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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe

Stand: 12.07.2025
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Freudenstadt

05.02.2025

Chopsticks Bistro & Restaurant

Kaufhausstr. 30
72250 Freudenstadt

21.11.2024

Die Mikrowelle war im Inneren großflächig verspritzt; beim Drehteller aus Glas war ein großes Stück herausgebrochen. Die Oberflächen an den Küchenmöbeln waren - auch an den Seiten - teilweise stark verschmutzt mit festgetrockneten Flüssigkeiten (Öl, Soßen) und Lebensmittelresten. Im Kühlraum waren die Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, außen (Currysoßen) und bei den gekochten Bandnudeln auch an der Deckelinnenseite mit schwarzen Sporen besiedelt. Im Eimer mit den gekochten Bandnudeln hatte sich außerdem im Randbereich ein schmieriger Biofilm gebildet.

Der Fußboden im kompletten Küchenbereich war teilweise stark bis ekelerregend verschmutzt, mit schmierigen Ansammlungen von Fett als auch festgetrockneten Soßen u.a. An den an der Decke verlaufenden Leitungen hatte sich Fett abgelagert und bildete Tröpfchen. An einigen Stellen waren die Fliesen in der Küche stark verunreinigt und altverschmutzt mit festklebenden Lebensmittelrückständen und Spritzern von Soßen oder Fett.

Die Saladette war im Inneren mit festgetrockneten Lebensmittelrückständen verschmutzt und verspritzt. In der Saladette wurden Behälter ohne Deckel aufbewahrt, die mit verschiedenem kleingeschnittenem Gemüse oder Fleisch befüllt waren. Die Innenseiten einiger dieser Behälter waren teilweise altverschmutzt durch festklebende angetrocknete Gemüseteilchen, insbesondere zu sehen bei dem Behälter mit weißem Gemüse (möglicherweise Sprossen oder Sellerie). Frisch kleingeschnittener Lauch war eingefüllt worden, bevor der bereits darin befindliche Lauch, der zum Teil schon angefault war, entfernt wurde.

Im Kühlraum gelagerte Lebensmittel waren der Kontamination durch Schimmelsporen (22 offene Gläser mit völlig verschimmeltem Tiramisu, versporte Behälter, verdorbene Hefe) ausgesetzt. Verdorbene Lebensmittel, insbesondere ein halbvoller, verschlossener Eimer mit völlig verschimmelter Mayonaise, wurden nicht weggeräumt oder entsorgt. Es fand über längere Zeit keine Kontrolle auf Schädlingsbefall statt (seit März abgelaufene 18 Würfel Frischhefe waren mit Maden besiedelt).

Mehrere frittierte Geflügelteile wurden mit direktem Kontakt in zwei offenen Kartons gelagert, der vom Fett bereits aufgeweicht war. Ein Karton ist kein hygienischer Aufbewahrungsbehälter für feuchte, nasse oder fettige Lebensmittel; eine Kontamination durch festklebende und diffundierende Teilchen des Kartons kann unterstellt werden.

Leere Eierschalen wurden zusammen mit vorrätig gehaltenen Eiern im offenen Eierkarton aufbewahrt, rechts und links direkt daneben stand jeweils ein offener Behälter mit einer dicken Soße. Die für Bioabfälle vorgesehene Tonne in der Küche wurde offensichtlich nicht täglich geleert und war nicht abgedeckt.

Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.
Jedenfalls sprachen die gravierenden Hygienemängel - mit extrem abweichendem Umgang von den Hygieneanforderungen nach §§ 3, 10 LMHV in Verbindung mit dem EU-Hygienepaket - für ein Inverkehrbringen von unsicheren bzw. verzehrsungeeigneten Lebensmitteln über mehrere Tage.

Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 i.V.m. Kapitel II Nr. 1 a) VO (EG) Nr. 852/2004 und gegen § 3 LMHV
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 und gegen § 3 LMHV
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und gegen § 3 LMHV
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel X Nr. 1 i.V.m. Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und gegen § 3 LMHV

Die gemäß Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 178/ 2002 als nicht sicher eingestuften Lebensmittel (Lauch, Nudeln, Geflügel, Mayonaise, verschimmeltes Tiramisu, Hefewürfel) wurden vor Ort entsorgt.
Der Betrieb wurde auf mündliche Anordnung umgehend vorläufig geschlossen.
Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.11.2024 in akzeptablem Umfang beseitigt, so dass der Betrieb wiederaufgenommen werden konnte.

Heidelberg, Stadt

29.04.2025

Café Rossi

Rohrbacher Str. 4
69115 Heidelberg

23.01.2025

Es wurden diverse Reinigungsmängel und Verschmutzungen beim Inventar und Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, festgestellt. Insbesondere waren die Kuchen in der Vitrine der Gefahr einer Kontamination durch Schimmelsporen ausgesetzt, da Lüftungskanal und Ablauf massiv verschmutzt und verschleimt waren. Die Eiswürfelmaschine war innen massiv verkalkt. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Es wurden umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt, so dass der Küchenbetrieb am 24.01.2025 wieder freigegeben wurde.

Karlsruhe, Stadt

22.05.2025

Pablo's

Ochsentorstr. 17
76227 Karlsruhe

23.04.2025

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygienemängel sowie Mängel beim Umgang mit Lebensmitteln und bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Das Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurde vorübergehend untersagt. Die Küche und Einrichtungsgegenstände waren, ebenso wie einige Küchenutensilien, stark verschmutzt. Es wurden Lebensmittel wie zum Beispiel gegarte Hähnchenflügel, gedünstete Pilze, Salami, Salat in einem Kühlhaus mit stark verschmutztem Ventilator (vermutlich Schimmel) ohne Abdeckung aufbewahrt. Weiterhin wurde nicht vollständig umschlossener Kuchen und Käse vorgefunden. In der verschmutzten Saladette wurden Rohwürste/Rohschinken offen gelagert. In einem verschmutzten Schrank wurden Teller aufbewahrt. Es wurde frisches Brot in einem stark verschmutzten Backofen vorgefunden. Die Handwaschgelegenheit war zugestellt. Die vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten/hergestellten Lebensmittel und Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 24. April 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 15. Mai 2025 waren alle Mängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

02.06.2025

Jing Fung China Restaurant

Kaiserstr. 114
76133 Karlsruhe

30.04.2025

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygienemängel sowie ein Befall mit verschiedenen Schädlingen festgestellt. Das Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurde vorübergehend untersagt. Die Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände waren erheblich verschmutzt. Die Handwaschgelegenheit war zugestellt. Die Behälter zum Beispiel für Mehl und Reis waren verschmutzt und waren direkt auf dem verschmutzten Boden/Regal abgestellt. In einem Bereich, in dem Lebensmittel (zum Beispiel Mehl und Panko) offen gelagert wurden, wurden Schädlinge festgestellt. Im Kühlhaus wurden erheblich altverschmutzte Eimer/Behälter mit Lebensmitteln vorgefunden. Das Kühlaggregat war versport. Es wurden unabgedeckte Lebensmittel (eingelegte Pilze, geschnittenes Gemüse) in versporten Behältnissen vorgefunden. Ein Topf mit Brühe war außen erheblich verschmutzt. Die vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten/hergestellten Lebensmittel dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002

Teilweise war die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma bereits eingeleitet worden. Bei der Nachkontrolle am Nachmittag des 30. April 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte seine Tätigkeit wieder aufnehmen.

Karlsruhe, Stadt

30.06.2025

Gaststätte "Hunger Station"

Mathystr. 13
76133 Karlsruhe

14.05.2025

Im Rahmen einer Kontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Verdachtsprobe "Burger Patty aus Kalbfleisch" erhoben und eine Untersuchung veranlasst. Die vor Ort vorgefundenen Pattys wurden vorsorglich gesperrt. Das Produkt wurde mit Gutachten vom 21. Mai 2025 beanstandet. Die sensorische Untersuchung ergab eine erhebliche verderbnisbedingte sensorische Abweichung. Insbesondere wurde ein muffiger, alter Geruch festgestellt. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wurden hohe Keimzahlen an Verderbniserregern (Milchsäurebakterien und Pseudomonaden) festgestellt. Das Produkt wurde als ungeeignet für den Verzehr durch den Menschen beurteilt.

Artikel 14 Absatz 1 in Verbingung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002

Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wurden die gesperrten Pattys umgehend entsorgt.

Mannheim, Stadt

30.06.2025

Pizzeria Bei Gianni

Beilstrasse 25
68159 Mannheim

08.05.2025

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Tote und lebende Schaben auf den Wänden und auf dem Boden. Schabennester im Wandbereich der Saladette und der Teigmaschine sowie Schaben in den Edelstahlbehältern mit offene Lebensmittel in der Saladette.
Thunfisch für Pizzabelag bei 17,3°C gelagert.
Hackklotz in der Küche war schadhaft mit tiefen Riefen in welchen sich Schmutz angesammelt hatte. Aufschnittmaschine stark altverschmutzt.
In den Speisekarten wurden irreführende Angaben festgestellt: Hirtenkäse wurde als Feta, italienischer Hartkäse als Parmesan (Parmigiano Reggiano) und Vegan Gouda Flavour als veg. Käse ausgelobt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 und 4 VO (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011

Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Betriebsräumen wurde freiwillig eingestellt. Bei der Nachkontrolle am 22.05.2025 waren Großteil der Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder öffnen.
Bei der Nachkontrolle am 12.06.2025 könnten nur geringfügige Hygienemängel festgestellt werden. Die irreführenden Angaben waren, bis auf die nicht zutreffende Kennzeichnung des Produktes „Parmigiano Reggiano“, abgestellt

Neckar-Odenwald-Kreis

12.03.2025

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstr. 14
74722 Buchen

03.12.2024

Irreführende Angaben zu gesättigten Fettsäuren: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Cornflakes zuckerarm" Charge (L340) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an gesättigten Fettsäuren (Angabe „enthalten keine gesättigten Fettsäuren“, 0 g/100 g in der Nährwertkennzeichnungstabelle), analytisch ermittelt wurden 0,236 g/100 g).

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV

Kennzeichnung wurde vom Betrieb korrigiert.

Neckar-Odenwald-Kreis

12.03.2025

Bella Krishna

Haupstr. 63
74842 Billigheim-Sulzbach

04.12.2024

Küche: Boden verunreinigt mit Schadnagerkot. Viele Gegenstände und Ausrüstungen waren altverschmutzt. Behältnisse, in denen Gewürze lagerten, waren altverschmutzt. Lagerraum: Boden verunreinigt mit Schadnagerkot. Regale waren altverschmutzt.

Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Mängel wurden umgehend beseitigt.

Pforzheim, Stadt

22.04.2025

Bäckerei Finesa

Bleichstraße 72
75173 Pforzheim

05.03.2025

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Back- und Konditoreiwaren: Wiederholt erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: z.B. verschmutzte Füllspritze für feine Backwaren, Band der Auswellmaschine verschlissen und krustig verschmutzt, krustig altverschmutzte Ablageflächen für Teiglinge, altverschmutzte Multizerkleinerungsmaschine u.a.; wiederholt Lagerung nicht sicherer Zutaten für die Produktion: vorbereitete Teigböden mit nicht identifizierbaren Fremdpartikeln, angelaufener schmieriger Salat für belegte Brötchen.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a) und Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Anordnung einer Produktionsuntersagung bis zu einer Nachkontrolle am 06.03.2025, bei der die relevanten Mängel beseitigt waren.

Pforzheim, Stadt

02.06.2025

Stadt Pforzheim Bären

Hauptstraße 70
75181 Pforzheim

14.04.2025

Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt:
- altverschmutzte Sahnemaschine: Im System buttrig–käsige und muffig riechende Masse.
- Fleisch-Steaker im Inneren mit eingetrockneten Produktresten.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1. a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigung während der Kontrolle erfolgt.

Rastatt

30.04.2025

Deluxe Döner & Pizza

Hauptstr. 21
76593 Gernsbach

25.11.2024

Wegen eines Erkrankungsfalls wurden am 25.11.2024 Verdachtsproben von einem "Puten-Hähnchen Drehspies" und eine Tupferprobe vom "Gehäuse Dönerschneidmesser Innen" entnommen. Durch Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart wurden in beiden Proben Salmonellen nachgewiesen. Die Probe Puten-Hähnchen Drehspieß wurde als nicht sicher und gesundheitsschädlich eingestuft. Der mit Salmonellen behafteter Gegenstand "Gehäuse Dönerschneidmesser innen" birgt die Gefahr in sich, dass Lebensmittel, die mit diesem Gegenstand in Berührung kommen, hergestellt oder behandelt werden, mit Salmonellen kontaminiert werden.

Art. 14 Abs 2 a) VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 a der VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses auf Salmonellen am 02.12.2024 geschlossen. Nach der Mängelbeseitigung konnte der Betrieb am 10.12.2024 wieder geöffnet werden.

Rastatt

07.07.2025

Arti Grill

Bühlertalstr. Ecke Burg-Windeck-Str.
77815 Bühl

07.05.2025

Bei der Betriebskontrolle wurden wiederholt schwerwiegende Hygienemängel festgestellt. In einer Kiste wurden offensichtlich verschimmelte und nicht zum Verzehr geeignete Brote neben augenscheinlich nicht mit Schimmel behafteten Broten gelagert. Frische Brote wurden in verschmutzten Kisten gelagert. Der Grill war stark verschmutzt. Zudem waren die Betriebsräume im Imbisswagen, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, stark verschmutzt und das Handwaschbecken war nicht in Betrieb. Die Voraussetzungen für die hygienische Zubereitung von Speisen waren aufgrund der vorgefundenen Verschmutzungen nicht gegeben.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. III der VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde am 07.05.2025 vorläufig untersagt. Die Entsorgung der Brote wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.05.2025 konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden.

Rhein-Neckar-Kreis

10.03.2025

Sindbad Restaurant

Bahnhofstr. 21
69469 Weinheim

22.01.2025

Das im Kühltisch befindliche marinierte Hähnchenfleisch zum Stecken der Spieße roch sehr unangenehm, sauer und nicht mehr frisch. Im linken Bereich des Thekenkühlschranks befand sich ein 10 l Eimer mit vorbereitetem Teig. Dieser zeigte eine vertrocknete, verkrustete Oberfläche und roch altbacken. Die beiden Paprika sowie die Salatgarnitur unter den Falafel- Bällchen in der Vitrine waren schon eingefallen und nicht mehr frisch. Die in der Salattheke befindlichen Produkte waren stellenweise nicht mehr frisch, der Eisbergsalat zeigte bräunliche Spuren, die Haut der Tomatenscheiben war eingefallen. In der Salattheke befand sich ein Behältnis mit marinierten Hähnchenteilen. Diese rochen streng. Die kleinen Pizzen in der Verkaufstheke am Schaufenster waren alt und angetrocknet.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 13.02.2025, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

24.03.2025

Gourmet Tempel Weinheim

Bergstr. 7
69469 Weinheim

20.02.2025

Die Crushed Ice-Maschine war im Inneren unsauber, schwarze sporenartige Anhaftungen waren zu erkennen. Das Handwaschbecken funktionierte nicht. Auf einem unsauberen Metallrollwagen befanden sich zwei unsaubere sowie stellenweise verschlissene große Behältnisse welche für Crushed Ice verwendet wurden. Die große nicht lebensmittelechte Crushed Ice-Schaufel (Baumarkt-nicht lebensmittelgeeignet) war stark verschlissen. Materialablösungen sowie Korrosionsspuren waren zu erkennen. Vor dem Tiefkühlhaus, direkt auf dem Boden, wurden zahlreiche Kartonagen mit tiefgekühlten Lebensmitteln zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgestellt (bspw. „Whiteleg Schrimps“ 120kg, „Boneless Roasted Duck“ 20kg, „Frozen Baby Cuttlefish“ 7,5kg, „Calamari“, etc.).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Eiswürfelmaschine wurde vor Ort von der LMÜ außer Betrieb genommen. Das Personal wurde angewiesen die Maschine umgehend zu reinigen und zu desinfizieren.

Rhein-Neckar-Kreis

08.05.2025

Restaurant La Cantina

Marktplatz 16
69469 Weinheim

26.03.2025

Die Lebensmittellagerung war mangelhaft. Lebensmittel wurden offen, nicht ausreichend luftdicht verpackt gelagert, sodass teilweise eine Eisschneebildung in den Verpackungen entstand (Nudeln, Fisch, ein ganzer Pulpo etc.). Des Weiteren roch es in dem Gefrierhaus nach Fleisch-/Fischsaft. Im gesamten Kühlhaus wurden Lebensmittel offen, nicht ausreichend luftdicht verpackt gelagert. Lebensmittel waren teilweise überlagert, schmierig, rochen stark und hatten bereits weiße, sporenähnliche Anhaftungen. (Lammrücken, Rindersteaks, Schweinerücken, Geflügel) Der Ablauf des Kühlaggregates war undicht. Das abfließende Kühlwasser lief direkt in den darunter offen gelagerten Frischfisch (voller GN-Behälter mit 13 Liter Fassungsvermögen, diverse Sorten Frischfisch).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Rhein-Neckar-Kreis

08.05.2025

Bäckereifiliale Görtz

Hauptstr. 67
69214 Eppelheim

25.03.2025

In der gesamten Betriebsstätte war ein Schädlingsbefall (vor allem durch Mäuse) bereits beim Betreten der einzelnen Betriebsräumlichkeiten oberflächlich zu erkennen. In den Untertischregalflächen des gesamten Thekenbereichs (Bedientheke für Backwaren/belegte Snacks, Eizubereitung, Unterhalb der Standkühlschränke, unterhalb der Heißtheke, im Bereich der Stromanschlüsse von Kassensystemen, etc.) waren wiederholt Mäusekotspuren oberflächlich ersichtlich. Bei genauer Betrachtung waren auch mehrfach Stellen mit angetrocknetem Schadnagerurin zu erkennen. In den betroffenen Bereichen wurden unter anderem auch Bratpfannen, Lebensmittel (z.B. Portionsketchup/Portionssenf) und Verpackungsmaterialien (u.a. Kaffeebecher, Bäckertüten, Tortenfolien, Pappteller, Tortenkartons) für die unmittelbare Verwendung bereitgehalten. Stellenweise wiesen die Gebinde-Umverpackungen der noch originalverpackten Verpackungsmaterialien Fraßspuren auf. Auf Nachfrage gab der anwesende Mitarbeiter zudem an, dass in den zurückliegenden Tagen bereits auch 8 Kaffeepackungen angefressen waren.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund des massiven und flächendeckenden Schädlingsbefalls im gesamten Filialbetrieb wurde das Produzieren, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmittel seitens der Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt. Am 27.03.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

23.05.2025

Pizza Burger Xpress

Bahnhofstr. 57
69181 Leimen

22.04.2025

Der Fußbodenbereich, war insbesondere an den schwerer zugänglichen Stellen altverschmutzt. Hier und da waren Lebensmittelreste vorhanden. Im Bereich des Arbeitskühlschranks befanden sich lebende Ameisen. Im Arbeitskühlschrank, neben dem Pizzaofen, wurde Pizzateig in einem grauen Kunststoffmüllbeutel gelagert. Die Teigknetmaschine wies an verschiedenen Stellen Verschmutzungen auf. Das Gehäuse war stellenweise mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. In der Teigschüssel befand sich zudem ein totes Insekt. In der Saladette wurden verdorbene und überlagerte Lebensmittel vorgefunden. Champignons die bereits bläuliche Schimmelstellen aufwiesen. Ein gekochtes Ei mit beschädigter Schale, welches in einem Behälter mit einer trüben, milchigen Flüssigkeit lag. Eine geöffnete Packung Geflügel Bacon, welcher bereits stark eingetrocknet war.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der vorgefundenen hygienischen Mängel, wurde der Betrieb vorübergehenden durch die Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine sofortige Grundreinigung sowie die Entsorgung der nachteilig beeinflussten, der wertgeminderten und verdorbenen Lebensmittel wurde mündlich durch das Kontrollpersonal angeordnet. Am 23.04.2025 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.