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Lebens­mittel­kon­trolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebens­mittel­über­wachungs­behörden Baden-Württembergs

Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.

karte-bw-lmk.jpg Link zu den Daten des Bodenseekreises. Link zu den Daten des Landkreises Tübingen. Link zu den Daten des Landkreises Ravensburg. Link zu den Daten des Landkreises Böblingen. Link zu den Daten des Landkreises Karlsruhe. Link zu den Daten des Ostalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Biberach. Link zu den Daten der Stadt Stuttgart. Link zu den Daten des Landkreises Esslingen. Link zu den Daten des Hohenlohekreises. Link zu den Daten des Landkreises Waldshut. Link zu den Daten des Landkreises Göppingen. Link zu den Daten der Stadt Pforzheim. Landkreis Schwäbisch-Hall Link zu den Daten der Stadt Baden-Baden. Link zu den Daten der Stadt Heidelberg. Link zu den Daten des Landkreises Ludwigsburg. Link zu den Daten des Landkreises Rastatt. Link zu den Daten des Zollernalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Sigmaringen. Link zu den Daten des Landkreises Freudenstadt. Link zu den Daten des Landkreises Lörrach. Link zu den Daten des Alb-Donau-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Ulm. Link zu den Daten des Landkreises Tuttlingen. Link zu den Daten des Landkreises Emmendingen. Link zu den Daten des Rems-Murr-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Mannheim. Link zu den Daten des Landkreises Reutlingen. Link zu den Daten des Landkreises Konstanz. Link zu den Daten des Landkreises Rottweil. Link zu den Daten des Schwarzwald-Baar-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Calw. Link zu den Daten der Stadt Heilbronn. Link zu den Daten des Ortenaukreises. Link zu den Daten des Landkreises Heilbronn. Link zu den Daten der Stadt Karlsruhe. Link zu den Daten des Rhein-Neckar-Kreises. Link zu den Daten des Enzkreises. Link zu den Daten der Stadt Freiburg im Breisgau. Link zu den Daten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Link zu den Daten des Neckar-Odenwald-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Heidenheim. Link zu den Daten des Main-Tauber-Kreises.
Neueste Veröffentlichungen:
02.12.2025 Breisgau-Hochschwarzwald Metzgerei Meyer
28.11.2025 Stuttgart, Stadt A & K Kaffeebetriebe GbR
26.11.2025 Karlsruhe, Stadt Imbiss "Tee Ninja"
26.11.2025 Ulm, Stadt Daily Pizza Kebap Restaurant
24.11.2025 Stuttgart, Stadt Ya Ghali
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Stand: 04.12.2025
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Alb-Donau-Kreis

06.08.2025

Fleisch- & Fischverkauf

Sternplatz 1
89584 Ehingen

26.06.2025

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 26.06.2025 stand auf der Gefriertruhe im Lebensmittellager ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln und Asche. Sämtliche Kunststoffschalen für Lebensmittel waren alt verschmutzt. In einer Schale lagerten auf einem stark verschmutzten Zewa stark verschmutzte Klein-werkzeuge. Das Fleischschneidebrett war stark altverschmutzt. In den tiefen Furchen lagerten Fleischreste. Es war ein säuerlicher Geruch wahrnehmbar. Im Regal des Kühlhauses werden Geflügelteile aufgetaut, der austretende Fleischsaft kontaminiert darunter gelagerte Wurstwarenverpackungen. In der Kühlung lagerte eine angebrochene Packung Puten-Würste. Es war bereits eine optische Verände-rung feststellbar.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmit-tel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Ver-ordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbin-dung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Le-bensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchsta-be a) LFGB.

Das Schneidebrett wurde entsorgt. Eine Grundreinigung des Betriebs wurde über Nacht durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.

Alb-Donau-Kreis

07.11.2025

Brasserie Restaurant Amadeus

Bahnhofstraße 8
89584 Ehingen

22.10.2025

In der Tiefkühltruhe lagern Baguettes in einem Müllsack. Gläser für die Eisbecher weisen teilweise Eiweiß und Kalkrückstände auf. In der Speiseeistruhe wurde eine Temperatur von - 13 Grad gemessen. An den Oberflächen des Speiseeises wurde Eiskristallbildung als auch ein optischer Gefrierbrand festgestellt. Die Sahnemaschine weist am Auslass/ Sprühkopf Eiweiß/Fettrückstände auf. Die Beschichtung an der Hackfleischpattypresse ist porös und löst sich ab. Die Aufschnittmaschine, Kaffee-/Espressotassen, Schneidebretter, Zapfhähne weisen Verschmutzungen auf. Kunststoffablösungen befinden sich an der Einsatzaufnahme des Gemüsehobel. Vorratsbehältnisse für Lebensmittel sind verschmutzt. Darin lagern unverpackte Lebensmittel, welche einen direkten Kontakt zu den Verschmutzungen haben.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Defekte Kleinwerkzeuge und nachteilig beeinflusste Lebensmittel wurden unverzüglich entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

01.07.2025

Le Wok & Sushi

Talstr. 62
79286 Glottertal

20.05.2025

Auf einem Regal in der Küche befand sich Mäusekot. Das Regal befand sich direkt über einem Arbeitstisch. Auf diesem Tisch standen mehrere Behälter, welche für die Herstellung von frittierten Lebensmitteln (Tofu, Geflügelfleisch) verwendet wurden. Auf einem Regal im Lagerbereich lagen mehrere Packungen (1000g Packung) mit Kristallzucker sowie eine Sojasoße (in einer Fischform Verpackung) direkt in Mäusekot. Auf demselben Regal lag eine offene Packung mit Essstäbchen, welche für die Kunden bestimmt waren. Im Thekenbereich lag auf dem Arbeitstisch direkt unter dem Bubble-Tea-Shaker sowie unter dem Kaffeevollautomat Mäusekot. In diesem Bereich lag auch ein blaues Mikrofasertuch. Dieses Tuch war ebenfalls mit Mäusekot behaftet.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011

Die betroffenen Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Anschließend wurde eine Schädlingsbekämpfung sowie eine Grundreinigung durchgeführt.

Breisgau-Hochschwarzwald

18.06.2025

Kaisers Gute Backstube

Gewerbestr. 2
79238 Ehrenkirchen

07.05.2025

An zwei Produktionsmaschinen für Weizenbrötchen wurden Mängel bei der Reinigung festgestellt.

Verstoß gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die beiden in Rede stehenden Produktionsmaschinen wurden sofort grundgereinigt und desinfiziert.

Breisgau-Hochschwarzwald

22.09.2025

Deniz Kebap Imbiss

Neutorstr. 6
79206 Breisach am Rhein

12.08.2025

In der Saladette-Pizzastation im Thekenbereich wurde verdorbener Thunfisch gelagert und zum Verkauf bereit gehalten.

Artikel 14 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 178/2002 , § 5 Abs. 1 LFGB

Der Thunfisch wurde noch während der Kontrolle entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

06.10.2025

Indian Palace

Seestr. 2
79822 Titisee-Neustadt

07.08.2025

In der Küche des Betriebes wurde verdorbenes Frittierfett für die Herstellung von Pommes und Geflügelgerichte verwendet.

Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Das Frittierfett wurde noch bei der Kontrolle entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

02.11.2025

Deniz Kebap Imbiss

Neutorstr. 6
79206 Breisach am Rhein

10.09.2025

Am Kontrolltag wurde festgestellt, dass das Frittierfett in der Fritteuse nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Am Kontrolltag wurden mit diesem Frittierfett Pommes zubereitet.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Das Frittierfett wurde entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

02.11.2025

Frohe Einkehr

Alte Str. 23
79249 Merzhausen

25.09.2025

Eine Maschine zum Schneiden von Gemüse war im Inneren mit dicken Schmutzablagerungen überzogen. In der Maschine löste sich auch ein defektes Kunststoffteil ab. In einem Kühlhaus, in dem Lebensmittel wie geschnittenes Gemüse, Eier, haltbare Schlagsahne und eine Soße offen gelagert wurden, war die Decke stark verschimmelt. Der Zapfkopf der Zapfanlage für Bier war im Inneren stark verschmutzt. Es befanden sich dicke schmierige Ablagerungen an dem Verschluss des Hebels.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Die Mängel wurden behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

02.12.2025

Metzgerei Meyer

Steingasse 1
79227 Schallstadt

10.11.2025

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sich im Inneren des Wurstfüllers noch stark eingetrocknete Ablagerungen befanden. Mit dieser Maschine wurden verschiedene Brühwürste hergestellt, die anschließend im Verkaufsbereich in den Verkehr gebracht wurden. Im Backofen in der Produktion wurde ein Kartoffelgratin in einem stark verschmutzten Backofen gebacken. Dabei lösten sich mehrere verbrannte Partikel ab. An der Eismaschine in der Produktion löste sich der Lack direkt über dem Crushed-Eis ab. Das Eis wurde für die Produktion von Wurstbrät verwendet. Dieses Wurstbrät wird anschließend zu verschiedenen Wurstwaren verarbeitet. Sowohl der Fleischwolf als auch die in der Maschine benutzten Transportschnecken waren im Inneren stark verrostet. Der Fleischwolf wird für die Produktion verschiedener Wurstwaren benutzt. Die Schneidemesser wurden in der Produktion an einer stark verschmutzten Vorrichtung gelagert. Mit diesen Messern wurden Wurstwaren und Fleisch geschnitten.

Art. 14 Abs. 1 u. 2 Nr. b der VO (EG) 178/2002

Die Mängel wurden vom Betrieb behoben.

Böblingen

16.06.2025

Bäckerei Erhan Ekinci

Maichinger Str. 28
71106 Magstadt

27.05.2025

Aufgrund gravierender Reinigungs- und Hygienemängel sowie Instandhaltungsmängel bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort behandelten Lebensmittel. Während der Betriebszeit rauchte der Betreiber, und es befand sich ein Hund in der Backstube. In der gesamten Betriebsstätte löste sich der Deckenputz, sodass an diversen Stellen Teile herabfielen. An Arbeitstischen waren Eckbereiche verschmutzt. Das Lüftergitter im Kühlraum war stark verschimmelt und verschmutzt. In den Kühlräumen waren Eckbereiche aufgrund von Kondenswasser mit rotschmierigen Belägen verschmutzt. Im Gärraum wurde Schimmel festgestellt. Ein Tropfblech war mit Schwarzschimmelbelägen behaftet. Des Weiteren gab es im Gärraum offene Bohrlöcher in den Wänden. Die Teigknetmaschine war massiv altverschmutzt. Die Auslieferungskisten für Backwaren sowie die Stikkenwagen waren stark verschmutzt. Auch die Kistenspülmaschine war stark verschmutzt. Ein Insektenschutzgitter war nicht vorhanden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 a.) - c.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 d.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt worden sind.

Böblingen

11.08.2025

La Pizza Veloce

Karlstraße 37
71229 Leonberg

10.07.2025

Es wurden massiv verschmutzte Geräte vorgefunden. Der Dorn des Dosenöffners, die Teigknetmaschine und die Ausrollmaschine waren altverschmutzt. Aufbewahrungsboxen mit Gewürzen waren stark verschmutzt. Arbeitsutensilien waren aus nicht lebensmittelechtem Material (hier: Farbpinsel). Das Schneidebrett wies starke Abnutzungsspuren auf. Die Arbeitsfläche, auf der Lebensmittel zubereitet wurden, war altverschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel unstrukturiert im altverschmutzten Kühlschrank und der vereisten Kühltruhe gelagert. Es wurden Lebensmittel mit Gefrierbrand und deutlich erkennbarer Qualitätsminderung durch unzureichende Lagerbedingungen vorgefunden. Das Frittierfett war erkennbar verbraucht. Zahlreiche Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum wurden vorgefunden (Bolognesesoße, Backpulver, Linsen). Die festgestellten hygienischen Mängel führen zu einem hohen Risiko mikrobieller Kontamination der dort hergestellten und behandelten Lebensmittel.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Betriebsschließung und Entsorgung der abgelaufenen und verdorbenen Lebensmittel wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Am 14.07.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Emmendingen

15.08.2025

Bäckerei Schwehr

Dielenmarktstraße 3
79346 Endingen am Kaiserstuhl

18.07.2025

In den Betriebräumen wurden zahlreiche tote und lebende Schaben vorgefunden, insbesondere wurden in den Mehlsäcken im Lagerbereich zahlreiche lebende Schaben im Mehl vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Das Inverkehrbringen sämtlicher in den Betriebsräumen befindlicher offener Lebensmittel und Rohstoffe wurde mündlich untersagt bis zur erfolgten Grundreinigung der Betriebsräume und der Abnahme durch die Lebensmittelüberwachung. Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel und Rohstoffe wurde angeordnet, ein Entsorgungsnachweis wurde vorgelegt.

Esslingen

11.06.2025

Ninos-Pizza Lieferservice 

Lammstraße 15
73230 Kirchheim unter Teck

09.05.2025

Bei einer Routinekontrolle am 09.05.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs.2 a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Nachkontrolle am 13.05.2025: Eine Grundreinigung wurde vorgenommen. Es wurden keine Schaben bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

12.06.2025

Café Bäcker Mayer GmbH & Co.KG

Erscheckweg 14
72664 Kohlberg

12.02.2025

Am 12.02.2025 wurde im Rahmen einer Routinekontrolle eine Probe des Produkts „Formfleischschinken“ entnommen. In dem vorliegenden Gutachten vom 29.04.2025 wurde die Probe als irreführend beanstandet. Die Irreführung besteht darin, dass auf dem Flyer des Lebensmittelunternehmers die Zutat „Schinken“ bei den belegten Brötchen ausgelobt wird, obwohl es sich bei dem verwendeten Produkt um ein Kochpökelerzeugnis handelt, dass laut Hersteller als „Formfleischschinken aus Fleischstücken zusammengefügt“ bezeichnet wird.

Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011

Die Mängel wurden durch den Betreiber behoben. Die Belieferung mit dem Formfleischschinken wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Esslingen

18.06.2025

Hot Pizza Express

Plochinger Straße 1
73230 Kirchheim unter Teck

16.05.2025

Bei einer Routinekontrolle am 16.05.2025 wurden verschieden Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt und es wurden verdorbene Nudeln sowie Fleischpattys vorgefunden und entsorgt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs.2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 22.05.2025 waren keine Schaben mehr vorhanden. Eine Grundreinigung wurde vorgenommen und ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

14.07.2025

Teck Kebab

Alleenstraße 58
73230 Kirchheim unter Teck

14.05.2025

Eine am 14.05.2025 erhobene Verdachtsprobe von gebrauchtem Frittierfett wurde mit Gutachten vom 23.05.2025 als verdorben und nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Zum Zeitpunkt der Gutachteneröffnung war das Frittierfett bereits ausgetauscht.

Esslingen

15.10.2025

Amore Pizza

Nürtinger Straße 15
72694 Wolfschlugen

07.08.2025





































14.08.2025







27.08.2025

Bei einer Beschwerdekontrolle am 07.08.2025 wurden insgesamt ca. 19 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Ein Großteil des Betriebs (z.B. Verkaufsbereich, Küche, Lagerraum, Kühlraum und Personal-WC), der überwiegende Teil der Einrichtungsgegenstände, Boden und Wände in den vorgenannten Räumen sowie verschiedene Lebensmittelbedarfsgegenstände mit und ohne Lebensmittelkontakt wiesen Reinigungs- und Hygienemängel auf. So waren z.B. der Drehspießgrill, das elektrische Drehspießmesser, mehrere Schneidbretter, der Dosenöffner, die Teigmaschine, die Aufschnittmaschine, die elektrische Käsereibe, eine Gemüsereibe mehrere Siebe und Pfannen altverschmutzt.

Eine Vielzahl der Lebensmittel im Betrieb (z.B. der in der Saladette befindliche Mais, Thunfisch, vorgegarte Nudeln, ein angebrochenes Glas Ajvar mit deutlich sichtbarer Schimmelbildung, gewürfelter Mozarella, sowie Hühnchenfleisch) waren nach der sensorischen Überprüfung nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet und wurden unverzüglich entsorgt.
Es wurden mehrere Verdachtsproben von Lebensmittel (Frittierfett, Thunfisch, vorgekochte Nudeln, Hühnchenfleisch) erhoben.  Der Thunfisch, die Nudeln und das Hühnchenfleisch wurden aufgrund der mikrobiologischen Abweichung durch das CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 22.08.2025 als für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. Das Fritierfett wurde aufgrund von Verderb durch das CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 28.08.2025 ebenfalls für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Der Kühlraum des Betriebs befand sich insgesamt in einem altverschmutzten Zustand. In dem Raum standen rostige Regale und es wurden darin unreine Kartonagen gelagert. In einer Ecke hinter der Tür lagerte ein nicht verpackter Puten-Drehspieß. Durch die vorgefundenen Zustände im Kühlraum bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination des Puten-Drehspießes.

In der Küche sowie im Kühlraum des Betriebes wurde eine Vielzahl von toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben festgestellt.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass auf dem Speisenaushang irreführende Angaben zur Eigenschaft von Lebensmitteln gemacht werden. Die irreführende Angabe besteht darin, dass der Betrieb  "Döner" auslobt, obwohl das Lebensmittel "Puten-Drehspieß" verwendet wird. Laut der allgemeinen Verkehrsauffassung besteht  "Döner Kebab" Lamm-/Schaffleisch und/oder Kalb-/Rindfleisch.

Das Inverkehrbringen von Speisen und offenen Getränken wurde direkt bei der Beschwerdekontrolle behördlich untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 14.08.2025 wurden in der Pizzastation Lebensmittel wie Wurst, Thunfisch, Ananasringe im Saft, schwarze Oliven und Feta vorgefunden. Die festgestellte Temperatur der Lebensmittel hat +22°C, die Temperatur des Kühlgeräts hat +17°C betragen. Die Ananasringe und Oliven wiesen bereits eine Schaumbildung auf. Der Feta war ungekühlt und hatte an der Oberfläche eine schleimige Struktur. Die Lebensmittel waren als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet, weshalb das Inverkehrbringen dieser Lebensmittel  behördlich untersagt und unter Aufsicht unschädlich beseitigt wurde.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 27.08.2025 wurden erneut verdorbene Lebensmittel (z.B. Mais, Thunfisch, Oliven) vorgefunden, deren Inverkehrbringen direkt behördlich untersagt wurde. Zudem wurden erneut zahlreiche erhebliche  Hygienemängel (altverschmutzte Dunstabzugshaube, verschmutzte Messer und sonstige Arbeitsgeräte, Schabenbefall sowie ein deutlich verunreinigter Lebensmittelkühlraum) festgestellt, weshalb in dem Betrieb das Inverkehrbringen von  Speisen und offenen Getränken behördlich untersagt wurde.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004

Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002

Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Art.4 Abs.2  i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr.3 und Nr.4  VO (EG) 852/2004
Art. 7 Abs. 1a VO (EU) Nr. 1169/2011

Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m.
Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Bei den Nachkontrollen am 08., 12. und 14.08.2025 waren die Hygienemängel verbessert, jedoch noch nicht behoben. Bis zum 14.08.2025 wurde eine Schädlingsbekämpfung noch nicht eingeleitet.

Bei einer Nachkontrolle am 27.08.2025 wurden erneut Hygienemängel festgestellt. Zudem wurde eine Schädlingsbekämpfung nachweislich eingeleitet. Am 29.08.2025 waren bei einer Nachkontrolle alle Hygienemängel beseitigt, sodass die Untersagung der Abgabe von Speisen und offenen Getränken aufgehoben wurde.

Freiburg, Stadt

14.10.2025

Edeka Barwig

Zähringer Str. 344
79108 Freiburg i.Br.

15.08.2025

In den Warenregalen der Verkaufsfläche wurden insbesondere in den Regalbereichen Süßgebäck (Kekse), Schokolade, Salzgebäck (Knabberartikel), Teigwaren, Backzutaten und vorverpackte Backwaren erhebliche Mengen an Schadnagerkot sowie Urinspuren festgestellt. Es wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen mit Schadnagerfraßspuren festgestellt. z.B. Doppelkekse, Marshmallows, Amarettini, Popcornmais, Frischeinudeln, Dinkelgrieß, gemahlene Mandeln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung der betroffenen Verkaufsbereiche wurde angeordnet. Der gesamte Betrieb wurde daraufhin freiwillig geschlossen. Ein Eröffnen des Betriebs bis zur Nachkontrolle am 18.08.2025 wurde untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Die Lebensmittelverpackungen in den kontaminierten Bereichen sollten desinfiziert oder entsorgt werden. Die Entsorgung der bereits durch Schadnager beschädigten Verpackungen wurde ebenfalls angeordnet. Die Intensivierung der bereits vor der Kontrolle begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.08.2025 waren die Mängel überwiegend beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

15.10.2025

Mai Town

Bertoldstr. 53
79098 Freiburg i. Br.

07.08.2025

In der Küche wurde Mäusekot auf einer Regalfläche neben bereitgehaltenen Tellern und unmittelbar über offen gelagerten und zur Abgabe vorbereiteten Salaten, Dressings und Erdnüssen festgestellt. Auf der Arbeitsfläche im Thekenbereich wurde an mehreren Stellen Mäusekot festgestellt. Außerdem wurde im Thekenbereich eine lebende Schabe vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion sämtlicher betroffener Bereiche angeordnet. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.08.2025 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Göppingen

08.07.2025

Amore Pizza

Wöhrplatz 6
73072 Donzdorf

22.05.2025

Im Rahmen einer Verbraucherbewschwerde wurde eine Probe Pizza untersucht. Ebenso wurde sensorisch auffälliger Thunfisch in der Gastronomie aus dem Verkehr genommen und untersucht. Der für die Belegung von Pizza vorgesehene Thunfisch wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart aufgrund des Keimgehalts als verdorben und wegen des festgestellten Histamin-Gehalts als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Bescherdeprobe Pizza wurde ebenfalls wegen des Histamin-Gehalts als gesundheitsschädlich eingestuft. Bereits zum Zeitpunkt der Probenahme zeigte sich das Lebensmittelunternehmen kooperationsbereit und leitete unverzüglich eine Überprüfung der relevanten Arbeitsprozesse ein. Diese umfasste insbesondere die Handhabung unterschiedlicher Gebindegrößen Thunfisch unter Berücksichtigung von Stoßzeiten, die maximale Verwendungsdauer geöffneter Fertigpackungen sowie die Einhaltung der erforderlichen Kühlbedingungen.

Art. 14. Abs. 1 und 2 a) und b) Verordnung (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) sowie nach § 5 Abs. 1 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Lebensmittel-Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Die Behebung des festgestellten Mangels wurde zum Zeitpunkt der Probenahme veranlasst und überwacht. Im Übrigen wurden keine sonstigen Mängel im Betrieb festgestellt.

Göppingen

21.07.2025

Germania Bäckerei & Grill

Göppinger Str. 5
73037 Göppingen Holzheim

01.07.2025

Größenordnungsmäßig 50 und teils erhebliche Hygienemängel wurden festgestellt. Verschiedene Lebensmittel, wie z. B. Fleisch, Thunfisch, Wurstaufschnitt, Käse, Joghurt und Silberzwiebeln in einer Lake waren verdorben, eindeutig erkennbar anhand von Geruch, verschimmelten bzw. angetrockneten Oberflächen und Verfärbungen. Frisches Hackfleisch mit Einkaufsdatum vom 25.06.2025 war unverarbeitet in der Kühleinrichtung. Bei Garnelen, Zucchinischeiben und Schmand in Fertigpackungen waren die Mindesthaltbarkeitsdaten um mehrere Wochen und teils Monate abgelaufen. In einem Wurstfülltrichter zur Herstellung von Hackfleischröllchen befand sich noch altes verfärbtes Hackfleisch. Dabei war erkennbar, dass das kontaminierte Arbeitsgerät mit frischen Lebensmitteln bei der Zubereitung in Berührung kommt. Schaben wurden im Gärraum und im Lagerbereich vorgefunden. Schadnagerkot wurde vorgefunden und Gestank war gegeben. Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 und Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Bei Nachkontrollen am 02.07. und 04.07.2025 war die Mängelbeseitigung weit fortgeschritten. Der Betrieb konnte wiedereröffnen. Die Entsorgung der unsicheren Lebensmittel wurde überwacht.

Göppingen

Meisterbäcker Kauderer GmbH

Meisterbäcker Kauderer GmbH

Hauptstr. 61
73072 Donzdorf

11.08.2025

Der sich im Umbau befindliche Betrieb wurde im Rahmen einer Nachkontrolle auf die Einhaltung der lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften überprüft. Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt sowie Einrichtungsgegenstände waren mit Baustaub überzogen. Frisch gebackene Brezeln wurden direkt neben einer unverputzten Wand zum Verkauf bereitgehalten. Durch die Produktion und offene Lagerung von Lebensmitteln im Baustellenbereich wurden Backwaren und Fleischkäse kontaminiert. Die unter derartigen Bedingungen hergestellte und behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. Die Entsorgung der dort produzierten Lebensmittel wurde veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Nach vorläufiger Teilschließung konnte vollständige Wiedereröffnung  nach Feststellung wesentlicher Mangelbehebung am 22.08.2025 erfolgen. Das Unternehmen hat bei der Abwicklung kooperiert.

Heidelberg, Stadt

15.09.2025

Vereinsgaststätte Maulbeeranlage 

Obere Rödt 49
69123 Heidelberg

21.05.2025

Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt. Insbesondere die Lebensmittellagerung war zu beanstanden. Es wurden diverse Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum und abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Verschiedene Lebensmittel waren verdorben und nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet (Kalbs-Carree, Schweine-Oberschale, Hähnchen-Ministeaks, Spätzle).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Verschiedene Lebensmittel wurden entsorgt. Die Speisen- und Getränkeabgabe wurde am 22.05.2025 wieder freigegeben.

Heilbronn, Land

06.06.2025

Bäckerei und Frischmarkt Stengel

König-Wilhelm-Straße 55
74360 Ilsfeld

09.04.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 2. April 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Im Rahmen der Kontrolle konnten bei der Zutat „Konfitüre“ drei scharfkantige, spitze Kunststoffteile festgestellt werden, die bei einem etwaigen Verschlucken schwere Verletzungen im Verdauungstrakt der verzehrenden Person hervorrufen können.
 
Es wurden mehrere Zutaten vorgefunden (Käsemasse/Sahne, Sahne flüssig), die offensichtlich verdorben waren. Bei der Zutat „Käsemasse/Sahne“ wurden deutliche Abweichungen in Form von augenscheinlichen Fremdschimmelkolonien verschiedener Farben an zahlreichen Stellen festgestellt. Die Zutat „Sahne flüssig“ roch abweichend käsig.
 
Zudem wurden bei der Kontrolle angefressene Mehlsäcke im Trockenlager und Mäuseköttel auf dem Ausrollband der Baklavamaschine und dem Abziehapparat in der Backstube für das Brot festgestellt. Der Schädlingsbefall in der Backstube wurde dadurch nachgewiesen.
 
Darüber hinaus wurden Verunreinigungen an zahlreichen Nutzgegenständen und Maschinen u.a. am Gasherd, Backofen und der Knetmaschine in der Backstube festgestellt.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2a VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB,
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB,
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004,
§ 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 3 LMHV

Der Betrieb wurde aufgrund des unzureichenden hygienischen Allgemeinzustands, den Versporungen sowie erheblichen Verunreinigungen am 9. April 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Eine Grundreinigung, die Entsorgung betroffener Lebensmittel und das Beauftragen eines Schädlingsbekämpfers wurden dem Geschäftsinhaber aufgetragen.
 
Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben und die Produktion konnte wieder aufgenommen werden

Heilbronn, Land

24.07.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

07.05.2025

Im Verlauf einer Routinekontrolle am 7. Mai 2025 wurden im genannten Betrieb zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden ("Spätzle“, „Hähnchen Pakora“, „Spaghetti“, „Tomatensoße“, „Weißkäse in Salzlake“ und „Sahne-Joghurt Griechischer Art“). Auch wurde festgestellt, dass die Kühleinrichtungen defekt sind und eine Warmwasserzufuhr im Betrieb gänzlich fehlte.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Kapitel I Nr. 4 des Anhangs II der Verordnung (EG) 852/2004, Artikel 4 Abs. 3 Buchstabe d i. V. m. Kapitel IX Nr. 5 des Anhangs II der Verordnung (EG) 852/2004.

Der Betrieb wurde am 7. Mai 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Die Abgabe von Lebensmitteln wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2025 konnte der Betrieb wieder freigegeben werden.

Heilbronn, Land

01.08.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

04.06.2025

Am 4. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb zum Teil zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Riesengarnelen“, „Meeresmuscheln/Meeresfrüchte“, „Ananas“, „Mais“, „Sohbet Hindi Etli Sosis“, „Ziegenkäse/Weichkäse“, „Tomatensoße“ und „Hackfleischsoße“). Bei dem Lebensmittel „Sohbet Hindi Etli Sosis“ war das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt.

Heilbronn, Land

13.08.2025

Pizzahaus Richen

Gemminger Str. 11
75031 Eppingen

01.07.2025

Am 1. Juli 2025 fand im nebenstehenden Betrieb eine Nachkontrolle statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden teilweise leichtverderbliche Lebensmittel bei Umgebungstemperatur ohne jede Kühlung aufbewahrt.
 
So wurde bei Mais aus der Konserve ein saurer und hefiger Geruch festgestellt, der Mais wies deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf. Bei rohem Paprika konnte ein beginnend anfauliger und dumpf-muffiger Geruch festgestellt werden. Auch dieser wies deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit
bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 1 + 2 b) i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m.
59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB,§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LMHV i.V.m. § 3 LMHV i.V.m. § 10 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur
Untersuchung vorgelegt.

Heilbronn, Land

19.08.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

03.07.2025

Am 25. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb erneut zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Thunfisch“, „Spaghetti“, „Hähnchenfleisch“, „Hackfleischsoße“, „Tomatensoße“, „Bohnen“, „Reis“ und „Käse/Weichkäse“). Auf dem Lebensmittel „Thunfisch“ wurde eine bereits verendete Fliege entdeckt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) 178/2002 und § 5 Abs. 1 Lebensmit-tel- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB), Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).

Die betroffenen Lebensmittel wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt.

Karlsruhe, Stadt

30.06.2025

Gaststätte "Hunger Station"

Mathystr. 13
76133 Karlsruhe

14.05.2025

Im Rahmen einer Kontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Verdachtsprobe "Burger Patty aus Kalbfleisch" erhoben und eine Untersuchung veranlasst. Die vor Ort vorgefundenen Pattys wurden vorsorglich gesperrt. Das Produkt wurde mit Gutachten vom 21. Mai 2025 beanstandet. Die sensorische Untersuchung ergab eine erhebliche verderbnisbedingte sensorische Abweichung. Insbesondere wurde ein muffiger, alter Geruch festgestellt. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wurden hohe Keimzahlen an Verderbniserregern (Milchsäurebakterien und Pseudomonaden) festgestellt. Das Produkt wurde als ungeeignet für den Verzehr durch den Menschen beurteilt.

Artikel 14 Absatz 1 in Verbingung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002

Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wurden die gesperrten Pattys umgehend entsorgt.

Karlsruhe, Stadt

29.07.2025

Back Shop Unis Bäck

Kaiserstr. 13-15
76131 Karlsruhe

25.06.2025

Der Vorbereitungsraum, der Verkaufsraum sowie die Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände waren stark verschmutzt, insbesondere die Teigknetmaschine, der Arbeitstisch für die Teigzubereitung, die verwendeten GastroNorm-Behälter, der Backofen sowie die Verkaufstheke unter den Einlegeblechen. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung insbesondere für die selbst hergestellten Teigwaren und die in der Verkaufstheke vorgehaltenen belegten Brötchen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 Anhang II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 27. Juni 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.

Karlsruhe, Stadt

09.09.2025

Gaststätte "Hunger Station"

Mathystr. 13
76133 Karlsruhe

11.08.2025

Bei Kontrollen am 28. und 31. Juli 2025 wurden Mängel bei der Betriebshygiene und der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Im Rahmen einer Nachkontrolle am 11. August 2025 wurden so erhebliche Hygienemängel festgestellt, dass die Herstellung sicherer Speisen nicht mehr gewährleistet werden konnte. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Bei den Kontrollen waren unter anderem die Kühleinrichtungen, die Teigmaschine und der Teigkessel verschmutzt. Die Lebensmittel in der Kühlung/Tiefkühlung waren nicht fachgerecht gelagert und teilweise (zum Beispiel Mais, Bohnen, gefüllte Weinblätter) verdorben. Aufgrund der bei der Kontrolle am 11. August 2025 vorgefundenen Hygienemängel und dem fehlenden Hygieneverständnis der Mitarbeitenden bestand eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche in dem Betrieb hergestellten Speisen.

Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 13. August 2025 waren die Mängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

14.11.2025

Gasthaus Karl

Hertzstraße 23
76187 Karlsruhe

14.10.2025

Bei der Kontrolle am 14. Oktober 2025 wurden wiederholt nicht unerhebliche Hygienemängel in dem Betrieb festgestellt. So waren sämtliche Oberflächen der Arbeitstische verschmutzt. Auf dem Grill lagen verbrannte Lebensmittel vom Vortag. Die Schüsseln der Panierstraße waren innen mit Resten altverschmutzt. Die Kontaktflächen der Kühlschränke und des Kühlhauses waren altverschmutzt. Außerdem wurden Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Neben frischen Lebensmitteln wurden im Kühlschrank auch Lebensmittel zur Entsorgung aufbewahrt. Die Herstellung sicherer Speisen war nicht mehr gewährleistet. Der Betrieb wurde daher vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Die bei der Kontrolle vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II i. V. m. Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 15. Oktober 2025 waren die Hygienemängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

26.11.2025

Imbiss "Tee Ninja"

Kaiserstraße 114
76133 Karlsruhe

27.10.2025

Im Rahmen von Betriebskontrollen wurden am 24.9.25 und 27.10.25 zum wiederholten Mal Hygienemängel und Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Diese waren bei der Kontrolle am 27.10.25 so gravierend, dass die Herstellung und Abgabe von Sushi bis auf Weiteres untersagt wurde. So waren unter anderem die Kühlschubladen, in denen die Zutaten für das Sushi aufbewahrt wurden, innen altverschmutzt. Ebenso der Behälter zum Panieren des Sushis. In einer offenen Packung Wakame lagen verschmutzte Essstäbchen. Die Lebensmittel im Kühlschrank, insbesondere der frische Lachs und die Fischzubereitungen, waren nicht richtig abgedeckt. Der Lachs wies bereits Anzeichen von Austrocknung auf. Die Öffnung eines Spritzbeutels mit Thunfischzubereitung war angetrocknet. Am 27.10.25 wurde ein ganzer Lachs, welcher bereits am 21.10.25 eingekauft wurde, in einer Tüte mit Schmelzwasser vorgefunden. Es bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für das im Betrieb hergestellte Sushi.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

keine

Konstanz

29.09.2025

Six Senses

Fischmarkt 1
78462 Konstanz

04.09.2025

In der Küche war der Boden hinter den Küchenmöbeln hochgradig mit Schadnagerkot verunreinigt. Schubladen, in denen Fertigpackungen, gefüllt mit „schwarzem Sesam“ und Paniermehl lagerten, waren hochgradig mit Schadnagerkot und -urin behaftet. Eine der Packungen schwarzer Sesam war angefressen. In einer dieser Schubladen befand sich außerdem eine offene Kunststoffdose gefüllt mit losem Paniermehl. Küchenregale waren mit Schadnagerkot verunreinigt, auf diesen standen weitere offene Behältnisse, in denen lose Lebensmittel wie Nudeln lagerten.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Offene Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt.

Lörrach

17.10.2025

California Bistro

Hauptstr. 42
79689 Maulburg

23.09.2025

Gutachten des CVUA Stuttgart vom 23.09.2025, Az. A25180316-KRÜS, Parmesan gerieben Sensorik: Aussehen: gräulich-grüne Schimmelpilzspots erkennbar, Geruch: muffig, hefig, gärig Mikrobiologische Untersuchung: Hefen: 1,1x1E9 KBE/g, Schimmelpilze: 2,4x1E5 KBE/g (E=Exponent von 10), für den Verzehr ungeeignet Auch bei einer Betriebskontrolle am 29.09.2025 werden Schimmelpilzspots im Parmesan festgestellt.

Art. 14 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.Vm. Art. 14 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der betroffene Käse wird während der Kontrolle am 29.09.2025 entsorgt. Es werden Verfahren eingerichtet, die die Abgabe von mikrobiell verdorbenem Parmesan zukünftig verhindern sollen.

Mannheim, Stadt

30.06.2025

Pizzeria Bei Gianni

Beilstrasse 25
68159 Mannheim

08.05.2025

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Tote und lebende Schaben auf den Wänden und auf dem Boden. Schabennester im Wandbereich der Saladette und der Teigmaschine sowie Schaben in den Edelstahlbehältern mit offene Lebensmittel in der Saladette.
Thunfisch für Pizzabelag bei 17,3°C gelagert.
Hackklotz in der Küche war schadhaft mit tiefen Riefen in welchen sich Schmutz angesammelt hatte. Aufschnittmaschine stark altverschmutzt.
In den Speisekarten wurden irreführende Angaben festgestellt: Hirtenkäse wurde als Feta, italienischer Hartkäse als Parmesan (Parmigiano Reggiano) und Vegan Gouda Flavour als veg. Käse ausgelobt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 und 4 VO (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011

Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Betriebsräumen wurde freiwillig eingestellt. Bei der Nachkontrolle am 22.05.2025 waren Großteil der Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder öffnen.
Bei der Nachkontrolle am 12.06.2025 könnten nur geringfügige Hygienemängel festgestellt werden. Die irreführenden Angaben waren, bis auf die nicht zutreffende Kennzeichnung des Produktes „Parmigiano Reggiano“, abgestellt

Mannheim, Stadt

12.09.2025

Norma Lebensmittelfilialbetrieb

H 5 5-6
68159 Mannheim

07.08.2025

Im Verkaufsraum sowie im Lagerraum des Betriebs wurden erhebliche Verunreinigungen durch Mäusekot und -urin festgestellt. In den SB-Verkaufsregalen waren zahlreiche vor verpackte Lebensmittelpackungen äußerlich mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Im SB-Verkaufsregal des Prebake-Bereichs wurden offene, verzehrfertige Backwaren auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Einlegeblechen zu Verkaufszwecken gelagert. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2c VO i.V.m. Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 (EG) 852/2004.

Der Prebake-Bereich im Verkaufsraum wurde freiwillig geschlossen. Alle betroffenen Lebensmittel des Prebake-Bereiches wurden umgehend entsorgt. Nach der Kontrolle am 09.08.2025 bestanden gegen die Wiedereröffnung der Prebake-Abteilung keine Einwände. 

Ortenaukreis

07.08.2025

Meilenstein

Alte Landstraße 24
77972 Mahlberg

02.07.2025

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurde festgestellt, dass die Temperaturen der Kühlräume im Lager und der Kühl- und Tiefkühleinheiten in der Küche zu hoch waren. Diese lagen laut Anzeigen bei +20,8°C bzw. -8,4°C. Mehrere Messungen der darin aufbewahrten Lebensmittel wie Schinken, Rindfleisch, Hähnchenfleisch mit dem geeichten Thermometer ergaben Messwerte im Tageskühlraum im Lager u.a. von + 15,4°C beim Rindfleisch, Hähnchenfleisch und den Hackfleisch-Patties für Burger. In der Kühlschublade in der Küche ergab die Messung des Schinkens +22,0°C. Des Weiteren konnte bei den betroffenen Lebensmittel wie z.B. beim Hähnchenfleisch und Rindfleisch schon sensorische Abweichungen, wie ein unangenehmer, nicht arttypischer Geruch des Hähnchenfleisch, festgestellt werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle freiwillig entsorgt. Die Kühleinrichtungen wurden noch am gleichen Tag durch einen Techniker repariert. Bei der Nachkontrolle am 03.07.2025 waren diese wieder voll funktionsfähig.

Ortenaukreis

05.09.2025

Gasthaus Ochsen

Fischerstraße 48
77977 Rust

25.07.2025

Zum Kontrollzeitpunkt wurden mehrere verendete Schaben im kleinen Kühlschrank festgestellt, in dem offene Lebensmittel, wie Scheibenkäse und ein geschnittener Apfel aufbewahrt wurden. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden. Außerdem waren einige Messer und der Fleischhammer mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 07.08.2025 war der Kühlschrank sauber. Es wurden keine Schaben mehr vorgefunden. Bei der Nachkontrolle am 29.08.2025 waren alle Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

06.11.2025

Gaziantep

Hauptstraße 104
77694 Kehl

15.09.2025

Im Rahmen der Kontrolle wurden in der gesamten Betriebsstätte Schädlinge festgestellt. So wurden in einem Behältnis mit geröstetem Sesam lebende Schaben vorgefunden. Dieser wird u. a. für die Herstellung von Simit Gebäck verwendet. Weiter befanden sich Schaben auf Wand- und Arbeitsflächen. Des Weiteren wurden Mehlmotten direkt auf Weizengrieß und in Rohstoffsäcken festgestellt. Die Ausrollmaschine für Baklava war an den lebensmittelführenden Teilen mit Mäusekot verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde noch vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Die lebensmittelrechtliche Betriebsschließung wurde nach Beseitigung der Mängel am 23.09.2025 aufgehoben.

Ortenaukreis

05.11.2025

Can Market

Hildastraße 77
77654 Offenburg

17.09.2025

Bei der Kontrolle wurde in der Fleischtheke „Pollo fino“ natur und mariniert zum Verkauf angeboten, welches bereits säuerlich roch. Zudem befand sich im Dry Ager „Rindfleisch Dry Aged“ zum Verkauf, auf welchem sich Fliegeneier befanden. Beim Öffnen des Dry Ager war ein muffiger, übler Geruch nach Verderb deutlich wahrnehmbar. Es lagen mehrere tote Schmeißfliegen im Dry Ager. Sowohl das „Pollo Fino“ als auch das „Rindfleisch Dry Aged“ wurden als Probe erhoben. Mit Gutachten des CVUA Freiburg wurde bestätigt, dass das „Pollo Fino“ und das „Rindfleisch Dry Aged“ sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002

Das betroffene Fleisch wurde entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 18.09.2025 war der Dry Ager gereinigt.

Ostalbkreis

06.06.2025

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

14.05.2025

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau-grünlich, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Eine leichte Schimmelrasenbildung war zudem sichtbar.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen.

Ostalbkreis

10.06.2025

Sifirbir Grillrestaurant

Benzholzstraße 18
73525 Schwäbisch Gmünd

21.05.2025

Inverkehrbringen von nicht sichere /nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel im Lager sowie in der Verkaufstheke (Fleisch und Gemüse). Hähnchen wurde in einem Kühlschrank bei + 13,9 °C gelagert und war bereits leicht grünlich verfärbt. Ein verderblicher Geruch konnte eben-so festgestellt werden. Fleischspieße wurden in der Verkaufskühltheke mit einer Temperatur von +12,6 °C gelagert. Im Verkaufsraum wurden außerdem weitere Zutaten (Joghurtsoße, Käse, Salat usw.) bei einer Temperatur von +22 °C gelagert. Der Salat war stellenweise leicht bräunlich verfärbt. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Behältnisse wurden zur Aufbewahrung von Dürüm-Fladen u. Lahmacum verwendet. Der Getränkekühlschrank war an den Verdampfern stark versport und innen an den Gitterstäben altverschmutzt. Somit konnten Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Der Betrieb konnte nach einer Abnahmekontrolle am 26.05.2025 wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

13.06.2025

Mr. Wok chinese food

Mühlbergle 6
73525 Schwäbisch Gmünd

26.05.2025

Inverkehrbringen von nicht sicheren/nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel bei + 20 °C (hier: Gemüse). Kühlung des Kühltisches der Saladette war nicht funktionsfähig. Auch die Kühlfunktion unterhalb der Saladette war nicht funktionsfähig. Zutaten/Lebensmittel wurden bei + 18,4 °C gelagert. Gelagerter Weißkohl zur Weiterverarbeitung war leicht schwarz angeschimmelt. Ein Fruchtfliegenbefall war feststellbar. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Mehrere altverschmutzte Deckel der Wok-Pfannen. Kein Warmwasser am Handwaschbecken. Hygienisches Händewaschen/hygienische Arbeitsschritte waren nicht möglich. Der Kühlschrank im Verkaufsraum war innen verschmutzt und innen an den Dichtungen, sowie Regalböden und Rückwänden versport.Es konnten somit Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. Kühlfunktion war nicht gegeben, vorverpackter Salat wurde bei +12, 3 °C gelagert.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Die Mängelbeseitigung dauert derzeit noch an.

Ostalbkreis

08.07.2025

Schwäbisch Gmünder Tafel GEBIB mbH

Rinderbacher Gasse 15
73525 Schwäbisch Gmünd

12.06.2025

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot in allen Betriebsräumen (Anlieferung, Lager, Vorsortierung, Verkaufsraum). Es wurden u.a. Mäusekot in Verkaufsregalen, SB-Verkaufstheken und im Bodenbereich festgestellt. Da in den Räumen offene Lebensmittel (Gemüse, Obst und Backwaren) zum Verkauf angeboten wurden, kann eine Kontamination durch Ausscheidungen der Mäuse nicht ausgeschlossen werden. Damit sind die Lebensmittel nicht mehr akzeptabel für den menschlichen Verzehr.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde geschlossen. Eine Grundreinigung, sowie ausreichende und umfassende professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Offene bzw. kontaminierte Lebensmittel mussten entsorgt werden. Nach einer Abnahmekontrolle am 23.06.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

11.08.2025

Focus Yourself GmbH

Gartenstr. 1/1
73430 Aalen

04.06.2025

Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens folgender Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben (Verbrauchertäuschung): Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006

Inverkehrbringen und Onlinewerbung auf focusmedical.de wurden am 26.06.25 eingestellt.

Ostalbkreis

11.08.2025

Westside Health GmbH

Jahnstr. 61
73431 Aalen

04.06.2025

Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens von Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden / verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben über die Onlineshops FocusMedical.de, Shop App (Focus Medical Center), Amazon, Shop-Apotheke und Humasana: Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006

Das Inverkehrbringen der Produkte wurde ab 26.06.25 (focusmedical.de) sowie auf den weiteren Onlineshops ab 22.07.25 eingestellt.

Ostalbkreis

24.09.2025

Metzgerei & Partyservice Scheffel GmbH

Breslauer Str. 49
73529 Schwäbisch Gmünd

14.08.2025

Teilweise erhebliche Hygienemängel, sowie unzureichende Kühlung der Lebensmittel Heringssalat 15,9°C, Fleischsalat 13,4°C, kleine Paprika gefüllt mit Frischkäsezubereitung 16,1°C, Frischkäse 12,5°C, geräucherte Forelle 16,1°C, Frischkäsezubereitung, 11,7°C. Zudem folgende altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: Clipverschlussmaschine für Würste, Knochenbandsäge, rote E2 Eurokisten mit Lebensmitteln, Schneidebretter mit Stockflecken, Wurstfüller, Vakuumiergerät.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5

Bei der Kontrolle am 15.08.2025 waren die Hygienemängel beseitigt. Die Kühltheke wurde am 19.08.2025 instandgesetzt. Alle Mängel waren somit vollständig behoben.

Pforzheim, Stadt

29.09.2025

Zum Herrmannsee

Herrmannseeweg 5
75180 Pforzheim

06.08.2025

Wiederholt wurden Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum bzw. offensichtlich verdorbene Produkte vorrätig gehalten: 6 Packungen Räucherlachs mit Verbrauchsdatum 30.07.2025, 1 Packung gefüllte Antipasti Kirschpaprika mit Verbrauchsdatum 24.07.2025, verschimmelte Tomaten im Kühlhaus.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die abgelaufenen und verdorbenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt.

Pforzheim, Stadt

29.09.2025

Ceylan Supermarkt

Kreuzstraße 9
75175 Pforzheim

06.08.2025

Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden kühlpflichtige Wurst- und Käsewaren bei deutlich erhöhten Temperaturen in einem defekten Kühlregal gelagert und zum Verkauf angeboten, eine Käsepackung war sichtbar verschimmelt; mehrere Packungen Wurst waren aufgebläht.

Sowohl im Trocken- als auch im Kühlsortiment wurden wiederholt zahlreiche Lebensmittel mit teils massiv überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum ohne besondere Kenntlichmachung zum Verkauf angeboten.

Wiederholt wurde erkennbar verdorbenes und verschimmeltes Obst und Gemüse zum Verkauf angeboten.

Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004

Art. 7 (1) a) der VO (EU) 1169/2011, §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) 178/2002

Die Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen.

Pforzheim, Stadt

29.09.2025

Herzburger

Hügelstraße 1
75179 Pforzheim

17.07.2025 und 22.07.2025

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Stark verfettete Abzugshaube, so dass Fett hinunter tropft; Arbeitsbereich von Grill und Fritteuse altverschmutzt. Unsaubere Lagerstätten der Lebensmittel: Regalbretter, TK-Truhe, Kühlschubladen, Aufsatzkühler Pizzastation. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Lebensmittelwaage, Multizerkleinerer, Teigmaschine, Teigschaber, Nudelholz, Rundmesser. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Pommes frites wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1.a) der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) 178/2002

Die vorgefundenen Mängel wurden an dem jeweiligen Feststellungstag im Beisein der Lebensmittelkontrolle behoben.

Rastatt

16.07.2025

Ali Baba to Go 

Bahnhofstr. 7
76476 Bischweier

21.05.2025

Bei der Kontrolle wurde ein Schabenbefall im Betrieb festgestellt. Tote Schaben befanden sich in der Saladette (Küche) sowie im Lagerraum, der zur Küche hin offen ist. Im Lager wurden die mit Altteigresten verschmutzte Teigmaschine und eine altverschmutzte Käseraspel vorgefunden. In der Küche lagen Pizzableche mit altverkrusteten Teigresten. Oliven und Salami wurden in der Küche in verschmutzten Gastronorm-Behältern gelagert.

Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Wegen der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen und des Schabenbefalls erfolgte am 21.05.2025 die Schließung des Betriebes. Der Betrieb wurde nach der Mängelbeseitigung am 26.05.2025 wieder geöffnet.

Rastatt

18.09.2025

Almas Supermarkt GbR

Bahnhofstraße 20
76437 Rastatt

07.08.2025

In Kisten, in denen Nüsse und getrocknete Früchte gelagert wurden, wurde ein starker Befall mit Maden und Motten festgestellt. Zudem flogen zahlreiche Motten im Verkaufsraum umher.

Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) 852/2004.

Der festgestellte Befall führte zur sofortigen Betriebsschließung. Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurden angeordnet. Die Betriebsschließung wurde am darauffolgenden Tag, nach der Entsorgung der betroffenen Lebensmittel und einer Grundreinigung, aufgehoben.

Rastatt

17.10.2025

Toni`s Pizza Express (Betrieb in Gaggenau)

Hauptstr. 45
76571 Gaggenau

26.08.2025

Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden Schaben vorgefunden. Lebende Schaben befanden sich auf mehreren Arbeitsflächen in der Küche, z. B. auf dem Holzschneidebrett für das Schneiden von Pizzen und auf dem Verpackungstisch für Pizzen. In einem Gastronormbehälter mit Pinienkernen war eine lebende Schabe.

Artikel 4 Absatz 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 2 c); Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

Am 26.08.2025 wurde der Betrieb wegen des Schädlingsbefalls geschlossen. Nach der Schädlingsbekämpfung wurde der Betrieb am 09.09.2025 wieder geöffnet.

Rastatt

13.11.2025

Döner-Ecke

Hauptstr. 24
76596 Forbach

01.09.2025

Während einer Beschwerdekontrolle wurde eine Verdachtsprobe von "Artischokenherzen in Wasser" erhoben. Mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe wurden diese als verdorben, für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Die "Artischokenherzen in Wasser" befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle an der Saladette der Pizzastation und wurden zur sofortigen Abgabe an den Endverbraucher bereit gehalten.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a) LFGB

Die Artischokenherzen wurden entsorgt.

Ravensburg

18.11.2025

Gut Hügle GmbH

Bottenreute 5 - 7
88214 Ravensburg

24.10.2025

In der gesamten Küche im Hauptgebäude incl. auf der Ausgabetheke, auf dem Buffet und auf dem Boden wurde ein massiver Schabenbefall (umg: Kakerlaken) durch tote und lebende Kakerlaken festgestellt. Trotzdem wurden weiterhin Speisen und Getränke abgegeben.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), c) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)

Die Entsorgung der Lebensmittel des Buffets wurde angeordnet. Die vom Betreiber eigens vorgenommenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen waren unzureichend. Das Hauptgebäude wurde geschlossen. Mittlerweile wird eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einer Nachkontrolle der Lebensmittelüberwachung konnte das Hauptgebäude am 12.11.2025 wieder geöffnet werden.

Rems-Murr-Kreis

28.07.2025

Big Baba´s Kebabhaus

Mayener Str. 47
71332 Waiblingen

03.07.2025

Im Betrieb wurden zum wiederholten Male mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, darunter im Kühlraum ein Eimer mit geschnittenen Oliven und im Kühlschrank ein Behältnis mit einer Fleischsoße. Auf beiden hatten sich an der Oberfläche bereits sichtbare weiße schimmelige Auflagerungen gebildet. Darüber hinaus war eine Tomatensoße sichtbar an der Oberfläche bzw. in den Randbereichen pelzig, schimmelig verunreinigt. Die Tomatensoße war während der Öffnungszeiten im Pizzakühlbereich, welcher zur unmittelbaren Herstellung der Pizzen dient, vorrätig gehalten worden. Eine benutzte Schöpfkelle war in der Soße.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Lebensmittel wurden im Beisein der Kontrolleure vernichtet. Eine Grundreinigung der Küche wurde noch während der Kontrolle begonnen und durchgeführt.

Reutlingen

02.07.2025

Ohrwurm

Bahnhofstr. 8
72764 Reutlingen

15.05.2025

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der gesamten Küche ein Befall von zahlreichen lebenden Schaben festgestellt. Die Schaben liefen zum Teil auch über die in der Küche befindlichen Lebensmittel (Gurke, Zitrone, Gyrosspieß) und über Arbeitsflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden umher. Die Fritteusen und die Oberflächen daneben waren mit einem alten Fettfilm überzogen. Im Kühlschrank lagerten verdorbene Lebensmittel (Eisbergsalat, Reste von Gerichten, Gurke). Zudem war der Kühlschrank im inneren altverschmutzt. Das Fliegengitter am Fenster war komplett verfettet und schmutzig. Des Weiteren war der Dunstabzug altverschmutzt.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Zudem wurde angeordnet, die Betriebstätte gründlich zu reinigen, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Bei der Nachkontrolle am 02.06.2025 waren die Mängel zum großen Teil nicht behoben. Auf Grund dieser Umstände wurde die Speisenabgabe weiterhin untersagt. Zudem wurde nochmals angeordnet, die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schaben durchzuführen.

Bei der Nachkontrolle am 15.07.2025 wurden wieder zahlreiche lebendige und tote Schaben im Küchenbereich vorgefunden. Die Speisenabgabe wurde weiterhin untersagt.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 22.07.2025 waren die Mängel behoben. Das Abgabeverbot für Speisen konnte daraufhin aufgehoben werden.

Reutlingen

12.08.2025

Dost Kebap

Karlstr. 7
72555 Metzingen

10.07.2025

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote (u. a. in der Gefriertruhe), als auch zahlreiche lebende Schaben im überwiegenden Teil der Betriebsräume, vor allem jedoch im Theken- und Produktionsbereich vorgefunden. In der Theke waren offene Lebensmittel (z.B. geschnittene Tomaten, geschnittenes Kraut, Soße) vorhanden. Zudem waren die Fußböden stark verschmutzt und es befanden sich zahlreiche Fliegen im Betrieb.

Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Daraufhin wurde die weitere Abgabe von offenen Lebensmitteln untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zudem wurde auferlegt die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Bei der Nachkontrolle am 16.07.2025 wurde weiterhin ein massiver Schabenbefall festgestellt. Es befanden sich zahlreiche lebende und tote Schaben in verschiedenen Betriebsbereichen. Außerdem wurden Arbeits- und Bodenflächen nach den Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nicht ausreichend gereinigt. Die Abgabe von offenen Lebensmitteln wurde weiterhin untersagt.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 30.07.2025 wurde kein Schabenbefall mehr festgestellt. Die Betriebsräume befanden sich in einem sauberen Zustand. Das Abgabeverbot für offene Lebensmittel konnte daraufhin aufgehoben werden.

Rhein-Neckar-Kreis

17.07.2025

Nahal Supermarkt

Bahnhofstr. 20
69469 Weinheim

03.07.2025

Zahlreiche im Verkaufsraum angebotene vorverpackte Lebensmittel waren komplett ohne jegliche Kennzeichnung bzw. ohne deutsche Kennzeichnung. Im Außenbereich wurden mehrere aufgeschnittene Wassermelonen ungekühlt zum Verkauf angeboten. Die Außentemperatur betrug an diesem Tag +25°C. Im Lagerbereich des Betriebes waren unzählige Lebensmittelmotten auf und in verschiedenen Lebensmitteln (u.a. Cashewkerne). In den offenen Mandeln waren mehrere Mottennester zu erkennen.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die verdorbene Ware wurde entsorgt.

Rhein-Neckar-Kreis

18.08.2025

1994 Suvi Restaurant

Rathausstr. 4
69181 Leimen

17.07.2025

Das Schneidebrett wies an der Unterseite schwarze Stockflecken auf. In einer blauen Kunststoffkiste befanden sich zubereitete Lebensmittel (gefüllte Teigröllchen), die auf einem grauen Stofftuch lagen. Das Stofftuch wies bereits stellenweise grünliche, schimmelartige Flecken auf. Der TK-Schrank war innen stark vereist. Die Schubfächer waren unsauber und der Fußraum mit Lebensmittelresten verschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel und geöffnete Lebensmittelpackungen sowie teilweise in ungeeigneten Kunststofftüten selbst eingefrorene Lebensmittel vorgefunden. Teilweise wiesen die Lebensmittel bereits Wertminderungen durch Eisschnee und Gefrierbrand auf. Die Nische, rechts neben dem Getränkekühlschrank, war stark eingestaubt. Auf dem dort verlaufenden Holzbalken befanden sich Mäusekotrückstände. Es wurden in der Betriebstätte lebende Schaben und Ameisen sowie zahlreiche Fliegen vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Der Betrieb wurde geschlossen und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Am 18.07.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

02.10.2025

Quadrato

Carl-Theodor-Str. 5
68723 Schwetzingen

05.08.2025

Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften. Die Eiswürfelmaschine war im In-nenbereich durch rote Beläge und Ablagerungen altverschmutzt. Die Oberfläche der Eiswürfelmaschine war altverschmutzt. Das große graue Schneidebrett, auf dem Pilze geschnitten wurden, war bereits stark verfärbt und an den Randbereichen befanden sich nicht mehr leicht zu reinigende braune Brandstellen. Lebensmittel (z.B. Tintenfisch, Rin-dercarpaccio usw.) waren teilweise nicht ordnungsgemäß eingefroren. Teilweise waren sie of-fen/unabgedeckt und zwischen mit Frischhaltefolie umwickelten Le-bensmitteln eingefroren. Lagerraum/Keller: Auf dem Fußboden befanden sich Verschmutzungen und stellenweise Mäusekot.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 18.09.2025 waren keine erheblichen Hygienemängel mehr vorhanden. Es konnte kein Schädlingsbefall mehr festgestellt werden, ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet.

Rhein-Neckar-Kreis

12.11.2025

La Mirage

Liselottestr. 22
68723 Schwetzingen

17.09.2025

Im Kühltisch befanden sich Gefäße mit Lebensmittelresten sowie Bandnudeln mit Sahnesoße, die bereits stark verschimmelt waren. Ferner befand sich im Kühltisch eine geöffnete, korrodierte Dose mit Ananas. Der Wand- und Fußbodenbereich rechts neben der Kochstelle war schmierig und altverschmutzt. Zwei Schneidbretter hatten tiefe Riefen und schwarze Verfärbungen. Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Schwarzwald-Baar-Kreis

26.06.2025

Taiba Market

Alte Herdstr. 21
78054 Villingen-Schwenningen

25.04.2025

Am 25.04.2025 wurde bei einer Kontrolle sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Bauch und Lamm Kotelette) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Augenscheinlich waren die Fleischteilstücke mit einem schmierigen Belag behaftet und angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Der Schlachttierkörper, aus welchem die Lammfleischstücke gewonnen wurden, war mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16.04.2025 versehen. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 03.06.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

-

Schwarzwald-Baar-Kreis

26.08.2025

Taiba Market

Alte Herdstr. 21
78054 Villingen-Schwenningen

14.07.2025

Am 14.07.2025 wurde bei einer Kontrolle erneut sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Hals mit Knochen und Lamm Rücken mit Knochen) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Die Fleischstücke zeigten teilweise Verfärbungen und erschienen in den Randbereichen angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 08.08.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

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Schwarzwald-Baar-Kreis

02.10.2025

Automat zur Abgabe von Rohmilch Hettich

Überruckweg 23
78052 Villingen-Schwenningen

04.09.2025

Bei einer Anlasskontrolle des Milchautomaten am 04.09.2025 zum bestehenden Milchabgabeverbot wurde festgestellt, dass dennoch Rohmilch im Automaten zum Verkauf angeboten wurde. Im inneren Bereich der Zapfhahnöffnung wurden dabei biofilmartige Ablagerungen und erhebliche Verschmutzungen mit schwärzlichen Belägen und weißlich-schmierigen Auflagerungen vorgefunden, die sich in ähnlicher Form auch schon in früheren Kontrollen (30.06.2025 und 21.07.2025) feststellen ließen. Zudem war die Beschichtung des Hahns am Auslauf in Teilen abgelöst, weshalb ein Eintrag von Beschichtungsmaterial in das Lebensmittel Milch wahrscheinlich ist.

Art. 14 Abs. 1, 2b, 5 sowie Art. 19 Abs. 4 VO (EG) Nr. 178/2002

-

Schwäbisch Hall

21.07.2025

Mansusake

Blockgasse 6
74523 Schwäbisch Hall

12.06.2025

a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt, so dass damit behandelte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt wurden. So waren in der Küche der Gärraum des Mikrowellengeräts und der Innenbereich des Salamanders, in denen verschiedenste Speisen erhitzt werden, mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, und die Eiswürfelmaschine, deren Eiswürfel in Getränken und zur Kühlung rohen Fisches Verwendung finden, im Innenraum mit Schimmel und schwarzen Versporungen übersät. b) Weiterhin wurden in weiteren Fällen die in den Betriebsräumen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Eine solche ging vom Fliesenbelag hinter dem Herd für darauf gekochte Speisen durch herabgelaufenen Fettrückstände aus sowie vom Schachtboden des Lebensmittelaufzuges durch zerbrochenes Geschirr sowie Verpackungs- und Lebensmittelreste auf die mit dem Aufzug transportierten Rohstoffe und Speisen. Ferner wurde frischer Fisch, der bei Schmelzeistemperaturen zu lagern ist, bei +5°C im Schmelzwasser, das nicht abfließen kann liegend, gelagert. Angelieferte, kühlpflichtige Waren (Fisch, Sojabohnen) standen zum wiederholten Male fast eine Stunde ungeschützt im Freien auf dem Gehweg und werden erst auf Aufforderung ins Gebäude verbracht.

a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel I Nummer 1 bzw. Kapitel IX Nummer 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB.

Bei einer Nachkontrolle am 16.07.2025 konnte festgestellt werden, dass die nebenstehenden Mängel vollumfänglich behoben waren.

Schwäbisch Hall

21.07.2025

Asia Geschmack

Hauptstraße 33
74423 Obersontheim

11.06.2025

a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So war insbesondere der Reiskocher an der Sushistation im Inneren stark verunreinigt, die Rollmatte für das Sushi sowie sämtliche Soßenspender und die Pizzateigmaschine waren altverschmutzt und verkrustet. b) Weiterhin wurden in zahlreichen Fällen die in den Betriebsräumen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen, Verunreinigungen und sich ablösende Materialien durch defekte Bedarfsgegenstände ausgesetzt. So wiesen mehrere Schneidbretter tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner fehlten am Handwaschbecken im Personal-WC Flüssigseife und Einmalhandtücher, so dass die vom Personal behandelten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Keimen mangels einer hygienischen Händereinigung ausgesetzt waren.

a) § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004; b) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel I Nummer 4 und Kapitel VIII Nummer 1 sowie Kapitel IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde angeordnet.

Schwäbisch Hall

27.08.2025

Meiser SPA Resort

Veitswender Str. 10
74579 Fichtenau-Neustädtlein

15.07.2025

a) Bei der Erstkontrolle wurden drei Packungen Tomatenwürfel vorgefunden, deren Verbrauchsdatum abgelaufen war. 
b) An einzelnen Geräten mit Lebensmittelkontakt (u.a. Aufschnittmaschine, Dorn des Dosenöffners, Eiswürfelmaschine) wurden Lebensmittelrückstände/Verunreinigungen festgestellt. 
c) Im Kühlhaus lagerten uruguayisches Roastbeef sowie Dry-Aged-Patties, während die Speisekarte andere Fleischsorten (u.a. deutsche Färsen und Wagyu-Burger) auswies.
d) Garnelenspieße lagen in  Auftauflüssigkeit, zudem wurden tiefgefrorene Meerbarben in der Originalverpackung aufgetaut. Dies ist gegen die gesetzlichen Vorgaben. Die Lebensmittel müssen so aufgetaut werden, dass die Tauflüssigkeit ungehindert   abfließen kann.

a) § 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 Abs. 2 LMIDV;
b)§ 1 Nr. 5 LMRStV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004;
c) § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 und 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB und Artikel 7 Absätze 1 und 4 der VO (EU) Nr. 1169/2011;
d) § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB und § 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nummer 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 25.08.2025 konnte festgestellt werden, dass sämtliche Mängel behoben waren.

Schwäbisch Hall

02.09.2025

Backshop & Café Aroma Grill

Wilhelmstraße 13
74564 Crailsheim

28.07.2025

Bei der Kontrolle wurden eklatante Hygienemängel teilweise zum wiederholten Male vorgefunden: a) es waren zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren insbesondere die Teigknetmaschine sowie der Gemüse-/Käseschneider mit Lebensmittelrückständen verunreinigt und die Ausrollmaschine mit schimmelähnlichen Versporungen und Belägen übersät. b) ebenso wurden offene Lebensmittel (Spinat in einem Abtropfsieb) in einem stark verschmutzten Spülbecken bereitgehalten und andere (Gemüse und Hackfleisch) in Kühlschränken, die innen stark verschmutzt, teilweise mit schwarz sporigen Belägen versehen waren, bereitgehalten, so dass diese Lebensmittel dadurch der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt waren.

a) Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) b) Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Der Betreiber stimmte einer freiwilligen Betriebsschließung im Anschluss an die Kontrolle zu. Bei einer am Folgetag vorgenommenen Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel weitgehend beseitigt, so dass eine Wiedereröffnung erfolgen konnte.

Schwäbisch Hall

23.10.2025

Metzgerei Walter Frank

Waldstraße 19
74541 Vellberg-Kleinaltdorf

04.09.2025

Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden wiederholt erhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine unmittelbare Gefährdung der Lebensmittelsicherheit darstellen. Im einzelnen wurden u.a. festgestellt: a) Gemeinsame Lagerung von rohem Fleisch (aufgebrochenes Wild) zusammen mit verzehrfertigen Fleisch- und Wurstwaren im Kühlraum, wodurch ein hohes Risiko der Kreuzkontamination bestand. b) Lebensmittelbehältnisse im Koch- und Räucherraum, insbesondere Eimer, Schüsseln sowie die Dosen zur Aufbewahrung der Gewürze, waren altverschmutzt und zum Teil defekt, so dass die in diesen Behältnissen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und sich ablösende Materialien ausgesetzt waren. c) Die Schneidbretter wiesen zudem Abnutzungserscheinungen mit tiefen Kerben auf, die eine hygienische Reinigung unmöglich machen und sie damit ebenfalls zu potentiellen Kontaminationsquellen machten.

a) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB c) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet.

Stuttgart, Stadt

25.06.2025

REWE Rainer Czerlinski oHG

Schwabstr. 43
70197 Stuttgart

25.04.2025

Im Verkaufsraum wurden stellenweise Spuren eines starken Mäusebefalls festgestellt. Im Bereich für salzige Snacks befanden sich in den Umkartons für Chips, Salzstangen usw. Mäuseköttel. Auf den Regalbrettern wurde Mäusekot und -urin festgestellt. Diverse Verpackungen waren beschädigt/angefressen. Im Bereich des Backshops wurde in der Bröselauffangschublade der Brotschneidmaschine als auch dahinter Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Ware wurde entsorgt. Bei Nachkontrollen am 29.04.2025 und am 06.05.2025 wurden erneut beschädigte/angefressene Verpackungen vorgefunden. Das Schädlingsbekämpfungskonzept wurde angepasst. Bei der Kontrolle am 15.05.2025 konnten keine beschädigten/angefressenen Verpackungen festgestellt werden.

Stuttgart, Stadt

26.06.2025

Happy Baker

Marienplatz 5 B
70178 Stuttgart

05.05.2025

Der Teigkneter war altverschmutzt. Außerdem befand sich Mäusekot unterhalb des Teigkneters. Es lagerten Lebensmittel (Backwaren) auf einem altverschmutzten Backblech. Es lagerten Lebensmittel in einer verschmutzten Untertischkühlung. In den altverschmutzten Tiefkühltruhen wurde Hackfleisch in offenen Tüten gelagert. Außerdem wurden Teiglinge unabgedeckt in der Tiefkühltruhe gelagert. In der Backstube wurden von Mäusen angefressene Mehlsäcke vorgefunden. Außerdem befanden sich auf den Mehlsäcken Kot- und Urinspuren von Mäusen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Rohstoffe (verschiedene Mehlsorten) wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

15.07.2025

World of Kebap

Rotebühlplatz 11
70178 Stuttgart

05.05.2025

Vorbereitungsbereich: Am Auslasshahn eines Fasses, welches mit "Ayran" (Joghurtzubereitung) befüllt war, wurden erhebliche, grün-weißliche Schmutzbeläge festgestellt. Theke/Ausgabebereich: Das elektrische Dönermesser war mit eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. Der Brotbackofen wies starke, eingebrannte Rückstände auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Das beanstandete Fass wurde behördlich gesperrt, der darin befindliche Ayran entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 06.05.2025 waren das Dönermesser und der Backofen gereinigt. Das Fass blieb weiterhin gesperrt.

Stuttgart, Stadt

25.06.2025

Asia Hung

Schwabenplatz 1
70563 Stuttgart

15.05.2025

Im Kühlhaus, welches am vorhandenen im Kühlraum hängenden Thermometer eine Raumtemperatur von mehr als 20 °C anzeigte, wurde Entenfleisch und Hähnchenfleisch bei einer gemessenen Kerntemperatur von 13,8 °C vorgehalten. Gekochte Nudeln wurden in einem Lochsieb in direkter Nähe zum Spülbecken mit schmutzigen Spülwasser vorgehalten, dann in einen Pappkarton umgelagert und letztlich mit dem dann kontaminierten Lochsieb auf weiteren bereits gegarte Nudenn abgestellt. Der Gemüsehobel war massiv altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel ( ca 50 kg) wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

03.07.2025

Kwan Kao - Taste of Thailand

Rotebühlstr. 155
70197 Stuttgart

24.04.2025

Das Fleischkühlhaus wies eine Temperatur von über 20 °C auf. Das darin vorgehaltenen Enten- und Hähnchenfleisch wies eine Kerntemperatur von 11.4 °C bis 15.5 °C auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Das Fleisch insgesamt ca. 25 kg wurde entsorgt.

Stuttgart, Stadt

07.07.2025

Euroshop

Arnulf-Klett-Passage 23
70173 Stuttgart

02.06.2025

Im Verkaufsraum wurden im Bereich der angebotenen Lebensmittel Spuren eines starken Mäusebefalls festgestellt Im Bereich der angebotenen Kekse waren in den Regalen und auf den Verpackungen der Le-bensmittel Mäuseköttel. Teilweise waren die Verpackungen angefressen z.B. Wafers Lemon. Teilweise waren die Kartonverpackungen z.B. Woogie Freaks, stark durch Mäusekot und –urin verschmutzt. Auch die Regale mit Bedarfsgegenständen z.B. Müslischalen waren stark durch Mäusekot verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Lebensmittelbereich wurde bis zur erfolgten Reinigung und Anpassung des Schädlingsbekämpfungskonzepts gesperrt.

Stuttgart, Stadt

22.07.2025

BioB

Klett-Passage 15
70173 Stuttgart

10.06.2025

In der Küche vorgehaltene Pappteller für Aufback-Backwaren waren mit Mäusekötteln verunreinigt. Einwegkunststoffschalen für bspw. Salate waren ebenfalls verunreinigt. Die Salatschleuder war massiv altverschmutzt mit schwarzen Belägen im Innern. Auch der Schleudereinsatz war mit schwarzen Belägen verunreinigt, es befanden sich noch Salatblattreste im Einsatz, der auf eine unmittelbar vorangegangene Benutzung schließen lässt. Der Gemüsehobel/Mixer war schmierig feucht verunreinigt. Der Stößel wiese alte Verkrustungen auf. In der Getreidemühle waren Gespinste.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen. Einwegverpackungsmaterialien wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

15.08.2025

Al Ryan

Nodbahnhofstr. 127 A
70191 Stuttgart

14.06.2025

Auf dem Blech mit feinen Backwaren (Baklava) befand sich eine lebende, sich bewegende Schabe.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Produkte wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt handelte es sich um ca. 25 Stück Baklava und ca. 6,5 kg weitere feine Backwaren.

Stuttgart, Stadt

22.10.2025

Cavos

Lautenschlagerstr. 20
70173 Stuttgart

01.07.2025

In der gesamten Küche waren Schadnagerspuren in Form von Mäusekötteln, diese befanden sich auf gereinigten zum Gebrauch vorgehaltenen Tellern, in Regalen und Schränken und auf einer Grillplatte. An bereits gereinigten vorgehaltenen Gläsern waren alte Lippenstiftspuren. Der Backofen war im Innern verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ebenso der Schockfroster welcher bereits im Innern Schimmelanhaftungen aufwies, der Eiswürfelbereiter war schadhaft sowie mit dicken wulstigen Kalkablagerungen altverschmutzt. Es wurden im Betrieb in Scheiben vorgeschnittene Tomaten, welche bereits eingetrocknet waren, sowie überlagertes Bifteki vorgehalten, dieses wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Kontrolle erfolgte während der Arbeitsvorbereitung vor Öffnung des Restaurants. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig vom Betreiber verworfen. Die auf 18 h geplante Eröffnung erfolgte ebenfalls nicht, und wurde vom Betreiber erst nach umfangreicher Reinigung auf den nachfolgenden Tag verschoben. Bei der Nachkontrolle am 23.09.2025 waren alle Mängel behoben.

Stuttgart, Stadt

22.08.2025

Dunkin Donut

Arnulf-Klett-Platz 2
70173 Stuttgart

10.06.2025 bis 25.06.2025

Im gesamten Betrieb war ein massiver Schadnagerbefall in Form von Mäusekötteln und Urinspuren ersichtlich. Auf Rollwägen vorgehaltene Donuts waren angefressen. Auf Verpackungen für "Uber Eats" waren Mäuseköttel, mittels Schwarzlicht konnten weitere Schadnagerspuren auf vorgehaltenen geöffneten Kartons mit Teeebeuteln sowie auf Tassen sichtbar gemacht werden. Die Eiswürfelmaschine war im Innern verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffene Ware wurde entsorgt, die Anpassung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde verwaltungsrechtlich angeordnet.

Stuttgart, Stadt

25.08.2025

Kamps - Die Backstube

Arnulf-Klett-Passage 1
70173 Stuttgart

10.06.2025

Brotkörbe aus Weidengeflecht lagerten auf einem Regal, welches großflächig unter den Körben mit Schadnagerkot bedeckt war. Auch auf dem Regal oberhalb der Brotkörbe war Schadnagerkot. In vorgehaltenen Rollen mit Frischhaltefolie befand sich innerhalb der Papphülse Schadnagerkot. Auf einem Kunststoffbehälter mit bunten Zuckerstreuseln war Schadnagerkot. Bei der Kontrolle am 11.06.2025 saß eine lebendige Maus in der Bröselauffangschublade der Brotschneidemaschine. An der Brotschneidemaschine selbst konnte durch UV-Licht an verschiedenen Stellen Urinspuren sichtbar gemacht werden. Nach Auskunft der Mitarbeiterin musste bereits zum wiederholten Male ein Maus aus der Brotschneidemaschine entfernt werden. Die Einschubleisten der Rollwägen für Backbleche waren mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Brotregale im Verkauf wiesen speckige Altverschmutzungen auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 28.07.2025 waren noch immer Schadnagerspuren vorhanden.

Stuttgart, Stadt

08.09.2025

Sweets Rose

Brunnenstr. 3
70372 Stuttgart

31.07.2025

Es wurden verdorbene Lebensmittel (Minzblätter, eine angeschnittene Mango und Ananas, schimmelige Nekarinen, aufgeblähte Mozzarellapackung) vorgefunden. Die Slush-Eis-Maschine wies am Auslassrohr Schimmelanhaftungen auf. Die Kaffeemaschine war am Auslass und am Bohnenbehälter verschmutzt, der Milchbehälter war ebenfalls verschmutzt und wies einen säuerlichen Geruch auf, der Wasserbehälter war mit Schimmel verunreinigt. Der Mixer zur Crêpes-Herstellung war stark verunreinigt und wies einen stechenden Geruch auf. Die Zitruspresse war verschmutzt, das Material bereits korrodiert. Eine Flasche „Blue Curacao“ war an der Öffnung klebrig verschmutzt. Vanillesoße wurde in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. Ein Schneidebrett war altverschmutzt. Der Spritzbeutel für Sahne im Kühlschrank war verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2025 war die Mängelbeseitigung noch nicht abgeschlossen.

Stuttgart, Stadt

19.09.2025

Chan´s Kitchen

Badstr. 9
70372 Stuttgart

08.07.2025

Die Fritteusen waren mit angetrockneten Fettanhaftungen verunreinigt, das Frittieröl war schwarzbraun verfärbt und nicht mehr zum Verzehr geeignet. In einem offenen Behälter, befüllt mit Scampi, befand sich ein verschmutztes, mit Schimmel behaftetes Thermometer. Edelstahlbehälter, befüllt mit Soßen und rohem Fleisch, waren verschmutzt. Ein Schneidebrett wies zahlreiche verfärbte Riefen auf. Ein Gemüseschäler war mit eingetrockneten Gemüseresten zugesetzt. Das Ausbacksieb der Fritteuse und ein weiteres Sieb wiesen Schmutzrückstände auf. Ein Handrührgerät war mit angetrocknetem Schmutz behaftet. Ein angeschnittener Salatkopf wies braune Ränder auf. Das Gehäuse des Reiskochers war erheblich mit klebrigen Rückständen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen, die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Am Folgetag waren die Hygienemängel beseitigt, sodass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte.

Stuttgart, Stadt

14.10.2025

Dilgelay

Neckarstr. 156
70190 Stuttgart

28.08.2025

Lagerraum: Die Aufschnittmaschine wies deutliche Reinigungsmängel auf, ein unangenehmer Geruch war wahrnehmbar. Der elektrische Gemüsehobel war mit eingetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. In einer verschmutzten TK-Truhe wurde ein nicht vollständig verpackter Dönerspieß vom Vortag gelagert. Lebensmittel, wie z. B. Gewürze, wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung gelagert./Vorbereitungsraum: Mehrere Schneidebretter waren schadhaft/verschmutzt. In einer Schublade aufbewahrte Einsätze für den Gemüsehobel waren mit eingetrockneten Käseresten verschmutzt./Pizzastation: In der Saladette wurden Lebensmittel wie z. B. Schinken und Käse bei einer unsachgemäßen Temperatur von 15 °C vorgehalten. In der Saladette war am Deckel des Behälters mit Tomatensoße weißer Flaum/Schimmel erkennbar. In der Unterbaukühlung wurden teilweise überlagerte Lebensmittel vorgefunden, wie z. B. Thunfisch sowie vergorene Ananas in trüber Flüssigkeit. Teiglinge wurden in gelben Abfallbeuteln aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie die Aufschnittmaschine und der elektrische Gemüsehobel bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

30.10.2025

Indian Spice Bazar

Herrenberger Str. 9
70563 Stuttgart

12.09.2025

Im Verkauf befanden sich eingetrocknete Chilischoten, welche großflächig mit Schimmel überzogen waren, Ingwerknollen, welche teilweise eingetrocknet waren und Schimmelflecken aufwiesen sowie in Plastik verpackte Kräuter ebenfalls mit Schimmelanhaftungen welche nicht mehr zum Verzehr geeignet waren.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Ware wurde entsorgt.

Stuttgart, Stadt

10.11.2025

Bäckerei Sirignano
Sirignano/Sirignano GbR

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

15.09.2025

Backstube: Die Teigwannen, die Bäckerkörbe, das Wellholz, der Behälter für Mehl, die Kliefmaschine, die Baguette- sowie die Backbleche waren verschmutzt/verkrustet. Das Rohr des Wassertemperiergerätes war am Auslass und innen verschmutzt sowie der daran angebrachte Schlauch nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln (hier: Wasser) geeignet. / Produktionsraum Ofen (EG): Die Lagerbretter für die Brote sowie der Brotschießer waren verschmutzt. / Gärraum (EG): Die Teigtücher wiesen teilweise Stockflecken bzw. Schimmel auf. / Lager (EG): Backwaren wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in Bäckerkisten gelagert. / Lagerräume (UG): Die Weckmehl-und die Ausrollmaschine waren verschmutzt. Lebensmittel wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in der TK-Truhe (z. B. verschiedene Backwaren zum Aufbacken) sowie in der TK-Zelle (z. B. tourierter Teig) gelagert. Im Lagerbereich für das Mehl wurde sowohl unter als auch auf den Paletten und den Mehlsäcken Mäusekot/-urin vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Mehlsäcke wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie der Keller bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

17.11.2025

FaMa2

Normannstr 2
70374 Stuttgart

08.10.2025

Es wurde „Hering – nicht ausgenommen“ zum Verkauf angeboten, bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 22.08.20205 bzw. 29.08.2025 abgelaufen war. Zudem befand sich „Schweinebacke, gekocht, gepökelt und geräuchert nach rumänischer Art“ Mindesthaltbarkeitsdatum bis 08.09.2025 im Verkauf, welche bereits Schimmelanhaftungen aufwies.

Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffen Ware wurde auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen und entsorgt.

Stuttgart, Stadt

24.11.2025

Ya Ghali

Brunnenstr. 33
70372 Stuttgart

16.10.2025

Der Topf eines Industriemixers strömte einen beißenden Geruch aus. Ein Falaffelstößel wies rostige Flecken auf. Metallklemmen für Hähnchenspieße sowie bereitstehende Teller wiesen Schmutzrückstände auf. Teigboxen waren wiederholt mit eingetrockneten Teigresten altverschmutzt. Geraspelte Karotten wurden im Kühlraum in blauen Müllsäcken gelagert. Salsa befand sich in einer nicht lebensmittelechten Kunststoffbox. Roher Teig war in Mülltüten verpackt. Rohes Hähnchenfleisch wurde wiederholt offen ohne Abdeckung im Kühlraum gelagert. Im Zubereitungsbereich wurde ungekühlte Butter mit dunkelgelber Verfärbung vorgefunden. Es befanden sich verdorbene Küchenkräuter zur weiteren Verarbeitung auf der Arbeitsfläche. Es wurde verdorbenes, schwarz verfärbtes Frittierfett mit sichtbaren Lebensmittelrückständen in der erwärmten Fritteuse vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB

Die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

28.11.2025

A & K Kaffeebetriebe GbR

Marktstr. 14
70372 Stuttgart

28.10.2025

Die Eismaschine war innen im Bereich der Eislagerung an der Oberseite mit Schimmelflecken verunreinigt. Die Eiswürfel waren zur Herstellung von Eiskaffee vorgesehen. Ein Standmixer wies unterhalb des Mixmessers und am Becherrand schmierige Ablagerungen auf. Die Sahnemaschine war an den Einsätzen mit verkrusteten Sahnebelägen verschmutzt. Ein Kaffeekocher für Griechischen Kaffee wies im Innenbereich erhebliche Verunreinigungen auf. Auch Kaffeekannen waren im inneren Randbereich unzureichend gereinigt. Der Standmixer für Frappé wies am Rührpropeller Altverschmutzungen auf. Eine Zitruspresse war am Siebeinsatz mit eingetrockneten Saftrückständen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Maschinen wurden behördlich zur Durchführung einer Grundreinigung gesperrt und die Eiswürfel aus der Eismaschine aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Reinigungsarbeiten zufriedenstellend abgeschlossen, sodass die Maschinen wieder in Betrieb genommen werden konnten.

Tuttlingen

14.07.2025

Pizzalieferservice Pizza Pronto

Goethestraße 7
78647 Trossingen

06.06.2025

a) In der Pizzavorbereitungskühlung in der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig nicht für den Verzehr geeignet waren. Es wurden gewürfelte Ananasstücke mit deutlicher Bläschenbildung und einem gärigem Geruch vorgefunden sowie in Scheiben geschnittener Feta-Käse in milchiger Lake mit einem muffigen Geruch, schwarze Oliven, welche an der Oberfläche einen weißen, mehligen Belag hatten und gekochter Schinken, der durchgehend gräulich verfärbt war und leicht ranzig roch.

b) In der Küche sowie in den Lebensmittellagerräumen wurden verschmutzte Gerätschaften bzw. Geräteteile, die mit Lebensmittel in Berührung kommen vorgefunden. Zum Beispiel waren der Eierschneider, die Käsereibe, das Schneidbrett für das Gemüse, Gefäße in denen Lebensmittel gelagert wurden und die Teigmaschine mit alten Lebensmittelresten verschmutzt.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002


b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

Alle betroffenen Lebensmittel wurden umgehend freiwillig entsorgt. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von nicht durcherhitzen Speisen wurde untersagt. Eine Grundreinigung des Betriebes wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11. Juni 2025 wurden weiterhin Reinigungsmängel festgestellt. Am 12. Juni 2025 erfolgte eine erneute Nachkontrolle. Hierbei wurden keine Reinigungsmängel mehr festgestellt.

Tuttlingen

19.09.2025

China-Thai-Bistro

Marktplatz 10
78647 Trossingen

18.08.2025

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden Verdachtsproben von „aufgeweichten Nudeln“, „Ananas in Stücken“, „gebackenem Fischfilet (Seelachs)“, „Thai Gemüsemischung vorgegart“ und „Sauce süß-sauer“ entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit dem Gutachten vom 18. August 2025 wurden Folgendes festgestellt:
 
a) Bei den „aufgeweichten Nudeln“ wurde durch das CVUA Stuttgart bei der grobsinnlichen Untersuchung ein süßlich parfümiger Geruch und bei der mikrobiologischen Untersuchung eine sehr hohe Keimbelastung durch insbesondere Enterobacteriaceae, Pseudomonaden und Milchsäurebakterien festgestellt. Bei der „Ananas in Scheiben“ wurde grobsinnlich ein leicht gäriger Geruch und Geschmack und mikrobiologisch ein erhöhter Keimgehalt, insbesondere Hefen, festgestellt. Beide Proben wurden als für den Verzehr für den Menschen ungeeignet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt.

b) Bei dem „gebackenen Fischfilet“ wurde mikrobiologisch ein erhöhter Gehalt an Hygieneindikatorkeimen und bei der „Thai- Gemüsemischung vorgegart“ konnte zusätzlich ein erhöhter Gehalt an Verderbserregern festgestellt werden.






a) Art. 14. Abs. 1 i.V.m. Abs.2 Buchstabe b der VO (EG) Nr.178/2002





b) § 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung

Die Probennahmen erfolgten am 5. August 2025
Die Verdachtsprobe „süß-sauer Sauce“ wurde vom CVUA Stuttgart nicht beanstandet.
Bei der Nachkontrolle am 06.08.2025 wurden keine Reinigungsmängel und unsachgemäße Lebensmittellagerung mehr festgestellt.

Tübingen

19.11.2025

Metzgerei Schaich

Kingersheimer Straße 26
72070 Tübingen

26.06.2025

Die Kennzeichnung bei der vorverpackten "Hausmacher Leberwurst" mit dem MHD 23.12.25 gibt keinen Hinweis auf das Vorhandensein von Senf. Im Zutatenverzeichnis der vorliegenden Probe ist Senf nicht als Einzelzutat angegeben. Der Untersuchungsbefund hat >4000 mg/kg Senf (Sinapis) nachgewiesen. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse zählen zu den Lebensmittelbestandteilen, die allergische Reaktionen bei Allergiker auslösen können.

Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c) VO EU 1169/2011 i.V.m. Anhang II Nr. 10 LMIV

Die falsch deklarierte Ware wurde aus dem Verkehr genommen.

Ulm, Stadt

24.09.2025

Al Darm Sweet

Neue Straße 3
89077 Ulm

22.07.2025

Im Rahmen einer Kontrolle musste u.a. festgestellt werden, dass im Produktionsraum diverse Teigrührmaschinen umfänglich altverschmutzt waren. Ebenso war sowohl eine verschmutzte Schneidemaschine noch mit Belegen vom Vortag, als auch ein Fleischwolf, welcher ebenso mit alten Lebensmittelresten verschmutzt war, vorzufinden.
Ein Kühlschrank im Ladenbereich, in dem Lebensmittel und Zutaten gelagert werden, war im Innenbereich stark altverschmutzt. So waren die Ablagegitter stark verdreckt und die Seitenwände stark mit Schwarzschimmel verunreinigt. Die mit den vorgenannten Gerätschaften bearbeiteten bzw. unter widrigen Bedingungen gelagerten Lebensmittel konnten daher negativ beeinflusst werden. Innerhalb vorgenannter betrieblicher Räume konnten weitere diverse Hygienemängel wie verschmutzte Fußböden und Zigarettenreste im Produktionsraum, defekte und teils verschimmelte Silikonfugen, verschmutzte Handwaschbecken und eingerissene Fliegengitter festgestellt werden.

Artikel 4, Absatz 2, i.V.m Kapitel I, Nr. 1, 2 a, b, c, Nr. 10, i.V.m. Kapitel II Nr. 1 a, d, i.V.m Kapitel V Nr. 1 a, b, i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV, i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 2 Nr. 2 LMST  i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB

Im Rahmen einer Nachkontrolle vom 29.07.2025 konnte festgestellt werden, dass die o.a. Mängel beseitigt wurden.

Ulm, Stadt

24.09.2025

Damaskus Mond

Neue Straße 3
89077 Ulm

22.07.2025

Es bot sich ein Bild mit erheblichen Hygienemängeln. So war in der Küche eine Teigmaschine am unteren Rührbereich altverschmutzt. Auf einer Arbeitsfläche im Lokal stand eine Schüssel mit vertrocknetem Teig für Fladenbrot. Ebenso war ein Teigschieber aus Holz altverschmutzt. An diesem hafteten eingetrocknete zum Teil mit Schimmelflecken verunreinigte Teig- und Lebensmittelreste. Im Kühlhaus wurden geschnittene und angeschimmelte Tomatenstücke/-scheiben in Schüsseln gelagert. Ebenso waren bspw. Fußböden und andere Oberflächen teils erheblich verschmutzt, diverse Utensilien und Gerätschaften wie Geschirrkörbe, Eimer und andere Behältnisse waren insb. an den Außenseiten teils erheblich verdreckt, Hähnchenfleisch wurde offen in einem Eimer auf dem Boden gelagert, es gab diverse Beschädigungen an Decken, Wänden und Böden, die Lüftung über der Kochstelle war verfettet/verdreckt. Ein Kühlschrank zum Lagern von Dönerspießen war im Innenraum altverschmutzt und zum Teil mit Schwarzschimmel verunreinigt. Weiter hing in diesem Kühlschrank eine stark verdreckte Schnur zum Befestigen eines Dönerspießes.
Über einem Handwaschbecken im Thekenbereich, welches mit einer Holzplatte abgedeckt war, lag eine erheblich verdreckte Steckerleiste. Der Wasserhahn vom genannten Handwaschbecken war erheblich altverschmutzt. Die Lüftungsgitter im Außenbereich waren umfänglich mit Altfett verdreckt.

Art. 4 Abs. 2, i.V.m. Kapitel I Nr.1, 2, a, b, Nr. 4, i.V.m. Kapitel II Nr. 1, a, b, c, d, f, i.V. m Kapitel V Nr. 1 a, b, d, i.V.m. Kapitel VIII Nr. 1, i.V.m. Kapitel IX Nr. 2, i.V.m. der VO (EG) 852/2004, i.V.m. § 3 Satz 1, i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 LFGB; § 2 Nr. 8 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; Art. 14, Absatz 2, Buchstabe b),der VO (EG) Nr. 178/2002, i. V. mit § 59, Absatz 2, Nr. 1, i. V. mit § 60, Absatz 1 des LFGB

Bei einer Nachkontrolle am 05.08.2025 wurden keine Verstöße festgestellt.

Ulm, Stadt

26.11.2025

Daily Pizza Kebap Restaurant

Neue Gasse 2
89077 Ulm

07.10.2025

Bei einer Kontrolle wurden teils erhebliche hygienische Mängel festgestellt. So wurde u.a. fertig produzierter Teig mit Mülltüten abgedeckt. Ein Dosenöffner war stark verschmutzt. Es bildeten sich diverse Ablagerungen unterschiedlicher Färbung am und im Umfeld des Dorns. Ein völlig verschlissenes und stark verfärbtes Schneidbrett war immer noch in Nutzung. Eine Aufschnittmaschine und ein Gemüseschneider waren ebenso mit Belägen unterschiedlicher Färbung, bzw. mit alten Resten verunreinigt. In einer an sich schon verunreinigten Tiefkühltruhe lagerten neben noch zu verwendenden Zutaten und Lebensmitteln auch Abfälle. Lebensmittel aus Teig, Rohkost oder auch Zutaten aus Konserven waren demnach einer nicht unerheblichen Gefahr der negativen Beeinflussung durch Altverschmutzungen und unsachgemäßer Lagerung ausgesetzt.

§ 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung je i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 14.10.2025 konnte die weitgehende Beseitigung der Mängel festgestellt werden.

Waldshut

04.06.2025

Ariana- Orient House

Friedrichstr. 4
79713 Bad Säckingen

29.04.2025

Der Verkaufsraum sowie der gekühlte SB-Bereich waren an verschiedenen Stellen verunreinigt. Die Lüftungsschlitze der Selbstbedienungstheke oben waren verschmutzt. Die Tiefkühltruhen waren stellenweise stark verunreinigt und hatten erhebliche Eisanhaftungen. Die Kühlschächte der SB-Auslagen waren verunreinigt. Im SB-Tiefkühlschrank waren Lebensmittelreste zu erkennen. In der Fleischabteilung war die Crash-Eismaschine stellenweise extrem ver-schmutzt, woraufhin das Eis entsorgt und der Betrieb bis zur vollständigen Reinigung ausgesetzt wurde. Das Waschbecken war verunreinigt und wurde als Lagerplatz zweckentfremdet. Der Boden war an verschiedenen Stellen altverschmutzt. Die Vakuummaschine war extrem altverschmutzt und wurde ebenso als Lagerraum zweckentfremdet. Hinter der Maschine war eine lebende Spinne zu erkennen. Die Reinigungsgeräte und das Tischgestell waren extrem verschmutzt, ebenso die Kühlraumtür welche zudem im unteren Bereich beschädigt war. Lagerregale waren st. verschmutzt

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

-

Waldshut

01.07.2025

Bäckerei Gamp

Kaiserstr. 4
79761 Waldshut

05.06.2025

Fehlender Insektenschutz an Fenstern und Türen. Multiple Gespinste und Verschmutzungen in den Produktionsräumen. Defekte Fließen an Boden und Wänden sowie offene Bohrlöcher. Unzureichende Improvisationskonstruktion zum Anfangen von Stinkflüssigkeit eines defekten Kanalanschlusses. Offen gelagerte Lebensmittel (Sahne, Kuchen, Teige) im Kühlraum auf verschmutztem Regal. Hinter einem Stikkenwagen mit Backpapier bedeckte tote, halbmumifizierte stinkende Ratte, wobei im Wagen mit Ameisen & Fruchtfliegen behaftete Altsüßwaren zur Herstellung süßer Semmelbrösel für künftige Produkte gelagert wurden. Kühlschränke (teils funktionell beschädigt) innerlich verschmutzt, worin ungewaschenes Gemüse neben fertigen Kuchen und Torten lagerten. Defekter Wasserablauf am Boden an der Wareneingangstüre mit rostbraunem-schwarzen Schlamm zum Inhalt. Fugen neben dem Waschbecken mit bräunlichem Schlamm gefüllt. Teigmaschinen z.T. altverschmutzt, Lagerfett tropfte am Knetarm herunter. --- TEXTPLATZ AUSGESCHÖPFT

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die Mängel sind beseitigt.

Waldshut

17.07.2025

Ginza GmbH

Stöckackerstrasse 2
79713 Bad Säckingen

23.06.2025

Böden an verschiedenen Stellen beschädigt. Unzulängliche Temperaturen in der SB Theke beim Rindfleisch, Geflügelfleisch, Frischfisch, Krustentieren und Muscheln. Lagerbehälter innen verunreinigt. Eissorten ohne Produktbezeichnung angeboten. Eis mit Vanillegeschmack wurde als Vanilleeis bezeichnet. Eisportionierer war verschlissen. Waschbecken war innen verunreinigt. Silikonfugen an Wand und Grillplatte lösen sich ab. Grillplattenwärmeabzug verunreinigt. Altfettschacht der Grillplatte und Mikrowelle altverschmutzt. Küche war im Bodenbereich unter den Küchenmöbeln, am Boden, der Wand, im Herdbereich altverschmutzt. Mitarbeiter trugen teilweise altverschmutzte Arbeitskleidung. Im Lagerraum waren lebende Ameisen zu erkennen. Wasseransammlungen und Verunreinigungen in Spülküche, welche unangenehmen faulig-muffigen, verwesungsähnlichen Geruch verursachten. Lagerung von wurden nicht abgedeckten Lebensmitteln in der Tiefkühltruhe. Bodenfliese war unterspült.Bei Belastung quoll Wasser hervor

Art. 14 Abs. 1, 2 a),b), 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

-

Waldshut

17.07.2025

Cafe Restaurant Bergsee - Gaststätte Krone Zyba GmbH

Am Bergsee 1
79713 Bad Säckingen

25.06.2025

Unverpackte Eiswürfel und Lebensmittel In der Tiefkühltruhe. Lagerbehälter innen verunreinigt. Tiefkühltruhe war innen verunreinigt. Eisportionierer war verschlissen. Die Spülmaschine war innen verunreinigt. In der Küche war die Wandfläche im Thekenbereich beschädigt. Des Weiteren war die Küche an verschiedenen Stellen verunreinigt: Boden (Fettanhaftungen), Dunstabzugshaube, Wandfläche, Decke, Küchenmöbeloberfläche, Lagerfläche. Der Küchenherd war altverschmutzt und die Mikrowelle innen verunreinigt. Auf verschiedenen Tellern waren extreme Verkrustungen zu erkennen, woraufhin die Teller per mündlicher Anordnung entsorgt wurden. Deckel und Innenraum mehrerer Lagerbehältern verunreinigt. Auf der Oberfläche des Fleisches waren untypische Verfärbungen zu erkennen. Im Lagerraum Lampe verunreinigt und beschädigt, die Wandfläche stark verunreinigt und beschädigt. Boden ebenfalls verunreinigt. Spülmaschinenwasser hatte eine weißlich-schleimige Struktur und einen faulig, modrigen Geruch.

Art. 14 Abs. 1, 2 a),b), 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Per mündlicher Anordnung wurden diverse kontaminierte Lebensmittel entsorgt, die Spülmaschine außer Betrieb gesetzt und extrem verkrustete Teller entsorgt. Stand 17.07.2025: Die aufgeführten Mängel wurden nun weitestgehend beseitigt.

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