Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Baden-Baden, Stadt |
16.06.2023 |
Restaurant "Vinami" |
Inselstr.. 1 |
22.05.2023 |
Die Behälter für Soßen sind mit alten Soßenresten verunreinigt. In der Kühleinrichtung werden rohe Garnelen mit einer Kerntemperatur von +14,1°C gelagert. In der Kühleinrichtung werden frische Hähnchenbrustfilets mit einer Kerntemperatur von 11,7°C gelagert. Die Eiswürfelmaschine ist außen und im Inneren stark verunreinigt. In der Kühleinrichtung lagert für die Sushi Zubereitung, roher Thunfisch mit einer Kerntemperatur von +4,4°C, +4,1°C und +3,9°C sowie roher Lachs mit einer Kerntemperatur von 4,8°C und +3,0°C. In einem Edelstahleimer lagert Soße mit alten Soßenresten an den Rändern. Des Weiteren ist die Schöpfkelle mit Soßenresten verunreinigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artiklel 14 Abs. 1 und Abs. 2b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel V und Kapitel IX |
Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen. Weitere Maßnahmen wurden veranlasst. |
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Baden-Baden, Stadt |
17.07.2023 |
Cito Restaurant |
Lichtentaler Str. 31 |
09.06.2023 |
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befinden sich lebende sowie tote Schädlinge (Schaben) in der Küche. Auf dem begehbaren Boden lagern offene kühlpflichtige Lebensmittel (Soßen), ohne ausreichende Kühlung. Unter der Arbeitsfläche befinden sich Lebensmittelabfälle und verunreinigte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Die Saladette ist stark verunreinigt. Des Weiteren befinden sich in den Behältern ausgetrocknete Lebensmittelreste (Soße, Käse etc.). In den verunreinigten Kühleinrichtungen lagern Lebensmittel mit unzureichender Kühlung. Bacon (Schinkenspeck) mit einer Kerntemperatur von +18°C. Burger Pattis aus rohem Hackfleisch mit einer Kerntemperatur von +13°C. TK- Tintenfischringen mit einer Kerntemperatur von +11,7°C. Die Lebensmittelbehälter im Kühlschrank sind stark verunreinigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel V und Kapitel IX |
Die nachteilig beeinflussten Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 15.06.2023 waren die hygienischen Mängel bereits beseitigt. Es waren wirksame Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet worden. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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Baden-Baden, Stadt |
18.09.2023 |
Asia Imbiss YamYam |
Sinzheimer Str. 20 |
09.08.2023 |
Auf dem begehbaren Bereich des Bodens befindet sich Gemüse (Karotten, Zwiebeln) zum Schälen in Sieben. Es lagern zubereitete Lebensmittel (gekochte Nudeln, eingeweichte Glasnudeln) ungekühlt und in offenen Behältnissen im Regal der Spülküche und unter der Spüle. Im verunreinigten Kühlschrank in der Küche lagern kühlpflichtige Lebensmittel (Gemüse, Hackfleisch, mariniertes Rindfleisch) bei +17°C. Das Hackfleisch hat eine Kerntemperatur von +6,4°C, das Rindfleisch +18,6°C. Im Reiskocher befindet sich gekochter Reis mit einer Temperatur von +23,8°C. Im verunreinigten Kühlschrank im Lagerraum lagern rohes Gemüse und gegartes Entenfleisch ohne Abdeckung zusammen. Der zur Sushi-Herstellung gelagerte Lachs hat eine Kerntemperatur von +7,0°C, der Tunfisch +4,3°C. Es lagert Hähnchenfleisch in Stärkemehl, offen mit rohen Eiern. Neben den Fritteusen befindet sich ein GN-Behälter mit stark angetrockneten Teigresten. Die zur Gewürzlagerung verwendeten Gläser sind stark verunreinigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel I, Kapitel II, Kapitel V und Kapitel IX |
Bei der Nachkontrolle am 10.08.2023 konnte festgestellt werden, dass eine Grundreinigung erfolgt ist. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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Baden-Baden, Stadt |
11.09.2023 |
Gaststätte My Lyn |
Lichtentaler Straße 19 |
24.07.2023 |
Im Kühlaufsatz für den Sushi-Fisch lagert roher Lachs mit einer Kerntemperatur von +6,4 bis +7,3°C. Im Reiskocher lagert Reis bei einer Temperatur von +31,1°C. Der Reiskocher ist stark verschmutzt. Die Innenbeschichtung beschädigt. Es werden im Kühlschrank weitere Sushi-Fische, roher Lachs mit einer Kerntemperatur von +11,4°C sowie roher Thunfisch mit +9,7°C gelagert. Reinigungsmittel werden unmittelbar neben Lebensmitteln (Salat, gekochter Reis, Shrimp Paste) gelagert. Auf dem Regal über der Anrichte lagert Mayonnaise in einem Portionierbehälter ohne Kühlung. Auf dem Küchenregal lagert ungekühlt gegartes Geflügel in Tempurateig. Unter dem Herd werden rohe Eier offen neben Erdnusssoße gelagert. Es wird eine stark verschmutzte Salatschleuder im Keller gelagert. Im hinteren Lagerbereich des Kellers lagern Lebensmittel (Reis) in nicht lebensmittelechten grauen Tonnen. Auf dem begehbaren Boden werden mehrere offene Kisten mit Obst und Gemüse gelagert. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden sofort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.09.2023 waren die Mängel nur teilweise behoben. Eine gründliche Reinigung und die Beseitigung der noch offenen Mängel wurde erneut mündlich und schriftlich angeordnet. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
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Baden-Baden, Stadt |
14.09.2023 |
Cito Restaurant |
Lichtentaler Straße 31 |
26.07.2023 |
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befinden sich lebende und tote Schädlinge (Schaben) in der Küche, Lebensmittellager (EG und 1. OG) sowie im Thekenbereich. Im Zubereitungsbereich wird rohes Hackfleisch mit einer Kerntemperatur von +8,1°C ungekühlt gelagert. In den Kühleinrichtungen werden Lebensmittel (Schinkenspeck mit +11,5°C) gelagert. Der Herdbereich ist stark fettig verunreinigt. Der Kühlschrank sowie die Saladette sind innen sowie außen verunreinigt. Die Arbeitsflächen neben dem Herd sind stark fettig verunreinigt. In der Küche wird in einem verschmutztem GN – Behälter Paniermehl mit Roheiresten gelagert. Auf dem begehbaren Boden lagern offene kühlpflichtige Lebensmittel, ohne Kühlung. In den Kühlschränken lagern offene rohe Eier. Auf der Tiefkühltruhe werden Lebensmittel (Fleisch) ungekühlt zum Auftauen gelagert. Die Tiefkühltruhe ist innen stark verunreinigt. Der Mixer ist innen verunreinigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II |
Die nachteilig beeinflussten Lebensmittel wurden sofort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 28.07.2023 waren die hygienischen Mängel weitgehend behoben. Es wurden wirksame Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. Bei der Nachkontrolle am 06.09.2023 waren alle Mängel behoben. |
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Heidelberg, Stadt |
12.07.2023 |
Sakura |
Bergheimer Str. 7 |
09.03.2023 |
Verschmutzungen und Reinigungsmängel in allen Betriebsbereichen, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Unter anderem waren eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen betroffen; z.B. verschmutzte Lebensmittelbehältnisse, stark verschmutzte Nudelmaschine, Mikrowelle innen komplett verrostet, altverschmutzter Reiskocher. Der Bereich um die Fritteuse war massiv verfettet und das Frittierfett überlagert, außerdem wurde verzehrfertige Suppe offen neben betriebsfremden Gegenständen gelagert. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 10.03.2023 waren noch Mängel vorhanden. |
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Heidelberg, Stadt |
24.07.2023 |
Pamir Market |
Bergheimer Str. 3 |
03.05.2023 |
Es wurden diverse Reinigungsmängel in der Betriebsstätte festgestellt. Durch zu lange und unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln waren insbesondere an den vorverpackten Teilen von Schaffleisch bereits typische Verderbnis-Anzeichen festzustellen. Im Lagerraum lagerten schimmelige Lebensmittel (Tomaten, Wassermelone). |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 16.06.2023 waren viele Mängel noch vorhanden. Im Kühlhaus wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie Schafskäse und Wurstaufschnitt zu warm gelagert, teilweise war das MHD deutlich überschritten. |
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Heidelberg, Stadt |
23.08.2023 |
Pizzeria im Carré |
Rohrbacher Str. 8 |
03.04.2023 |
Verschmutzungen und Reinigungsmängel in allen Betriebsbereichen, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Unter anderem waren eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, betroffen; z.B. Pfannen, Gemüsehobel, Pizzaschneider; außerdem verschmutzte Saladette, altverschmutzte Teigmaschine, verschmutzte Mikrowelle, altverschmutzte Fritteuse. Es wurden zu warm gelagertes, halbgegartes Geflügelfleisch und säuerlich riechende Nudeln vorgefunden. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 05.04.2023 waren die Mängel beseitigt |
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Heidelberg, Stadt |
04.09.2023 |
Pinky Tea House |
Rohrbacher Str. 6-8 |
03.08.2023 |
Die Eiswürfelmaschine wies innen massive Versporungen und schleimigen Belag auf. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die bereits produzierten Eiswürfel entsorgt. |
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Heidelberg, Stadt |
07.09.2023 |
ZKB |
Marktplatz 7 |
03.08.2023 |
Die Eiswürfelmaschine wies innen massive Versporungen auf und war verschmutzt. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfel wurden entsorgt. Die Eiswürfelmaschine wurde gereinigt und darf wieder in Betrieb genommen werden. |
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Heidelberg, Stadt |
28.09.2023 |
Café Rossi |
Rohrbacher Str. 4 |
27.06.2023 |
Es wurden diverse Reinigungsmängel in der Betriebsstätte festgestellt. Es waren auch verschiedene Lebensmittel aufgrund von Verunreinigungen, Schimmelbefall und unsachgemäßer Lagerung nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet (Schweinelachs, Salat, Tomaten, Petersilienwurzel, Karotten, Orangen). Die Eiswürfelmaschine war innen verschmutzt und mit rötlichem schleimigen Belag behaftet. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurden umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt, so dass der Getränkeausschank am Nachmittag des 27.06.2023 und der Küchenbetrieb und die Eiswürfelmaschine am 28.06.2023 wieder freigegeben wurden. |
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Karlsruhe, Land |
27.07.2023 |
Bäckerei Oberst |
Wettgasse 2a |
22.06.2023 |
-diverse Lebensmittelbedarfsgegenstände (wie z.B. Stikkewagen, Brötchenanlage, Mehlsieb, Backtücher, Backpapier, Backstempel) die zur Herstellung von Backwaren (Brötchen,Brote und Kuchen) verwendet werden, waren stark mit Mäusekot verschmutzt |
§ 14 Abs 2b VO (EG) 178/2002 |
Vorrübergehende Betriebsbeschränkung bis zur Beseitigung der Mängel angeordnet. |
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Karlsruhe, Land |
08.08.2023 |
Pizza Lieferservice Amore |
Jöhlingerstr. 27 |
26.06.2023 |
- Schabenbefall im Bereich der Pizzazubereitung (Schrankbereich des Ausroll- und Belegetisches ) |
Art.14 2b VO(EG) 178/2002 |
Vorrübergehende Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Mängel. |
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Karlsruhe, Land |
25.10.2023 |
ELPA Food GmbH |
Heidigstr. 19 |
28.07.2023 |
Wiederholt fehlerhafte Angaben in Nährwerttabelle, Zutatenverzeichnis und der Bezeichnung bei Drehspießen; nachgewiesen durch Gutachten des CVUA Karlsruhe: |
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Gutachten eröffnet am 08.08.2023 |
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Karlsruhe, Land |
25.10.2023 |
SKW Germany GmbH |
Römeräcker 8 |
11.08.2023 |
Wiederholt fehlerhafte Angaben bei der Kennzeichnung von Tofu; nachgewiesen durch Gutachten des CVUA Freiburg: |
Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) 1169/2011 |
Gutachten eröffnet am 17.08.2023 |
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Karlsruhe, Stadt |
27.06.2023 |
Taumi Asia Fusion Restaurant |
Lorenzstraße 29 |
02.05.2023 |
Bei der Kontrolle am 2. Mai 2023 wurden roher Fisch (Lachs, Thunfisch, Garnelen) und weitere Lebensmittel, die für das Zubereiten von Sushi vorgehalten wurden, nicht ausreichend gekühlt. Die Temperatur des Fischs betrug zum Kontrollzeitpunkt + 18 Grad Celsius (Messung mit dem behördeneigenen Thermometer). |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002 Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 § 3 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 20. Juni 2023 waren alle Mängel beseitigt. |
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Karlsruhe, Stadt |
20.07.2023 |
Meine kleine Küche |
Schneidemühler Straße 14C |
10.05.2023 |
Im Kühlschrank wurden nicht mehr genießbare hartgekochte Eier vorgefunden. In der Saladette lagerten bereits augenscheinlich und dem Geruch nach, verdorbene Lebensmittel (Hirtenkäse/Feta, Ananas, Jalapenos, Oliven, Sardellen). |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002 |
Die nicht mehr genießbaren hartgekochten Eier wurden noch während der Kontrolle freiwillig entsorgt. |
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Karlsruhe, Stadt |
13.09.2023 |
Ali Baba Grillhaus |
Kaiserstraße 160 |
20.07.2023 |
Bei der Kontrolle am 20. Juli 2023 wurden im gesamten Betrieb gravierende Hygienemängel vorgefunden. In einem innen verschmutzten und verschimmelten Kühlschrank wurden Lebensmittel (rohe Hackfleischspieße und Käse) offen, zum Teil direkt auf dem Kühlschrankgitter aufbewahrt. Die Tiefkühltruhe war innen verschmutzt. Darin wurden offene Behälter mit Lebensmittel vorgefunden. Der Mixer und verschiedene Bedarfsgegenstände auf einem Regal waren verschmutzt. Der Backofen innen sowie ein Bleich im Backofen waren erheblich verschmutzt. Der Unterschrank der Theke/Verkauf, in dem das Brot aufbewahrt wurde, war im Innenraum verschmutzt. Die Schneidebretter waren verschlissen und ermöglichten somit keine hygienisch einwandfreie Reinigung. Die Teigmaschine war innen verschmutzt. An dem Knethaken und in der Schüssel waren vereits angetrocknete Teigreste ersichtlich. Die Kunststoffbehälter, die zur Lagerung von Pizzateig genutzt werden, waren sowohl innen als auch außen verschmutzt. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen für sämtliche im Betrieb vorgefundenen Speisen, insbesondere die selbst hergestellten Brote und kühlpflichtigen Lebensmittel eine Gefahr dar. |
Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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Karlsruhe, Stadt |
26.10.2023 |
Chef-et Grill & Steak |
Kaiserstraße 132 |
04.09.2023 |
Im gesamten Betrieb wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Lebensmittel vorgefunden. So wurde z. B. Salat in nicht für Lebensmittel geeigneten Behältnissen zubereitet. Im Kühlraum wurde offen gelagertes, rohes Geflügelfleisch gemeinsam mit einer nicht ordnungsgemäß abgedeckten Remoulade sowie Getränkekisten aufbewahrt. Es wurde rohes Fleisch im eigenen Saft aufbewahrt vorgefunden. Die Lebensmittel waren teilweise in offenen Kisten direkt auf dem Boden gelagert. Lebensmittel wie Drehspieße, rohes Fleisch und Kräuter wurden im Tiefkühlraum offen gelagert. In einem Kühlschrank wurde rohes und offenes Fleisch neben Wasserflaschen gelagert. Die unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung z. B. Salmonellen durch das Geflügelfleisch und stellt eine Gesundheitsgefahr für sämtliche im Betrieb aufbewahrten und hergestellten Lebensmittel dar. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 5. Oktober 2023 wurden keine unsachgemäß gelagerten Lebensmittel vorgefunden. |
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Mannheim, Stadt |
29.06.2023 |
Da Rosario |
T 3, 21 |
25.05.2023 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche des Pizzatisches, der Bereich hinter dem Teigroller und die Pizzabelegstation war mit Mäusekot verunreinigt. Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt, so dass bei Benutzung dieser Gegenstände eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit vorgefunden. Ferner wurden 2 Packungen Putenbrust im Kühlhaus Keller mit Verbrauchsdatum 18.05.2023 sowie 19.05.2023 vorgefunden; im Teigherstellungsraum befanden sich 2 Säcke Mehl mit Schadnager Fraßspuren, welche als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt wurden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004 |
Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Produktionsräumen wurde freiwillig eingestellt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Nach einer Nachkontrolle am 26.05.2023 konnte der Betrieb wieder öffnen. |
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Mannheim, Stadt |
24.07.2023 |
Surin Küche |
F 2 10 |
16.06.2023 |
Starker Schabenbefall in Küche und Lagerräumen: lebende Schaben im Spülbereich, im Unterbau des Gasherdes, auf dem Beistelltisch mit Küchenutensilien, im Hängeschrank mit Geschirr etc. Mäusekot im Unterbauschrank der Fritteuse. Mehrere lebende Schaben in den Lagerregalen. Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Schüsseln, Siebe, Schneidebretter etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Speiseabgabe wurde freiwillig eingestellt. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2023 waren die Mängel überwiegend behoben und die Produktion konnte freigegeben werden. |
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Mannheim, Stadt |
24.07.2023 |
Little MA Cocktail- und Shisha Lounge |
O 7 27 |
16.06.2023 |
Schadnagerbefall durch Mäuse in den Betriebsräumen. Angefressene Packungen mit Nüssen und Salzstangen wurden als nicht für den menschlichen Verzehr i. S. Art. 14 Abs. 2b der VO EG) 178/2002 beurteilt. Mehrere Packungen mit Eiern, mit deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, wurden als nicht für den menschlichen Verzehr i. S. Art. 14 Abs. 2b der VO(EG)178/2002 beurteilt. Mäusekot in den Unterbauschränken der Theke und auf den Lagerregalen in der Küche. Eismaschine verunreinigt. Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Lebensmittel offen in der verunreinigten/versporten Unterbaukühlung gelagert. Bedarfsgegenstände wie Waffeleisen, Sandwichtoaster, Handrührgerät altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die durch Schadnager kontaminierten Lebensmittel und die Eier wurden freiwillig entsorgt. Die Lagerung von Lebensmitteln und Speisen in dem Raum, in welchem die Shishas zubereitet werden, wurde untersagt. |
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Mannheim, Stadt |
24.07.2023 |
Syrisches Haus |
U 1 27 |
19.06.2023 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Lebende Schaben in Schubladen, Unterbauschränken, Arbeitstischen, Spülbecken, an den Wänden und Böden. Schabenkot auf Mehlsäcken sowie offenem Mehlsack im Unterbau. Mehl und Pizzateig wurden als nicht sicher und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z. B. Kartoffelschäler, Pizzaschneider, Schneidebrett etc. waren verunreinigt und altverschmutzt , so dass bei Benutzung dieser Gegenstände eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. In der Verkaufstheke wurde Käse bei einer Temperatur von 21,8°C und Knoblauchcreme mit Ei bei 21,9 °C gelagert. |
Art.14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) VO 852/2004 |
Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Produktionsräumen wurde freiwillig eingestellt und betroffene Lebensmittel entsorgt. |
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Pforzheim, Stadt |
07.08.2023 |
Ceylan Supermarkt |
Kreuzstrasse 9 |
24.04.2023 |
Wiederholt befanden sich im Kühlregal Lebensmittel, die stark überlagert und verdorben waren. Wiederholt lagerten in der Obst- und Gemüseabteilung welke und schimmelige Produkte. Diese Befunde wurden durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. Im Verkaufsraum hielt sich ferner eine Taube auf. |
Art 14 (1) (2b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II der VO (EG) 852/2004 |
vergleichbare Befunde wurden bei einer Nachkontrolle am 25.05.2023 festgestellt |
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Pforzheim, Stadt |
21.08.2023 |
Schlemmerpizza |
Blücherstrasse 10 |
07.06.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: Allgemein stark verschmutzte Betriebsstätte mit hochgradig abgenutzter Einrichtung und Ausstattung, |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004; §3 LMHV; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; §2 Nr. 5 LMR Straf VO |
Bei der Nachkontrolle am 16.06.2023 konnte keine zufrieden stellende Mängelbeseitigung festgestellt werden. |
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Pforzheim, Stadt |
10.11.2023 |
Bäckerei Wiskandt |
Carl-Schurz-Straße 50b |
06.09.2023 und 21.09.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten / behandelten Back- und Konditoreiwaren: stark verschmutzte Betriebsstätte, keine geeignete Schädlingsbekämpfung trotz massivem und offensichtlichem Befall mit Bäckerei-typischen Schadinsekten wie Motten und Käfer. Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, z.B. Dorn, sowie Stab und Halterung des Dosenöffners; Eimer zur Lagerung von Hagelsalz. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Nachkontrolle vom 21.11.23: Hygiene-Status zufriedenstellend; Bekämpfung abgeschlossen |
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Pforzheim, Stadt |
13.11.2023 |
Steg 7 |
Am Schoßgatter 7 |
13.09.2023 und 20.09.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: Stark verschmutzte Betriebsstätte, Aussetzen der Schädlingsbekämpfung trotz vorhandenem und bekanntem Schabenbefall. Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, z.B. Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004 |
06.10.2023: Professionelle Schädlingsbekämpfung wurde nachweislich wieder aufgenommen. |
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Pforzheim, Stadt |
20.11.2023 |
Neo |
Marktplatz 4 |
13.10.2023 und 16.10.2023 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: wiederholt verschmutzte Eiswürfelmaschine; bei dieser Kontrolle in der Art, dass in den Eiswürfeln Schmutzpartikel feststellbar waren. |
Art. 14 (1) und (2b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII und IX der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004 |
Bei der 2. Nachkontrolle am 17.10.2023 waren die Mängel behoben |
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Rastatt |
19.06.2023 |
Mr. Pizza & Indian Kitchen |
Poststr. 5 |
27.04.2023 |
Der Lüfter und Rammschutz im Kühlhaus waren stark versport. Offener Käse, Teiglinge und Brötchen wurden in Müllsäcken gelagert. Warmhaltetemperaturen (hier Antipasti) wurden nicht eingehalten. Die Spülmaschine war stark verschmutzt. Der Dosenöffner war stark rostig und verschmutzt. Lebensmittelabfälle (überlagerte, nicht mehr zum Verzehr geeignete Dönerspieße) und Lebensmittel (frische Dönerspieße) wurden gemeinsam gelagert. Es gab einen Schädlingsbefall (Insekten) in der Küche. |
Art. 4 Abs.2 VO(EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. II, V und IX i. V. m. §3 LMHV, Art. 14 VO(EG) Nr. 178/2002 Abs. 2b |
Es wurde ein Schädlingsmonitoring sowie eine umfangreiche Reinigung des Betriebes angeordnet. Nachteilig beeinflusste Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. |
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Rastatt |
28.07.2023 |
Brauerei C. Franz GmbH |
Rauentaler Str. 4 |
13. und 17.03.2023 |
Im Sudhaus sowie dem Siloraum wurde ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Ebenso lief während einer Kontrolle 1 Schadnager durch den Malzannahmebunker. Durch nicht vollständig umschlossene Transportbänder sowie einer offenen Schrotmaschine konnten Schaben auf dem Weg zum Brauvorgang in das offen zugängliche Braumalz sowie im Sudhaus in den offenen Kessel mit Brausud gelangen. Auf dem Dachboden wurde in unmittelbarer Nähe zur Schrotmaschine und den Malzsilos Vogel- und Marderkot gefunden. Oberhalb der nach traditioneller Art offenen Gärwannen, in denen Gärsud gelagert wurde, befand sich eine schadhafte Decke mit erheblichem Schimmelbefall. Zur Biergewinnung wurden Braumalz und Brausud verwendet, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Durch den Schädlings- und Schimmelbefall waren Braumalz und Brausud und das hieraus hergestellte Bier der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) und Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 |
Schroterei, Sudhaus und Gärkeller wurden bis zur vollständigen Schädlingsbekämpfung und Reinigung geschlossen. Die Mängel wurden zwischenzeitlich, auch durch bauliche Maßnahmen, beseitigt und die Produktion konnte wieder aufgenommen werden. |
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Rastatt |
28.07.2023 |
Edelbrandbrennerei Kurt Mörmann |
Murgtalstr. 15 |
14.03.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Probe "Mirabellenwasser" wurde ein zu hoher Essigsäureethylestergehalt festgestellt. Der Essigsäureethylestergehalt der Probe lag bei 440+/- 47 g/hl r.A. (Hektoliter reiner Alkohol). Üblicherweise wird in Mirabellenwasser ein Gehalt von <330g/Hl r.A. festgestellt. Ursache können hauptsächlich die Vergärung essigstichiger Früchte oder die Tätigkeit von Essigsäurebakterien in der Maische sein. Das Mirabellenwasser ist aufgrund der sensorischen Abweichung für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden und damit als nicht sicher zu beurteilen.> |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 LFGB |
Der beanstandete Mirabellenbrand wurde entsorgt. |
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Rastatt |
15.09.2023 |
Mishi Mishi |
Karlsruherstr. 7 |
21.07.2023 |
Die Eistruhe für Speiseeis war verschmutzt und vereist. Das Speiseeis wurde in dieser Truhe in offenen Packungen gelagert, so dass es durch Eiswasser, das nicht den Anforderungen an Trinkwasser entspricht, kontaminiert werden konnte. Die Eisportionierer waren verschmutzt und es blätterte der Lack ab. Dadurch wurde das Speiseeis kontaminiert. Als Sushi wurde Lachs angeboten, der nicht den erhöhten Qualitätsanforderungen für Sushi entspricht (für Lachs, der zur Sushi-Herstellung bestimmt ist, müssen spezielle mikrobiologische und parasitologische Untersuchung durchgeführt worden sein). Durch die Verwendung von "normalem" Lachs zur Sushi-Herstellung besteht ein erhöhtes Risiko, ein mikrobiologisch-parasitologisch verunreinigtes Erzeugnis (Sushi) zu erhalten. Vor der Sushi-Theke wurde eine Made aufgefunden und in der Küche liefen Ameisen auf dem Fußboden umher, wodurch Lebensmittel kontaminiert werden konnten. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Sushi-Herstellung unter der Verwendung von Fisch ohne Sushi-Qualität wurde sofort untersagt. Die Wiederaufnahme der Sushi-Herstellung erfolgte mit Fisch in Sushi-Qualität. Die Eistruhe wurde stillgelegt. |
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Rastatt |
05.10.2023 |
Toni`s Pizza Express (Betrieb in Gaggenau) |
Hauptstraße 45 |
22.06.2023 |
In einem Edelstahlbehälter wurden ca. 1-2 Kilo verschimmelte Spätzle und eine verschimmelte Honigmelone vorgefunden. Im Keller wurden 25 Kartons mit jeweils 8 Kilo kühlpflichtigen Teigwaren, mit Ricotta und Spinat, bei +30,0 C° gelagert. 2 Lebensmittelkontrolleure prüften die gekochten Teigwaren und stellten fest, dass diese im Geruch nachteilig verändert waren. Im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung der Teigwaren wurde ein auffällig erhöhter Gehalt an präsumtiven Bacillus cereus ermittelt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 a LFGB |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Rastatt |
15.09.2023 |
Krug GmbH & Co. KG |
Pionierweg 1 q |
25.07.2023 |
Die Premium Spätzle werden mit dem Vermerk auf dem Etikett „eigene Herstellung“ im Selbstbedienungskühlschrank im Ladengeschäft in den Verkehr gebracht. Durch die Probenahme hat sich herausgestellt, dass die Premium Spätzle von der Firma Mössle GmbH aus Leipheim geliefert werden. Die Spätzle werden fertig in den vakuumierten Schalen angeliefert, das Etikett wird von der Firma Krug GmbH & Co. KG auf den Schalen angebracht. Auf dem Etikett ist als alleiniger Inverkehrbringer der Spätzle die Firma Krug GmbH & Co. KG ersichtlich. Der Hersteller ist nicht auf dem Etikett gekennzeichnet. Durch die Angabe „eigene Herstellung“ auf dem Etikett wird der Verbraucher somit in die Irre geführt, da er annehmen muss, dass die Firma Krug die Spätzle selbst herstellt. |
Art. 7 Abs. 1 Buchstabe A der VO (EG) 1169/2011 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 59 Abs. 1 Nr. 9, § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch |
Das Etikett wurde bereits am 25.07.2023 bezüglich des Wortlautes "eigene Herstellung" abgeändert |
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Rastatt |
26.10.2023 |
Akcaabat Köfte |
Bahnhofstraße 35 |
06.09.2023 |
Augenscheinlich verdorbener Putenschinken und verschimmelte Spinatvorspeise sowie geruchlich auffällige Salami wurden in einem nicht sauberen Gastronorm-Behältnis vorgefunden. Die Spinatvorspeise und der Putenschinken wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. In den Betriebsräumen wurde ein massiver Schädlingsbefall (Raupen, Fliegen und Spinnen) und Schadnagerkot festgestellt. Das Lager und der Teigherstellungsraum befanden sich in einem unsauberen Zustand. In der Tiefkühltruhe wurde abgelaufenes Hähnchenfleisch (Verbrauchsdatum: 30.08.2023) ohne Einfrierdatum vorgefunden. Selbst eingefrorene Lebensmittel wurden in Materialien verpackt, die für die Aufbewahrung von Lebensmitteln nicht geeignet (geprüft und zugelassen für die Verpackung von Lebensmitteln) sind. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB; Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV. |
Aufgrund der hygienischen Mängel sowie des massiven Schädlingsbefalls erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. |
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Rastatt |
17.11.2023 |
Bert Beuthan Catering und Beratung für Hotel und Gastronomie UG i.Gr. (Naturfreundehaus Großer Wald Michelbach) |
Rotenfelser Str. 24 |
27.09.2023 |
Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 15kg Rehfleisch, gestapelt in Kunststoffboxen, unhygienisch übereinander gelagert. Der Kühlschrank schimmelte am Boden. Es wurden 4 Verdachtsproben aus den verschiedenen Fleischboxen erhoben. Das schmierige Fleisch roch teilweise faulig, käsig oder alt und hatte teils pelzige Auflagerungen. Alle vier vorgelegten Verdachtsproben Fleisch wurden vom CVUA Karlsruhe aufgrund des zum Untersuchungszeitpunkt festgestellten Verderbs für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und deshalb als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Im Außenbereich, in einer verschmutzten, vollgestellten Werkstatt wurde ein einzelner defekter Kühlschrank vorgefunden. In diesem Kühlschrank wurde vergammeltes Fleisch gelagert, welches bereits stark faulig roch. An den Kühlschrankwänden waren Maden. Es wurde die sofortige Schließung des Betriebs angeordnet. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 a LFGB |
Am 02.10.2023 erfolgte eine Nachkontrolle. Der Betrieb hat eine Grundreinigung durchgeführt und wurde wieder geöffnet. Alle offenen Lebensmittel wurden nach der Betriebskontrolle vom 27.09.2023 entsorgt. Der defekte Kühlschrank mit dem vergammelten Fleisch wurde ebenfalls entsorgt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
14.06.2023 |
Asia Shang Long |
Heidelberger Str. 20 |
02.05.2023 |
Die beiden großen Schneidebretter waren mit tiefen Einkerbungen behaftet und durch bräunliche und schwarze Beläge altverschmutzt. Sie lagen auf feuchten, schmutzigen Lappen. Mehrere Lebensmittel in der Saladette wurden offen/unabgedeckt gelagert. Die Lebensmittelbehältnisse waren teilweise altverschmutzt und ausgebrochen. An den inneren Randbereichen befanden sich bereits angetrocknete Lebensmittelreste. Die Saladette war altverschmutzt. Im unteren Innenbereich war der Abfluss mit weißen, schwarzen schleimartigen Belägen versehen. Es befanden sich Wasseransammlungen im Innenbereich und an den Türinnenseiten befand sich noch die Transportschutzfolie. An den Türgummidichtungen befanden sich schimmelartige Beläge. Die Einlagegitter waren altverschmutzt, rostig und die Beschichtung löste sich ab. Im oberen Ausgabebereich waren besonders die Deckelrandbereiche sowie der "Knickbereich" altverschmutzt. In einem roten Eimer wurde Reis mit lebenden Schädlingen/Insekten vorgefunden. Auf Aufforderung der LMÜ wurde dieser entsorgt. Mehrere Lebensmittel wurden unsachgemäß im Spülbecken bei Raumtemperatur aufgetaut. Die gemessene Temperatur des Rindfleisches betrug +11°C und die Kerntemperatur der Grillenten +10,8°C.
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Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 04.05.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
14.06.2023 |
Chinarestaurant Dynasty |
Schlehdornweg 2 |
11.05.2023 |
Der blaue Rollcontainer war verunreinigt. Weiter war die rote Zwischenablage des Rollis mit augenscheinlich weißlichen sporenartigen Anhaftungen versehen. Die beiden Eiswürfelmaschinen waren im Inneren hochgradig verunreinigt. Weiter war der Auswurfbereich der Eiswürfel im Inneren stark korrodiert. Auf Nachfrage wie und wie oft das Gerät gereinigt werden würde, konnte keine Angaben vom Personal gemacht werden. Die Bierleitungen sowie deren Wandbefestigungen waren außen augenscheinlich durch schwarze, sporenartige Anhaftungen verunreinigt. Im Kühlhaus wurden sehr große Mengen sensible, leicht verderbliche rohe Lebensmittel (Hähnchen, Fisch, Rindfleisch, Weichtiere, etc.) unverpackt bzw. nicht ausreichend abgedeckt aufbewahrt. Weiter fand eine Gemischtlagerung mit verpackten Lebensmittel sowie Gemüse statt. Des Weiteren wurden zahlreiche Lebensmittelbehältnisse direkt auf dem Fußboden abgestellt. An den Regalflächen des Kühlhauses waren augenscheinlich weiße, sporenartige Anhaftungen zu erkennen. Im Kühlhaus wurde eine geöffnete Schweine-Hackfleisch Verpackung vorgefunden (1,493 KG). Das Hackfleisch darin (noch ca. 1,0 KG) befand sich im eigenen Fleischsaft und hatte laut Verpackung folgendes Verbrauchsdatum: 02.05.2023. Auf der Ablage über der Spüle befand sich ein Handy sowie ein ungekühlter 1,0l Tetra Pak Schlagsahne welche nach sensorischer Überprüfung deutlich säuerlich, verdorben roch.
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Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 § 12 LFGB |
Die beiden Eiswürfelmaschinen wurden stillgelegt. Die Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurde entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 12.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
24.07.2023 |
Bäckerei und Konditorei Utz |
Rheintalstr. 44 |
15.06.2023 |
Die Scherbeneismaschine war mit Kalkbelägen (Ausfallschacht) sowie mit schmierigen und schimmelähnlichen Belägen behaftet. Die Abdeckung der Scherbeneismaschine war auf der Oberfläche verschmutzt, mit grünen Belägen und toten Motten behaftet. Der Wasserzulauf für die Teigherstellung war im Endstück innen mit schwarzen, schmierigen Belägen behaftet. Die Brötchenanlage war innen mit Spinnweben und Gespinsten behaftet. Die Kipptrögel der Brötchenanlage waren durch schwarze krustige Beläge verschmutzt. Der Langroller war mit Motten befallen. Im Innenbereich befanden sich Gespinste sowie Mehlkäfer. Die vier Ausblassäcke (Mehlsilo) waren krustig verschmutzt und mit Ungeziefer (Mehlkäfer, Motten) sowie Gespinsten befallen/behaftet. Der Einfüllstutzen am Silo drei war mit Motten, Maden und Gespinsten behaftet/befallen. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 § 12 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 19.06.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
19.10.2023 |
Imbiss Gourmet Ocakbasi |
Loppengasse 1 |
19.09.2023 |
In allen Betriebsräumen wurde ein starker Fliegenbefall (Stubenfliegen) festgestellt. Die Tiefkühltruhe, gegenüber dem Zugang zur Vorbereitungsküche, wies zahlreiche Mängel auf. Die Randbereiche unterhalb der Glasschiebedeckel waren stark mit Lebensmittelresten und Schmutzpartikeln verunreinigt. Die Glasdeckel selbst waren verschmutzt. Die darin aufbewahrten verschiedenen Lebensmittel wurden chaotisch und unhygienisch gelagert. Der Fleischsaft aus einer geöffneten Packung mit roher, nicht gefrorener "Puten Oberkeule HALAL", tropfte auf darunter gelagerten Tiefkühllebensmittel und an die Innenwand der TK-Truhe. Zudem befand sich hier ein weißer Plastikbeutel mit schätzungsweise 4 kg ungefrorenem Hähnchenfleisch, welches einen stark fauligen Geruch verströmte und verdorben war. Nach der Feststellung durch das Kontrollpersonal wurde das Hähnchenfleisch vom Betreiber umgehend entsorgt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 28.09.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
06.11.2023 |
Metzgerei Balles OHG |
Hauptstr. 81 |
12.10.2023 |
In den gesamten Räumlichkeiten der Produktion und dem dazugehörigen Warenannahmebereich wurde augenscheinlich Nagerkot, insbesondere am Übergang der Wand zum Fußboden, vorgefunden. Das Regal unmittelbar neben der Warenannahme und der Eckbereich dort (Besenabstellplatz) war davon stark betroffen. Hier befand sich der Nagerkot auch auf den Regalböden in unmittelbarer Nähe zu Metzgereiutensilien (Schinkenpressen). Zudem war augenscheinlich Nagerkot in roten Kisten vorhanden in welchen Deckel gelagert wurden. Ein weiteres Regal weiter innen liegend im Produktionsbereich (Eimerlagerbereich) war ebenfalls augenscheinlich mit Nagerkot auf den Regalböden verunreinigt. Direkt vor diesem Regal stand eine rote Kiste mit offenem, zugeschnittenem Fleisch. In dem Regal lagerten u. a. Metallformen und Metallbehälter sowie Plastikdarmhüllen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Dem Betrieb wurde daraufhin durch die Lebensmittelmittelüberwachung aufgrund des starken Befalls von Schädlingen (Ratten und Mäuse) in nahezu allen Lager- und Verarbeitungsräumen (auch im Thekenbereich) das Zubereiten, Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mündlich untersagt und eine Schädlingsbekämpfung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 13.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
14.11.2023 |
Aroma Supermarkt |
Johannisstraße 2 |
18.10.2023 |
Thekenbereich: Die angebotenen Waren (hier: Innereien, Hähnchenkeulen, Hähnchenflügel etc.) der Geflügelfleischtheke wurden bei einer gemessenen Temperatur von 8,9°C aufbewahrt. Des Weiteren wurde minderwertige Hähnchenleber angeboten, welche durch Gallenflüssigkeit bzw. Galle verunreinigt war. In der Auslage der Spezialitätentheke wurden schwarze Oliven angeboten, welche mit weißen, schmierigen, sporenartigen Belägen behaftet waren. Kühlhaus: Im gesamten Deckenbereich des Kühlhauses, oberhalb der offenen Fleischwaren und des Fleischwolfes zur Hackfleischproduktion, löste sich die Deckenfarbe großflächig ab. Zudem wurden diverse Risse im gesamten Wandbereich festgestellt. Das rote Schneidebrett neben dem Fleischwolf war hochgradig verunreinigt und durch tiefe Riefen und Rillen verschlissen. Der gesamte Bereich des Kühlaggregats des Verdampfers inklusive Kondensatleitung, Wandanschluss sowie Isolierung waren hochgradig durch dunkle, sporenartige Beläge verunreinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel, wurde das Kühlhaus (Hackfleischproduktion) geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die Mängel beseitigt und das Kühlhaus wurde wieder freigegeben. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
20.11.2023 |
Café Kaufmann |
Seestr. 130 |
29.08.2023 |
In der gesamten Betriebsstätte waren Mäusekotspuren deutlich zu erkennen und hätten auch durch die Betriebspersonal erkannt werden müssen. Bereits hinter bzw. zwischen allen Kühlgerätschaften und Betriebsmobiliar, auf den Fensterbänken war der Schädlingsbefall vorhanden. Bei näherer Betrachtung war das Ausmaß des Befalls besonders hinter dem Herd, im Kassenbereich der Getränkeausgabe, auf zahlreichen Gläserregalen, im Flur inkl. Personaltoilette sowie in der Auslage der Kuchentheke (die Kuchentheke war zum Kontrollzeitpunkt nicht in Betrieb) klar ersichtlich. Zudem waren unmittelbare Arbeitsbereiche (u.a. hinter der Fritteuse) sowie zahlreiche Regalflächen im Küchenbereich vom Schädlingsbefall betroffen. Dies führte zu einer umfassenden Verunreinigung von Lebensmittelbedarfsgegenstände, sodass eine Verbrauchergefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurde eine umfassende Grundreinigung inkl. Desinfektion und die Inanspruchnahme eines professionellen Schädlingsbekämpfers mündlich angeordnet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund des massiven Mäusebefalls in der gesamten Betriebsstätte wurde der Geschäftsbetrieb durch die Lebensmittelüberwachung vorübergehend geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 01.09.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |