Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Böblingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Böblingen
Ansprechpartner:
Frau Anna-Maria Wilhelm
Kontakt:

a.wilhelm@lrabb.de

Stand: 03.10.2023
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

4

18.09.2023

Sai Gon - Hotel Krone

Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen

07.08.2023

Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Die in der Küche tätigen Personen trugen Straßenkleidung und bereiteten Teigtaschen mit Hackfleischfüllung im Sitzen unmittelbar auf der Jeanshose zu. Eine vorangegangene Verbraucherbeschwerde bezog sich auf einen abgelösten, künstlichen Fingernagel in der Speise. Dieser abgelöste Fingernagel konnte bei der Kontrolle eindeutig der in der Küche tätigen Person zugeordnet werden. Soßen wurden in Töpfen ohne Abdeckung direkt auf dem Boden entgegen der Temperaturvorgaben ungekühlt gelagert. Gegenstände und Behältnisse, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt (z. B. Behälter für Krabbenchips) und teilweise derart beschädigt, dass Absplitterungen von Kunststoffteilen festgestellt wurden. Tüten, die zum Aufbewahren von Lebensmitteln genutzt wurden, waren nicht lebensmitteltauglich.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde von Seiten der Behörde angeordnet.

3

04.05.2023

Konditorei Clement

Leonberger Str. 5
71287 Weissach

20.02.2023

Lebensmittel (hier: Zitronen Sahneroulade) wurden wiederholt entgegen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt / behandelt / in den Verkehr gebracht, so dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung im Hinblick auf ihre hygienische Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

keine Bemerkungen

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung