Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Böblingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Böblingen
Ansprechpartner:
Frau Anna-Maria Wilhelm
Kontakt:

a.wilhelm@lrabb.de

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

3

04.05.2023

Konditorei Clement

Leonberger Str. 5
71287 Weissach

20.02.2023

Lebensmittel (hier: Zitronen Sahneroulade) wurden wiederholt entgegen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt / behandelt / in den Verkehr gebracht, so dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung im Hinblick auf ihre hygienische Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

keine Bemerkungen

2

16.03.2023

Royal Pizzalieferservice

Pforzheimer Str. 55
71229 Leonberg

08.01.2023

1. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. Beispiele: Teigboxen, in denen Pizzateig lagerte, waren stark altverschmutzt. Die Behälter in der Saladette in denen Lebensmittel lagerten, waren stark verschmutzt. Auf einem stark abgenutzten und verschmutzten Schneidebrett wurden Lebensmittel geschnitten. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel/Speisen. 2. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Tortellini und gegarte Nudeln waren mit weißem Schimmel an den Rändern überwachsen. Die Bambussprossen rochen sauer und waren mit weißen Punkten überzogen. 3. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel (z. B. Schnitzel) ohne geeignete Verpackung und Umhüllung gelagert.

1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verodnung (EG) Nr. 852/2004; 2. Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; 3. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Verodnung (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen.

1

03.03.2023

Sofra Lounge Imbiss

Hauptstr. 12
71287 Weissach

24.01.2023

1. Gegenstände und Geräte (hier: Teigknetmaschine, Küchenhobel, Messer, Gewürzdosen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. 2. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurde vordorbenes und sauer riechendes Dönerfleisch vorgefunden. Im Mehl für Pizzateig und in einer Schale Baklava waren Rattenspuren erkennbar.

1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verodnung (EG) Nr. 852/2004 2. Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14.03.2023 waren alle Mängel beseitigt.

 

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