veterinaeramt@ulm.de
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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13 |
17.03.2026 |
Berlin Döner Ulm |
Frauenstraße 29 |
18.02.2026 |
Bei der Kontrolle mussten erhebliche Mängel in Bezug auf den unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln bzw. Zutaten festgestellt werden So standen frische Brotkörbe ohne Unterkiste direkt auf dem altfettverschmierten Asphalt des Innenhofs. Des weiteren wurde geschnittener Eisbergsalat zusammen mit Wasser zur Frischehaltung in Kunststoffmülleimern gelagert. Zusätzlich wurden in einem weiteren Kunststoffmülleimer Dönersoße mit einem Gipsrührer und Bohrmaschine angerührt. Der Gipsrührer wies hierbei Rostansätze und abgeplatzte Farbe auf. Die vorgenannten Eimer und Werkzeuge sind duch ihre Beschaffenheit nicht dafür geeignet zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten herangezogen zu werden. Es besteht die Gefahr der negativen Beeinflussung der Lebensmittel und dadurch der Gefährdung der Verbrauchergesundheit. |
Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel IX, Nummer 2 der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 2, Nr. 8 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 i. V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) und b) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2, Nr. 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Bei einer Kontrolle am 27.02.2026 konnte die umfängliche Beseitigung der Mängel festgestellt werden. |