Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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37 |
12.10.2026 |
Gaststätte "Thai Time" |
Lessingstr. 70 |
08.09.2026 |
Aufgrund einer Beschwerde wurde der Betrieb einer Kontrolle unterzogen. Sämtliche Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände sowie der Boden und die Wände waren, zum Teil stark, altverschmutzt. Das vorrätig gehaltene Fleisch wurde ohne ausreichende Abdeckung in altverschmutzten Edelstahlbehältern aufbewahrt. Dadurch bestand Kontaminationsgefahr durch die unsachgemäße Lagerung von Geflügelfleisch und Schweinefleisch in ein und der selben Kühlschublade. Die Behälter mit den Würzsoßen waren massiv altverschmutzt. Im Kühlschrank wurde eine unverschlossene Schüssel mit Hähnchenschenkel vorgefunden. Diese berührten die gelblichen Ablagerungen im Kühlschrank. Zudem wurden lebende und tote Kakerlaken im Betrieb vorgefunden. Die Aufschnittmaschine, die Mikrowelle und das Unterteil des Mixers waren altverschmutzt. In der Küche wurden zahlreiche Fliegen festgestellt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde untersagt. Die in dem Betrieb vorgefundenen hygienischen Mängel stellten eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 10. September 2026 war eine Akutbehandlung durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma erfolgt. Die Basishygiene war wiederhergestellt. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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36 |
04.09.2026 |
Erbil Restaurant/Bagdad |
Kaiserstr. 46 |
11.08.2026 |
Im Rahmen eines nächtlichen Polizeieinsatzes wurden gravierende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. Durch die Polizeikräfte wurde die Herstellung und Abgabe von Speisen mit sofortiger Wirkung untersagt. Bei der Überprüfung am darauffolgenden Morgen mussten gravierende Verunreinigungen und verdorbene Lebensmittel festgestellt werden. Die Teigbehälter, die Frittierkörbe, die Fladenrollmaschine, die Saladette und die Knetmaschine waren stark verschmutzt. Im verschmutzten Kühlschrank wurden stark überlagerte Lebensmittel wie z. B. Tomaten, Salat, Gurken, Dönerfleischabschnitte, Joghurt, Paprika, rohe Eier, Wurst, geöffneter Käse vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung sämtlicher im Betrieb gelagerter Lebensmittel und hergestellter Speisen dar. Die durch die Polizeikräfte ausgesprochene Untersagung der Herstellung und Abgabe von Speisen wurde aufrechterhalten. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Eine Nachkontrolle hat bis zum Tag der Veröffentlichung nicht stattgefunden. Der Betrieb war weiterhin geschlossen. Im Rahmen einer Nachkontrolle am 07.09.2026 wurde die Mängelbeseitigung festgestellt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet. |
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35 |
23.07.2026 |
Il Vino |
Ettlinger-Tor-Platz 1 |
12.06.2026 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden erhebliche Hygienemängel und ein nicht unerheblicher Befall mit Schaben festgestellt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. In mehreren Bereichen der Speisenzubereitung sowie im Lager wurden sowohl lebende als auch tote Schaben vorgefunden. Im Kühlschrank lag eine offene Tüte mit Pinsa. Auf der Tüte lagen mehrere tote Schaben. In den Kühlschubladen wurden Einsätze mit Fisch- und Meeresfrüchten ohne Abdeckung vorgefunden. Der vorgefundene Thunfisch war stark angetrocknet. Der Pizzaofen war innen und außen stark altverschmutzt. Zudem wurde ein altverschmutzter Pizzaschieber vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung sämtlicher im Betrieb gelagerter Lebensmittel und hergestellter Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Hygienemängel beseitigt. Eine Akutbehandlung der Schaben durch einen Schädlingsbekämpfer war erfolgt. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit wurde gestattet. |
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34 |
09.06.2026 |
Mr. Dumpling & Noodle |
Erbprinzenstr. 35 |
07.05.2026 |
Bei der Betriebskontrolle am 7. Mai 2026 wurde neben gravierenden Hygienemängeln auch ein Befall mit der deutschen Schabe festgestellt. Der Koch wurde rauchend neben der rohen und ungekühlten Hackfleischmasse für die Dumplings angetroffen. Ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln stand auf dem Tisch. Die Teigmaschine, die Ausrollmaschine, die Füllmaschine und der Nudeltopf waren ebenso wie viele weitere Bedarfsgegenstände (u. a. Standmixer, Sparschäler, Fleischwolf, Behälter für Gewürze) altverschmutzt. In den Lebensmitteln (u. a. Soßen) standen verschmutzte Schöpfbestecke. Die Lebensmittel im Kühlhaus waren nicht abgedeckt. So wurde z. B. gegartes Fleisch in unmittelbarer Nähe zu rohem Hähnchenfleisch gelagert. Es wurden Salatmischungen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Zahlreiche Lebensmittel (u. a. Gewürze) wurden unverschlossen vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13. Mai 2026 waren die Mängel beseitigt. Die Tätigkeit konnte wieder aufgenommen werden. |