Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Esslingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Esslingen
Ansprechpartner:
Frau Bärbel Wüstner
Kontakt:

veterinaeramt@lra-es.de

Stand: 17.08.2026
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

108

30.07.2026

Pasha Kebap

Kirchheimer Straße 19
72622 Nürtingen

19.06.2026

Im Rahmen einer Betriebskontrolle vom 08.06.2026 wurden in dem Betrieb hygienische Mängel festgestellt. Bei der Kontrolle wurde eine Verdachtsprobe von dem augenscheinlich veränderten Frittierfett gezogen. Das Frittierfett wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 19.06.2026 als nicht sicheres Lebensmittel beanstandet. Der stark ausgeprägte Verderb des gebrauchten Frittierfettes wurde durch den hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden nachgewiesen. Das Frittierfett ist als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet zu beurteilen.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Artikel 14 Abs 3 und Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB

Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 23.06.2026 zu den im Gutachten festgestellten Beanstandungen gemäß § 28 LVwVfG angehört.

107

07.07.2026

Restaurant Muskat

Flughafenstraße
70629 Leinfelden-Echterdingen

28.05.2026

Bei einer Beschwerdekontrolle am 28.05.2026 wurden 27, teils erhebliche, Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich des Vorbereitungsraumes sowie hinter der Bedientheke insbesondere um die Geschirrspülmaschine herum eine Vielzahl an lebenden Deutschen Schaben unterschiedlicher Entwicklungsstadien festgestellt. Im hinteren Bereich des Vorbereitungsraumes war eine Vielzahl an Fliegen festzustellen. Am Boden, unter der Backtheke, wurden zudem diverse Mäusepillen vorgefunden. Ein Kühlschrank wies eine deutlich erhöhte Lagertemperatur von 15°C auf. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Des Weiteren waren sowohl die Wand also auch mehrere Regale im Kühlraum mit schwarzen Anhaftungen (augenscheinlich Schimmelbildung) verschmutzt.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 4 und 5

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Des Weiteren wurde eine Wanne mit einer Hackfleischzubereitung vor Ort entsorgt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden.

106

01.07.2026

King Kebap

Stadtplatz 1
73249 Wernau

18.05.2026
19.05.2026

Im Rahmen von Betriebskontrollen (23.03.2026; 30.03.2026; 05.05.2026; 08.05.2026) wurden in dem Betrieb hygienische Mängel festgestellt. Bei der Kontrolle am 05.05.2026 wurden Verdachtsproben von dem augenscheinlich veränderten Frittierfett (Verfärbung) sowie von den verschmutzten und feuchten Geschirrhandtüchern, die sich im Kühlschrank auf mit Teiglingen befindlichen Wannen mit darin befindlichen Teiglingen befanden, gezogen.
Das Frittierfett wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 18.05.2026 als nicht sicheres Lebensmittel beanstandet. Der stark ausgeprägte Verderb des gebrauchten Frittierfettes wurde sowohl sensorisch als auch analytisch durch den hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden nachgewiesen. Das Frittierfett selbst sowie die darin zubereiteten Lebensmittel sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet zu beurteilen.
Das feuchte Geschirrtuch aus dem Kühlschrank wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 19.05.2026 aufgrund eines sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes beanstandet. Es wurden insbesondere verderbniserregende Keime (Pseudomonaden; aerobe Milchsäurebakterien, Schimmelpilze und Entereobacteriaceae) sowie der krankmachende Keim Bacillus cereus nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um einen Lebensmittelintoxikationserreger, der Magen-Darm-Erkrankungen verursachen kann.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a) LFGB; Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 und Kapitel IX Nr.3

Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 21. und 22.05.2026 zu den im Gutachten festgestellten Beanstandungen gemäß § 28 LVwVfG angehört.

105

30.06.2026

Café Dostlar

Schafstraße 8
72622 Nürtingen

09.06.2026

Bei einer Plankontrolle am 09.06.2026 wurden 15, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die Küche wies starke Altverschmutzungen auf und befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Ausrüstungsgegenstände (z.B. Töpfe, Pfannen, Geschirr, Grill) waren altverschmutzt. Das Handwaschbecken war zugestellt und nicht funktionsfähig. Der Bodenbereich und die Wände waren unsauber. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Eismaschine und der Fußbodenbereich hinter der Theke waren altverschmutzt. Es gibt aktuell kein Personal-WC, dies wird als Getränkelager genutzt.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 Verordnung (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a a) LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt.

104

19.05.2026

ZEN Asian Fusionfood

Imanuel-Maier-Straße 2
73257 Köngen

31.03.2026

Bei einer Plankontrolle am 31.03.2026 wurden 10, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der Einrichtung im Vorbereitungsraum, der Spülküche sowie der Bedientheke eine Vielzahl an toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben vorgefunden. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Obwohl es keine schädlingsfreie Verwahrung von Lebensmitteln gewährleistet, wurde ein bereits von der Lebensmittelüberwachung Esslingen gesperrtes Außenlager verwendet.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. Das Außenlager wird nicht mehr für die Lagerung von Lebensmitteln verwendet.

103

29.04.2026

Happy Baker Stuttgart

Karlstraße 22
70794 Filderstadt

18.03.2026

Bei einer unangekündigten Kontrolle am 18.03.2026 wurden insgesamt 46 Mängel im Bereich der Betriebshygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Die wesentlichen Verstöße umfassten: Bereits zubereitetes Hackfleisch wurde ungekühlt gelagert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wies dieses eine Kerntemperatur von 24 °C auf. Dieser Verstoß wurde bei einer Nachkontrolle erneut festgestellt. Eine amtliche Probenahme bestätigte den mikrobiellen Nachweis von Staphylococcus aureus (Lebensmittelvergifter). Zudem waren Ausrüstungsgegenstände und Bedarfsgegenstände erheblich verschmutzt. Insbesondere Abrollschieber für Backwaren wiesen massive schwarze Verschmutzungen sowie Stockflecken an der Ober- und Unterseite auf. Ein entsprechendes Sachverständigengutachten dokumentiert diese Mängel. In einem Großgebinde Mayonnaise wurden altverschmutzte Löffel vorgefunden.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II

Als Sofortmaßnahmen wurde eine umgehende Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet, sowie die Entsorgung des Hackfleisches veranlasst. Bei der am Folgetag durchgeführten, angekündigten Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Hygienemängel bereits beseitigt wurden. Weitere Nachkontrollen wurden durchgeführt.

101

28.04.2026

Aybar´s Center Yazgülü Supermarkt

Heinrich-Hertz-Straße 23
70794 Filderstadt

02.03.2026

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden 45, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. An betriebsspezifischen Arbeitsgeräten wie (Fleischwolf, Knochensäge, Dönerschneidemesser, Küchenroboter usw.) wurden z.B. gravierende Altverschmutzungen und verkrustete Fleischreste vorgefunden. In den Kühl- und Tiefkühllagern war der Boden stark verschmutzt. Die Fleischtheke war stark altverschmutzt.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II

Am Kontrolltag wurde die Nutzung der stark verunreinigten Geräte untersagt und die Schließung der gesamten Fleischabteilung angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2026 war der Betrieb zufriedenstellend grundgereinigt und die Nutzung der Fleischabteilung sowie der beanstandeten Geräte wurde wieder freigegeben.

100

23.04.2026

Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG

Am freien Feld 2
73669 Lichtenwald

20.03.2026

Am 20.03.2026 erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde eine Beschwerdekontrolle. Grund war die wiederholte Sichtung von Mäusen. Während der Kontrolle wurden in mehreren Bereichen Ansammlungen von Mäusekot vorgefunden. Insbesondere im Bereich der Selbstbedienungstheke für Backwaren. Auch das vorhandene Verpackungsmaterial für diese Backwaren war durch Mäusekot und Mäuseurin kontaminiert.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c VO (EG) 852/2004

Das Aufbacken und die Abgabe von Backwaren wurde untersagt. Es wurde die Entsorgung aller im Verkauf befindlichen Backwaren, sowie das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers und eine Grundreinigung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 präsentierte sich die Selbstbedienungstheke für Backwaren in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. Das Abgabeverbot wurde somit aufgehoben.

99

08.04.2026

Ganesh Restaurant

Plochinger Straße 5
73730 Esslingen am Neckar

12.02.2026

Bei der Kontrolle am 12.02.2026 wurden 25 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Küche und im Gastraum des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Der Bodenbereich war unsauber. Ausrüstungsgegenstände z.B. die Mikrowelle und das Schneidbrett waren altverschmutzt. Der Fußbodenbereich hinter der Theke war altverschmutzt. Am Handwaschbecken im Personal-WC war kein Warmwasser sowie keine Handseife und Papierhandtücher vorhanden.

Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4

Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Küche untersagt. Am 20.02.2026 wurde aufgrund der erfolgten Reinigung und der getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen durch den Schädlingsbekämpfer die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung für den Betrieb wieder freigegeben.

98

21.04.2026

Neva Markt

Bahnhofstraße 24
73240 Wendlingen

13.03.2026

Bei einer Plankontrolle am 13.03.2026 wurden 9, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der gesamten Fleisch- sowie der Oliventheke zahlreiche Mausepillen vorgefunden. Unter einem Verkaufsregal lagen 2 tote Mäuse.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Die Abgabe von Lebensmitteln an der Bedientheke wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Mittag des selben Tages nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden.

97

10.03.2026

ZEN Asian Fusionfood

Imanuel-Maier-Straße 2
73257 Köngen

27.01.2026

Am 27.01.2026 wurde in dem Betrieb eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Grund hierfür gab eine Verbraucherbeschwerde vom 26.01.2026. Laut den Angaben des Beschwerdeführers sollen sich am 23.01.2026 auf zwei von vier Tellern Schaben im Essen befunden haben. Bei der Beschwerdekontrolle konnten in dem unmittelbar unter der Zubereitungstheke befindlichen Regalfach 2 lebende und 5 tote Schaben vorgefunden werden. Der Bodenbereich war vor allem unter den Schränken stark altverschmutzt.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Der Betreiber hat noch während der Beschwerdekontrolle einen Schädlingsbekämpfer beauftragt. Bei der Nachkontrolle am 28.01.2026 waren alle Reinigungsmängel behoben. Schaben wurden keine mehr vorgefunden.