferner wurden verschiedene Teigprodukte wie z.B. Yufka in einer Kühltruhe im Verkaufsraum bei 14,5 – 16,5°C gelagert. Wiederholt wurde welkes, überreifes und teilweise verschimmeltes und somit verdorbenes Obst und Gemüse zum Verkauf angeboten.

Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen.

Pforzheim, Stadt

04.09.2026

Akkaya Supermarkt

Pfälzer Straße 5
75177 Pforzheim

04.08.2026

Inverkehrbringen von nicht sicheren, fehlgelagerten bzw. nicht vor Kontamination geschützten Lebensmitteln: Kühlpflichtiger Käse im Kühlraum bei 11,5°C, rohe Fleisch- und Wurstwaren in der Fleischfrischetheke bei einer Temperatur bis zu 13°C, sehr starker Fliegenbefall in der Fleischerabteilung bei fehlenden Bekämpfungsmaßnahmen. im Kühlsortiment wurden diverse Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum ohne besondere Kenntlichmachung zum Verkauf angeboten.

Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, 3, 4, 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 7 (1a) der VO (EU) 1169/2011 §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Mängel wurden behoben, Lebensmittel wurden z.T. vernichtet

Rems-Murr-Kreis

04.08.2026

REWE lang OHG

Daimlerstraße 9
71384 Weinstadt

09.07.2026

1. Im Betrieb wurden Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut mit dem Verbrauchsdatum 07.07.2026 im Kühlhaus vorrätig gehalten und auch in der Bedientheke zum Verkauf angeboten.

2. Am Schild an der Ware wurde durch den Betrieb das Verbrauchsdatum der abgelaufenen Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut eigenhändig auf den 09.07.2026 umdatiert.

3. Die Wurst-, Fleisch- und Käsekühltheke, in deren die offenen Lebensmittel lagerten, war im Bereich der unteren Kühleinrichtung mit weißlich/rötlichen/gelblich schmierigen und schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Des Weiteren waren die hinteren Luftleitbleche, der Kühltheke, mit weißlichen pilzartigen Gebilden und Lebensmittelresten behaftet. Zum Teil hatten die offenen Produkte, wie Schinken, Lyoner, Fleischkäse usw. direkten Kontakt zu den Kühlthekenlamellen.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

2. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a und Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut wurden sofort freiwillig aus dem Verkehr genommen. Noch während der Kontrolle wurde eine Grundreinigung der Kühltheke durch geführt

Rems-Murr-Kreis

08.09.2026

On Sekiz Grillhaus

Birkelstr. 1
71384 Weinstadt-Endersbach

10.08.2026

1. Im Kühlaufsatz des Pizzatisches wurden in einem mit Alufolie ausgelegten GN-Behälter Sucuk und Salami vorrätig gehalten, die augenscheinlich verdorben waren. Die Sucuk war artfremd gelblich verfärbt und lag in einer trüben Flüssigkeitsansammlung. Am Rand bildete sich ein weißer pelziger Belag, auch auf den Scheiben der aufgeschnittenen Sala-mi befand sich ein weißer pelziger Belag. Es war ein unangenehmer Geruch nach Verderb wahrnehmbar.

2. Im Spülbecken im Thekenbereich befand sich ein stark verunreinigtes Gläserspülgerät. Das Innere verströmte einen stark unangenehmen buttersäureartigen/säuerlich ranzigen Geruch. Das Spülgerät war bräunlich verfärbt und schmierig feucht glänzend verunreinigt, äußerlich war es stellenweise bräunlich verkrustet. Der Ausfluss war mit einem klumpigen gallertartigen Pfropf verstopft, ein Strang feiner, braun verfärbter Fasern hing heraus.

3. Im Vorbereitungsraum, dem Produktionsraum und dem Spießgrillbereich sowie dem Spülbereich konnte ein erhöhter Befall mit Fliegen festgestellt werden. Die Klebe-Fliegenfalle im Vorbereitungsraum war fast vollständig mit toten Fliegen beklebt. Auf dem Schneidebrett im Vorbereitungsraum neben dem Tischfleischwolf stand zum Zeitpunkt der Kontrolle ein eingeschalteter elektrischer Insektenvernichter. Aufgrund der Funktionsweise dieses Insektenvernichters, wurden getötete Insekten direkt auf dem Schneidbrett, auf dem Fleisch verarbeitet wird, verteilt.

1. Art. 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002





2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a




3. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m § 2 LMHV Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4

Bei der Nachkontrolle am 11.08.2026 waren alle Mängel restlos beseitigt.

Reutlingen

07.07.2026

Pietro's Pizza

Lechstr. 5
72768 Reutlingen-Altenburg

21.05.2026

Zum Kontrollzeitpunkt wurden wiederholt Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte (Aufschnittmaschine, Teigmaschine, Schere, Stabmixer) und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Rührlöffel, Schöpfkelle, Pfanne, Paniermehlbehälter, Eimer mit Pizzateig, Behälter der Saladette, mehrere Gewürzstreuer) waren erheblich verschmutzt. Verschiedene Lebensmittel und Zutaten (Tomaten, Gorgonzola, Speck, Serrano Schinken, gegrillte Artischockenviertel) die gekühlt vorrätig gehalten wurden, waren verdorben. Des Weiteren wurde ein starker Fliegen- und Fruchtfliegenbefall festgestellt. In einer geöffneten Packung Speck und einer geöffneten Packung Gorgonzola, krabbelte jeweils eine Fruchtfliege umher. In einem Glas mit Öl steckten altverschmutzte, fettige Pinsel. Der Fußboden unter dem Edelstahlmobilar war mangelhaft gereinigt. Ein Kühlschrank war im inneren mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Die Mikrowelle war außen verschmutzt und im inneren fing die Beschichtung an abzublättern. Zudem waren die äußeren und inneren Oberflächen des weißen Standkühlschrankes und der Unterbaukühlschränke verschmutzt.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1f VO (EG) 852/2004

Die verdorbenen Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Bei der Nachkontrolle am 02.06.2026 waren noch nicht alle Mängel beseitigt. Eine weitere Nachkontrolle wurde angekündigt.

Am 17.06.2026 wurde eine zweite Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb befand sich in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Rhein-Neckar-Kreis

06.05.2026

Fisch-, Käse- und Fleischabteilung im Edeka Markt Kunka

Hauptstr. 66
69245 Bammental

11.03.2026

Bei der Kontrolle am 11.03.2026 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene festgestellt. Der gesamte Produktionsbereich, bzw. Thekenbereich war in einem stark verunreinigten Zustand. Die Crushed-Ice-Maschine war stark mit einem schmierigen schwarzen Be-lag verunreinigt, insbesondere in dem Bereich, wo das Crushed-Ice direkt mit dem Material in Verbindung kommt. Der elektrische Fleischwolf mit Kühlung war an den schwer zugänglichen Stellen mit Produktkontakt verunreinigt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002, § 3 S. 1 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004, Anh. 2 Kapitel IX Nr. 3, 6 VO (EG) 852/2004

Die Fleisch,-Wurst,-Käse und,-Fischtheke sowie die dazugehörige Produktion wurden von Seiten der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2026 konnte die Frischetheke wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren.

Rhein-Neckar-Kreis

15.06.2026

Nahal Supermarkt

Bahnhofstr. 20
69469 Weinheim

06.03.2026

Die in einer Tiefkühltruhe (zur Selbstbedienung) befindlichen diversen Hähnchenteile, welche zum Verkauf angeboten wurden, befanden sich in durchsichtigen Kunststoffboxen und die ganzen Hähnchen waren jeweils in durchsichtigen Einkaufstüten (Obst- und Gemüsetüten) verpackt.
Beide Verpackungsmaterialien waren nicht zum Einfrieren geeignet, da sie weder luftdicht verschließbar noch für die Tiefkühllagerung geeignet und vorgesehen sind.
Die Hähnchenteile wiesen starken Gefrierbrand auf. Teilweise war der Gefrierbrand so ausgeprägt, dass die enthaltenen Lebensmittel in den Verpackungsboxen nicht mehr erkennbar waren. Zudem waren einzelne Hähnchenteile stark vereist und bildeten Eisklumpen.
Zahlreiche im Verkaufsraum angebotenen, vorverpackten Lebensmittel waren komplett ohne jegliche Kennzeichnung bzw. ohne deutsche Kennzeichnung. Bei mehreren Lebensmitteln, die nachträglich mit einer deutschen Kennzeichnung versehen worden waren, fehlten teilweise verpflichtende Angaben.
Die im Verkaufsraum angebotenen Eier hatten keine vollständigen, erforderlichen Pflichtangaben, sodass die Kennzeichnung als unzureichend zu bewerten war.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 und 2 i.V.m Art. 15 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m § 2 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV, Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004, § 3 S. 1 LMHV

Die betroffenen Waren wurden unverzüglich auf Anordnung der Lebens-mittelüberwachung aus dem Verkehr genommen.

Rhein-Neckar-Kreis

09.07.2026

Dynasty

Schlehdornweg 2-4
69469 Weinheim

27.05.2026

Die große Crushed-Eis-Maschine war im Inneren stark altverschmutzt. Weiß-schwarz-bräunliche, schleimige Ablagerungen im Inneren waren deutlich zu erkennen. Weiter war die Schaufel zur Entnahme von Crushed-Eis verunreinigt. Die große Metallschüssel auf der Maschine, ebenfalls zur Entnahme von Crushed-Eis, war stellenweise defekt (Löcher, an mehreren Stellen stark ein-gedrückt) sowie bräunlich verfärbt (im Inneren).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Crushed-Eis-Maschine wurde vor Ort von der LMÜ stillgelegt, sowie eine weitere Abgabe von Crushed-Eis untersagt.

Rhein-Neckar-Kreis

03.09.2026

Eiscafe Pam

Kurt-Schumacher-Str. 3
69469 Weinheim

16.07.2026

Bei der Kontrolle am 16.07.2026 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene festgestellt. Zahlreiche Arbeitsgeräte, Oberflächen und Einrichtungen wiesen starke Verschmutzungen und Lebensmittelreste auf. Lebensmittel wurden teilweise offen oder
unsachgemäß gelagert; bei den Miesmuscheln wurde die vorgeschriebene Kühltemperatur deutlich überschritten. Die Schneidebretter waren stark verunreinigt und beschädigt und die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Mit alten Lebensmittelresten und Anhaftungen war die elektrische Käsereibe verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war stark mit organischen/biofilmähnlichen und schleimigen Belägen verunreinigt, insbesondere in dem Bereich, wo das Eis direkt mit dem
Material in Verbindung kommt. Der Sahnebläser war im Inneren durch alte Lebensmittelverkrustungen verunreinigt. Zudem waren die Auflageschienen des Kühltisches, in dem offene und unbedeckte Garnelen gelagert wurden, verschmutzt
beziehungsweise korrodiert. Die Eier wurden im Tageskühlschrank unverschlossen zusammen mit weiteren verpackten und unverpackten Lebensmitteln (Avocado, Zitrone etc.) gelagert.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002, § 3 S. 1 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004, Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2, 3, 5 VO (EG) 852/2004

Der Betrieb wurde von Seiten der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.07.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren.

Rottweil

10.06.2026

Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG

Bahnhofstraße 30
78713 Schramberg

20.01.2026

In der Obst-/Gemüseabteilung der Kaufland-Filiale wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 6 Tüten à 500 g Paprika-Mix mit Fäulnis; 6 Schalen á 150 g Ackersalat mit Fäulnis; 1 Schale á 300 g Cherryrispentomaten mit Schimmel; 1 Tüte grüner Spitzpaprika á 350 g mit Fäulnis; 1 Kopfsalat mit Fäulnis; 1 Bund „frischer Koriander" mit Fäulnis.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002.

Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 20.01.2026 freiwillig entsorgt.

Rottweil

18.05.2026

Harzwaldhof King GbR

Am Harzwald 4
78664 Eschbronn-Mariazell

24.03.2026

Im Betrieb wurden nicht sichere, für den Verzehr durch den Menschen un-geeignete, Lebensmittel (LM) in Verkehr gebracht. LM mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (VD): Tiefkühlcontainer Hof: 2,323 kg Landputen Brustfilet mit VD 28.01.2026; 2,48 kg frisches (fr.) Putenbrustfilet v. Hahn mit VD 29.12.2025; 3,068 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 1,568 kg Hähnchen grillfertig mit VD 26.12.2025; 4,33 kg fr. Hafermastgans mit VD 27.12.2025; 3,074 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 0,948 kg fr. Gänsekeulen mit VD 27.12.2025; 1,422 kg und 1, 373 kg Landhähnchen grillfertig mit VD 20.03.2026; 0,442 kg selbst verpackte abgelaufene Putenbrust - mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 19.09.2025 anstatt mit VD. Kühlzelle im Betrieb: 1 Pk. gerieb. Fonduekäse mit VD 07.10.2025. Verdorbene LM: Kühlzelle im Betrieb: 1 angebro. Pk. Poivron & Piment Paprika-Chilli Weichkäse (MHD 02.03.2026) mit Schimmel. Küche: Verdorb. Fett in Fritteuse; schimmlig-schmier. Schinkenspeck-anschnitte in Kühlschublade.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) Nr. 1169/2011.

-

Rottweil

12.06.2026

Imbiss Souk Kitchen

Wilhelmstraße 5
78628 Rottweil

16.04.2026

Im Lager wurde an unterschiedlichen Stellen, tw. in erhebl. Menge, Schadnagerkot vorgefunden. Neben der Teigknetmaschine befanden sich zwei neue verschlossene Mehlsäcke mit deutlichen Fraßspuren sowie ein halbvoller offener Mehlsack. Die Herstellung von Pizzateig hat am Vortag im Lager stattgefunden. Während der Kontrolle wurde aus den Teiglingen Pizza zum Zweck des Inverkehrbringens hergestellt. Die Pizzen waren nicht sicher/nicht verkehrsfähig. Alle zur Verwendung vorgehaltenen Bedarfsgegenstände in der Küche waren bei Produktionsbeginn (alt-)verschmutzt (Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln): Alle Töpfe u. Pfannen waren (alt-)verschmutzt. Küchenwerkzeuge, wie z. B. Dosenöffner, Zangen, Schneebesen, Pfannenwender etc., waren (alt-)verschmutzt u. wurden in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. In einem Sieb befanden sich Reste von gegartem Dönerfleisch. Der Kessel der Teigknetmaschine im Lager war altverschmutzt. Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004

Offene Lebensmittel, die Teiglinge für Pizzen und das gesamte Mehl wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Ein Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen wurde sofort eingerichtet. Sämtliche verschmutzten Bedarfsgegenstände wurden im Nachgang der Kontrolle gereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 17.04.2026 wieder erlaubt.

Rottweil

26.05.2026

Ristorante Da Semi

Hansjakobstraße 13
78658 Zimmern o.R.

21.04.2026

Im Kühlschrank wurden ein Lachsfilet (1,34 kg) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum 02.01.2026 sowie div. verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorgehalten (Inverkehrbr. von nicht sicheren Lebensmitteln): Mehrere Champignons mit Schimmel; 1 Putenbrust, säuerl. riechend; 7 Doraden, schleimig, z. T. nach Verwesung riechend; Spätzle, säuerl. riechend; mehrere Pulpoarme, stark riechend; mehrere Tintenfische in fäkal riechender Brühe; mehrere Meeresfrüchte, säuerl. riechend; mehrere grüne Oliven mit Schimmel, schlecht riechend. Während der Produktion waren in der Küche etliche vorgehaltenen Bedarfsgegenstände (alt-)verschmutzt, insb. Altverschm. bei der Teigknetmaschine, (Alt-)Verschm. bei mehreren befüllten Behältnissen (innen und außen) sowie bei einem Sieb (war gerade in Gebrauch), bei mehreren Schneidebrettern, bei der Aufschnittmaschine, bei dem großen Grill und bei div. Küchenwerkzeugen, (z. B. Fleischklopfer). Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004

Am 22.04.2026 waren sämtliche nicht sicheren Lebensmittel entsorgt sowie der Betrieb grundgereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 22.04.2026 wieder erlaubt.

Rottweil

11.09.2026

Grillhaus Konak Rottweil

Nägelesgrabenstraße 7
78628 Rottweil

28.07.2026

Die Kontrolle der Küche während der Produktion ergab nachfolgende Feststellungen: In verschmutzten Behältern befanden sich verschmutzte Bedarfsgegenstände, wie insb. Messer, Kochlöffel, Dosenöffner, Teigrad. Alle Schubladen mit Bedarfsgegenständen waren verschmutzt; in diesen Schubladen befand sich ein verschmutzter Gemüsehobel mit braunen und grünen Rückständen und zwei verschmutzte und verschlissene Schneidebretter (mit tiefen Furchen und Schnitten mit bräunlichen und schwarzen Verfärbungen). Ein weiteres entsprechendes Schneidebrett war gerade in Benutzung. Eine Gemüseschneidemaschine war verschmutzt durch angetrocknete weiße Verkrustungen (Regal). Durch die Verschmutzungen bei den diversen Bedarfsgegenständen war mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination unterschiedlichster Lebensmittel bzw. Speisen auszugehen.

Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004

Am 29.07.2026 war der Mangel vollständig beseitigt.

Rottweil

17.09.2026

Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG

Bahnhofstr. 30
78713 Schramberg

04.08.2026

In der Obst-/Gemüseabteilung der Kaufland-Filiale wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Obst und Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 7 Packungen Blattspinat á 500 g mit Fäulnis; 2 Packungen Babyspinat á 150 g mit Fäulnis; 3 Packungen Bio Speisemöhren á 1 kg mit schwarzem Schimmel; 1 Packung Snackmöhren á 200 g mit schwarzem Schimmel; 3 Packungen Bayerische Rispentomaten á 650 g mit Fäulnis, davon 1 Packung zusätzl. mit Schimmel; 1 Packung Bio-Kräuterseitlinge á 150 g mit Schimmel; 5 Stück Cantaloupe Honigmelonen mit Fäulnis, davon 1 zusätzl. mit Schimmel; 1 Netz Mandarinen á 750 g mit Fäulnis; 2 Schalen Plattpfirsiche weißfleischig á 1 kg mit Fäulnis; 1 Stück Ananas mit blauem Schimmel (Boden) und Fäulnis (Strunk).

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002.

Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 04.08.2026 freiwillig entsorgt.

Rottweil

11.09.2026

Mila Market

Königstr. 74
78628 Rottweil

06.08.2026

Die am 13.07.2026 durch einen Verbraucher übergebene Beschwerdeprobe „Rinderhackfleisch frisch“ (gekauft am 09.07.2026 bei Mila Market) wegen festgestellten Verderbserscheinungen in Form von geruchlicher Abweichung wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (Gutachten vom 05.08.2026) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Artikel 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Artikel 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 und somit als nicht sicheres und damit nicht verkehrsfähiges Lebensmittel (Artikel 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002) beurteilt. Die Beschwerdeprobe wurde als bereits zum Kaufzeitpunkt verdorben gewertet. Der beabsichtigte Verwendungszweck im Sinne des Artikels 14 Abs. 5 und die normalen Verwendungsbedingungen im Sinne des Artikels 14 Abs. 3 a VO (EG) Nr. 178/2002 könnten allerdings auch im Falle des Durcherhitzens die Ungeeignetheit zum Verzehr nicht abwenden.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002.

Der Verkauf von frischem Fleisch und Hackfleisch wurde sofort eingestellt.

Schwarzwald-Baar-Kreis

09.06.2026

By Memo

Karlstr. 2
78073 Bad Dürrheim

06.05.2026

Im Kühlraum und im Pizzatisch im Thekenbereich wurden Lebensmittel vorgefunden, welche für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet waren. Im Pizzakühltisch wurden 4 kg Mozzarella gerieben mit teilweise erheblichen Verderbsparametern wie Schimmel vorgefunden, mit bereits am 12.04.2026 abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum welche zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten wurden. Des Weiteren wurden im Pizzatisch Artischocken zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, welche muffig und verdorben rochen und für den Verzehr durch den Menschen ebenfalls nicht mehr geeignet waren. Im Kühlraum wurden weitere 30 kg Mozzarella welche ebenfalls teilweise erhebliche Verderbsparameter wie Schimmel aufwiesen mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Speisenabgabe wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 07.05.2026 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet.

Schwarzwald-Baar-Kreis

02.07.2026

Ristorante Pizzeria La Bottega

Wohnpark Kreuz 1
78073 Bad Dürrheim

21.05.2026

Im Kühlraum wurden leicht verderbliche Lebensmittel (rohes Hähnchenfleisch und Lachs) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Dies waren im Einzelnen: Eine bereits angebrochene 1kg Packung Hähnchenbrust mit am 20.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum, hier waren bereits erhebliche sensorische Abweichungen wie Verfärbung, schmieriger Belag und verdorbener, säuerlicher Geruch festzustellen. Zwei 800g Packungen Hähnchenschnitzel mit am 19.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum. Eine 500g Packung Lachsfilet mit am 16.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum. Das Gitter vor dem Verdampfer im Kühlraum war erheblich verschmutzt und mit Schimmel bedeckt. In diesem Kühlraum wurden offene Lebensmittel (Lasagne und Panna Cotta) gelagert und somit der Gefahr der Kontamination ausgesetzt.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Speisen wurden entsorgt. Es wurde am selben Tag eine Grundreinigung im Kühlraum durchgeführt. Die Mängel waren somit beseitigt.

Schwarzwald-Baar-Kreis

17.07.2026

Bäckerei Zuckerbeck

Klosterbergstr. 2
78112 St. Georgen

25.06.2026

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden im Produktionsraum, in welchem Teige für sämtliche Backwaren des Betriebs hergestellt werden, an mehreren Bedarfsgegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt (wie Teigschüssel, Teigschabern, Teigschneider und Brotbackkörben) ein Befall mit lebenden Maden und Mottengespinsten festgestellt. Es bestand somit eine Kontaminationsgefahr und es wurden für den menschlichen Verzehr nicht geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Des Weiteren waren zahlreiche Arbeitsgeräte wie Messer, Teigknetmaschinen, Dosenöffner, Schüsseln, Rollschneider, und Backformen durch altanhaftende Lebensmittelreste verunreinigt.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion von Backwaren wurde untersagt. Bei einer erneuten Kontrolle am Folgetag waren die Mängel beseitigt und der Produktionsbetrieb konnte wieder aufgenommen werden.

Schwarzwald-Baar-Kreis

20.07.2026

Eiscafe Cristallo

Am Markt 3
78112 St. Georgen

30.06.2026

In der Sahnemaschine im Thekenbereich wurde flüssige Sahne zur unmittelbaren Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, welche augenscheinlich und sinnfällig bereits verdorben war. So konnte beim Öffnen des Deckels der Sahnemaschine bereits ein säuerlicher Geruch wahrgenommen werden, die Sahne warf bereits Blasen und war gelblich verfärbt und verdickt.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die als nicht für den menschlichen Verzehr geeignete Sahne wurde nach Aufforderung entsorgt. Die Sahnemaschine wurde gereinigt. Die Mängel wurden somit im Laufe der Kontrolle beseitigt.

Schwarzwald-Baar-Kreis

24.07.2026

Ristorante Pizzeria Bacco

Albert-Schweitzer-Str. 9
78087 Mönchweiler

02.07.2026

Im Kühlraum wurden leicht verderbliche Lebensmittel (1,182 kg Rauchlachs in Scheiben) mit am 01.07.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Im Kühlraum wurde ebenfalls ein ca. zur Hälfte gefüllter 10 kg Eimer mit vorgekochten Spaghetti gelagert, und zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Hier waren bereits erhebliche sensorische Abweichungen wie schmieriger Belag und verdorbener, säuerlicher Geruch festzustellen. Die Spaghetti waren für den Verzehr durch den Menschen nicht mehr geeignet. Die Gitter vor dem Verdampfer im Kühlraum waren erheblich verschmutzt und augenscheinlich mit Schimmel bedeckt. Im Kühlraum wurden zahlreiche offene Lebensmittel wie Spinat, Peperoni, geschälte Zwiebeln, usw., gelagert und waren somit der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung und Kontamination ausgesetzt. Es handelt sich dabei um einen Wiederholungsverstoß, da bereits bei einer am 28.08.2024 durchgeführten Kontrolle Lebensmittel (Hackfleisch) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe für den Endverbraucher vorgehalten wurden, weshalb bereits damals ein Bußgeldbescheid erlassen wurde.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Speisen wurden während der Kontrolle entsorgt. Die Lüftergitter im Kühlraum wurden entsprechend gereinigt. Die Mängel waren somit beseitigt.

Schwarzwald-Baar-Kreis

30.07.2026

Aksa Hantat Supermarkt

Harzerstr. 29
78054 Villingen-Schwenningen

30.06.2026

In der Verkaufstheke wurden zwei in Folie verpackte, leicht schmierige, stinkende und teilweise leicht grünlich verfärbte Lammkeulen und eine ebenfalls stinkende Kalbshaxe zum Verkauf angeboten. Diese waren somit augenscheinlich und sinnfällig bereits verdorben. Es handelt sich dabei um einen Wiederholungsverstoß, da bereits bei der Kontrolle am 05.11.2025 mehrere, nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel (Kartoffeln faulig und grün, Maronen schimmlig, Mandarinen faulig, Bohnen schimmlig, Salat schwarz faulig) im Selbstbedienungsbereich zum Verkauf angeboten wurden, weshalb ein Bußgeldbescheid erging.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Noch während der Kontrolle wurden die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel entsorgt. Die Mängel wurden somit im Laufe der Kontrolle beseitigt.

Stuttgart, Stadt

08.04.2026

CQ Flavour

Kirchheimer Str. 126
70619 Stuttgart

03.02.2026

Der Dosenöffner war am Dorn altverkrustet, ein Schneidebrett war massiv verschmutzt, Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Schöpfkellen, Gemüseschäler) lagen in einer verschmutzten Schublade, Eimer mit Zucker wiesen dunkle Verfärbungen auf, Gewürzstreuer waren altverschmutzt, der Mixer war altverschmutzt. In der Kühlung wurden geschnittene Kartoffel, Gemüsemix mit Erbsen und Karotten, Reisblätter sowie Frühlingsrollen offen vorgehalten. Eine Ölflasche stand geöffnet direkt auf dem verschmutzten Boden neben einem offenen Abfallbehälter. Vor dem Betrieb befand sich angeliefertes Gemüse, welches direkt auf dem Boden abgestellt war.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen

Stuttgart, Stadt

19.05.2026

Kentucky Fried Chicken

Aldinger Str. 50
70378 Stuttgart

31.03.2026

Selbstbedienungsbereich: Die Eiswürfelmaschine war innen hochgradig mit grau-braunen, schmierigen Belägen und Kalk kontaminiert. Ausgabebereich: Die Erfrischungsgetränkestation war an den Auslässen erheblich durch klebrige Beläge verunreinigt. Die befüllte Milchwanne der Milchshake-Maschine sowie der Quirl der Aufschäummaschine wiesen angetrocknete Lebensmittelreste auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 13.04.2026 waren die Mängel behoben.

Stuttgart, Stadt

26.05.2026

Alhaybe Supermarkt

Rohrackerstraße 34
70329 Stuttgart

16.04.2026

Es wurde wiederholt nicht mehr zum Verzehr geeignetes Obst und Gemüse in den Verkehr gebracht (erheblich verschimmelte Zitrusfrüchte, verwelkte Kräuter, verfaulte Zucchini, verschimmelte Gurken).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die verdorbene Ware wurde aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

01.06.2026

Frozé

Mailänder Platz 7
70173 Stuttgart

08.04.2026

Der Portionierer der Siebträgermaschine war altverschmutzt. In einer Schublade waren verunreinigte Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Eisportionierer, Pizzaschneider, Schöpflöffel, Sieb) Die Kaffeemaschine war altverschmutzt. Auf der Kaffeemaschine wurden verunreinigte Milchbehälter vorgehalten. Der Kühlschrank in welchem auch angeschnittenes Obst vorgehalten wurde, war massiv altverschmutzt. Die Eiswürfelmaschine für Matchagetränke war massiv verschmutzt. Die Portionier Becher zu Entnahme von Getränkepulver (Kakao, Matcha Pulver) waren verschmutzt. Die Tülle eines Sahnespenders war altverschmutzt. Ein Holzrührlöffel war verschmutzt und ausgebrochen. Die Crepeplatte war altverschmutzt, stark verkrustet. Der Holzstößel war altverschmutzt, stark abgenutzt. In einem Besteckbehälter waren verschmutzte Bedarfsgegenstände (Messer, Löffel, Schere) Im verschmutzten TK- Schrank wurde eine Beerenmischung offen gelagert. Im verschmutzten Kühlschrank befand sich offenes Apfelmus.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 09.04.2026 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

10.06.2026

Istanbul Backliebe

Johannesstr. 87
70176 Stuttgart

30.03.2026

Backstube: Sämtliche Bedarfsgegenstände, Geräte und Maschinen (Teigteil- und Wirkmaschine, Tuchabziehapparat, Kegelrundwirkmaschine, Teigportionierer, Teigknetmaschine, Gärgutträger, Lebensmittelwaage, Schneebesen, Messer, Teigroller) waren verschmutzt. Oliven wurden ungekühlt in der geöffneten Konservendose gelagert. / Verkaufsraum: Der Kaffeevollautomat, die Milchkühlung und der Kontaktgrill waren verschmutzt. / Produktionsräume: Die Fladenbrotgrillplatte, die Wellhölzer, die Gewürzbehälter, der Mixer und die Brotschneidemaschine waren verschmutzt. / Flur: Die Holzdielen der Regalwagen waren verschmutzt. / Kühlraum: Teiglinge wurden auf stark verschmutzten Backblechen mit verschmutztem Backpapier gelagert. Hirtenkäse wurde offen/ohne Abdeckung in der Konservendose gelagert. / Tiefkühlraum: Sesamringe wurden auf schwarz verschmutzten Backblechen gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen. Des Weiteren wurden die betroffenen Lebensmittel auf behördliche Anordnung entsorgt.

Stuttgart, Stadt

19.06.2026

QQ Sushi Lounge

Kanalstr. 10
70182 Stuttgart

15.05.2026

Ein Gemüseschäler wies klebrige Altverschmutzungen auf. Ein verschlissenes Schneidebrett war mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt. Pfannen zeigten dicke, schwarze Verkrustungen. Ein Standmixer war am Mixmesser schimmelig verunreinigt und verströmte einen muffigen Geruch. Ein Dosenöffner war mit dunklen, klebrigen Belägen verschmutzt. Ebenso waren Servierschälchen unzureichend gereinigt. Im Lagerraum wurde tiefgekühlter Fisch für Sushi vorgefunden, der mit Küchenpapier umwickelt war, welches durch den Gefriervorgang am Fisch klebte. Ungereinigte, innen verschmutzte Getränkeflaschen wurden zur Wiederbefüllung bereitgehalten.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die genannten Mängel wurden mittlerweile behoben. 

Stuttgart, Stadt

17.07.2026

Happy Baker

Marienplatz 5 B
70178 Stuttgart

22.05.2026

Die Teigmaschine, der Teigportionierer sowie die Raspelmaschine waren altverschmutzt. Die Backbleche, auf denen Lebensmittel lagern, waren verschmutzt. Hackfleisch wurde bei Raumtemperatur im Vorbereitungsraum, indem sich außerdem Kot- und Urinspuren von Schadnagern befanden, gelagert. In der Backstube wurde von Mäusen angefressene Mehlsäcke vorgefunden. Außerdem befanden sich auf und unter den Mehlsäcken Kot- und Urinspuren von Mäusen sowie ein massiver Schabenbefall.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffene Ware (Hackfleisch, verschiedene Mehlsorten und Teig) wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

15.07.2026

Family Shop

Heilbronner Str. 91
70191 Stuttgart

01.06.2026

In der Metzgereitheke wurde Fleisch bei unsachgemäßen Temperaturen vorgehalten. Hähnchenkeulen 8-9 °C anstatt max. 4°C Hähnchen 7,1 °C anstatt max. 4°C Hähnchenleber 10,4 °C anstatt max. 3 °C Hähnchenherzen 7,1 °C anstatt max. 3°C Eingelegtes Sauerkraut welches bei max. 0-8 °C vorzuhalten ist wurde außerhalb der Kühlung bei Raumtemperatur gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Ca 35 kg Lebensmittel wurden nach der amtlichen Außervekehrnahme gegen Nachweis fachgerecht entsorgt.

Stuttgart, Stadt

06.08.2026

REWE Markt

Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart

14.04.2026

Aufgrund eines Mäusebefalls waren mehrere Toastbrotpackungen angefressen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2026 waren mehrere Chipstüten angefressen. Die Regale im Toastbrot- und Chipsbereich waren mit Mäusekot und -urin kontaminiert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Fachfirma war mit der Schädlingsbekämpfung beauftragt, die Bekämpfungsmaßnahmen wurden intensiviert. Bei einer weiteren Nachkontrolle am Abend des 17.06.2026 waren die Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

14.08.2026

Al Nada

Marienstr. 34
70178 Stuttgart

07.07.2026

Der Kühlschrank, in welchem Hackfleisch und Hähnchenspieße gelagert waren, war verunreinigt. Ein schadhaftes Messer war am Griff mit Klebeband umwickelt. Der Grill war altverschmutzt und verkrustet. In einem Kühlschrank vorgehaltene rohe Hähnchenspieße wurden bei 13,8 °C gelagert. In der Saladette vorgehaltene Soßen wiesen Temperaturen zwischen 24,4°C und 19,8 °C auf. In der Tiefkühltruhe wurde Fleisch vorgehalten, welches nicht vollständig umhüllt war.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag nach erfolgter Reinigung wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

19.08.2026

The Auld Rogue

Hauptstr. 57
70563 Stuttgart

01.07.2026

Die Eiswürfelmaschine für Getränke war im Innenbereich schmierig rötlich verunreinigt. Fisch wurde bei 9,9 °C aufgetaut gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt.

Stuttgart, Stadt

20.08.2026

Steigenberger Hotel Graf Zeppelin

Arnulf-Klett-Platz 7
70173 Stuttgart

13.07.2026

Ca. 6 kg rohes Hähnchenbrustfleisch wurde über Nacht bei Raumtemperatur aufgetaut; bei der Kontrolle um 7:55 Uhr betrug die Temperatur des Fleisches +17,8 °C. An einem Gitterkorb der Fritteuse hafteten eingetrocknete, dunkle Lebensmittelverkrustungen. Zwei Industrie-Dosenöffner waren am Stechdorn erheblich mit Schmutzbelägen verunreinigt. Ein Kaffeevollautomat wies im Bereich des Brühkopfs klebrige Verunreinigungen auf. Die Eiswürfelmaschine war innen mit schmierigen Belägen verunreinigt. Im Kochbereich vorgehaltene Schöpf- und Drahtlöffel wiesen Schmutzrückstände auf. An einem Trinkwasserspender waren die Oberflächen und der Auslass erheblich mit Kalk- und Schmutzbelägen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Das Hähnchenfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Trinkwasserspender wurde vorübergehend zur Grundreinigung gesperrt. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2026 waren die Reinigungsmängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

16.09.2026

NaN Orient Supermarkt

Augsburger Str. 634
70329 Stuttgart

31.07.2026

Im Verkaufsbereich wurde ein erheblicher Schadinsektenbefall festgestellt. Süßwaren, Nussprodukte, Trockenfrüchte und Gebäck waren mit Lebensmittelmotten, Larven und Gespinsten kontaminiert. Frische Feigen und Pfirsiche waren mit Fruchtfliegen befallen. Tafeltrauben wiesen Fraßspuren von Wespen auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Ca. 80 kg Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. Der Betrieb wurde zur Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 10.08.2026 waren die Mängel behoben.

Stuttgart, Stadt

16.09.2026

Al Ryan

Nordbahnhofstr. 127A
70191 Stuttgart

06.08.2026

Die Steckspieße für Fleisch waren verunreinigt. Die Fleischpresse war altverkrustet. Die Schneidebretter waren defekt (tiefe Rillen mit Lebensmittelresten) und verfärbt.Der Fleischwolf war im Innern massiv verschmutzt mit alten Fleischrückständen. Die Wurstdärme befanden sich in einem verschmutzten Behälter. Die Mikrowellen waren im Innern massiv verschmutzt. Die Gastrobehälter in der Saladette waren altverschmutzt.Diverse Eimer mit Lebensmitteln und Flaschen für Saucen waren verunreinigt. Der Kaffeevollautomat, der Wasserspender, der Mixer, die Saftpresse sowie die Eiswürfelmaschine (Eiswürfel für Getränke) waren massiv verunreinigt. Im vereisten Kühlschrank wurde Fleisch nicht vollständig verschlossen/umhüllt vorgehalten. Eine arabische Teigsüßspeise war unverpackt eingefroren. Yoghurt wurde ungekühlt bei 16,9 °C vorgehalten. Gastrobehälter mit div. Soßen wurden unabgedeckt in einem Kühlschrank mit Schimmel vorgehalten. In der Theke befanden sich verfaultes Obst (Ananas, Birne)

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen.

Stuttgart, Stadt

18.09.2026

Sushi by Kres (Zugang Landhausstr.)

Haußmannstr. 192
70188 Stuttgart

18.08.2026

In der Saladette befand sich Fisch für die Sushizubereitung bei 13,7 bzw. 14,7 °C. Gebratener Thunfisch wurde bei 16,2 °C vorgehalten Grau angelaufener schmieriger Fisch wurde im Kühlschrank vorgehalten. Scampis wurden in altem abgestandenem fischig riechendem Wasser vorgehalten. Der Fisch für Sushi in der Tiefkühlung wies - 1,9 bis 6 °C auf Es wurden Süßkartoffelpommes mit Schimmelanhaftungen vorgehalten. Der vorgehaltene Kopfsalat war schmierig und wies braune Stellen auf, bei noch in einer Kunststofftüte verpacktem Rucolasalat sammelte sich bereits eine braune faulige Flüssigkeit im Beutel. Der Besteckkorb mit den Essstäbchen war erneut verunreinigt Die Slushmaschine war mit einem alten schmierigen Biofilm am Auslass verunreinigt. Das Schneidebrett war zerschlissen und verunreinigt. In der Thekenkühlung befand sich vorverpackter geschnittener Salat, bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 17.08.2026 abgelaufen war.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011;

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen und konnte am Folgetag wieder geöffnet werden. Die Lagertemperaturen der Lebensmittel wurden zwischenzeitlich angepasst.

Stuttgart, Stadt

30.09.2026

Obst und Gemüse Wanouseh

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

19.08.2026

Obst und Gemüse (Mandarinen, Okra, Paprika, Kartoffeln, Drachenfrucht, Wassermelonen, Honigmelonen, Wilde Gurken) welches bereits verdorben war, wurde zum Verkauf angeboten. Die Ware war bereits Großteils verschimmelt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Ware wurde entsorgt