Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Göppingen

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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26 |
02.06.2023 |
Lieferdienst Roma Night Pizzeria |
Beckhstraße 24/1 |
04.05.2023 |
Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Sämtliche Oberflächen im Vorbereitungsbereich und in der Küche sowie die Böden waren fettig und teilweise mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Küchenarbeitsgeräte wie Messer, Messerblock, Pfannen, Pizzaschneider, Lebensmittelbehältnisse sowie die Mikrowelle waren erheblich mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Im Vorbereitungsbereich stand eine mit einem Spannbetttuch versehene Matratze. Ca. 40 kg kontaminierte Lebensmittel wie z.B. angebratene Hackfleischmasse, vorgekochte Nudeln in einem Eimer mit Wasser, Käse und Tomatensoße in zwei Behältnissen wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördlich angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 Buchstabe b) und Buchstabe f) und Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Am 04.05.2023 wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.05.2023 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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25 |
28.04.2023 |
Seminaris Hotel- und Kongressstätten-Betriebs-GmbH |
Michael-Hörauf-Weg 2 |
06.04.2023 |
Insgesamt wurden ca. 15 und teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Spülmaschinen waren mit Biofilmen behaftet. Gereinigte Edelstahlbehälter für Lebensmittelkontakt wiesen krümelartige Verunreinigungen auf. Unter den Schränken in der Küche befanden sich alte Lebensmittelreste. Schwerwiegendste Mängel waren hochgradig durch Schimmel und Staubanhaftungen verunreinigte Ventilatorengitter in drei Kühlzellen. Dabei werden Partikel durch die Ventilatoren in der Luft verteilt und offene Lebensmittel kontaminiert. Ca. 97 kg kontaminierte Lebensmittel, wie z.B. Kartoffeln, Spätzle, Braten, Soße, gefüllter Paprika und paniertes Hähnchenfleisch und geschnittener Blattsellerie wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördliche angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 5 Nr. 1. LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB |
Die Verstöße wurden inzwischen behoben. |