Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
|
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Enzkreis |
10.03.2026 |
Garam Foods GmbH |
Benzstr. 6 |
02.02.2026 |
Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle waren vier Reismühlen zur Herstellung von Teigen befüllt und in Betrieb. Bei allen vier Teigmaschinen wies die Verschraubung einer Metallschiene, die zur Befestigung des Rührwerks diente, Rost auf. Im oberen Bereich der Rührwerke trat braune, rostige, wässerige Flüssigkeit aus. Hier bestand die Gefahr, dass die Flüssigkeit in den Teig gelangt. Die Teigabstreifer im Inneren der vier Reismühlen wiesen schmierige, teilweise sporige Beläge auf. Ein Teigabstreifer war beschädigt. Die Befestigungsschienen der Teigabstreifer waren stellenweise durch braune, krustige Beläge altverschmutzt. Die altverschmutzen Teigabstreifer und Befestigungsschienen kamen bei der Herstellung von Teigen unmittelbar mit dem Teig in Berührung. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 VO (EG) 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, b § 3 LMHV allgemeine Hygieneanforderungen |
Die Teigproduktion wurde gestoppt. Der Teig wurde entsorgt. |
| Enzkreis |
16.04.2026 |
Da Enzo Pizzeria |
Karlstr. 2 |
20.03.2026 |
Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle war die gesamte Bierschankanlage, laut den vorgelegten Unterlagen, seit dem 25.08.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die Zapfhähne wurden daraufhin abgeschraubt und zerlegt. Dabei fanden sich im Inneren zahlreiche Ablagerungen von Bierschleim und alten Hefeansammlungen. Hier bestand die Gefahr, dass diese Verunreinigungen in die ausgeschenkten Getränke gelangten. Der Gläserspüler stand noch vom Vortag unter Wasser. Auf dem Sieb und an der Glasbürste hatte sich ein schleimiger Belag gebildet. Ein muffiger Geruch war deutlich wahrnehmbar. In der Gläserdusche befanden sich im Sprühbereich sichtbare Versporungen. Die verschmutzten Komponenten des Gläserspülers kamen unmittelbar mit den Trinkgläsern in Berührung. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002; Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a und b; § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Die Schankanlage sowie der Gläserspüler wurden vorübergehend gesperrt und die Reinigungsmängel behoben. |
| Enzkreis |
16.06.2026 |
Landgasthof Bären |
Bärenstr. 2 |
24.03.2026 |
Im Betrieb wurden mehrere nicht sichere und für den menschlichen Verzehr ungeeignete Lebensmittel vorgefunden, die für die Zubereitung von Speisen bereitgehalten wurden: Geriebener Mozzarella mit farblicher Abweichung und Geruch nach Verdorbenem, eine angefangene Packung Sauce Béarnaise mit Schimmelauflagerung, eine angefangene Packung Schlagsahne mit säuerlichem Geruch, verdorbene frische Kräuter (Minze) sowie Mangos mit Schimmelbildung, ein sporig verschimmelter Hefezopf in der Brotbox, verdorbenes Gemüse (fauliger Salat, Fenchel mit faulen Stellen, matschig/fauliger roter Paprika), gewürzte Pangasiusstücke mit stechendem fischigen Geruch, nicht mehr genießbarer Eierstich mit Farbveränderung und verdorbenen Geruch. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt: Die Oberflächen des Gyrosgrills waren durch einen eingebrannten Belag altverschmutzt; die Oberflächen des Küchenblocks und der Ablageflächen waren altfettig und altverschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002; Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO(EG) Nr. 852/2004; § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Die festgestellten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. Eine Nachkontrolle am 27.03.2026 bestätigte die Beseitigung der Mängel. |
| Enzkreis |
09.07.2026 |
Müller Fleisch GmbH |
Industriestr. 42 |
28.04.2026 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde (blaue Folienteile in einer Bratwurst) wurde das betroffene Produkt „Grobe Bratwurst“, (gekauft in einer Aldi-Filiale), als Verdachtsprobe gezogen. Bei der Überprüfung der amtlichen Probe wurden durch ein staatl. Untersuchungsamt weitere kleine blaue Folienteile gefunden. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.05.2026 wurde festgestellt, dass das Material im Rahmen der Produktion in die Wurst gelangte. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 in Verbindung mit Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 3 VO 852/2004 sowie § 3 Satz 1 LMHV |
Vom Betrieb wurde die betroffene Produktionslinie überprüft. Mögliche Ursachen, die zu einem Eintrag führen, werden abgestellt bzw. optimiert. |
| Karlsruhe, Stadt |
19.03.2026 |
Design Hotel Winterrot |
Rudolf-Link-Straße 10 |
17.11.2025 |
Bei der Kontrolle am 17.11.25 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene und bei der Lebensmittellagerung festgestellt. Arbeitsgeräte wie Siebträgermaschine, Grillplatte und Gewürzbehälter waren stark verschmutzt. Lebensmittel wurden offen, unsortiert und ohne Trennung gelagert. Dies betraf insbesondere Obst und Gemüse in den Kühleinrichtungen sowie Trockenzutaten. Im Kühlschrank fanden sich leicht verderbliche Waren (Räucherlachs, Hamburger-Patties) mit überschrittenem Verbrauchsdatum. Eine Kunststoffdose mit Fisch roch nach dem Öffnen nach Verderb. Zudem lag eine geöffnete, unzureichend abgedeckte Packung Geflügelfleisch ohne erkennbares Verbrauchs- oder Öffnungsdatum vor. Mehrere Produkte zeigten bereits klare Verderbnisanzeichen, wie z. B. angetrocknete Früchte, bräunlich verfärbte Salatherzen, gekeimte Radieschen, welkender Feldsalat und verschimmelte Zitronen. Diese Mängel stellten eine erhebliche Gefahr für die anderen gelagerten Lebensmittel sowie hergestellten Speisen dar. |
Artikel 24 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Die Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum überschritten war oder die deutliche Anzeichen von Verderbnis aufzeigten, wurden umgehend entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 2. Dezember 2025 waren die Hygienemängel vollständig beseitigt. Die Lagerung der Lebensmittel war nicht zu beanstanden. Es wurden keine verdorbenen bzw. nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel mehr vorgefunden. |
| Karlsruhe, Stadt |
16.03.2026 |
Dunkin |
Karl-Friedrich-Str. 26 |
04.02.2026 |
Bei Kontrollen am 4. und 9. Februar 2026 wurde ein massiver Rattenbefall festgestellt. Die in offenen Bäckerkisten angelieferten Donuts wiesen Fraßspuren auf. Es wurden Kot- und Urinspuren festgestellt. Aufgrund des massiven Schädlingsbefalls wurden die im Betrieb vorgefundenen Donuts als nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet beurteilt und die Entsorgung wurde angeordnet. Das Inverkehrbringen von Donuts, welche in offenen Bäckerkisten angeliefert werden, wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Absatz 2b) der VO (EG) 178/2002 |
Vom Betreiber wurde bereits vor den Kontrollen ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Die vom Betrieb eingeleiteten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen haben nicht zu einer Reduktion der Rattenpopulation geführt. Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich intensiviert. Bauliche Veränderungen zur Vermeidung, dass die Ratten weiterhin in den Betrieb eindringen können, wurden kurzfristig eingeleitet. Die Anlieferung und Lagerung der Ware erfolgt in geschlossenen Behältnissen. |
| Karlsruhe, Stadt |
09.06.2026 |
Mr. Dumpling & Noodle |
Erbprinzenstr. 35 |
07.05.2026 |
Bei der Betriebskontrolle am 7. Mai 2026 wurde neben gravierenden Hygienemängeln auch ein Befall mit der deutschen Schabe festgestellt. Der Koch wurde rauchend neben der rohen und ungekühlten Hackfleischmasse für die Dumplings angetroffen. Ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln stand auf dem Tisch. Die Teigmaschine, die Ausrollmaschine, die Füllmaschine und der Nudeltopf waren ebenso wie viele weitere Bedarfsgegenstände (u. a. Standmixer, Sparschäler, Fleischwolf, Behälter für Gewürze) altverschmutzt. In den Lebensmitteln (u. a. Soßen) standen verschmutzte Schöpfbestecke. Die Lebensmittel im Kühlhaus waren nicht abgedeckt. So wurde z. B. gegartes Fleisch in unmittelbarer Nähe zu rohem Hähnchenfleisch gelagert. Es wurden Salatmischungen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Zahlreiche Lebensmittel (u. a. Gewürze) wurden unverschlossen vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13. Mai 2026 waren die Mängel beseitigt. Die Tätigkeit konnte wieder aufgenommen werden. |
| Karlsruhe, Stadt |
23.07.2026 |
Il Vino |
Ettlinger-Tor-Platz 1 |
12.06.2026 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden erhebliche Hygienemängel und ein nicht unerheblicher Befall mit Schaben festgestellt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. In mehreren Bereichen der Speisenzubereitung sowie im Lager wurden sowohl lebende als auch tote Schaben vorgefunden. Im Kühlschrank lag eine offene Tüte mit Pinsa. Auf der Tüte lagen mehrere tote Schaben. In den Kühlschubladen wurden Einsätze mit Fisch- und Meeresfrüchten ohne Abdeckung vorgefunden. Der vorgefundene Thunfisch war stark angetrocknet. Der Pizzaofen war innen und außen stark altverschmutzt. Zudem wurde ein altverschmutzter Pizzaschieber vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung sämtlicher im Betrieb gelagerter Lebensmittel und hergestellter Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Hygienemängel beseitigt. Eine Akutbehandlung der Schaben durch einen Schädlingsbekämpfer war erfolgt. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit wurde gestattet. |
| Mannheim, Stadt |
20.04.2026 |
Döringer's Backhaus Filiale |
U 1 4 |
04.03.2026 |
In den Betriebsräumen wurde starke Verschmutzung durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Offene Brote, die direkt an Kunden verkauft werden sollten, lagen in Regalen, die mit Mäusekot und -urin verunreinigt waren. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. Die Ablagefläche der Brotschneidemaschine war mit Mäusekot verunreinigt. Auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Flächen der Verkaufstheke wurden Brottüten gelagert. Teegläser wurden mit der Trinkseite nach unten auf den mit Mäusekot verschmutzten Regalen gelagert. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 (EG) 852/2004 |
Die betroffenen Brote wurde im Besein der Lebensmittelüberwachung außer Verkehr genommen. Die mit Mäusekot und Mäuseurin verunreinigten Oberflächen der Regalen und Ablagefläche der Brotschneidemaschine sowie die Glässer wurden vom Personal sofort gereinigt. |
| Mannheim, Stadt |
19.05.2026 |
Adana Okbasi Restaurant |
G 2 3-4 |
25.03.2026 |
Befall durch Schadnager der anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern in sämtlichen Räumen deutlich erkennbar war und vom Betriebspersonal hätte erkannt werden müssen. Angefressene und durch Schadnagerkot verunreinigte Lebensmittelpackungen im Lagerbereich wurden als nicht sichere Lebensmittel beurteilt. Des Weiteren wurde in den Regalen durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Frischhaltefolie, welche zum Verpacken/ Umhüllen bereitgelegt war, festgestellt. Bedarfsgegenstände/ Gerätschaften wie Grillspieße und Gastronorm-Behälter, welche bereits mit Lebensmitteln bestückt waren und der Fleischwolf, waren altverschmutzt. Die Abzugshaube über dem Grillbereich war stark altverschmutzt. Eine Allergenkennzeichnung für die angebotenen Speisen und Getränke konnte nicht vorgelegt werden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 und 4 VO (EG) 852/2004; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011 |
Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bedarfsgegenstände wurden freiwillig entsorgt. |
| Mannheim, Stadt |
16.06.2026 |
"Bei Dimi", SV Waldhof Clubhaus |
Alsenweg 3 |
19.05.2026 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite auf. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z.B. Teigknetmaschine, GN Behälter, Aufschnittmaschine, Fleischwolf, Steaker, Schnitzelpresse, Schneidebretter etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Im Kühlhaus wurden Leber sowie Schweine- und Geflügelfleisch in trüber Flüssigkeit gelagert. Weiter wurden Hackfleisch mit starker Geruchsabweichung, eine Packung mit verschimmelter Sucuk sowie 3 Packungen Putenschnitzel mit überschrittenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Tafelwasser als Mineralwasser und Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Palmöl als Combikäse ausgelobt. Bei diversen Speisen und Getränken (z.B. bei Bier, Monats- Speisenangebote) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. |
Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011; |
Maßnahmen veranlasst. Nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Mannheim, Stadt |
09.07.2026 |
La Locanda am Karlstern |
Karlsternstr. 130 |
08.06.2026 |
Die Betriebsräumen, wie zum Beispiel Grillstation im Außenbereich, die Kochküche, die Spülküche sowie die Lagerräume wiesen erhebliche Reinigungsdefizite und einen starken Schadnagerbefall auf. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, GN- Behälter, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Schneidebretter, Hackstock etc. waren stark altverschmutzt. Teller im Tellerwärmeschrank waren verschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel und Speisen nicht ausgeschlossen werden. In der Pizzakühlung wurde Thunfisch bei einer Oberflächentemperatur von +20,6°C, Salami bei + 15,8°C sowie Frischfisch bei 4°C gelagert. Bei den angebotenen Speisen und Getränken wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und 1b der VO (EG) 852/2004; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011; |
Das Bearbeitung von Lebensmitteln sowie Herstellung und Inverkehrbringen von Speisen wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Weitere Maßnahmen wurden veranlasst. Mit Nachkontrolle vom 10.06.2026 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
| Neckar-Odenwald-Kreis |
19.05.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstraße 14 |
04.02.2026 |
Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Protein-Schoko" (Charge L036) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker (Angabe 30 g/100 g an Fett und 26 g/100 g an Zucker, tatsächlich ermittelt wurden 39,1 g/100 g an Fett und 32,1 g/100 g an Zucker) sowie irreführender Angabe hinsichtlich der Bezeichnung „Naturprodukt“. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
|
| Neckar-Odenwald-Kreis |
19.05.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemenstraße 14 |
26.02.2026 |
Irreführende Angabe bezüglich des Inverkehrbringens des Produktes "Glutenfreies Saatenbrot, Brotbackmischung für 1 Brot" (Charge 06.2026L181) mit irreführender freiwilliger Angabe „Kann Spuren von […], Nüssen aller Art enthalten“ bei gleichzeitiger Angabe der Zutat „Cashewkerne“ im Zutatenverzeichnis. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
|
| Pforzheim, Stadt |
04.02.2026 |
Q&M’s Afro Shop |
Altstädter Kirchenweg 17 |
09.12.2025, 10.12.2025, 11.12.2025, 22.12.2025 |
Es wurden wiederholt gefrorene Lebensmittel fehlgelagert: In einer vereisten, verschmutzten und sehr unangenehm riechenden Tiefkühltruhe lagerten vorverpackte Lebensmittel, die massive Eiskristallbildung und starke Verklumpungen aufwiesen; In der Betriebsstätte wurden Schadnagerkot und lebendige Schaben festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) VO (EG) Nr. 178/2002; Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4, 5 VO 852/2004 |
Zahlreiche Lebensmittel aus dem Verkehr genommen, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung angeordnet |
| Pforzheim, Stadt |
27.04.2026 |
Herzburger |
Hügelstraße 1 |
12.03.2026 |
Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Paniertes Geflügelfleisch wurde in verdorbenem Fett frittiert und verdorbener Weichkäse wurde als Zutat für Gerichte zur Verwendung bereitgehalten. Die Beurteilung wurde jeweils durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. |
Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produkte wurden aus dem Verkehr gezogen. |
| Pforzheim, Stadt |
09.07.2026 |
Ceylan Supermarkt |
Kreuzstraße 9 |
01.06.2026 |
Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden mehr als 200 kg an kühlpflichtigen Wurstwaren bei Temperaturen von ca. 20°C in einem defekten Kühlraum gelagert. Ferner wurden verschiedene Teigprodukte wie z.B. Yufka in einer Kühltruhe im Verkaufsraum bei 14,5 – 16,5°C gelagert. Wiederholt wurde welkes, überreifes und teilweise verschimmeltes und somit verdorbenes Obst und Gemüse zum Verkauf angeboten. |
Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
06.02.2026 |
Elia's Pub |
Mannheimer Str. 2 |
10.12.2025 |
Die Leitungen der Schankanlage (5 Fassbiere) waren zum Zeitpunkt der Kontrolle seit dem 12.09.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die gesamte Wandmontage der Schankbierschläuche war außen verunreinigt (Schläuche, Halterungen, Schrauben, etc.). In der Bedientheke war das gesamte Kühlaggregat verunreinigt. Weiße sporenartige Anhaftungen waren insbesondere an der Thekendecke (innen) zu erkennen. Die Gefriertruhe in der Küche war stark vereist sowie verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die Schankanlage wurde vorübergehend gesperrt und nach Reinigung wieder freigegeben. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
02.03.2026 |
EMSA Food Company GmbH |
Erste Industriestr. 22a |
13.01.2026 |
Im Tiefkühlraum wurde für die Verarbeitung bereitgehaltes gefrorenes Fett vorgefunden, das teilweise ohne Umhüllung direkt auf einer Palette lag. Die Fettblöcke wiesen Verunreinigungen auf, die augenscheinlich durch die Art der Lagerung entstanden waren. Ein Zerlegebrett war verschlissen und wies schwarze schimmelähnliche Verfärbungen auf. Die Drückräder der Vliesmaschine waren beschädigt. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch Kunst-stoffteilchen. Weiterhin waren die Seitenbereiche der Drückräder stark altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a und b der VO (EG) 852/2004 |
Das betroffene Fett wurde entsorgt. Das Zerlegebrett wurde ausgetauscht. Die Vliesmaschine wurde stillgelegt und nach Reinigung und Instandsetzung wieder in Betrieb genommen. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
30.03.2026 |
Hinz & Kunz / Stadtmauer |
Hauptstr. 133 |
19.02.2026 |
Die Eiswürfelmaschine war innen und außen stark verunreinigt. Im Eiswürfelfach in der Maschine waren schwarz-braune, sporenähnliche Anhaftungen mit direktem Kontakt zu den Eiswürfeln sowie große graue Kalkrückstände deutlich zu erkennen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Eiswürfelmaschine wurde noch vor Ort von der Lebensmittelüberwachung stillgelegt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
06.05.2026 |
Fisch-, Käse- und Fleischabteilung im Edeka Markt Kunka |
Hauptstr. 66 |
11.03.2026 |
Bei der Kontrolle am 11.03.2026 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene festgestellt. Der gesamte Produktionsbereich, bzw. Thekenbereich war in einem stark verunreinigten Zustand. Die Crushed-Ice-Maschine war stark mit einem schmierigen schwarzen Be-lag verunreinigt, insbesondere in dem Bereich, wo das Crushed-Ice direkt mit dem Material in Verbindung kommt. Der elektrische Fleischwolf mit Kühlung war an den schwer zugänglichen Stellen mit Produktkontakt verunreinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002, § 3 S. 1 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004, Anh. 2 Kapitel IX Nr. 3, 6 VO (EG) 852/2004 |
Die Fleisch,-Wurst,-Käse und,-Fischtheke sowie die dazugehörige Produktion wurden von Seiten der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2026 konnte die Frischetheke wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
15.06.2026 |
Nahal Supermarkt |
Bahnhofstr. 20 |
06.03.2026 |
Die in einer Tiefkühltruhe (zur Selbstbedienung) befindlichen diversen Hähnchenteile, welche zum Verkauf angeboten wurden, befanden sich in durchsichtigen Kunststoffboxen und die ganzen Hähnchen waren jeweils in durchsichtigen Einkaufstüten (Obst- und Gemüsetüten) verpackt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 und 2 i.V.m Art. 15 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m § 2 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV, Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004, § 3 S. 1 LMHV |
Die betroffenen Waren wurden unverzüglich auf Anordnung der Lebens-mittelüberwachung aus dem Verkehr genommen. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
09.07.2026 |
Dynasty |
Schlehdornweg 2-4 |
27.05.2026 |
Die große Crushed-Eis-Maschine war im Inneren stark altverschmutzt. Weiß-schwarz-bräunliche, schleimige Ablagerungen im Inneren waren deutlich zu erkennen. Weiter war die Schaufel zur Entnahme von Crushed-Eis verunreinigt. Die große Metallschüssel auf der Maschine, ebenfalls zur Entnahme von Crushed-Eis, war stellenweise defekt (Löcher, an mehreren Stellen stark ein-gedrückt) sowie bräunlich verfärbt (im Inneren). |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Crushed-Eis-Maschine wurde vor Ort von der LMÜ stillgelegt, sowie eine weitere Abgabe von Crushed-Eis untersagt. |