Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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11 |
20.03.2024 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Straße 15 |
18.01.2024 |
In Folge eines Betreiberwechsels fand in nebenstehendem Betrieb eine Betriebskontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Von den betroffenen Lebensmitteln wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 31. Januar 2024 wurden fünf Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die Proben „Hackfleischsoße“, „Meeresfrüchte“, „Reis“, „Spaghetti“ und „Nudeln“ wiesen deutliche, unzumutbare durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen und eine sehr hohe Keimbelastung auf. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden |
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10 |
07.03.2024 |
China Restaurant Lin Garden |
Kelteräckerstr. 50 |
24.01.2024 |
Am 24. Januar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Unter anderem wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (06.01.2024) vorgefunden sowie eine erhöhte Temperatur im Kühlraum (10,3 °C) gemessen. Des Weiteren konnten erhebliche Verunreinigungen im Betrieb sowie Beschädigungen von Lebensmittelbedarfsgegenstände festgestellt werden (ein Topfdeckel mit verunreinigtem Stofftuch umwickelt, verunreinigte und schadhafte Pfannen und Pfännchen, ein verunreinigtes und schadhaftes Schneidebrett, ein verunreinigter Herd mit abgeklebtem Schalter und mit Alufolie abgedeckten Kochfeldern, schadhafte Lebensmittelbehälter in der Saladette, im Innenraum erheblich verunreinigte Saladetten, ein erheblich verunreinigter und altverschmutzter Gemüseschäler). Dadurch bestand die Gefahr der Kontamination und nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln. |
Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1a a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr.5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 6 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB |
Die betroffene Ware musste entsorgt werden, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
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9 |
28.02.2024 |
Pizzeria Roma |
Auensteiner Str. 3 |
05.02.2024 |
Am 5. Februar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Im Einzelnen wurden erhebliche Verunreinigungen von Kunststoffboxen, der Fritteusen, des Herdes, der Spülbrause am Spülbecken, der Mikrowelle, der Knetmaschine, der Kühlschränke und des stationären Dosenöffners beanstandet. Außerdem wurde eine offene Lagerung von Lebensmitteln in einer Tiefkühltruhe sowie ein fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken festgestellt. Durch das Vorfinden von Exkrementen von Schadnagern im Lager und im Vorbereitungsraum sowie einer toten Ratte im Vorbereitungsraum konnte ein massiver Schädlingsbefall nachgewiesen werden. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB, Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV, Art. 4 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, §3 LMHV i.V.m. §10 Nr. 1 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB |
Der Betrieb wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen. |
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7 |
05.10.2023 |
Bäckerei Konditorei Dörr |
Charlottenstr. 13 |
26.07.2023 |
Am 26. Juli 2023 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Während der Kontrolle wurden insbesondere im Mehl-Silo-Lager, im Trockenlager und Verwiegeraum, im Bereich der Konditorei sowie im Be-reich der Backstube und des Wareneingangs Schädlinge (Reismehlkäfer/-larven und Lebensmittel-motten) gesichtet.. Bei den entnommenen Mehl-Proben wurde nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Sigmaringen ein Befall mit Reismehlkäfern festgestellt. Die Proben wurden als nicht sicher und für den Verzehr ungeeignet beurteilt. Zudem wurden bei der Kontrolle zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt (u.a. Verunreinigungen der einzelnen Räume sowie der Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände, Lagerung von Teiglingen auf verunreinigten Stoff-Gärguttüchern). Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nach-teiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 Satz 1 LMHV. |
Die betroffene Ware wurde gesperrt und musste entsorgt wer-den, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |