Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Enzkreis |
28.02.2024 |
Panificio S. Calogero GmbH |
Marxzeller Str. 10 |
31.01.2024 |
1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt (z.B. Rührarm der Teigknetmaschine, Messer, Teigroller und Schneebesen. 2. In einer altverschmutzten Kühleinrichtung, die stellenweise Schimmelbeläge aufwies, wurden unverpackte Lebensmittel gelagert. 3. Es stand kein funktionstüchtiges und leicht erreichbares Handwaschbecken zur Verfügung. Außerdem waren Seifen- und Papierhandtuchspender leer. 4. Die Dunstabzugshaube über einer in Betrieb befindlichen Friteuse war u.a. durch Staub und Rattenkot verunreinigt. |
Kapitel I und II des Anhangs II zur Verordnung (EG) 852/2004; Artikel 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 |
Bei einer Nachkontrolle am 07.02.2024 wurde festgestellt, dass die genannten Mängel vollständig beseitigt wurden. |
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Enzkreis |
28.02.2024 |
Gaststätte "Hirsch" |
Knittlinger Str. 22 |
08.02.2024 |
Erhebliche Mängel bei der Schädlingsbekämpfung führten im Betrieb zu einer großen Mäusepopulation und einer nachteiligen Beeinträchtigung von Geräten, Einrichtungen und Gegenständen, die in unmittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sowie Lebensmitteln selbst: Lagerbereich: • In mehreren Regalen lag massiv Mäusekot neben Lebensmitteln (Nudeln, Cornflakes, Weihnachtsgebäcke) und Bedarfsgegenständen, mehrere Lebensmittelpackungen waren von Mäusen angefressen. • Auf Ersatzflammkuchenbrettern lag massiv Mäusekot und eine vertrocknete Maus. • In einigen Kartonagen war ein Nestbau durch Mäuse feststellbar. • In einer Box mit Bedarfsgegenständen (Pappbecher, Gemüsereibeeinsätzen) war Mäusekot vorhanden. • In einer Packung Kaffeefilter war Mäusekot vorhanden. • In Reservebesteckkästen war Mäusekot vorhanden, das Besteck war verschmutzt. Küche: • Hinter einem Kühlschrank war massiver Mäusekot feststellbar. Hier wurde auch eine lebende Maus gesichtet |
Anhang II, Kapitel I, II und V der Verordnung (EG) 852/2004 und Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 |
Die genannten Mängel waren bis zu einer Nachkontrolle am 13.02.2024 vollständig beseitigt |
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Enzkreis |
21.03.2024 |
Müller Fleisch GmbH |
Industriestr. 42 |
20.02.2024 |
1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren beschädigt: |
Art 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IV Nr. 1,Kapitel V Nr. 1a und Kapitel VIII Nr. 1 |
Bei einer Nachkontrolle 06.05.2024 wurde festgestellt, dass alle genannten Mängel vollständig beseitigt waren. |
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Heidelberg, Stadt |
05.02.2024 |
Kurpfälzisches Museum "Garibaldi" |
Hauptstraße 97 |
13.12.2023 |
Es wurden diverse Hygienemängel in der Betriebsstätte und Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt. Insbesondere waren in der Küche die Mikrowelle innen verschmutzt und die Grillplatte stark altverschmutzt und verkrustet. Außerdem wurde Hähnchenbrustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bei der Kontrolle am 20.12.2023 wurden Rinderhackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden und zudem säuerlich riechende Spaghetti im Kühlschrank gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren noch Hygienemängel vorhanden. |
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Heidelberg, Stadt |
15.02.2024 |
Taumi |
Grüne Meile 20 |
21.11.2023 |
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen und Alt-Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt (z. B. Schneidebretter, Gemüsehobel, Frittierfett). Außerdem war die Eiswürfelmaschine innen versport. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. Insbesondere wurde in allen Betriebsbereichen einschließlich des Sushi-Zubereitungsbereiches massiver Schädlingsbefall durch Kakerlaken festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Am 24.11.2023 wurde der Betrieb wieder freigegeben. |
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Karlsruhe, Land |
14.02.2024 |
Pizza Pronta |
Sternenfelser Straße 13 |
27.12.2023 |
- Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (Gemüseschneidemaschine mit verdorbenen Ablagerungen von Gemüseresten) |
§3LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 10.01.2024 war die Grundreinigung durchgeführt und die Mängel waren behoben. |
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Karlsruhe, Land |
16.04.2024 |
Pizzeria Portobello |
Kronenstrasse 11a |
29.02.2024 |
Bei der Kontrolle am 29.02.2024 wurden tote Schaben im Bereich unter der Theke im Küchenbereich und tote Schaben im Bereich hinter der Spülmaschine festgestellt. |
§ 3 LMHV |
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen bis zur Beendigung der Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. |
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Karlsruhe, Land |
12.06.2024 |
Eiscafe Jelsi |
Durlacher Allee 1 |
02.05.2024 |
Die Lebensmittellagerung war mangelhaft (offene Lebensmittel wie Sahne und frische Erdbeeren wurden in altverschmutzter Tiefkühl-Kühlkombination und unmittelbar neben verschmutzter Kartonage gelagert, Eiscreme wurde offen in altverschmutztem und vereistem Tiefkühlschrank gelagert). Lebensmittelkontaktgegenstände waren stark verschmutzt (Eismaschine mit Schimmelauflagerungen, Altwasser in Pasteurisierungszylinder, eingetrocknete Altverschmutzung an der Unterseite der Milchshaker, verunreinigte Sahnemaschine mit stark säuerlichem Geruch). |
§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002 |
Der Betrieb wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel freiwillig geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 06.05.2024 war die Reinigung der Betriebsräume und Gegenstände durchgeführt. |
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Karlsruhe, Stadt |
12.03.2024 |
Schahbaa - Syrische Spezialitäten |
Karlstr. 77 |
18.01.2024 |
Es wurden verschiedene Lebensmittel unsachgemäß gelagert (leere Konservendose in einer Konserve mit Mais; verschmutzte Plastikverpackung direkt auf offen gelagerten, eingelegten Peperoni; selbst eingefrorene Lebensmittel in offenen Schalen; Eier in Eierkartons; zwei offene Konserven mit Tomatenmark - in einer befand sich ein Deckel; Fleisch offen ohne Abdeckung; darüber befanden sich Kisten aus Holz und Karton mit ungeputztem Gemüse; Lebensmittel in Plastikverpackung auf dem Gemüse; welke Blätter eines Blumenkohl hingen durch das Einlegegitter über dem Fleisch und waren zum Teil schon in das marinierte Fleisch gefallen; offene Gewürzpackungen; nicht abgedeckte Behälter zum Beispiel mit Soße in den Kühleinrichtungen). Der Spühaufsatz einer Sahnesprühflasche wies einen schwarzen Sporenansatz auf. Ineinander gestapelte Schüsseln, die nicht vollständig sauber waren und Wasserrückstände aufwiesen sowie verschmutzte Bleche und Behälter auf einem Hängeregal wurden vorgefunden. |
Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2024 beseitigt. |
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Karlsruhe, Stadt |
20.03.2024 |
Gaststätte "Sangam - Indisches Restaurant" |
Kaiserallee 86 |
06.02.2024 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden erhebliche Hygienemängel, unter anderem massiv verunreinigte Lebensmittelbehälter und Bedarfsgegenstände wie z. B. Nudelholz, Pizzaschneider, Behältnisse mit Gewürzen, Messbecher, Messer und Hackbeil im Betrieb vorgefunden. Zudem wurden augenscheinlich verdorbene Lebensmittel wie z. B. Gemüse, Obst und Kräuter sowohl in der Küche als auch im Lager vorgefunden. In den Kühlschubladen wurde zubereitetes und frisches Fleisch in altverschmutzten Behältnissen aufbewahrt. Sowohl das Frischfleisch als auch das zubereitete Fleisch waren angegetrocknet. Dem Fleisch entströmte ein unangenehmer Geruch. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Die Verwendung verdorbener Lebensmittel birgt eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 7. Februar 2024 waren die Hygienemängel beseitigt und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde gestattet. |
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Karlsruhe, Stadt |
19.03.2024 |
Chen Ji |
Scheffelstraße 2 |
08.02.2024 |
Im Keller, in dem Lebensmittel, zum Teil offen, gelagert wurden, wurde ein Rattenbefall festgestellt. Auf dem gesamten Boden lag der Kot der Schädlinge und es roch unangenehm. In einem der Kellerräume, in dem ebenfalls Lebensmittel gelagert wurden, stand ein Bett mit einer zurückgeschlagenen Bettdecke sowie weitere persönliche Gegenstände (Schuhe, Kleidung). In der Küche sowie im Hof wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahre Lebensmittel vorgefunden. So wurde im Hof offen gelagerter Pak Choi vorgefunden. Des Weiteren wurden Lebensmittel (beispielsweise Eier, frische Sojasprossen und Chinakohl) in Behältnissen oder Kartons direkt auf dem Boden gelagert. Es wurde außerdem eine geöffnete Dose mit Gemüse vorgefunden. Selbst eingefrorene Lebensmittel waren in zum Teil nicht vollständig verschlossenen und für Lebensmittel ungeeigneten Beuteln verpackt und zeigten Gefrierbrand. In der Küche wurden zwei Fertigpackungen mit Schweinehackfleisch, dessen Verbrauchsdatum abgelaufen war (07.02.24), vorgefunden. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen, insbesondere durch den Rattenkot, stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel. |
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002; § 3 LMHV |
Im Keller waren zum Kontrollzeitpunkt mehrere Schlagfallen aufgestellt. |
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Karlsruhe, Stadt |
30.04.2024 |
Edessa Kiosk |
Amalienstr. 14 |
19.03.2024 |
Zum wiederholten Male wurden in dem Betrieb Nikotin-Pouches ohne Tabak vorgefunden. Bei Nikotin-Pouches ohne Tabak handelt es sich um ein als gesundheitsschädlich eingestuftes Lebensmittel, dessen Inverkehrbringen verboten ist. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Pouches wurden sichergestellt und werden vernichtet. |
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Karlsruhe, Stadt |
06.06.2024 |
Gaststätte "Thai Foodland" |
Douglasstr. 12-14 |
07.05.2024 |
Im gesamten Betrieb wurden gravierende Verunreinigungen der Räumlichkeiten sowie der Ausrüstungsgegenstände festgestellt. Die Bedarfsgegenstände waren teilweise verschmutzt. Unter den Möbeln wurden zahlreiche Küchenschaben in unterschiedlichen Wachstumsstufen vorgefunden. Die selbst ausgelegten Klebefallen waren voll mit toten Küchenschaben. Die vorgefundenen Verunreinigungen und insbesondere die Küchenschaben stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellen Lebensmittel dar. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Schädlingsbekämpfer wurde noch am 7. Mai 2024 beauftragt und sofort tätig. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2024 beseitigt. |
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Mannheim, Stadt |
19.12.2023 |
Vinothek No̱ 1 Gutsschänke Henninger |
T 6 28-29 |
09.11.2023 |
Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen deutlich erkennbar war. Angefressene bzw. durch Mäusekot kontaminierte Lebensmittel wurden als nicht sichere und als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignete Lebensmittel i.S. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 beurteilt. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Linsen, Salate, Kräuter, diverse Fleischsorten, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit bzw. auf Grund des überschrittenen Verbrauchsdatums als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Eisportionierer, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Eierschneider, etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. |
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Mannheim, Stadt |
23.02.2024 |
Bäckerei Demir |
Friedrich-Ebert-Str. 46 |
31.01.2024 |
In sämtlichen Räumen wurde ein Befall durch Schadnager, der Anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern deutlich erkennbar war, festgestellt. Im Thekenbereich waren Backwaren (u.a. Brötchen, Börek, Plundergebäck) durch Mäusekot verunreinigt und im Bereich der offen ausgelegten Backwaren war Mäusekot. Im Bereich der Auslage/ Theke wurden durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Bäckertüten, welche zum Verpacken der Backwaren bereitgelegt waren und im Thekenbereich angefressene Lebensmittelpackungen festgestellt. Weitere Bedarfsgegenstände (Gewürz-/Mehlbehälter) waren verunreinigt. Die Mikrowelle, die Teigmaschine, der Kühlschrank und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt. Im Vorbereitungsraum war der Boden, die Arbeitsflächen und die Regale verunreinigt, tw. mit Mäusekot. Der Selbstbedienungskühlschrank war Innen verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bäckertüten/Lebensmittelpackungen wurden entsorgt. Aufgrund des massiven Schadnagerbefalls und der hygienischen Mängel wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die beanstandeten Mängel noch nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 05.02.2024 gestattet. |
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Neckar-Odenwald-Kreis |
08.04.2024 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstr. 14 |
10.01.2024 |
Irreführende Angaben zu Ballaststoffen: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Müsli 362 Ballaststoff & Frucht" Charge ???? mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Ballaststoffen (Angabe 18g/100g in der Nährwertkennzeichnung), analytisch ermittelt wurden 12,27g/100g ± 1,84g/100g). |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV |
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Neckar-Odenwald-Kreis |
18.04.2024 |
Dambach GbR Landwirtschaft |
Untermudauer Straße 5 |
20.03.2024 |
Irreführende Angaben zur Haltungsform: Inverkehrbringen von Eiern mit irreführender Angabe der Haltungsform. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV |
Mangel wurde abgestellt. |
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Pforzheim, Stadt |
03.01.2024 |
Szia Bistro |
Zeppelinstraße 21 |
22.11.2023 und 23.11.2023 |
Inverkehrbringen von unter extrem unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: massiver Befall der Betriebsstätte mit verschiedenen Schädlingen – keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen erkenntlich, sinnfällig verdorbene Lebensmittel und Speisen vorrätig gehalten, fehlende Personalhygiene – Rauchen im Küchenraum. |
Art 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII und IX der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bis zur Mängelbehebung am 01.12.2023 Verbot der Speisenabgabe angeordnet. |
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Pforzheim, Stadt |
03.01.2024 |
Don Perez |
Bahnhofstraße 12 |
28.09.2023 und 23.11.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: u.a. mangelnde Grundhygiene der Betriebsstätte, nachweislicher Schädlingsbefall – keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen erkenntlich, Fehllagerung von Lebensmitteln insbesondere in den Tiefkühltruhen. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004; |
Bei der 2. Nachkontrolle am 27.11.2023 war die Grundhygiene wieder hergestellt |
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Pforzheim, Stadt |
09.02.2024 |
Palm Beach |
Wilferdinger Straße 66 |
28.12.2023 und 29.12.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Mängel bei der Nachkontrolle am 08.01.2024 beseitigt, guter Hygiene-Status zum Zeitpunkt der Nachkontrolle. |
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Pforzheim, Stadt |
20.03.2024 |
Ceylan Supermarkt |
Kreuzstraße 9 |
08.02.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden kühlpflichtige Wurstwaren mit zum Teil deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum zum Verkauf angeboten, zwar unter entsprechender Kennzeichnung, jedoch außerhalb der Kühlung. Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes. |
Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. |
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Pforzheim, Stadt |
29.05.2024 |
Pizza Heim Service |
Eutinger Straße 9 |
11.04.2024 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Kühlraum verschmutzt bei z.T. unabgedeckten Lebensmitteln, Herd altverschmutzt, Pizzastation altverschmutzt. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Dosenöffner, Abtropfsieb und Gemüsehobel altverschmutzt, Band der Teigausrollmaschine verschlissen. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Lebensmittel wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde. |
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Rastatt |
19.12.2023 |
Peter's gute Backstube, Produktionsbetrieb |
Moritzenmatten 8 |
19.04.2023 |
Verschmutzte Rührkuchenformen wurden ohne Reinigung wiederverwendet, so dass Verschmutzungen in die neuen Rührkuchen eingebacken werden konnten. |
Art. 4 Abs.2 VO(EG) 852/2004 i. V. mit Anhang II Kap.1 Nr. 1 und 2b |
Es wurde eine Grundreinigung der Maschinen und Geräte, eine Schädlingsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Vorbeugung des Eindringens von Tieren (z. B. Vögel) in den Produktionsräumen angeordnet. Die Backmargarine wurde entsorgt. Die defekten sowie die verschimmelten Gärgutträger und Gärkörbe wurden aus der Produktion genommen. |
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Rastatt |
10.01.2024 |
Serpa Markt Bühl |
Industriestraße 22 |
11.10.2023 |
Es wurden mehrere Pakete der Süßspeise "Lokum" zum Verkauf angeboten, die einen starken Madenbefall aufwiesen. |
Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2b VO (EU) 178/2002 |
Die mit Maden befallenen Produkte wurden sofort entsorgt. |
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Rastatt |
12.01.2024 |
Likya Restaurant |
Poststr. 6 |
10.11.2023 |
Im Vorbereitungsraum wurde ein Schabenbefall festgestellt. Im Kühlschrank wurde eine tote Schabe in einem Behälter mit geschältem Knoblauch vorgefunden. Verschimmelter Brokkoli, geschnittene Oliven und Artischocken-Herzen mit abweichendem Aussehen sowie Ananaswürfel mit einem stark gärigen Geruch wurden in der Theke vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. |
Artikel 14 Abs. 2 b VO (EU) 178/2002. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 10.11.2023 eine sofortige Betriebsschließung. Am 17.11.2023 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben. |
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Rastatt |
22.02.2024 |
Coco Diner Vietnam Asiatische Food |
Bahnhofstr. 22 |
15.01.2024 |
Auf der Saladette im Gastraum wurden Hautreste einer Schabe vorgefunden. In der gesamten Küche befanden sich viele tote Schaben. Gegarte Nudeln wurden in einem altverschmutzten Behältnis, an dessen oberen Rand rötliche Ablagerungen und Schimmelflecken zu erkennen waren, aufbewahrt. Die Nudeln wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die mit Lebensmitteln befüllten Gastronormbehälter in der Saladette in der Küche waren stark altverschmutzt und wiesen rote Ablagerungen auf. Die Kühlschränke waren sehr stark verschmutzt. Im Gemüsekühlschrank, in dem offenes und verpacktes Gemüse nebeneinander gelagert wurden, befanden sich verschiedene farbige Beläge sowie schwarze Flecken. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 15.01.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 18.01.2024 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
19.12.2023 |
Metzgerei Back |
Friedrichstr. 54 |
16.11.2023 |
Die gesamten Betriebsbereiche, der Arbeitsraum/Vorbereitungsraum, das Kühlhaus, die Wurstküche/der Produktionsraum, das Tiefkühlhaus, der Salz-raum und das Wurstkühlhaus befanden sich in einem hygienisch inakzeptablen Zustand. Die Mikrowelle auf einem Wandregal war hochgradig altverschmutzt und teil-weise mit der Transportschutzfolie überklebt. Diverse Gewürzbehälter auf dem Wandhängeschrank, die Messergriffe im Messerhalter und im Messerkorb, die hängende Knochensäge und die stationäre Knochensäge waren altverschmutzt. Diverse Gerätschaften (hier: Konvektomaten, Räucherkammer, Kochkessel etc.) sowie deren Kabel und Rohre/Schläuche waren hochgradig altverschmutzt. Die Decke, die Wände, der Fußboden im Bereich vor dem Tiefkühlhaus waren durch Spinnweben und Schmutzansammlungen verunreinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Metzgerei und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt und die Metzgerei konnte wieder öffnen. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
12.04.2024 |
Burger King Shaffi Group of Companies GmbH |
Zündholzstr. 1 |
13.03.2024 |
Die Eiswürfelmaschine im Gastraum (Selbstbedienung) war mit schwarzen und roten schimmelähnlichen Belägen stark verunreinigt. Die Eiswürfel waren zum kühlen von Getränken bestimmt. Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die Eiswürfel entsorgt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Mängel beseitigt und die Eiswürfelmaschine konnte wieder in Betrieb genommen werden. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
03.06.2024 |
Landgasthof Altes Haus |
Bahnhofstr. 1 |
10.04.2024 |
In der Küche befand sich ein Tageskühlschrank, ein Kühlhaus sowie eine Tiefkühltruhe und eine Saladette. Die Lebensmittel darin waren zum Großteil weit über dem (teilweise Jahre) Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Verbrauchsdatum (bspw. Hähnchen, Schweinefleisch, Salami, Garnelen, Rindfleisch, Wurstsalat, Lachs, Matjes, Pilze, versch. Konserven, Feldsalat, Sahne, etc.) Ferner wurden mehrere, offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden wie bspw. ein 10 Liter Eimer mit Karottensalat. Dieser hatte einen weißen Schimmelrasen. Verschiedene Soßen, Suppen, Krautsalat die stark vergoren, nach Hefe und/oder sauer rochen. Beim leichten bewegen der Behältnisse stiegen stellenweise Blasen auf. Der Geruch mancher Lebensmittel war sehr stark ekelerregend. In der Küche wurden unzählige Lebensmittelverpackungen vorgefunden. In der TK Truhe sowie im Kühlhaus und im Tageskühlschrank wurden Reste von Lebensmitteln wie Soßen, Suppen, etc. aufbewahrt. Die Lebensmittelverpackungen waren nicht zum Einfrieren bestimmt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der gravierenden Hygienemängel sowie dem Vorfinden diverser verdorbener Lebensmittel, wurde der weitere Verkauf der hergestellten Lebensmittel untersagt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 17.04.2024, waren die Mängel beseitigt. |