Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Rastatt

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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29 |
07.07.2025 |
Arti Grill |
Bühlertalstr. Ecke Burg-Windeck-Str. |
07.05.2025 |
Bei der Betriebskontrolle wurden wiederholt schwerwiegende Hygienemängel festgestellt. In einer Kiste wurden offensichtlich verschimmelte und nicht zum Verzehr geeignete Brote neben augenscheinlich nicht mit Schimmel behafteten Broten gelagert. Frische Brote wurden in verschmutzten Kisten gelagert. Der Grill war stark verschmutzt. Zudem waren die Betriebsräume im Imbisswagen, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, stark verschmutzt und das Handwaschbecken war nicht in Betrieb. Die Voraussetzungen für die hygienische Zubereitung von Speisen waren aufgrund der vorgefundenen Verschmutzungen nicht gegeben. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. III der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde am 07.05.2025 vorläufig untersagt. Die Entsorgung der Brote wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.05.2025 konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden. |
28 |
30.04.2025 |
Deluxe Döner & Pizza |
Hauptstr. 21 |
25.11.2024 |
Wegen eines Erkrankungsfalls wurden am 25.11.2024 Verdachtsproben von einem "Puten-Hähnchen Drehspies" und eine Tupferprobe vom "Gehäuse Dönerschneidmesser Innen" entnommen. Durch Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart wurden in beiden Proben Salmonellen nachgewiesen. Die Probe Puten-Hähnchen Drehspieß wurde als nicht sicher und gesundheitsschädlich eingestuft. Der mit Salmonellen behafteter Gegenstand "Gehäuse Dönerschneidmesser innen" birgt die Gefahr in sich, dass Lebensmittel, die mit diesem Gegenstand in Berührung kommen, hergestellt oder behandelt werden, mit Salmonellen kontaminiert werden. |
Art. 14 Abs 2 a) VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 a der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses auf Salmonellen am 02.12.2024 geschlossen. Nach der Mängelbeseitigung konnte der Betrieb am 10.12.2024 wieder geöffnet werden. |