Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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| Baden-Baden, Stadt |
09.01.2026 |
Petra´s Food & Wine |
Lichtentaler Straße 27 |
25.11.2025 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden in der Küche und im Thekenbereich ein erheblicher Befall von Schädlingen festgestellt. Im gesamten Produktionsbereich und auf den Lebensmittelkontaktflächen wurden lebende und tote Schaben vorgefunden. Des Weiteren wurden in der Kühleinrichtung leicht verderbliche Lebensmittel, Lachs mit einer gemessenen Kerntemperatur von +6,5°C und Entenbrustfilet im Auftauwasser gelagert. Ein verunreinigter Reiskocher mit gekochtem Reis wurde vorgefunden. In der Küche standen mehrere geöffnete, ungeschützte Lebensmittel (Quinoa, Nüsse etc.). Dadurch bestand die Gefahr einer Kontamination der offenen Lebensmittel durch lebende Schaben. Des Weiteren wurden verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Pfannenwender, Pastakocheinsatz etc. in der Küche gelagert. Die Eiswürfelmaschine sowie die Mikrowelle waren im Inneren verschmutzt. Die Beschichtungen an Pfannen und einem Backblech waren beschädigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel V und Kapitel IX |
Aufgrund des erheblichen Schabenbefalls und der Hygienemängel in den Betriebsräumen erfolgte eine sofortige Schließung der Produktionsbereiche. Die beanstandeten Lebensmittel (Fisch, Reis etc.) wurden vom Koch noch während der Kontrolle freiwillig entsorgt. Am 26.11.2025 wurde nach Reinigung und einer professionellen Schädlingsbekämpfung die Wiederaufnahme des Betriebes gestattet. |
| Heidelberg, Stadt |
15.09.2025 |
Vereinsgaststätte Maulbeeranlage |
Obere Rödt 49 |
21.05.2025 |
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt. Insbesondere die Lebensmittellagerung war zu beanstanden. Es wurden diverse Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum und abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Verschiedene Lebensmittel waren verdorben und nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet (Kalbs-Carree, Schweine-Oberschale, Hähnchen-Ministeaks, Spätzle). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Verschiedene Lebensmittel wurden entsorgt. Die Speisen- und Getränkeabgabe wurde am 22.05.2025 wieder freigegeben. |
| Karlsruhe, Land |
12.01.2026 |
Metzgereifiliale Reinwald |
Hauptstr. 59 |
19.11.2025 |
Bei der Erstkontrolle am 06.11.2025 wurde ein Schabenbefall im Betrieb (Küche, Raum Lager) festgestellt. Außerdem wurden bei den Kontrollen (06.11., 10.11., 17.11.2025) altverschmutzte Arbeitsgeräte vorgefunden: Die Wurstaufschnittmaschine war altverschmutzt. Der Fleischwolf war im Inneren des Einfülltrichters altverschmutzt. Die Verkaufstheke war im Bereich der Luftschlitze (teilweise gelblich) altverschmutzt. Im Versandkühlhaus, in welchem sich offene, nicht abgedeckte Lebensmittel lagerten, befanden sich schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an der Wand zur Decke. Am 06.11.2025 wurde die Nutzung der Küche bis zur Abstellung der Hygienemängel und der vollständigen Schädlingsbekämpfung untersagt. |
§ 3 LMHV i.V.m. VO (EG) 178/2002 Art. 14 (2b) i.V.m. Art 14 (1) i.V.m. § 59 (2) 1a Buchstabe a i.V.m. § 60 (1) Ziffer 1 LFGB |
Die Reinigungsmängel (Wurstaufschnittmaschine, Fleischwolf, Verkaufstheke) wurden behoben. Die Nutzung der Küche wurde am 27.11.2025 wieder freigegeben. |
| Karlsruhe, Stadt |
09.09.2025 |
Gaststätte "Hunger Station" |
Mathystr. 13 |
11.08.2025 |
Bei Kontrollen am 28. und 31. Juli 2025 wurden Mängel bei der Betriebshygiene und der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Im Rahmen einer Nachkontrolle am 11. August 2025 wurden so erhebliche Hygienemängel festgestellt, dass die Herstellung sicherer Speisen nicht mehr gewährleistet werden konnte. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Bei den Kontrollen waren unter anderem die Kühleinrichtungen, die Teigmaschine und der Teigkessel verschmutzt. Die Lebensmittel in der Kühlung/Tiefkühlung waren nicht fachgerecht gelagert und teilweise (zum Beispiel Mais, Bohnen, gefüllte Weinblätter) verdorben. Aufgrund der bei der Kontrolle am 11. August 2025 vorgefundenen Hygienemängel und dem fehlenden Hygieneverständnis der Mitarbeitenden bestand eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche in dem Betrieb hergestellten Speisen. |
Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 13. August 2025 waren die Mängel beseitigt. |
| Karlsruhe, Stadt |
14.11.2025 |
Gasthaus Karl |
Hertzstraße 23 |
14.10.2025 |
Bei der Kontrolle am 14. Oktober 2025 wurden wiederholt nicht unerhebliche Hygienemängel in dem Betrieb festgestellt. So waren sämtliche Oberflächen der Arbeitstische verschmutzt. Auf dem Grill lagen verbrannte Lebensmittel vom Vortag. Die Schüsseln der Panierstraße waren innen mit Resten altverschmutzt. Die Kontaktflächen der Kühlschränke und des Kühlhauses waren altverschmutzt. Außerdem wurden Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Neben frischen Lebensmitteln wurden im Kühlschrank auch Lebensmittel zur Entsorgung aufbewahrt. Die Herstellung sicherer Speisen war nicht mehr gewährleistet. Der Betrieb wurde daher vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Die bei der Kontrolle vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II i. V. m. Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 15. Oktober 2025 waren die Hygienemängel beseitigt. |
| Karlsruhe, Stadt |
26.11.2025 |
Imbiss "Tee Ninja" |
Kaiserstraße 114 |
27.10.2025 |
Im Rahmen von Betriebskontrollen wurden am 24.9.25 und 27.10.25 zum wiederholten Mal Hygienemängel und Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Diese waren bei der Kontrolle am 27.10.25 so gravierend, dass die Herstellung und Abgabe von Sushi bis auf Weiteres untersagt wurde. So waren unter anderem die Kühlschubladen, in denen die Zutaten für das Sushi aufbewahrt wurden, innen altverschmutzt. Ebenso der Behälter zum Panieren des Sushis. In einer offenen Packung Wakame lagen verschmutzte Essstäbchen. Die Lebensmittel im Kühlschrank, insbesondere der frische Lachs und die Fischzubereitungen, waren nicht richtig abgedeckt. Der Lachs wies bereits Anzeichen von Austrocknung auf. Die Öffnung eines Spritzbeutels mit Thunfischzubereitung war angetrocknet. Am 27.10.25 wurde ein ganzer Lachs, welcher bereits am 21.10.25 eingekauft wurde, in einer Tüte mit Schmelzwasser vorgefunden. Es bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für das im Betrieb hergestellte Sushi. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
keine |
| Mannheim, Stadt |
12.09.2025 |
Norma Lebensmittelfilialbetrieb |
H 5 5-6 |
07.08.2025 |
Im Verkaufsraum sowie im Lagerraum des Betriebs wurden erhebliche Verunreinigungen durch Mäusekot und -urin festgestellt. In den SB-Verkaufsregalen waren zahlreiche vor verpackte Lebensmittelpackungen äußerlich mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Im SB-Verkaufsregal des Prebake-Bereichs wurden offene, verzehrfertige Backwaren auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Einlegeblechen zu Verkaufszwecken gelagert. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002. |
Der Prebake-Bereich im Verkaufsraum wurde freiwillig geschlossen. Alle betroffenen Lebensmittel des Prebake-Bereiches wurden umgehend entsorgt. Nach der Kontrolle am 09.08.2025 bestanden gegen die Wiedereröffnung der Prebake-Abteilung keine Einwände. |
| Mannheim, Stadt |
20.01.2026 |
Da Rosario |
T 3 21 |
11.12.2025 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche der Aufschnittmaschine, die Teigknetmaschine, die GN-Behälter im Innenbereich waren mit Mäusekot verunreinigt. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit, frischer Lachs mit starker Geruchsabweichung sowie verschimmelter Käse vorgefunden. Im Teigherstellungsraum wurden zwei Säcke mit Mehl, die Fraßspuren der Schadnager aufwiesen, vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Schafskäse als Feta Käse, Dessertsoße mit Vanillegeschmack als Vanillesoße Nektare als Johannisbeersaft/ Kirschsaft ausgelobt. Bei diversen Pizzen (z.B. Meeresfrüchte, Pizza Mista, Pizza Spezial,..) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. |
Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Artt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011 |
Maßnahmen wurden veranlasst. Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in dem Teigherstellungsraum wurde untersagt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Neckar-Odenwald-Kreis |
07.01.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstr. 14 |
08.12.2025 |
Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Bio natives Mohnöl" (Charge L290) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E (Angabe 12mg/100g in der Nährwertdeklaration), chemisch-analytisch ermittelt wurden 4,7mg/100g). |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
- |
| Pforzheim, Stadt |
29.09.2025 |
Zum Herrmannsee |
Herrmannseeweg 5 |
06.08.2025 |
Wiederholt wurden Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum bzw. offensichtlich verdorbene Produkte vorrätig gehalten: 6 Packungen Räucherlachs mit Verbrauchsdatum 30.07.2025, 1 Packung gefüllte Antipasti Kirschpaprika mit Verbrauchsdatum 24.07.2025, verschimmelte Tomaten im Kühlhaus. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die abgelaufenen und verdorbenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt. |
| Pforzheim, Stadt |
29.09.2025 |
Ceylan Supermarkt |
Kreuzstraße 9 |
06.08.2025 |
Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden kühlpflichtige Wurst- und Käsewaren bei deutlich erhöhten Temperaturen in einem defekten Kühlregal gelagert und zum Verkauf angeboten, eine Käsepackung war sichtbar verschimmelt; mehrere Packungen Wurst waren aufgebläht. |
Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. |
| Pforzheim, Stadt |
29.09.2025 |
Herzburger |
Hügelstraße 1 |
17.07.2025 und 22.07.2025 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Stark verfettete Abzugshaube, so dass Fett hinunter tropft; Arbeitsbereich von Grill und Fritteuse altverschmutzt. Unsaubere Lagerstätten der Lebensmittel: Regalbretter, TK-Truhe, Kühlschubladen, Aufsatzkühler Pizzastation. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Lebensmittelwaage, Multizerkleinerer, Teigmaschine, Teigschaber, Nudelholz, Rundmesser. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Pommes frites wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1.a) der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) 178/2002 |
Die vorgefundenen Mängel wurden an dem jeweiligen Feststellungstag im Beisein der Lebensmittelkontrolle behoben. |
| Pforzheim, Stadt |
04.02.2026 |
Q&M’s Afro Shop |
Altstädter Kirchenweg 17 |
09.12.2025, 10.12.2025, 11.12.2025, 22.12.2025 |
Es wurden wiederholt gefrorene Lebensmittel fehlgelagert: In einer vereisten, verschmutzten und sehr unangenehm riechenden Tiefkühltruhe lagerten vorverpackte Lebensmittel, die massive Eiskristallbildung und starke Verklumpungen aufwiesen; In der Betriebsstätte wurden Schadnagerkot und lebendige Schaben festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) VO (EG) Nr. 178/2002; Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4, 5 VO 852/2004 |
Zahlreiche Lebensmittel aus dem Verkehr genommen, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung angeordnet |
| Rastatt |
18.09.2025 |
Almas Supermarkt GbR |
Bahnhofstraße 20 |
07.08.2025 |
In Kisten, in denen Nüsse und getrocknete Früchte gelagert wurden, wurde ein starker Befall mit Maden und Motten festgestellt. Zudem flogen zahlreiche Motten im Verkaufsraum umher. |
Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) 852/2004. |
Der festgestellte Befall führte zur sofortigen Betriebsschließung. Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurden angeordnet. Die Betriebsschließung wurde am darauffolgenden Tag, nach der Entsorgung der betroffenen Lebensmittel und einer Grundreinigung, aufgehoben. |
| Rastatt |
17.10.2025 |
Toni`s Pizza Express (Betrieb in Gaggenau) |
Hauptstr. 45 |
26.08.2025 |
Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden Schaben vorgefunden. Lebende Schaben befanden sich auf mehreren Arbeitsflächen in der Küche, z. B. auf dem Holzschneidebrett für das Schneiden von Pizzen und auf dem Verpackungstisch für Pizzen. In einem Gastronormbehälter mit Pinienkernen war eine lebende Schabe. |
Artikel 4 Absatz 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 2 c); Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. |
Am 26.08.2025 wurde der Betrieb wegen des Schädlingsbefalls geschlossen. Nach der Schädlingsbekämpfung wurde der Betrieb am 09.09.2025 wieder geöffnet. |
| Rastatt |
13.11.2025 |
Döner-Ecke |
Hauptstr. 24 |
01.09.2025 |
Während einer Beschwerdekontrolle wurde eine Verdachtsprobe von "Artischokenherzen in Wasser" erhoben. Mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe wurden diese als verdorben, für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Die "Artischokenherzen in Wasser" befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle an der Saladette der Pizzastation und wurden zur sofortigen Abgabe an den Endverbraucher bereit gehalten. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a) LFGB |
Die Artischokenherzen wurden entsorgt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
02.10.2025 |
Quadrato |
Carl-Theodor-Str. 5 |
05.08.2025 |
Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften. Die Eiswürfelmaschine war im In-nenbereich durch rote Beläge und Ablagerungen altverschmutzt. Die Oberfläche der Eiswürfelmaschine war altverschmutzt. Das große graue Schneidebrett, auf dem Pilze geschnitten wurden, war bereits stark verfärbt und an den Randbereichen befanden sich nicht mehr leicht zu reinigende braune Brandstellen. Lebensmittel (z.B. Tintenfisch, Rin-dercarpaccio usw.) waren teilweise nicht ordnungsgemäß eingefroren. Teilweise waren sie of-fen/unabgedeckt und zwischen mit Frischhaltefolie umwickelten Le-bensmitteln eingefroren. Lagerraum/Keller: Auf dem Fußboden befanden sich Verschmutzungen und stellenweise Mäusekot. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 18.09.2025 waren keine erheblichen Hygienemängel mehr vorhanden. Es konnte kein Schädlingsbefall mehr festgestellt werden, ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
12.11.2025 |
La Mirage |
Liselottestr. 22 |
17.09.2025 |
Im Kühltisch befanden sich Gefäße mit Lebensmittelresten sowie Bandnudeln mit Sahnesoße, die bereits stark verschimmelt waren. Ferner befand sich im Kühltisch eine geöffnete, korrodierte Dose mit Ananas. Der Wand- und Fußbodenbereich rechts neben der Kochstelle war schmierig und altverschmutzt. Zwei Schneidbretter hatten tiefe Riefen und schwarze Verfärbungen. Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
22.12.2025 |
Gaststätte Restaurant "Zum Schinderhannes" |
Hauptstraße 24+26 |
24.10.2025 |
In der Backstube wurde ein massiver Mottenbefall festgestellt. An der Decke sowie an den Wandflächen wurden mehrere Mottenlarven vorgefunden. Ferner waren in einigen Mehlbehältnissen, in den Decken- Wandecken zahlreiche Gespinste sowie Motten und Mottenlarven deutlich ersichtlich. In den Kühlräumen wurden bereits stark verschimmelte Lebensmittel (Ingwer, Zitronen), ein äußerlich stark verunreinigtes und beschädigtes Kunststoffbehältnis mit kandierten Belegkirschen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 31.01.2022, zwei vakuumverpackte Schweinelachse mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 28.09.2025 sowie trüben Fleischsaftbildungen, eine 1000 g Packung Hähnchenbrustfilet Teilstücke mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum vom 23.10.2025, ein Behältnis mit stark säuerlich riechender Sprühsahne, zwei 300g Packungen Lyoner geschnitten mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum vom 18.09.2025, sowie ca. 100g bereits schmierige, aufgeschnittene in Frischhaltefolie abgepackte Wurstaufschnitt, überlagerter, nicht ausreichend verpackter Thymian sowie zahlreiche verunreinigte, bereits klebrige, mit Lebensmitteln befüllte Behältnisse vorgefunden.
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Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die festgestellten Mängel wurden beseitigt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
06.02.2026 |
Elia's Pub |
Mannheimer Str. 2 |
10.12.2025 |
Die Leitungen der Schankanlage (5 Fassbiere) waren zum Zeitpunkt der Kontrolle seit dem 12.09.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die gesamte Wandmontage der Schankbierschläuche war außen verunreinigt (Schläuche, Halterungen, Schrauben, etc.). In der Bedientheke war das gesamte Kühlaggregat verunreinigt. Weiße sporenartige Anhaftungen waren insbesondere an der Thekendecke (innen) zu erkennen. Die Gefriertruhe in der Küche war stark vereist sowie verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die Schankanlage wurde vorübergehend gesperrt und nach Reinigung wieder freigegeben. |