Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden Baden-Württembergs
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| Neueste Veröffentlichungen: | ||
|---|---|---|
| 02.10.2026 | Heilbronn, Land | Asia House |
| 30.09.2026 | Stuttgart, Stadt | Obst und Gemüse Wanouseh |
| 28.09.2026 | Karlsruhe, Land | Gio's der Bäcker |
| 24.09.2026 | Ortenaukreis | Diyar's Laufsteg |
| 21.09.2026 | Böblingen | Al Aleem Kebabhaus |
|
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Breisgau-Hochschwarzwald |
22.04.2026 |
Fini-Resort Badenweiler Betriebs-Gesellschaft mbH |
Blauenstraße 15 |
25.03.2026 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Aufschnittmaschine für Wurstwaren stark verschmutzt war. An den Lebensmittelkontaktflächen, wie dem Schneideblatt und der Auflage, auf der die Wurst beim Schneiden abgelegt wird, befanden sich alte, braune, fettige Lebensmittelrückstände. Auch die Rührmaschine in der Vorbereitungsküche war stark verschmutzt. An mehreren Stellen lösten sich alte, fettige Teigrückstände. Mit dieser wurden verschiedene Teige und Massen hergestellt. Die Eismaschine im Thekenbereich war im Inneren stark verschmutzt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen von Getränken benutzt wurden, hatten unmittelbaren Kontakt zu den Verschmutzungen. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden vom Betrieb behoben. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
11.05.2026 |
Gutmann Eiernudeln |
Kupfertorplatz 9 |
09.04.2026 |
In einem Produktionsraum, in dem Kuchen und Teige hergestellt wurden, wurde ein erheblicher Mückenbefall festgestellt. Ein neben einem Teigkneter in der Produktion gelagerter Sack Roggenmalzpulver wies eine Motte auf. Darüber hinaus war der Sack mit einer Flüssigkeit kontaminiert. Im Produktionsbereich für Eiernudeln wurde in einer Ecke und auf einer Ablage neben einer Produktionsmaschine Mäusekot festgestellt. In dem Produktionsraum wurden Teige offen in einem Teigkneter vorgehalten. In einem Raum mit Schimmelbefall an den Wänden wurden Eiernudeln getrocknet. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
29.05.2026 |
Bäckerei Kirschner |
Staltengasse 2 |
06.05.2026 |
In einer Brötchenanlage, in der Wasserwecken hergestellt wurden, befand sich eine größere Anzahl an kleinen Reismehlkäfern in dem Vorratsbehälter der Mehlbestäubungsvorrichtung. Die Gärträger in der Anlage waren altverschmutzt. Die Lebensmittelkontaktflächen waren mit schwarzen sporenartigen Verfärbungen überzogen. Die Wasserweckteiglinge hatten direkten Kontakt zu den altverschmutzten Gärträgern. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Wasserwecken wurden durch den Betrieb entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
01.09.2026 |
Trés Jolie |
Marktplatz 3 |
31.07.2026 |
Die Lebensmittelkontaktflächen der Eiswürfelmaschine waren stark verschimmelt. Auf den betroffenen Flächen waren deutliche dunkelschwarze bis grünlich-braune Verfärbungen erkennbar. Die hergestellten Eiswürfel kamen unmittelbar mit diesen verunreinigten Flächen in Kontakt. Sie wurden anschließend in die Gläser der Gäste gegeben und zur Kühlung der ausgegebenen Getränke verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfelmaschine wurde direkt nach der Kontrolle durch den Betreiber gereinigt. |
| Böblingen |
07.05.2026 |
Glashouse Bar/Lounge |
Graf-Ulrich-Str. 6 |
27.03.2026 |
Die zur Ausgabe von Getränken verwendeten Gläser wurden auf verschmutzten und verstaubten Matten abgestellt und hafteten teilweise daran. Zitrusfrüchte, die zur direkten Verwendung in Getränken bestimmt sind, lagerten unverpackt in einem erheblich verschmutzten Kühlschrank. Die Eismaschine sowie der Eiscrusher, in denen Eis zur Verwendung in Getränken hergestellt bzw. verarbeitet wird, waren erheblich verschmutzt und mit Ablagerungen behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb konnte nach der Nachkontrolle durch die Behörde am 28.03.2026 wieder eröffnet werden. Eiswürfel werden aktuell zugekauft. |
| Böblingen |
18.08.2026 |
Yazgülü Supermarkt Sindelfingen |
Mercedesstr. 9-11 |
30.07.2026 |
Im Kühlraum wurden verschimmelte Lebensmittel vorrätig gehalten. Retoure-Ware im Tiefkühler war nicht gekennzeichnet und somit nicht zu unterscheiden von frischer Ware. Offene Lebensmittel wurden auf verschmutztem Boden gelagert. An den Wänden der Küche befanden sich Bohrlöcher und Fliesenschäden. Die Gefahr, dass Fremdkörper in Lebensmittel gelangen ist gegeben. Die Eismaschine, in der Eis für die Kühlung von offenem Fisch produziert wird, war verschmutzt. Bei der Anlieferung wurden unzählige Maden festgestellt. Im Teigkasten der Bäckerei waren tote und lebende Fliegen vorhanden. Die Arbeitsplatte in der Fischabteilung war stark verschlissen. An der Theke, in der offener Fisch lagerte, stand streng riechendes Wasser. Im Imbissbereich wurden die Kühltemperaturen nicht eingehalten. Händehygiene war nicht möglich, aufgrund nicht funktionsfähigem Waschbecken. In der Bäckerei gab es stark verschmutzte Backbleche und Teigbehälter. Mit Rissen beschädigte Holzbrettchen waren im Einsatz. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 24.08.2026 waren die Mängel behoben. |
| Böblingen |
25.08.2026 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
31.07.2026 |
In der Küche befand sich unter den Tischen und Regalen Mäusekot. Die Bodenabläufe waren stark altverschmutzt, sodass ein Abfließen von Reinigungswasser unmöglich war. Es wurden verdorbene und nicht mehr frische Lebensmittel, wie z.B. Karotten und Ananas, vorgefunden. Lebensmittel wurden wiederholt in nicht geeigneten Behältnissen und Tüten gelagert. Es wurden wiederholt stark verschmutzte Lebensmittelbehältnisse festgestellt. Im Kühlraum wurden wiederholt auf stark rostigen Einlegeböden Lebensmittel gelagert. Regalböden, auf denen Geschirr, Teller und Schalen zur sofortigen Nutzung vorgehalten wurden, waren stark verfettet. Es wurden wiederholt stark verschmutzte Gewürzbehältnisse festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 1 bis Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr. 8 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet. |
| Böblingen |
21.09.2026 |
Al Aleem Kebabhaus |
Schulstr. 18 |
02.09.2026 |
Es wurden verdorbene und verschimmelte Lebensmittel (Oliven, Ananas, Reis, Eier) zum Verzehr bereitgehalten. An der Wand am Pizzaofen und in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsplatte gab es Fliesenschäden. Die Arbeitsplatte sowie die Silikonfugen waren stark beschädigt und massiv verschmutzt. Der Zwischenbereich von Arbeitsplatte und der Wand war altverschmutzt. Die vorhandenen Oberflächendefekte und die massiven Verunreinigungen erhöhen die Gefahr mikrobieller Kontamination der dort zubereiteten Speisen durch Abplatzungen und freiliegende Untergründe. Beschädigte Oberflächen sind schwer zu reinigen und zu desinfizieren. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Mängelbeseitigung wurde behördlich angeordnet. |
| Emmendingen |
09.09.2026 |
Kim Wok |
Riegeler Str. 7 |
27.07.2026 |
Am 27.07.2026 wurde in Ihrem o.g. Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass mehrere Oberflächen von Geräten, Ausrüstungen, Gegenständen mit Lebensmittelkontakt, Wandflächen verschmutzt und teilweise schadhaft waren. U.a. waren die Einsätze der Gemüsehobelmaschine, Nudelsiebe, Gewürzbehältnisse und Gemüseeinsätze der Saladette verschmutzt. Des Weiteren wurden Lebensmittel unsachgemäß bei falschen Temperaturen gelagert. So wurde bei Sojasprossen, welche bei 2 bis 4°C zu lagern sind, Oberflächentemperaturen von 14 bis 15 °C gemessen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1a i.V.m. Anhang IX Nr. 2, 3 und 5 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b der VO (EG) 178/2002 |
Noch im Rahmen der Kontrolle wurde als Folge dieser Feststellungen bis zur Abstellung der festgestellten Mängel eine Betriebsschließung mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.07.2026 waren die Mängel vollständig beseitigt. |
| Enzkreis |
16.04.2026 |
Da Enzo Pizzeria |
Karlstr. 2 |
20.03.2026 |
Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle war die gesamte Bierschankanlage, laut den vorgelegten Unterlagen, seit dem 25.08.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die Zapfhähne wurden daraufhin abgeschraubt und zerlegt. Dabei fanden sich im Inneren zahlreiche Ablagerungen von Bierschleim und alten Hefeansammlungen. Hier bestand die Gefahr, dass diese Verunreinigungen in die ausgeschenkten Getränke gelangten. Der Gläserspüler stand noch vom Vortag unter Wasser. Auf dem Sieb und an der Glasbürste hatte sich ein schleimiger Belag gebildet. Ein muffiger Geruch war deutlich wahrnehmbar. In der Gläserdusche befanden sich im Sprühbereich sichtbare Versporungen. Die verschmutzten Komponenten des Gläserspülers kamen unmittelbar mit den Trinkgläsern in Berührung. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002; Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a und b; § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Die Schankanlage sowie der Gläserspüler wurden vorübergehend gesperrt und die Reinigungsmängel behoben. |
| Enzkreis |
16.06.2026 |
Landgasthof Bären |
Bärenstr. 2 |
24.03.2026 |
Im Betrieb wurden mehrere nicht sichere und für den menschlichen Verzehr ungeeignete Lebensmittel vorgefunden, die für die Zubereitung von Speisen bereitgehalten wurden: Geriebener Mozzarella mit farblicher Abweichung und Geruch nach Verdorbenem, eine angefangene Packung Sauce Béarnaise mit Schimmelauflagerung, eine angefangene Packung Schlagsahne mit säuerlichem Geruch, verdorbene frische Kräuter (Minze) sowie Mangos mit Schimmelbildung, ein sporig verschimmelter Hefezopf in der Brotbox, verdorbenes Gemüse (fauliger Salat, Fenchel mit faulen Stellen, matschig/fauliger roter Paprika), gewürzte Pangasiusstücke mit stechendem fischigen Geruch, nicht mehr genießbarer Eierstich mit Farbveränderung und verdorbenen Geruch. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt: Die Oberflächen des Gyrosgrills waren durch einen eingebrannten Belag altverschmutzt; die Oberflächen des Küchenblocks und der Ablageflächen waren altfettig und altverschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002; Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO(EG) Nr. 852/2004; § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Die festgestellten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. Eine Nachkontrolle am 27.03.2026 bestätigte die Beseitigung der Mängel. |
| Enzkreis |
09.07.2026 |
Müller Fleisch GmbH |
Industriestr. 42 |
28.04.2026 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde (blaue Folienteile in einer Bratwurst) wurde das betroffene Produkt „Grobe Bratwurst“, (gekauft in einer Aldi-Filiale), als Verdachtsprobe gezogen. Bei der Überprüfung der amtlichen Probe wurden durch ein staatl. Untersuchungsamt weitere kleine blaue Folienteile gefunden. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.05.2026 wurde festgestellt, dass das Material im Rahmen der Produktion in die Wurst gelangte. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 in Verbindung mit Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 3 VO 852/2004 sowie § 3 Satz 1 LMHV |
Vom Betrieb wurde die betroffene Produktionslinie überprüft. Mögliche Ursachen, die zu einem Eintrag führen, werden abgestellt bzw. optimiert. |
| Esslingen |
21.04.2026 |
Neva Markt |
Bahnhofstraße 24 |
13.03.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 13.03.2026 wurden 9, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der gesamten Fleisch- sowie der Oliventheke zahlreiche Mausepillen vorgefunden. Unter einem Verkaufsregal lagen 2 tote Mäuse. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln an der Bedientheke wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Mittag des selben Tages nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. |
| Esslingen |
08.04.2026 |
Ganesh Restaurant |
Plochinger Straße 5 |
12.02.2026 |
Bei der Kontrolle am 12.02.2026 wurden 25 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Küche und im Gastraum des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Der Bodenbereich war unsauber. Ausrüstungsgegenstände z.B. die Mikrowelle und das Schneidbrett waren altverschmutzt. Der Fußbodenbereich hinter der Theke war altverschmutzt. Am Handwaschbecken im Personal-WC war kein Warmwasser sowie keine Handseife und Papierhandtücher vorhanden. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4 |
Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Küche untersagt. Am 20.02.2026 wurde aufgrund der erfolgten Reinigung und der getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen durch den Schädlingsbekämpfer die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung für den Betrieb wieder freigegeben. |
| Esslingen |
23.04.2026 |
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG |
Am freien Feld 2 |
20.03.2026 |
Am 20.03.2026 erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde eine Beschwerdekontrolle. Grund war die wiederholte Sichtung von Mäusen. Während der Kontrolle wurden in mehreren Bereichen Ansammlungen von Mäusekot vorgefunden. Insbesondere im Bereich der Selbstbedienungstheke für Backwaren. Auch das vorhandene Verpackungsmaterial für diese Backwaren war durch Mäusekot und Mäuseurin kontaminiert. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c VO (EG) 852/2004 |
Das Aufbacken und die Abgabe von Backwaren wurde untersagt. Es wurde die Entsorgung aller im Verkauf befindlichen Backwaren, sowie das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers und eine Grundreinigung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 präsentierte sich die Selbstbedienungstheke für Backwaren in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. Das Abgabeverbot wurde somit aufgehoben. |
| Esslingen |
28.04.2026 |
Aybar´s Center Yazgülü Supermarkt |
Heinrich-Hertz-Straße 23 |
02.03.2026 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden 45, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. An betriebsspezifischen Arbeitsgeräten wie (Fleischwolf, Knochensäge, Dönerschneidemesser, Küchenroboter usw.) wurden z.B. gravierende Altverschmutzungen und verkrustete Fleischreste vorgefunden. In den Kühl- und Tiefkühllagern war der Boden stark verschmutzt. Die Fleischtheke war stark altverschmutzt. |
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II |
Am Kontrolltag wurde die Nutzung der stark verunreinigten Geräte untersagt und die Schließung der gesamten Fleischabteilung angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2026 war der Betrieb zufriedenstellend grundgereinigt und die Nutzung der Fleischabteilung sowie der beanstandeten Geräte wurde wieder freigegeben. |
| Esslingen |
29.04.2026 |
Happy Baker Stuttgart |
Karlstraße 22 |
18.03.2026 |
Bei einer unangekündigten Kontrolle am 18.03.2026 wurden insgesamt 46 Mängel im Bereich der Betriebshygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Die wesentlichen Verstöße umfassten: Bereits zubereitetes Hackfleisch wurde ungekühlt gelagert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wies dieses eine Kerntemperatur von 24 °C auf. Dieser Verstoß wurde bei einer Nachkontrolle erneut festgestellt. Eine amtliche Probenahme bestätigte den mikrobiellen Nachweis von Staphylococcus aureus (Lebensmittelvergifter). Zudem waren Ausrüstungsgegenstände und Bedarfsgegenstände erheblich verschmutzt. Insbesondere Abrollschieber für Backwaren wiesen massive schwarze Verschmutzungen sowie Stockflecken an der Ober- und Unterseite auf. Ein entsprechendes Sachverständigengutachten dokumentiert diese Mängel. In einem Großgebinde Mayonnaise wurden altverschmutzte Löffel vorgefunden. |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II |
Als Sofortmaßnahmen wurde eine umgehende Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet, sowie die Entsorgung des Hackfleisches veranlasst. Bei der am Folgetag durchgeführten, angekündigten Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Hygienemängel bereits beseitigt wurden. Weitere Nachkontrollen wurden durchgeführt. |
| Esslingen |
19.05.2026 |
ZEN Asian Fusionfood |
Imanuel-Maier-Straße 2 |
31.03.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 31.03.2026 wurden 10, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der Einrichtung im Vorbereitungsraum, der Spülküche sowie der Bedientheke eine Vielzahl an toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben vorgefunden. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Obwohl es keine schädlingsfreie Verwahrung von Lebensmitteln gewährleistet, wurde ein bereits von der Lebensmittelüberwachung Esslingen gesperrtes Außenlager verwendet. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. Das Außenlager wird nicht mehr für die Lagerung von Lebensmitteln verwendet. |
| Esslingen |
30.06.2026 |
Café Dostlar |
Schafstraße 8 |
09.06.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 09.06.2026 wurden 15, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die Küche wies starke Altverschmutzungen auf und befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Ausrüstungsgegenstände (z.B. Töpfe, Pfannen, Geschirr, Grill) waren altverschmutzt. Das Handwaschbecken war zugestellt und nicht funktionsfähig. Der Bodenbereich und die Wände waren unsauber. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Eismaschine und der Fußbodenbereich hinter der Theke waren altverschmutzt. Es gibt aktuell kein Personal-WC, dies wird als Getränkelager genutzt. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 Verordnung (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a a) LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. |
| Esslingen |
01.07.2026 |
King Kebap |
Stadtplatz 1 |
18.05.2026 |
Im Rahmen von Betriebskontrollen (23.03.2026; 30.03.2026; 05.05.2026; 08.05.2026) wurden in dem Betrieb hygienische Mängel festgestellt. Bei der Kontrolle am 05.05.2026 wurden Verdachtsproben von dem augenscheinlich veränderten Frittierfett (Verfärbung) sowie von den verschmutzten und feuchten Geschirrhandtüchern, die sich im Kühlschrank auf mit Teiglingen befindlichen Wannen mit darin befindlichen Teiglingen befanden, gezogen. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a) LFGB; Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 und Kapitel IX Nr.3 |
Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 21. und 22.05.2026 zu den im Gutachten festgestellten Beanstandungen gemäß § 28 LVwVfG angehört. |
| Esslingen |
07.07.2026 |
Restaurant Muskat |
Flughafenstraße |
28.05.2026 |
Bei einer Beschwerdekontrolle am 28.05.2026 wurden 27, teils erhebliche, Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich des Vorbereitungsraumes sowie hinter der Bedientheke insbesondere um die Geschirrspülmaschine herum eine Vielzahl an lebenden Deutschen Schaben unterschiedlicher Entwicklungsstadien festgestellt. Im hinteren Bereich des Vorbereitungsraumes war eine Vielzahl an Fliegen festzustellen. Am Boden, unter der Backtheke, wurden zudem diverse Mäusepillen vorgefunden. Ein Kühlschrank wies eine deutlich erhöhte Lagertemperatur von 15°C auf. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Des Weiteren waren sowohl die Wand also auch mehrere Regale im Kühlraum mit schwarzen Anhaftungen (augenscheinlich Schimmelbildung) verschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 4 und 5 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Des Weiteren wurde eine Wanne mit einer Hackfleischzubereitung vor Ort entsorgt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. |
| Esslingen |
30.07.2026 |
Pasha Kebap |
Kirchheimer Straße 19 |
19.06.2026 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle vom 08.06.2026 wurden in dem Betrieb hygienische Mängel festgestellt. Bei der Kontrolle wurde eine Verdachtsprobe von dem augenscheinlich veränderten Frittierfett gezogen. Das Frittierfett wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 19.06.2026 als nicht sicheres Lebensmittel beanstandet. Der stark ausgeprägte Verderb des gebrauchten Frittierfettes wurde durch den hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden nachgewiesen. Das Frittierfett ist als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Artikel 14 Abs 3 und Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB |
Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 23.06.2026 zu den im Gutachten festgestellten Beanstandungen gemäß § 28 LVwVfG angehört. |
| Esslingen |
18.08.2026 |
Gasthaus Ochsen |
Oberdorfstraße 20 |
17.07.2026 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle am 17.07.2026 wurden 26, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Kühlraum des Betriebes wurden verschiedene teils deutlich überlagerte Lebensmittel vorgefunden. In einem Topf mit Soße waren ein Nachtfalter sowie eine Fliege festzustellen. Mehrere Regale im Kühl- sowie Vorbereitungsraum waren altverschmutzt. Im Bereich der Küche und des Vorbereitungsraumes war eine Vielzahl an Fliegen festzustellen. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen der Küche sowie des Vorbereitungsraumes vorgefunden. Die Kühleinheit der Theke wies innenliegend zahlreiche Bereiche mit Schimmelbildung auf. |
§12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 1 Nr.9 LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr.1a |
Noch bei der Betriebskontrolle wurden diverse Lebensmittel vor Ort entsorgt und umfangreiche Reinigungsarbeiten eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 23.07.2026 waren die schwerwiegendsten Hygienemängel behoben. |
| Esslingen |
10.09.2026 |
Asia Gourmet |
Rennstraße 30 |
27.07.2026 |
Bei einer Betriebskontrolle am 27.07.2026 wurden 18, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. So war im gesamten Betrieb der Boden altverschmutzt, sowie im Bereich des Buffets und der Kaffeemaschine. Zudem konnte im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall festgestellt werden (Thekenbereich, Küche, Sushiküche, Grillstation, Selbstbedienungsbuffet). Außerdem wurde Mäusekot / Mäusebefall im Bereich des Lagers zur Küche vorgefunden. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4 |
Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 30.07.2026 konnte aufgrund der nachweisbar beseitigten Mängel, die Speiseabgabe wieder freigegeben werden. |
| Esslingen |
09.09.2026 |
Altes Fuhrmannshaus |
Burgstr. 1 |
31.07.2026 |
Bei einer Beschwerdekontrolle am 31.07.2026 wurde in dem Betrieb ein starker Schabenbefall festgestellt. Lebende Schaben befanden sich sowohl im Thekenbereich als auch im Gastraum des Betriebes. Zudem wurde unter der Spüle im Thekenbereich Schadnagerkot vorgefunden. Außerdem befand sich der Betrieb insgesamt in einem mangelhaften hygienischen Zustand. Ablageflächen waren mit Staub- und Schmutzansammlungen stark altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Die Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken wurde vor Ort bis zur Behebung der Mängel untersagt. |
| Esslingen |
16.09.2026 |
Metzgerei Widmayer |
Lichtäcker 6 |
06.08.2026 |
Im Rahmen einer geplanten Routinekontrolle wurden am 06.08.2026 in dem genannten Betrieb 33, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Gang zwischen dem Verkaufsbereich und der Produktion wurde ein Schabenbefall festgestellt. In einem Kühlraum wurden verunreinigte, äußerlich verschmutzte Eimer mit Gewürzen und Marinaden vorgefunden. Ein Darmschweißgerät zum Verschließen von befüllten Naturdärmen wurde nach Benutzung im Lagerraum der Produktion altverschmutzt vorgefunden. In einem Produktionskühlraum, in dem frisches und fein zerkleinertes Fleisch zur weiteren Verarbeitung vorrätig offen gelagert wurde, befanden sich in unmittelbarer Nähe dazu versporte Eurokisten. Auch darin befindliche Gegenstände wie Gewürzdosen und Kunststoffbehältnisse waren ebenfalls versport. Im Trockenlager wurden Wurstkonserven in Kisten gelagert, von denen eine Konserve so aufgeplatzt war, dass der Inhalt ausgetreten ist. Der Inhalt dieser Wurstkonserve war bereits mit Maden befallen. Die Maden wurden auch auf dem Boden des Trockenlagers vorgefunden. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a.a) LFGB, Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) 852/2004 |
Die Mehrzahl der vorgefundenen Mängel wurde am Kontrolltag bzw. bis zur Nachkontrolle am 11.08.2026 beseitigt. |
| Freiburg, Stadt |
02.09.2026 |
Café Fino |
Granatgässle 3 |
28.07.2026 |
Auf der Arbeitsfläche im Thekenbereich wurde Mäusekot direkt neben gereinigten Kaffeetassen vorgefunden. Die Kaffeetassen wurden auf einem Blech/Tablett zur Befüllung und Abgabe an die Verbraucher*innen bereitgehalten. Auch unmittelbar neben dem auf der Arbeitsfläche abgestellten Kaffeestempel („Tamper“) bei der Espressomaschine befanden sich Verunreinigungen durch Mäusekot. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei der Nachkontrolle am 29.07.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde. |
| Göppingen |
01.09.2026 |
Alte Station |
Bahnhofstr 25 |
13.08.2026 |
Bei der Kontrolle wurden insgesamt etwa zwölf teilweise erhebliche Mängel im Bereich der Betriebshygiene festgestellt. Im Pizzabereich wurden Schadnagerexkremente festgestellt, unter anderem auf einem Geschirrtuch auf dem eine elektrische Reibe für z.B. Käse abgestellt war. In der Küche wurde auf Tellern in einem Tellerwärmer Schadnagerkot festgestellt. Die Küche wies insbesondere in den Rand- und Bodenbereichen erhebliche Verunreinigungen und ebenfalls Schadnagerexkremente auf. Aufgrund der festgestellten hygienischen Zustände im Pizzabereich sowie in der Küche waren die dort behandelten bzw. gelagerten Lebensmittel als nicht sicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde der Betrieb auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Zudem wurde die Entsorgung der oben genannten offen gelagerten Lebensmittel größenordnungsmäßig circa 100 kg angeordnet, darunter Wurstwaren, Käse, Pizzabrot, Fleisch und verschiedene Pizzabeläge. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Nach einer behördlichen Abnahme am 08.09.2026 kann die Gaststätte wieder öffnen. Das Unternehmen hat bereits beabsichtigte Umbaumaßnahmen mit der Mangelbehebung kombiniert |
| Göppingen |
15.09.2026 |
Sushi Palace |
Bachstraße 39 |
25.08.2026 |
Der gastronomische Liefer- und Abholservice wurde am Nachmittag des 25.08.2026 anlässlich einer Beschwerde durch die Lebensmittelüberwachung überprüft. Dabei wurden zahlreiche und erhebliche Hygienemängel mit Gesundheitsrisiken festgestellt. Die Küche und verschiedene Arbeitsgeräte, wie beispielsweise Schneidebretter, Mikrowelle und Behältnisse, waren stark verunreinigt. Dabei war erkennbar, dass das fertig zubereitete Sushi mit dem verfärbten Schneidebrett in Berührung kommt. Zudem war im Betrieb ein massiver Befall durch Frucht- und Schmeißfliegen gegeben. Die unter diesen Umständen offen vorgefundenen Lebensmittel, wie zum Beispiel geschnittener Fisch, Salate und Obst sowie bereits verzehrsfertige To- Go- Boxen, wurden als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet eingestuft. Bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle zeigte sich das Lebensmittelunternehmen kooperationsbereit. Die Entsorgung der unsicheren Lebensmittel wurde überwacht. Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Nach einer behördlichen Abnahme 03.09.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnen |
| Heidelberg, Stadt |
17.09.2026 |
Kaminklause - Meson Madrid |
Zähringer Str. 1 |
12.08.2026 |
Es wurden diverse Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren z. T. altverschmutzt und verfettet (z.B. Messer, Spritzbeutel, Küchenwaage, Schöpfkellen, Frittierkorb). Kühlmöbel waren innen teilweise stark versport. Darin wurden Lebensmittel z.T. offen gelagert (Schinken, angeschnittene Zitronen, Muscheln in trüber Flüssigkeit). Bei vakuumierter Rinderleber mit abgelaufenem MHD ließen Färbung und milchig trüber Fleischsaft auf Verderb des Produkts schließen. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vom Betreiber umgehend entsorgt. Die Nachkontrolle am 21.08.2026 ergab, dass umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt worden waren. Die Tätigkeit konnte wieder aufgenommen werden. |
| Heilbronn, Land |
17.08.2026 |
Bäckerei Kipp GmbH |
Heilbronner Straße 51 |
06.07.2026 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden folgende Mängel festgestellt: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Aufgrund der vorgefundenen Zustände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. |
| Heilbronn, Land |
02.10.2026 |
Asia House |
Heilbronner Straße 65 |
28.07.2026 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden folgende Mängel festgestellt: Es wurde augenscheinlich verdorbenes Obst vorgefunden. Die Betriebsräume und Arbeitsutensilien waren teilweise erheblich verschmutzt (altverschmutzte Spülbrause, verschmutztes Wasser mit Eisportionierer im Buffet, verschmutzte Mikrowelle). In der Tiefkühltruhe wurden Fleisch und Lachs, im Kühlschrank weitere Lebensmittel offen gelagert. Das dort gelagerte Fleisch und der Lachs wiesen Gefrierbrand auf. Darüber hinaus war die Kunststoffeinlage im Reiskocher schadhaft. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Speisen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4, Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4, Abs. 2 i.V.m. An-hang II, Kapitel 1, Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
| Heilbronn, Stadt |
29.07.2026 |
Arabischer Lebensmittelmarkt |
Luisenstraße 30 |
28.05.2026 |
Es wurde verdorbenes Hähnchen aus der Bedientheke in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das verdorbene Hähnchen wurde am selben Tag noch entsorgt. |
| Heilbronn, Stadt |
30.07.2026 |
Al Khal |
Götzenturmstraße 43 |
01.06.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand.Im Thekenbereich wurden Lebens-mittel in altverschmutzten Gastronorm- Behältern gelagert.Die Gewürzstreuer waren an den Aus-streuöffnungen mit alten Gewürzresten verklebt.Der Teekocher war an der Ausgabeöffnung verkrus-tet. In der Küche stand eine altverschmutzte Aluminiumform.In einem mit alten Lebensmittelresten verunreinigten Kühlschrank lagerte u.a. eine offene Dose Mais.Es wurde vorgekochter Reis bei 22,8 °C Kerntemperatur auf der Theke vorgehalten. In der Küche war die Fritteuse kurz über dem Ölspiegel hochgradig mit schwarzen Belägen verkrustet.Im Regal stand eine mit Fett altverschmutzte Bratpfanne.Im Kühlhaus im Untergeschoss war eine Temperatur von 14,8 °C. Hier wurden Hähnchen in einer Gewürzlake mit 9,6 °C bzw. Hähnchenbrust 10,8 °C gelagert. Zusätzlich wurden Kisten mit verdorbenen Salat gelagert.In der Küche sowie im Kühlhaus UG befanden sich zahlreiche Fliegen. Im Verkaufsraum wurde Ayran mit 22,8 ° angeboten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.4 und Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 02.06.2026 wieder freigegeben werden. |
| Heilbronn, Stadt |
10.08.2026 |
Indian Light |
Olgastraße 74 |
11.06.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Backbleche, Grillplatte waren mit eingebrannten bzw. angetrockneten Lebensmittelresten und Ablagerungen verschmutzt. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel offen gelagert und diese war mit Lebensmittelresten und dunklen Ablagerungen verschmutzt. Ein beschädigtes Schneidebrett sowie ein Fleischhammer waren ebenfalls stark verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Seife und Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen. Gefrorenes Hähnchen wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Zubereitete Lebensmittel wurden in nicht für Lebensmittel geeigneten Tüten eingefroren. Im Kühlraum wurden Teiglinge unter dunklen, sporenartigen Anhaftungen an der Wand gelagert. Zudem wurden teilweise verschimmelte Tomaten in einer klebrig verschmutzten Kiste vorgefunden. Ein weiterer Kühlraum wies mit 14,7 bis 17,2 °C deutlich zu hohe Temperaturen für kühlpflichtige Lebensmittel wie Salami, Tortelloni und Mozzarella (max. + 4 bis + 8 °C) auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a und b VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.5 und Nr. 7 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 12.06.2026 wieder freigegeben werden. |
| Heilbronn, Stadt |
01.09.2026 |
Sultan Bäckerei und Kebaphaus |
Gymnasiumstr. 40 |
14.07.2026 |
Mehrere Ausrüstungsgestände mit Lebensmittelkontakt(z.B.Kaffeemaschine,Käsereibe,Kegelrundwirkmaschine,Teigteilmaschine)waren erheblich verunreinigt.Der Milchschlauch der Kaffeemaschine war im Inneren mit einem dunklen,schimmelartigen Belag verunreinigt.Im Gärschrankes befanden sich sporenartige Beläge,Gespinste,korrodierte und verunreinigte Bereiche.Offene Lebensmittel(z.B. Quark)wurden während der Produktion mit gelben Müllsäcken abgedeckt.An der Kegelrundwirkmaschine wurde ein Befall mit Brotkäfern festgestellt.Im Mehlwagen konnten Lebensmittelmottenlarven und Dörrobstfliegenlarven mit Gespinsten sowie Brotkäfer festgestellt werden.Das Handwaschbecken in der Backstube war mit Spülgut verstellt und es fehlten Handseife und Trockentücher.Im Verkaufsraum gab es kein Handwaschbecken.In einem Kühlschrank wurde selbst vorbereitete Quarkfüllung für Börek unabgedeckt gelagert.Dieser enthielt laut mikrobieller Untersuchung einen erhöhten Gehalt an Verdebniserregern und Hygieneindikatorkeimen |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 15.07.2026 wieder freigegeben werden. Die am 14.07.2026 produzierten Backwaren wurden durch den Betreiber entsorgt. |
| Heilbronn, Stadt |
10.09.2026 |
Jamal Bazar Supermarket & orientalisch Spezialitäten |
Wilhelmstr. 24 |
21.07.2026 |
In sämtlichen Betriebsräumen flogen Lebensmittelmotten umher. In einem Regal zur Selbstbedienung wurden von Motten zersetzte, vorverpackte Süßigkeiten vorgefunden, in denen sich lebende Larven, Maden, sowie Motten und deren Gespinste befanden. Im Kassenbereich wurden Kürbiskerne in einer Kunststoffbox gelagert, die mit Frischhaltefolie abgedeckt war. In der Box befand sich eine lebende Motte, Larven und Gespinste. In einer verunreinigten Tiefkühltruhe befanden sich Lammköpfe in mit Metallklammern verschlossenen Gefrierbeuteln, sowie in nicht lebensmittelechten Tüten offen gela-gerte Hühnerfüße und gänzlich unverpackt gelagertes Fett. In der Spülküche / Vorbereitungsraum wurden benutzte Metallbleche auf dem Boden unter dem Spülbecken gelagert. Die Bleche wurden für Baklava bzw. Kleingebäck benutzt, um sie als lose Ware zu verkaufen. Im Nebenraum wird in einer verunreinigten Tiefkühltruhe nicht vollständig verpackter Fisch gelagert. |
Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 und Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffene Ware wurde noch während der Kontrolle direkt vor Ort entsorgt. |
| Hohenlohekreis |
08.09.2026 |
Gaststätte Krone |
König-Albrecht-Str. 3 |
30.07.2026 |
Die Verstöße betrafen die Betriebsräume, das Kühlhaus, die Lagerung der Lebensmittel, die Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte sowie den Umgang mit verdorbenen, verschimmelten, gärenden, schmierig verunreinigten oder säuerlich riechenden Lebensmitteln. Es wurden erhebliche und teilweise länger bestehende hygienische Mängel festgestellt. Die erheblichen Verschmutzungen der Betriebsräume und Arbeitsgeräte waren außerdem dazu geeignet, weitere Lebensmittel durch Mikroorganismen, Schimmel, Schädlinge oder sonstige Verunreinigungen nachteilig zu beeinflussen. |
LFGB, VO (EG) 178/2002, 852/2004, LMHV |
Es ist seit dem 30.07.2026 untersagt, in den Betriebsräumen der Gaststätte Krone, König-Albrechtstr. 3, 74238 Krautheim Speisen jeglicher Art, Fleischwaren und Wurstwaren herzustellen, zuzubereiten, zu behandeln oder hierfür Lebensmittel beziehungsweise Zutaten bereitzuhalten. Die Untersagung umfasst auch die Herstellung und Behandlung für Veranstaltungen, Festbetriebe und sonstige Tätigkeiten, die mit dem genannten Betrieb in Verbindung stehen. Es ist seit dem 30.07.2026 untersagt, bereits hergestellte oder im Betrieb vorhandene Lebensmittel an Dritte abzugeben, zu verkaufen, auszugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen. Dies gilt insbesondere für Wurstdosen, Pfefferbeißer, frische Bratwürste, sonstige Fleisch- und Wurstwaren, zubereitete Speisen und Speisekomponenten. |
| Karlsruhe, Land |
28.09.2026 |
Gio's der Bäcker |
Hardfeldplatz 6 |
23.07.2026 |
Lager: Unsachgemäße Lebensmittellagerung im stark altverschmutzten Umluftkühlschrank; z. B. verschimmelte Gurke, eingetrockneter Aufschnitt und ein Eierkarton unmittelbar neben teilweise unzureichend verpacktem Kuchen, Käse und Wurst. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) Nr. 178/2002; § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Grundreinigung wurde mündlich angeordnet. Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. |
| Karlsruhe, Stadt |
09.06.2026 |
Mr. Dumpling & Noodle |
Erbprinzenstr. 35 |
07.05.2026 |
Bei der Betriebskontrolle am 7. Mai 2026 wurde neben gravierenden Hygienemängeln auch ein Befall mit der deutschen Schabe festgestellt. Der Koch wurde rauchend neben der rohen und ungekühlten Hackfleischmasse für die Dumplings angetroffen. Ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln stand auf dem Tisch. Die Teigmaschine, die Ausrollmaschine, die Füllmaschine und der Nudeltopf waren ebenso wie viele weitere Bedarfsgegenstände (u. a. Standmixer, Sparschäler, Fleischwolf, Behälter für Gewürze) altverschmutzt. In den Lebensmitteln (u. a. Soßen) standen verschmutzte Schöpfbestecke. Die Lebensmittel im Kühlhaus waren nicht abgedeckt. So wurde z. B. gegartes Fleisch in unmittelbarer Nähe zu rohem Hähnchenfleisch gelagert. Es wurden Salatmischungen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Zahlreiche Lebensmittel (u. a. Gewürze) wurden unverschlossen vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13. Mai 2026 waren die Mängel beseitigt. Die Tätigkeit konnte wieder aufgenommen werden. |
| Karlsruhe, Stadt |
23.07.2026 |
Il Vino |
Ettlinger-Tor-Platz 1 |
12.06.2026 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden erhebliche Hygienemängel und ein nicht unerheblicher Befall mit Schaben festgestellt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. In mehreren Bereichen der Speisenzubereitung sowie im Lager wurden sowohl lebende als auch tote Schaben vorgefunden. Im Kühlschrank lag eine offene Tüte mit Pinsa. Auf der Tüte lagen mehrere tote Schaben. In den Kühlschubladen wurden Einsätze mit Fisch- und Meeresfrüchten ohne Abdeckung vorgefunden. Der vorgefundene Thunfisch war stark angetrocknet. Der Pizzaofen war innen und außen stark altverschmutzt. Zudem wurde ein altverschmutzter Pizzaschieber vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung sämtlicher im Betrieb gelagerter Lebensmittel und hergestellter Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Hygienemängel beseitigt. Eine Akutbehandlung der Schaben durch einen Schädlingsbekämpfer war erfolgt. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit wurde gestattet. |
| Karlsruhe, Stadt |
04.09.2026 |
Erbil Restaurant/Bagdad |
Kaiserstr. 46 |
11.08.2026 |
Im Rahmen eines nächtlichen Polizeieinsatzes wurden gravierende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. Durch die Polizeikräfte wurde die Herstellung und Abgabe von Speisen mit sofortiger Wirkung untersagt. Bei der Überprüfung am darauffolgenden Morgen mussten gravierende Verunreinigungen und verdorbene Lebensmittel festgestellt werden. Die Teigbehälter, die Frittierkörbe, die Fladenrollmaschine, die Saladette und die Knetmaschine waren stark verschmutzt. Im verschmutzten Kühlschrank wurden stark überlagerte Lebensmittel wie z. B. Tomaten, Salat, Gurken, Dönerfleischabschnitte, Joghurt, Paprika, rohe Eier, Wurst, geöffneter Käse vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung sämtlicher im Betrieb gelagerter Lebensmittel und hergestellter Speisen dar. Die durch die Polizeikräfte ausgesprochene Untersagung der Herstellung und Abgabe von Speisen wurde aufrechterhalten. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Eine Nachkontrolle hat bis zum Tag der Veröffentlichung nicht stattgefunden. Der Betrieb war weiterhin geschlossen. Im Rahmen einer Nachkontrolle am 07.09.2026 wurde die Mängelbeseitigung festgestellt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet. |
| Konstanz |
02.06.2026 |
Bo Dai Ko |
Stadelhofgasse 1 |
12.05.2026 |
In einem für den Verzehr zu Hause mitgegebenen und mit Essen befüllten To-Go-Becher/Kunststoffschale mit Deckel, befand sich eine orientalische tote Schabe. In der Küche wurden in den zum Befüllen bereitgehaltenen und ineinander gestapelten Kunststoffbehältern mehrere lebende orientalische Schaben vorgefunden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Unverschlossene Lebensmittel und sämtliche To-Go-Behälter wurden entsorgt; Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung ist erfolgt. |
| Konstanz |
17.09.2026 |
Kyoto |
Carl-Benz-Str. 11 |
26.08.2026 |
Starker Befall mit Deutscher Schabe (Küchenschabe) in allen Betriebsräumen, u.a. lebend und tot in offenen Gewürzschalen mit öligen Gewürzen und im mit zubereitetem, gekochten Reis gefüllten Reiskocher sowei auf dem Regal neben offenen Geflügelfleischerzeugnissen. Des Weiteren befanden sich Schaben innen im Gefrierschrank (teilweise Lagerung von unverpackten Gefriergut), tot in einem mit Wasser gefüllten Gastrobehälter im Arbeitsbereich Sushi Zubereitung, im Inneren der Geschirrspülmaschine etc. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde geschlossen bzw. konnte am 03.09.2026 wieder geöffent werden. Offene Lebensmittmittel werden entsorgt. Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung erfolgten. |
| Lörrach |
20.05.2026 |
Zum Wyhlemer Kickerstüble |
Langetränkeweg 1 |
11.03.2026 |
1. Das blaue Schneidebrett war auf einer Seite mit schwarzen Ablagerungen stark verunreinigt. |
Zu 1.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Mängel Nr. 1.-5. wurden in den Betriebskontrollen 06.02.2026 + 11.03.2026 festgestellt. Mängel Nr. 6.-7. wurden in der Kontrolle vom 11.03.2026 und mit Gutachten vom 26.03.2026 bestätigt. |
| Mannheim, Stadt |
20.04.2026 |
Döringer's Backhaus Filiale |
U 1 4 |
04.03.2026 |
In den Betriebsräumen wurde starke Verschmutzung durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Offene Brote, die direkt an Kunden verkauft werden sollten, lagen in Regalen, die mit Mäusekot und -urin verunreinigt waren. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. Die Ablagefläche der Brotschneidemaschine war mit Mäusekot verunreinigt. Auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Flächen der Verkaufstheke wurden Brottüten gelagert. Teegläser wurden mit der Trinkseite nach unten auf den mit Mäusekot verschmutzten Regalen gelagert. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 (EG) 852/2004 |
Die betroffenen Brote wurde im Besein der Lebensmittelüberwachung außer Verkehr genommen. Die mit Mäusekot und Mäuseurin verunreinigten Oberflächen der Regalen und Ablagefläche der Brotschneidemaschine sowie die Glässer wurden vom Personal sofort gereinigt. |
| Mannheim, Stadt |
16.06.2026 |
"Bei Dimi", SV Waldhof Clubhaus |
Alsenweg 3 |
19.05.2026 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite auf. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z.B. Teigknetmaschine, GN Behälter, Aufschnittmaschine, Fleischwolf, Steaker, Schnitzelpresse, Schneidebretter etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Im Kühlhaus wurden Leber sowie Schweine- und Geflügelfleisch in trüber Flüssigkeit gelagert. Weiter wurden Hackfleisch mit starker Geruchsabweichung, eine Packung mit verschimmelter Sucuk sowie 3 Packungen Putenschnitzel mit überschrittenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Tafelwasser als Mineralwasser und Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Palmöl als Combikäse ausgelobt. Bei diversen Speisen und Getränken (z.B. bei Bier, Monats- Speisenangebote) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. |
Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011; |
Maßnahmen veranlasst. Nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Mannheim, Stadt |
09.07.2026 |
La Locanda am Karlstern |
Karlsternstr. 130 |
08.06.2026 |
Die Betriebsräumen, wie zum Beispiel Grillstation im Außenbereich, die Kochküche, die Spülküche sowie die Lagerräume wiesen erhebliche Reinigungsdefizite und einen starken Schadnagerbefall auf. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, GN- Behälter, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Schneidebretter, Hackstock etc. waren stark altverschmutzt. Teller im Tellerwärmeschrank waren verschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel und Speisen nicht ausgeschlossen werden. In der Pizzakühlung wurde Thunfisch bei einer Oberflächentemperatur von +20,6°C, Salami bei + 15,8°C sowie Frischfisch bei 4°C gelagert. Bei den angebotenen Speisen und Getränken wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und 1b der VO (EG) 852/2004; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011; |
Das Bearbeitung von Lebensmitteln sowie Herstellung und Inverkehrbringen von Speisen wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Weitere Maßnahmen wurden veranlasst. Mit Nachkontrolle vom 10.06.2026 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
| Neckar-Odenwald-Kreis |
19.05.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstraße 14 |
04.02.2026 |
Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Protein-Schoko" (Charge L036) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker (Angabe 30 g/100 g an Fett und 26 g/100 g an Zucker, tatsächlich ermittelt wurden 39,1 g/100 g an Fett und 32,1 g/100 g an Zucker) sowie irreführender Angabe hinsichtlich der Bezeichnung „Naturprodukt“. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
|
| Neckar-Odenwald-Kreis |
19.05.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemenstraße 14 |
26.02.2026 |
Irreführende Angabe bezüglich des Inverkehrbringens des Produktes "Glutenfreies Saatenbrot, Brotbackmischung für 1 Brot" (Charge 06.2026L181) mit irreführender freiwilliger Angabe „Kann Spuren von […], Nüssen aller Art enthalten“ bei gleichzeitiger Angabe der Zutat „Cashewkerne“ im Zutatenverzeichnis. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
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| Neckar-Odenwald-Kreis |
30.07.2026 |
Hobby Supermarkt |
Heidelberger Str. 3-5 |
19.05.2026 |
Inverkehrbringen des Produktes "Kalamata Gold extra virgin olive oil Ultra 0,1" mit der irreführenden Angabe „Natives Olivenöl Extra“. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 a) LMIV |
Das beanstandete Produkt wurde umgehend aus dem Verkauf genommen. |
| Ortenaukreis |
13.04.2026 |
Nam Kinh Wok |
Schützenstraße 31 |
09.03.2026 |
Mehrere Bedarfsgegenstände wie Siebe und Töpfe waren verschmutzt oder nicht ausreichend gereinigt. Gereinigte und zum Trocknen aufgestellte Kunststoffbehälter und Siebe waren noch deutlich mit dunklen Ablagerungen behaftet und nicht ausreichend sauber. Der Reiskocher, in welchem zum Zeitpunkt der Kontrolle Reis zubereitet wurde, war insbesondere im Bereich der Deckelgummidichtung mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Auch der Deckel, mit welchem Geflügelfleisch in der Kühltheke abgedeckt wurde und eine Kunststoffschüssel mit gekochtem Reis waren verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Eine Kontamination der Lebensmittel, welche mit diesen Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen, durch Schmutz und Keime kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde eine Sprühflasche mit Fettlöser in unmittelbarer Nähe zu frisch geschnittenem/vorbereitetem Gemüse und angerührtem Teig für Panade für Fleisch aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Eine Grundreinigung der Bedarfsgegenstände wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.03.2026 waren die Mängel beseitigt. |
| Ortenaukreis |
09.07.2026 |
Grüner Baum |
Dorfstraße 110 |
05.06.2026 |
In den Kühleinrichtungen der Küche war ein erheblicher Teil der Lebensmittel überlagert und teilweise stark verdorben und mit Schimmel behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Entsorgung der Lebensmittel wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 06.06.2026 waren die Mängel beseitigt. Es wurden keine verdorbenen Lebensmittel mehr vorgefunden. |
| Ortenaukreis |
04.09.2026 |
Gasthaus Ochsen |
Kehler Straße 9 |
22.07.2026 |
In der Küche wurden zahlreiche lebende und tote Schaben festgestellt, u.a. unmittelbar auf frischem Mürbeteig, der als Boden für Käsekuchen verarbeitet wurde. Darüber hinaus wurden zahlreiche Schaben auf Arbeitsflächen, Boden- und Wandflächen sowie Ausrüstungsgegenständen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde noch vor Ort untersagt und eine Grundreinigung sowie die Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Nachmittag des 22.07.2026 war der Betrieb grundgereinigt, die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Ein Schädlingsbekämpfer war bereits vor Ort. Die Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet. |
| Ortenaukreis |
18.09.2026 |
Pfeffermühle | Wirtshaus 1974 |
Victor-Kretz-Straße 17 |
17.08.2026 |
Der Lagerraum, in welchem Mehl, Zucker und Essig in Behältern aufbewahrt wurde, war stark verschmutzt. Fliegenpuppen und lebende Larven wurden auf dem Boden festgestellt. Auf Essigkanistern und den Lebensmittelbehältern in denen Mehl, Salz und Zucker gelagert werden, waren im Bereich der Deckel starke Verschmutzungen und Schädlingsansammlungen erkennbar. Im Mehl befanden sich Fremdkörper. Zudem roch der Raum, aufgrund der angrenzenden Lagerung der Tonne für Speiseabfälle, nach alten Lebensmittelabfällen. Die Lüftergitter im Kühlraum der Küche waren stark altverschmutzt. Direkt darunter wurden in grünen E2-Wannen Hühnerknochen ohne Schutz vor Kontamination gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie eine Grundreinigung wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Nachmittag des 17.08.2026 waren die Mängel beseitigt. |
| Ortenaukreis |
24.09.2026 |
Diyar's Laufsteg |
Hauptstraße 84 - 88 |
30.07.2026 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass gekochter Reis und rohe Burger-Patties aus Hackfleisch bei zu warmen Temperaturen vorrätig gehalten wurden. Eine Temperaturmessung ergab beim Reis + 18,7 °C und bei den Patties + 16,0 °C. Mit Gutachten des CVUA Freiburg wurde bestätigt, dass der Reis und die Burgerpatties sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet sind. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Ostalbkreis |
07.04.2026 |
Bäckerei und Konditorei Grupp |
Rathausgasse 10 |
05.03.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Mottenbefalls im Mehlsilo 3. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Silo wurde gereinigt und eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt. Das kontaminierte Mehl wurde entsorgt. |
| Ostalbkreis |
09.06.2026 |
Bäckerei Walter Aalen |
Marktplatz 22 |
20.05.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Befalls von Motten, sowie deren Gespinste. Folgende Zu-taten zur Herstellung von diversen Backwaren waren betroffen: - Chiasamen - Leinsamen - Mandelstifte - 20 Mürbteigböden. Zudem war ein einwandfreies hygienisches Händewaschen nicht möglich, da beide Handwaschbecken für Mitarbeiter nicht zugänglich waren.. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Kontaminierte Ware wurde durch das Kontrollpersonal entsorgt. Eine Grundreinigung, sowie Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. |
| Ostalbkreis |
26.06.2026 |
Speedy Pizza Service |
Hauptstr. 44 |
03.06.2026 |
1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: - Altverschmutzter Pizzaschneider - Stark verschmutztes und abgenutztes Schneidbrett - Unsauberer Dosenöffner - Pizza bzw. Stachelroller mit angetrockneten Schmutzresten 2. Ein hygienisches Händewaschen war im gesamten Betrieb aufgrund fehlenden Warmwassers, Einmalhandtücher sowie Seife nicht möglich. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung der Räume, sowie der verschmutzten Bedarfsgegenstände angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 04.06.2026 waren die Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |
| Ostalbkreis |
16.07.2026 |
Tekbir Center GmbH |
Taubentalstraße 2 |
18.06.2026 |
Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst sowie Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 16,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde am 19.06.2026 entsorgt. |
| Ostalbkreis |
27.08.2026 |
Chiko - Sushi Haus Schwäbisch Gmünd |
Pfeifergäßle 10 |
05.08.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund Lagerung von Lachs bei 11,6 °C. Zudem gravierende wiederholte Hygienemängel im Betrieb: Die Sushitheke war im Bereich der Plexiglasscheibe versport bzw. verschmutzt. Im Sushibereich fehlte am Handwaschbecken Flüssigseife u. Einmalhandtücher. Hygienisches Händewaschen war nicht möglich. Eismaschine war oben am Auslass mit schwarzem Biofilm verschmutzt und innen an den Seitenrändern gelblich verfärbt. Kühlschrank war innen und außen stark altverschmutzt. Gastronormbehälter und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, sowie Reis wurden auf stark altverschmutztem Boden gelagert. Frische Zwiebeln und Knoblauch wurden direkt neben einem offenen Abfallbehälter gelagert. Zudem wurden folgende altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt festgestellt: Reiskocher, an der Seite mit Ablagerungen verschmutzt. Weißes Schneidbrett aus Plastik, braun verfärbt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen und kontaminierte Ware entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung der Räume, sowie der verschmutzten Bedarfsgegenstände angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 10.08.2026 waren die Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |
| Ostalbkreis |
17.09.2026 |
KoKoNo Restaurant Aalen |
Julius-Bausch-Str. 50 |
27.08.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund einer wiederholt altverschmutzten Eiswürfelmaschine. Diese war im Innenraum stark verschmutzt und an den Scharnieren u. Federn mit braunem und weißem Biofilm überzogen. Zudem wurden wiederholt altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt festgestellt. Zwei Gemüseschäler waren stark mit angetrockneten Essensresten altverschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, |
Die Eiswürfel wurden entsorgt. Mit den Reinigungsmaßnahmen wurde direkt begonnen. |
| Pforzheim, Stadt |
27.04.2026 |
Herzburger |
Hügelstraße 1 |
12.03.2026 |
Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Paniertes Geflügelfleisch wurde in verdorbenem Fett frittiert und verdorbener Weichkäse wurde als Zutat für Gerichte zur Verwendung bereitgehalten. Die Beurteilung wurde jeweils durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. |
Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produkte wurden aus dem Verkehr gezogen. |
| Pforzheim, Stadt |
09.07.2026 |
Ceylan Supermarkt |
Kreuzstraße 9 |
01.06.2026 |
Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden mehr als 200 kg an kühlpflichtigen Wurstwaren bei Temperaturen von ca. 20°C in einem defekten Kühlraum gelagert. Ferner wurden verschiedene Teigprodukte wie z.B. Yufka in einer Kühltruhe im Verkaufsraum bei 14,5 – 16,5°C gelagert. Wiederholt wurde welkes, überreifes und teilweise verschimmeltes und somit verdorbenes Obst und Gemüse zum Verkauf angeboten. |
Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. |
| Pforzheim, Stadt |
04.09.2026 |
Akkaya Supermarkt |
Pfälzer Straße 5 |
04.08.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren, fehlgelagerten bzw. nicht vor Kontamination geschützten Lebensmitteln: Kühlpflichtiger Käse im Kühlraum bei 11,5°C, rohe Fleisch- und Wurstwaren in der Fleischfrischetheke bei einer Temperatur bis zu 13°C, sehr starker Fliegenbefall in der Fleischerabteilung bei fehlenden Bekämpfungsmaßnahmen. im Kühlsortiment wurden diverse Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum ohne besondere Kenntlichmachung zum Verkauf angeboten. |
Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, 3, 4, 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 7 (1a) der VO (EU) 1169/2011 §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
Mängel wurden behoben, Lebensmittel wurden z.T. vernichtet |
| Rems-Murr-Kreis |
04.08.2026 |
REWE lang OHG |
Daimlerstraße 9 |
09.07.2026 |
1. Im Betrieb wurden Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut mit dem Verbrauchsdatum 07.07.2026 im Kühlhaus vorrätig gehalten und auch in der Bedientheke zum Verkauf angeboten. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut wurden sofort freiwillig aus dem Verkehr genommen. Noch während der Kontrolle wurde eine Grundreinigung der Kühltheke durch geführt |
| Rems-Murr-Kreis |
08.09.2026 |
On Sekiz Grillhaus |
Birkelstr. 1 |
10.08.2026 |
1. Im Kühlaufsatz des Pizzatisches wurden in einem mit Alufolie ausgelegten GN-Behälter Sucuk und Salami vorrätig gehalten, die augenscheinlich verdorben waren. Die Sucuk war artfremd gelblich verfärbt und lag in einer trüben Flüssigkeitsansammlung. Am Rand bildete sich ein weißer pelziger Belag, auch auf den Scheiben der aufgeschnittenen Sala-mi befand sich ein weißer pelziger Belag. Es war ein unangenehmer Geruch nach Verderb wahrnehmbar. |
1. Art. 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 11.08.2026 waren alle Mängel restlos beseitigt. |
| Reutlingen |
07.07.2026 |
Pietro's Pizza |
Lechstr. 5 |
21.05.2026 |
Zum Kontrollzeitpunkt wurden wiederholt Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte (Aufschnittmaschine, Teigmaschine, Schere, Stabmixer) und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Rührlöffel, Schöpfkelle, Pfanne, Paniermehlbehälter, Eimer mit Pizzateig, Behälter der Saladette, mehrere Gewürzstreuer) waren erheblich verschmutzt. Verschiedene Lebensmittel und Zutaten (Tomaten, Gorgonzola, Speck, Serrano Schinken, gegrillte Artischockenviertel) die gekühlt vorrätig gehalten wurden, waren verdorben. Des Weiteren wurde ein starker Fliegen- und Fruchtfliegenbefall festgestellt. In einer geöffneten Packung Speck und einer geöffneten Packung Gorgonzola, krabbelte jeweils eine Fruchtfliege umher. In einem Glas mit Öl steckten altverschmutzte, fettige Pinsel. Der Fußboden unter dem Edelstahlmobilar war mangelhaft gereinigt. Ein Kühlschrank war im inneren mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Die Mikrowelle war außen verschmutzt und im inneren fing die Beschichtung an abzublättern. Zudem waren die äußeren und inneren Oberflächen des weißen Standkühlschrankes und der Unterbaukühlschränke verschmutzt. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1f VO (EG) 852/2004 |
Die verdorbenen Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
06.05.2026 |
Fisch-, Käse- und Fleischabteilung im Edeka Markt Kunka |
Hauptstr. 66 |
11.03.2026 |
Bei der Kontrolle am 11.03.2026 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene festgestellt. Der gesamte Produktionsbereich, bzw. Thekenbereich war in einem stark verunreinigten Zustand. Die Crushed-Ice-Maschine war stark mit einem schmierigen schwarzen Be-lag verunreinigt, insbesondere in dem Bereich, wo das Crushed-Ice direkt mit dem Material in Verbindung kommt. Der elektrische Fleischwolf mit Kühlung war an den schwer zugänglichen Stellen mit Produktkontakt verunreinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002, § 3 S. 1 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004, Anh. 2 Kapitel IX Nr. 3, 6 VO (EG) 852/2004 |
Die Fleisch,-Wurst,-Käse und,-Fischtheke sowie die dazugehörige Produktion wurden von Seiten der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2026 konnte die Frischetheke wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
15.06.2026 |
Nahal Supermarkt |
Bahnhofstr. 20 |
06.03.2026 |
Die in einer Tiefkühltruhe (zur Selbstbedienung) befindlichen diversen Hähnchenteile, welche zum Verkauf angeboten wurden, befanden sich in durchsichtigen Kunststoffboxen und die ganzen Hähnchen waren jeweils in durchsichtigen Einkaufstüten (Obst- und Gemüsetüten) verpackt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 und 2 i.V.m Art. 15 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m § 2 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV, Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004, § 3 S. 1 LMHV |
Die betroffenen Waren wurden unverzüglich auf Anordnung der Lebens-mittelüberwachung aus dem Verkehr genommen. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
09.07.2026 |
Dynasty |
Schlehdornweg 2-4 |
27.05.2026 |
Die große Crushed-Eis-Maschine war im Inneren stark altverschmutzt. Weiß-schwarz-bräunliche, schleimige Ablagerungen im Inneren waren deutlich zu erkennen. Weiter war die Schaufel zur Entnahme von Crushed-Eis verunreinigt. Die große Metallschüssel auf der Maschine, ebenfalls zur Entnahme von Crushed-Eis, war stellenweise defekt (Löcher, an mehreren Stellen stark ein-gedrückt) sowie bräunlich verfärbt (im Inneren). |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Crushed-Eis-Maschine wurde vor Ort von der LMÜ stillgelegt, sowie eine weitere Abgabe von Crushed-Eis untersagt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
03.09.2026 |
Eiscafe Pam |
Kurt-Schumacher-Str. 3 |
16.07.2026 |
Bei der Kontrolle am 16.07.2026 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene festgestellt. Zahlreiche Arbeitsgeräte, Oberflächen und Einrichtungen wiesen starke Verschmutzungen und Lebensmittelreste auf. Lebensmittel wurden teilweise offen oder |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002, § 3 S. 1 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004, Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2, 3, 5 VO (EG) 852/2004 |
Der Betrieb wurde von Seiten der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.07.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren. |
| Rottweil |
10.06.2026 |
Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG |
Bahnhofstraße 30 |
20.01.2026 |
In der Obst-/Gemüseabteilung der Kaufland-Filiale wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 6 Tüten à 500 g Paprika-Mix mit Fäulnis; 6 Schalen á 150 g Ackersalat mit Fäulnis; 1 Schale á 300 g Cherryrispentomaten mit Schimmel; 1 Tüte grüner Spitzpaprika á 350 g mit Fäulnis; 1 Kopfsalat mit Fäulnis; 1 Bund „frischer Koriander" mit Fäulnis. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 20.01.2026 freiwillig entsorgt. |
| Rottweil |
18.05.2026 |
Harzwaldhof King GbR |
Am Harzwald 4 |
24.03.2026 |
Im Betrieb wurden nicht sichere, für den Verzehr durch den Menschen un-geeignete, Lebensmittel (LM) in Verkehr gebracht. LM mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (VD): Tiefkühlcontainer Hof: 2,323 kg Landputen Brustfilet mit VD 28.01.2026; 2,48 kg frisches (fr.) Putenbrustfilet v. Hahn mit VD 29.12.2025; 3,068 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 1,568 kg Hähnchen grillfertig mit VD 26.12.2025; 4,33 kg fr. Hafermastgans mit VD 27.12.2025; 3,074 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 0,948 kg fr. Gänsekeulen mit VD 27.12.2025; 1,422 kg und 1, 373 kg Landhähnchen grillfertig mit VD 20.03.2026; 0,442 kg selbst verpackte abgelaufene Putenbrust - mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 19.09.2025 anstatt mit VD. Kühlzelle im Betrieb: 1 Pk. gerieb. Fonduekäse mit VD 07.10.2025. Verdorbene LM: Kühlzelle im Betrieb: 1 angebro. Pk. Poivron & Piment Paprika-Chilli Weichkäse (MHD 02.03.2026) mit Schimmel. Küche: Verdorb. Fett in Fritteuse; schimmlig-schmier. Schinkenspeck-anschnitte in Kühlschublade. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) Nr. 1169/2011. |
- |
| Rottweil |
12.06.2026 |
Imbiss Souk Kitchen |
Wilhelmstraße 5 |
16.04.2026 |
Im Lager wurde an unterschiedlichen Stellen, tw. in erhebl. Menge, Schadnagerkot vorgefunden. Neben der Teigknetmaschine befanden sich zwei neue verschlossene Mehlsäcke mit deutlichen Fraßspuren sowie ein halbvoller offener Mehlsack. Die Herstellung von Pizzateig hat am Vortag im Lager stattgefunden. Während der Kontrolle wurde aus den Teiglingen Pizza zum Zweck des Inverkehrbringens hergestellt. Die Pizzen waren nicht sicher/nicht verkehrsfähig. Alle zur Verwendung vorgehaltenen Bedarfsgegenstände in der Küche waren bei Produktionsbeginn (alt-)verschmutzt (Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln): Alle Töpfe u. Pfannen waren (alt-)verschmutzt. Küchenwerkzeuge, wie z. B. Dosenöffner, Zangen, Schneebesen, Pfannenwender etc., waren (alt-)verschmutzt u. wurden in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. In einem Sieb befanden sich Reste von gegartem Dönerfleisch. Der Kessel der Teigknetmaschine im Lager war altverschmutzt. Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Offene Lebensmittel, die Teiglinge für Pizzen und das gesamte Mehl wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Ein Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen wurde sofort eingerichtet. Sämtliche verschmutzten Bedarfsgegenstände wurden im Nachgang der Kontrolle gereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 17.04.2026 wieder erlaubt. |
| Rottweil |
26.05.2026 |
Ristorante Da Semi |
Hansjakobstraße 13 |
21.04.2026 |
Im Kühlschrank wurden ein Lachsfilet (1,34 kg) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum 02.01.2026 sowie div. verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorgehalten (Inverkehrbr. von nicht sicheren Lebensmitteln): Mehrere Champignons mit Schimmel; 1 Putenbrust, säuerl. riechend; 7 Doraden, schleimig, z. T. nach Verwesung riechend; Spätzle, säuerl. riechend; mehrere Pulpoarme, stark riechend; mehrere Tintenfische in fäkal riechender Brühe; mehrere Meeresfrüchte, säuerl. riechend; mehrere grüne Oliven mit Schimmel, schlecht riechend. Während der Produktion waren in der Küche etliche vorgehaltenen Bedarfsgegenstände (alt-)verschmutzt, insb. Altverschm. bei der Teigknetmaschine, (Alt-)Verschm. bei mehreren befüllten Behältnissen (innen und außen) sowie bei einem Sieb (war gerade in Gebrauch), bei mehreren Schneidebrettern, bei der Aufschnittmaschine, bei dem großen Grill und bei div. Küchenwerkzeugen, (z. B. Fleischklopfer). Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Am 22.04.2026 waren sämtliche nicht sicheren Lebensmittel entsorgt sowie der Betrieb grundgereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 22.04.2026 wieder erlaubt. |
| Rottweil |
11.09.2026 |
Grillhaus Konak Rottweil |
Nägelesgrabenstraße 7 |
28.07.2026 |
Die Kontrolle der Küche während der Produktion ergab nachfolgende Feststellungen: In verschmutzten Behältern befanden sich verschmutzte Bedarfsgegenstände, wie insb. Messer, Kochlöffel, Dosenöffner, Teigrad. Alle Schubladen mit Bedarfsgegenständen waren verschmutzt; in diesen Schubladen befand sich ein verschmutzter Gemüsehobel mit braunen und grünen Rückständen und zwei verschmutzte und verschlissene Schneidebretter (mit tiefen Furchen und Schnitten mit bräunlichen und schwarzen Verfärbungen). Ein weiteres entsprechendes Schneidebrett war gerade in Benutzung. Eine Gemüseschneidemaschine war verschmutzt durch angetrocknete weiße Verkrustungen (Regal). Durch die Verschmutzungen bei den diversen Bedarfsgegenständen war mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination unterschiedlichster Lebensmittel bzw. Speisen auszugehen. |
Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Am 29.07.2026 war der Mangel vollständig beseitigt. |
| Rottweil |
17.09.2026 |
Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG |
Bahnhofstr. 30 |
04.08.2026 |
In der Obst-/Gemüseabteilung der Kaufland-Filiale wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Obst und Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 7 Packungen Blattspinat á 500 g mit Fäulnis; 2 Packungen Babyspinat á 150 g mit Fäulnis; 3 Packungen Bio Speisemöhren á 1 kg mit schwarzem Schimmel; 1 Packung Snackmöhren á 200 g mit schwarzem Schimmel; 3 Packungen Bayerische Rispentomaten á 650 g mit Fäulnis, davon 1 Packung zusätzl. mit Schimmel; 1 Packung Bio-Kräuterseitlinge á 150 g mit Schimmel; 5 Stück Cantaloupe Honigmelonen mit Fäulnis, davon 1 zusätzl. mit Schimmel; 1 Netz Mandarinen á 750 g mit Fäulnis; 2 Schalen Plattpfirsiche weißfleischig á 1 kg mit Fäulnis; 1 Stück Ananas mit blauem Schimmel (Boden) und Fäulnis (Strunk). |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 04.08.2026 freiwillig entsorgt. |
| Rottweil |
11.09.2026 |
Mila Market |
Königstr. 74 |
06.08.2026 |
Die am 13.07.2026 durch einen Verbraucher übergebene Beschwerdeprobe „Rinderhackfleisch frisch“ (gekauft am 09.07.2026 bei Mila Market) wegen festgestellten Verderbserscheinungen in Form von geruchlicher Abweichung wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (Gutachten vom 05.08.2026) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Artikel 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Artikel 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 und somit als nicht sicheres und damit nicht verkehrsfähiges Lebensmittel (Artikel 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002) beurteilt. Die Beschwerdeprobe wurde als bereits zum Kaufzeitpunkt verdorben gewertet. Der beabsichtigte Verwendungszweck im Sinne des Artikels 14 Abs. 5 und die normalen Verwendungsbedingungen im Sinne des Artikels 14 Abs. 3 a VO (EG) Nr. 178/2002 könnten allerdings auch im Falle des Durcherhitzens die Ungeeignetheit zum Verzehr nicht abwenden. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Der Verkauf von frischem Fleisch und Hackfleisch wurde sofort eingestellt. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
09.06.2026 |
By Memo |
Karlstr. 2 |
06.05.2026 |
Im Kühlraum und im Pizzatisch im Thekenbereich wurden Lebensmittel vorgefunden, welche für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet waren. Im Pizzakühltisch wurden 4 kg Mozzarella gerieben mit teilweise erheblichen Verderbsparametern wie Schimmel vorgefunden, mit bereits am 12.04.2026 abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum welche zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten wurden. Des Weiteren wurden im Pizzatisch Artischocken zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, welche muffig und verdorben rochen und für den Verzehr durch den Menschen ebenfalls nicht mehr geeignet waren. Im Kühlraum wurden weitere 30 kg Mozzarella welche ebenfalls teilweise erhebliche Verderbsparameter wie Schimmel aufwiesen mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Speisenabgabe wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 07.05.2026 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
02.07.2026 |
Ristorante Pizzeria La Bottega |
Wohnpark Kreuz 1 |
21.05.2026 |
Im Kühlraum wurden leicht verderbliche Lebensmittel (rohes Hähnchenfleisch und Lachs) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Dies waren im Einzelnen: Eine bereits angebrochene 1kg Packung Hähnchenbrust mit am 20.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum, hier waren bereits erhebliche sensorische Abweichungen wie Verfärbung, schmieriger Belag und verdorbener, säuerlicher Geruch festzustellen. Zwei 800g Packungen Hähnchenschnitzel mit am 19.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum. Eine 500g Packung Lachsfilet mit am 16.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum. Das Gitter vor dem Verdampfer im Kühlraum war erheblich verschmutzt und mit Schimmel bedeckt. In diesem Kühlraum wurden offene Lebensmittel (Lasagne und Panna Cotta) gelagert und somit der Gefahr der Kontamination ausgesetzt. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Speisen wurden entsorgt. Es wurde am selben Tag eine Grundreinigung im Kühlraum durchgeführt. Die Mängel waren somit beseitigt. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
17.07.2026 |
Bäckerei Zuckerbeck |
Klosterbergstr. 2 |
25.06.2026 |
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden im Produktionsraum, in welchem Teige für sämtliche Backwaren des Betriebs hergestellt werden, an mehreren Bedarfsgegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt (wie Teigschüssel, Teigschabern, Teigschneider und Brotbackkörben) ein Befall mit lebenden Maden und Mottengespinsten festgestellt. Es bestand somit eine Kontaminationsgefahr und es wurden für den menschlichen Verzehr nicht geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Des Weiteren waren zahlreiche Arbeitsgeräte wie Messer, Teigknetmaschinen, Dosenöffner, Schüsseln, Rollschneider, und Backformen durch altanhaftende Lebensmittelreste verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produktion von Backwaren wurde untersagt. Bei einer erneuten Kontrolle am Folgetag waren die Mängel beseitigt und der Produktionsbetrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
20.07.2026 |
Eiscafe Cristallo |
Am Markt 3 |
30.06.2026 |
In der Sahnemaschine im Thekenbereich wurde flüssige Sahne zur unmittelbaren Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, welche augenscheinlich und sinnfällig bereits verdorben war. So konnte beim Öffnen des Deckels der Sahnemaschine bereits ein säuerlicher Geruch wahrgenommen werden, die Sahne warf bereits Blasen und war gelblich verfärbt und verdickt. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die als nicht für den menschlichen Verzehr geeignete Sahne wurde nach Aufforderung entsorgt. Die Sahnemaschine wurde gereinigt. Die Mängel wurden somit im Laufe der Kontrolle beseitigt. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
24.07.2026 |
Ristorante Pizzeria Bacco |
Albert-Schweitzer-Str. 9 |
02.07.2026 |
Im Kühlraum wurden leicht verderbliche Lebensmittel (1,182 kg Rauchlachs in Scheiben) mit am 01.07.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Im Kühlraum wurde ebenfalls ein ca. zur Hälfte gefüllter 10 kg Eimer mit vorgekochten Spaghetti gelagert, und zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Hier waren bereits erhebliche sensorische Abweichungen wie schmieriger Belag und verdorbener, säuerlicher Geruch festzustellen. Die Spaghetti waren für den Verzehr durch den Menschen nicht mehr geeignet. Die Gitter vor dem Verdampfer im Kühlraum waren erheblich verschmutzt und augenscheinlich mit Schimmel bedeckt. Im Kühlraum wurden zahlreiche offene Lebensmittel wie Spinat, Peperoni, geschälte Zwiebeln, usw., gelagert und waren somit der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung und Kontamination ausgesetzt. Es handelt sich dabei um einen Wiederholungsverstoß, da bereits bei einer am 28.08.2024 durchgeführten Kontrolle Lebensmittel (Hackfleisch) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe für den Endverbraucher vorgehalten wurden, weshalb bereits damals ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Speisen wurden während der Kontrolle entsorgt. Die Lüftergitter im Kühlraum wurden entsprechend gereinigt. Die Mängel waren somit beseitigt. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
30.07.2026 |
Aksa Hantat Supermarkt |
Harzerstr. 29 |
30.06.2026 |
In der Verkaufstheke wurden zwei in Folie verpackte, leicht schmierige, stinkende und teilweise leicht grünlich verfärbte Lammkeulen und eine ebenfalls stinkende Kalbshaxe zum Verkauf angeboten. Diese waren somit augenscheinlich und sinnfällig bereits verdorben. Es handelt sich dabei um einen Wiederholungsverstoß, da bereits bei der Kontrolle am 05.11.2025 mehrere, nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel (Kartoffeln faulig und grün, Maronen schimmlig, Mandarinen faulig, Bohnen schimmlig, Salat schwarz faulig) im Selbstbedienungsbereich zum Verkauf angeboten wurden, weshalb ein Bußgeldbescheid erging. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Noch während der Kontrolle wurden die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel entsorgt. Die Mängel wurden somit im Laufe der Kontrolle beseitigt. |
| Stuttgart, Stadt |
08.04.2026 |
CQ Flavour |
Kirchheimer Str. 126 |
03.02.2026 |
Der Dosenöffner war am Dorn altverkrustet, ein Schneidebrett war massiv verschmutzt, Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Schöpfkellen, Gemüseschäler) lagen in einer verschmutzten Schublade, Eimer mit Zucker wiesen dunkle Verfärbungen auf, Gewürzstreuer waren altverschmutzt, der Mixer war altverschmutzt. In der Kühlung wurden geschnittene Kartoffel, Gemüsemix mit Erbsen und Karotten, Reisblätter sowie Frühlingsrollen offen vorgehalten. Eine Ölflasche stand geöffnet direkt auf dem verschmutzten Boden neben einem offenen Abfallbehälter. Vor dem Betrieb befand sich angeliefertes Gemüse, welches direkt auf dem Boden abgestellt war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen |
| Stuttgart, Stadt |
19.05.2026 |
Kentucky Fried Chicken |
Aldinger Str. 50 |
31.03.2026 |
Selbstbedienungsbereich: Die Eiswürfelmaschine war innen hochgradig mit grau-braunen, schmierigen Belägen und Kalk kontaminiert. Ausgabebereich: Die Erfrischungsgetränkestation war an den Auslässen erheblich durch klebrige Beläge verunreinigt. Die befüllte Milchwanne der Milchshake-Maschine sowie der Quirl der Aufschäummaschine wiesen angetrocknete Lebensmittelreste auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13.04.2026 waren die Mängel behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
26.05.2026 |
Alhaybe Supermarkt |
Rohrackerstraße 34 |
16.04.2026 |
Es wurde wiederholt nicht mehr zum Verzehr geeignetes Obst und Gemüse in den Verkehr gebracht (erheblich verschimmelte Zitrusfrüchte, verwelkte Kräuter, verfaulte Zucchini, verschimmelte Gurken). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die verdorbene Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
| Stuttgart, Stadt |
01.06.2026 |
Frozé |
Mailänder Platz 7 |
08.04.2026 |
Der Portionierer der Siebträgermaschine war altverschmutzt. In einer Schublade waren verunreinigte Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Eisportionierer, Pizzaschneider, Schöpflöffel, Sieb) Die Kaffeemaschine war altverschmutzt. Auf der Kaffeemaschine wurden verunreinigte Milchbehälter vorgehalten. Der Kühlschrank in welchem auch angeschnittenes Obst vorgehalten wurde, war massiv altverschmutzt. Die Eiswürfelmaschine für Matchagetränke war massiv verschmutzt. Die Portionier Becher zu Entnahme von Getränkepulver (Kakao, Matcha Pulver) waren verschmutzt. Die Tülle eines Sahnespenders war altverschmutzt. Ein Holzrührlöffel war verschmutzt und ausgebrochen. Die Crepeplatte war altverschmutzt, stark verkrustet. Der Holzstößel war altverschmutzt, stark abgenutzt. In einem Besteckbehälter waren verschmutzte Bedarfsgegenstände (Messer, Löffel, Schere) Im verschmutzten TK- Schrank wurde eine Beerenmischung offen gelagert. Im verschmutzten Kühlschrank befand sich offenes Apfelmus. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 09.04.2026 wieder freigegeben werden. |
| Stuttgart, Stadt |
10.06.2026 |
Istanbul Backliebe |
Johannesstr. 87 |
30.03.2026 |
Backstube: Sämtliche Bedarfsgegenstände, Geräte und Maschinen (Teigteil- und Wirkmaschine, Tuchabziehapparat, Kegelrundwirkmaschine, Teigportionierer, Teigknetmaschine, Gärgutträger, Lebensmittelwaage, Schneebesen, Messer, Teigroller) waren verschmutzt. Oliven wurden ungekühlt in der geöffneten Konservendose gelagert. / Verkaufsraum: Der Kaffeevollautomat, die Milchkühlung und der Kontaktgrill waren verschmutzt. / Produktionsräume: Die Fladenbrotgrillplatte, die Wellhölzer, die Gewürzbehälter, der Mixer und die Brotschneidemaschine waren verschmutzt. / Flur: Die Holzdielen der Regalwagen waren verschmutzt. / Kühlraum: Teiglinge wurden auf stark verschmutzten Backblechen mit verschmutztem Backpapier gelagert. Hirtenkäse wurde offen/ohne Abdeckung in der Konservendose gelagert. / Tiefkühlraum: Sesamringe wurden auf schwarz verschmutzten Backblechen gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen. Des Weiteren wurden die betroffenen Lebensmittel auf behördliche Anordnung entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
19.06.2026 |
QQ Sushi Lounge |
Kanalstr. 10 |
15.05.2026 |
Ein Gemüseschäler wies klebrige Altverschmutzungen auf. Ein verschlissenes Schneidebrett war mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt. Pfannen zeigten dicke, schwarze Verkrustungen. Ein Standmixer war am Mixmesser schimmelig verunreinigt und verströmte einen muffigen Geruch. Ein Dosenöffner war mit dunklen, klebrigen Belägen verschmutzt. Ebenso waren Servierschälchen unzureichend gereinigt. Im Lagerraum wurde tiefgekühlter Fisch für Sushi vorgefunden, der mit Küchenpapier umwickelt war, welches durch den Gefriervorgang am Fisch klebte. Ungereinigte, innen verschmutzte Getränkeflaschen wurden zur Wiederbefüllung bereitgehalten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die genannten Mängel wurden mittlerweile behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
17.07.2026 |
Happy Baker |
Marienplatz 5 B |
22.05.2026 |
Die Teigmaschine, der Teigportionierer sowie die Raspelmaschine waren altverschmutzt. Die Backbleche, auf denen Lebensmittel lagern, waren verschmutzt. Hackfleisch wurde bei Raumtemperatur im Vorbereitungsraum, indem sich außerdem Kot- und Urinspuren von Schadnagern befanden, gelagert. In der Backstube wurde von Mäusen angefressene Mehlsäcke vorgefunden. Außerdem befanden sich auf und unter den Mehlsäcken Kot- und Urinspuren von Mäusen sowie ein massiver Schabenbefall. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffene Ware (Hackfleisch, verschiedene Mehlsorten und Teig) wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen. |
| Stuttgart, Stadt |
15.07.2026 |
Family Shop |
Heilbronner Str. 91 |
01.06.2026 |
In der Metzgereitheke wurde Fleisch bei unsachgemäßen Temperaturen vorgehalten. Hähnchenkeulen 8-9 °C anstatt max. 4°C Hähnchen 7,1 °C anstatt max. 4°C Hähnchenleber 10,4 °C anstatt max. 3 °C Hähnchenherzen 7,1 °C anstatt max. 3°C Eingelegtes Sauerkraut welches bei max. 0-8 °C vorzuhalten ist wurde außerhalb der Kühlung bei Raumtemperatur gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Ca 35 kg Lebensmittel wurden nach der amtlichen Außervekehrnahme gegen Nachweis fachgerecht entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
06.08.2026 |
REWE Markt |
Otto-Hirsch-Brücken 17 |
14.04.2026 |
Aufgrund eines Mäusebefalls waren mehrere Toastbrotpackungen angefressen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2026 waren mehrere Chipstüten angefressen. Die Regale im Toastbrot- und Chipsbereich waren mit Mäusekot und -urin kontaminiert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Fachfirma war mit der Schädlingsbekämpfung beauftragt, die Bekämpfungsmaßnahmen wurden intensiviert. Bei einer weiteren Nachkontrolle am Abend des 17.06.2026 waren die Mängel beseitigt. |
| Stuttgart, Stadt |
14.08.2026 |
Al Nada |
Marienstr. 34 |
07.07.2026 |
Der Kühlschrank, in welchem Hackfleisch und Hähnchenspieße gelagert waren, war verunreinigt. Ein schadhaftes Messer war am Griff mit Klebeband umwickelt. Der Grill war altverschmutzt und verkrustet. In einem Kühlschrank vorgehaltene rohe Hähnchenspieße wurden bei 13,8 °C gelagert. In der Saladette vorgehaltene Soßen wiesen Temperaturen zwischen 24,4°C und 19,8 °C auf. In der Tiefkühltruhe wurde Fleisch vorgehalten, welches nicht vollständig umhüllt war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag nach erfolgter Reinigung wieder geöffnet werden. |
| Stuttgart, Stadt |
19.08.2026 |
The Auld Rogue |
Hauptstr. 57 |
01.07.2026 |
Die Eiswürfelmaschine für Getränke war im Innenbereich schmierig rötlich verunreinigt. Fisch wurde bei 9,9 °C aufgetaut gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
20.08.2026 |
Steigenberger Hotel Graf Zeppelin |
Arnulf-Klett-Platz 7 |
13.07.2026 |
Ca. 6 kg rohes Hähnchenbrustfleisch wurde über Nacht bei Raumtemperatur aufgetaut; bei der Kontrolle um 7:55 Uhr betrug die Temperatur des Fleisches +17,8 °C. An einem Gitterkorb der Fritteuse hafteten eingetrocknete, dunkle Lebensmittelverkrustungen. Zwei Industrie-Dosenöffner waren am Stechdorn erheblich mit Schmutzbelägen verunreinigt. Ein Kaffeevollautomat wies im Bereich des Brühkopfs klebrige Verunreinigungen auf. Die Eiswürfelmaschine war innen mit schmierigen Belägen verunreinigt. Im Kochbereich vorgehaltene Schöpf- und Drahtlöffel wiesen Schmutzrückstände auf. An einem Trinkwasserspender waren die Oberflächen und der Auslass erheblich mit Kalk- und Schmutzbelägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Hähnchenfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Trinkwasserspender wurde vorübergehend zur Grundreinigung gesperrt. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2026 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
| Stuttgart, Stadt |
16.09.2026 |
NaN Orient Supermarkt |
Augsburger Str. 634 |
31.07.2026 |
Im Verkaufsbereich wurde ein erheblicher Schadinsektenbefall festgestellt. Süßwaren, Nussprodukte, Trockenfrüchte und Gebäck waren mit Lebensmittelmotten, Larven und Gespinsten kontaminiert. Frische Feigen und Pfirsiche waren mit Fruchtfliegen befallen. Tafeltrauben wiesen Fraßspuren von Wespen auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ca. 80 kg Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. Der Betrieb wurde zur Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 10.08.2026 waren die Mängel behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
16.09.2026 |
Al Ryan |
Nordbahnhofstr. 127A |
06.08.2026 |
Die Steckspieße für Fleisch waren verunreinigt. Die Fleischpresse war altverkrustet. Die Schneidebretter waren defekt (tiefe Rillen mit Lebensmittelresten) und verfärbt.Der Fleischwolf war im Innern massiv verschmutzt mit alten Fleischrückständen. Die Wurstdärme befanden sich in einem verschmutzten Behälter. Die Mikrowellen waren im Innern massiv verschmutzt. Die Gastrobehälter in der Saladette waren altverschmutzt.Diverse Eimer mit Lebensmitteln und Flaschen für Saucen waren verunreinigt. Der Kaffeevollautomat, der Wasserspender, der Mixer, die Saftpresse sowie die Eiswürfelmaschine (Eiswürfel für Getränke) waren massiv verunreinigt. Im vereisten Kühlschrank wurde Fleisch nicht vollständig verschlossen/umhüllt vorgehalten. Eine arabische Teigsüßspeise war unverpackt eingefroren. Yoghurt wurde ungekühlt bei 16,9 °C vorgehalten. Gastrobehälter mit div. Soßen wurden unabgedeckt in einem Kühlschrank mit Schimmel vorgehalten. In der Theke befanden sich verfaultes Obst (Ananas, Birne) |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen. |
| Stuttgart, Stadt |
18.09.2026 |
Sushi by Kres (Zugang Landhausstr.) |
Haußmannstr. 192 |
18.08.2026 |
In der Saladette befand sich Fisch für die Sushizubereitung bei 13,7 bzw. 14,7 °C. Gebratener Thunfisch wurde bei 16,2 °C vorgehalten Grau angelaufener schmieriger Fisch wurde im Kühlschrank vorgehalten. Scampis wurden in altem abgestandenem fischig riechendem Wasser vorgehalten. Der Fisch für Sushi in der Tiefkühlung wies - 1,9 bis 6 °C auf Es wurden Süßkartoffelpommes mit Schimmelanhaftungen vorgehalten. Der vorgehaltene Kopfsalat war schmierig und wies braune Stellen auf, bei noch in einer Kunststofftüte verpacktem Rucolasalat sammelte sich bereits eine braune faulige Flüssigkeit im Beutel. Der Besteckkorb mit den Essstäbchen war erneut verunreinigt Die Slushmaschine war mit einem alten schmierigen Biofilm am Auslass verunreinigt. Das Schneidebrett war zerschlissen und verunreinigt. In der Thekenkühlung befand sich vorverpackter geschnittener Salat, bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 17.08.2026 abgelaufen war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen und konnte am Folgetag wieder geöffnet werden. Die Lagertemperaturen der Lebensmittel wurden zwischenzeitlich angepasst. |
| Stuttgart, Stadt |
30.09.2026 |
Obst und Gemüse Wanouseh |
Langwiesenweg 30 |
19.08.2026 |
Obst und Gemüse (Mandarinen, Okra, Paprika, Kartoffeln, Drachenfrucht, Wassermelonen, Honigmelonen, Wilde Gurken) welches bereits verdorben war, wurde zum Verkauf angeboten. Die Ware war bereits Großteils verschimmelt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt |