Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Heilbronn
Ansprechpartner:
Landratsamt Heilbronn - Veterinäramt 07131/994-607
Kontakt:

veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

4

06.06.2023

Weingut Ulrich Schropp

Friedenstraße 53
74235 Erlenbach

08.03.2023

In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L.

Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG

Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet

3

02.05.2023

ADIX Markt

ADIX Markt

Amorbacher Str. 30
74172 Neckarsulm-Amorbach

20.01.2023

In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Hackfleisch gemischt“ ergab sich der Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts (>10⁷ KbE/g). Insbesondere waren die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae (>10⁴ KbE/g) sowie verderbniserregende Pseudomonaden (>10⁷ KbE/g) dabei feststellbar. Es liegt daher offensichtlich eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften, die zu hygienischen Mängeln geführt hat.

Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 des Anhangs II § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV), § 3 Satz. 1 der LMHV Richtwerte der Deutschen Gesellschafat für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

2

11.04.2023

Willi´s Imbiss-Bistro

Talstraße 2
74226 Nordheim

11.01.2023

Bei einer Betriebskontrolle wurden fünf Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren (Ananaswürfel, Bohnen, Spaghetti, Nudeln, Tortellini). Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Kühlgelegenheiten oder ein verunreinigter Pizzaofen. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hergestellten Lebensmittel und Speisen. Zudem waren diverse Arbeitsgeräte sowie Einrichtungs-/Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise das Kochfeld, altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004

1

22.12.2022

Württemberger Hof

Bahnhofstraße 11
74219 Möckmühl

26.10.2022

Bei einer Betriebskontrolle wurden im Kühlschrank 8 Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinärunter-suchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren, wie beispielsweise schimmelnder Käse oder Schmand und säuerlich riechende Leber. Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Schneidebretter und Kühlgelegenheiten, sowie beschädigte Einrichtung. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel und Speisen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004.

 

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