Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe

Stand: 06.06.2026
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Enzkreis

10.03.2026

Garam Foods GmbH

Benzstr. 6
75196 Remchingen

02.02.2026

Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle waren vier Reismühlen zur Herstellung von Teigen befüllt und in Betrieb. Bei allen vier Teigmaschinen wies die Verschraubung einer Metallschiene, die zur Befestigung des Rührwerks diente, Rost auf. Im oberen Bereich der Rührwerke trat braune, rostige, wässerige Flüssigkeit aus. Hier bestand die Gefahr, dass die Flüssigkeit in den Teig gelangt. Die Teigabstreifer im Inneren der vier Reismühlen wiesen schmierige, teilweise sporige Beläge auf. Ein Teigabstreifer war beschädigt. Die Befestigungsschienen der Teigabstreifer waren stellenweise durch braune, krustige Beläge altverschmutzt. Die altverschmutzen Teigabstreifer und Befestigungsschienen kamen bei der Herstellung von Teigen unmittelbar mit dem Teig in Berührung.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 VO (EG) 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, b § 3 LMHV allgemeine Hygieneanforderungen

Die Teigproduktion wurde gestoppt. Der Teig wurde entsorgt.

Enzkreis

16.04.2026

Da Enzo Pizzeria

Karlstr. 2
75203 Königsbach-Stein

20.03.2026

Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle war die gesamte Bierschankanlage, laut den vorgelegten Unterlagen, seit dem 25.08.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die Zapfhähne wurden daraufhin abgeschraubt und zerlegt. Dabei fanden sich im Inneren zahlreiche Ablagerungen von Bierschleim und alten Hefeansammlungen. Hier bestand die Gefahr, dass diese Verunreinigungen in die ausgeschenkten Getränke gelangten. Der Gläserspüler stand noch vom Vortag unter Wasser. Auf dem Sieb und an der Glasbürste hatte sich ein schleimiger Belag gebildet. Ein muffiger Geruch war deutlich wahrnehmbar. In der Gläserdusche befanden sich im Sprühbereich sichtbare Versporungen. Die verschmutzten Komponenten des Gläserspülers kamen unmittelbar mit den Trinkgläsern in Berührung.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002; Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a und b; § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Die Schankanlage sowie der Gläserspüler wurden vorübergehend gesperrt und die Reinigungsmängel behoben.

Karlsruhe, Land

12.01.2026

Metzgereifiliale Reinwald

Hauptstr. 59
75056 Sulzfeld

19.11.2025

Bei der Erstkontrolle am 06.11.2025 wurde ein Schabenbefall im Betrieb (Küche, Raum Lager) festgestellt. Außerdem wurden bei den Kontrollen (06.11., 10.11., 17.11.2025) altverschmutzte Arbeitsgeräte vorgefunden: Die Wurstaufschnittmaschine war altverschmutzt. Der Fleischwolf war im Inneren des Einfülltrichters altverschmutzt. Die Verkaufstheke war im Bereich der Luftschlitze (teilweise gelblich) altverschmutzt. Im Versandkühlhaus, in welchem sich offene, nicht abgedeckte Lebensmittel lagerten, befanden sich schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an der Wand zur Decke. Am 06.11.2025 wurde die Nutzung der Küche bis zur Abstellung der Hygienemängel und der vollständigen Schädlingsbekämpfung untersagt.

§ 3 LMHV i.V.m. VO (EG) 178/2002 Art. 14 (2b) i.V.m. Art 14 (1) i.V.m. § 59 (2) 1a Buchstabe a i.V.m. § 60 (1) Ziffer 1 LFGB

Die Reinigungsmängel (Wurstaufschnittmaschine, Fleischwolf, Verkaufstheke) wurden behoben. Die Nutzung der Küche wurde am 27.11.2025 wieder freigegeben.

Karlsruhe, Stadt

19.03.2026

Design Hotel Winterrot

Rudolf-Link-Straße 10
76228 Karlsruhe

17.11.2025

Bei der Kontrolle am 17.11.25 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene und bei der Lebensmittellagerung festgestellt. Arbeitsgeräte wie Siebträgermaschine, Grillplatte und Gewürzbehälter waren stark verschmutzt. Lebensmittel wurden offen, unsortiert und ohne Trennung gelagert. Dies betraf insbesondere Obst und Gemüse in den Kühleinrichtungen sowie Trockenzutaten. Im Kühlschrank fanden sich leicht verderbliche Waren (Räucherlachs, Hamburger-Patties) mit überschrittenem Verbrauchsdatum. Eine Kunststoffdose mit Fisch roch nach dem Öffnen nach Verderb. Zudem lag eine geöffnete, unzureichend abgedeckte Packung Geflügelfleisch ohne erkennbares Verbrauchs- oder Öffnungsdatum vor. Mehrere Produkte zeigten bereits klare Verderbnisanzeichen, wie z. B. angetrocknete Früchte, bräunlich verfärbte Salatherzen, gekeimte Radieschen, welkender Feldsalat und verschimmelte Zitronen. Diese Mängel stellten eine erhebliche Gefahr für die anderen gelagerten Lebensmittel sowie hergestellten Speisen dar.

Artikel 24 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Die Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum überschritten war oder die deutliche Anzeichen von Verderbnis aufzeigten, wurden umgehend entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 2. Dezember 2025 waren die Hygienemängel vollständig beseitigt. Die Lagerung der Lebensmittel war nicht zu beanstanden. Es wurden keine verdorbenen bzw. nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel mehr vorgefunden.

Karlsruhe, Stadt

16.03.2026

Dunkin

Karl-Friedrich-Str. 26
76133 Karlsruhe

04.02.2026

Bei Kontrollen am 4. und 9. Februar 2026 wurde ein massiver Rattenbefall festgestellt. Die in offenen Bäckerkisten angelieferten Donuts wiesen Fraßspuren auf. Es wurden Kot- und Urinspuren festgestellt. Aufgrund des massiven Schädlingsbefalls wurden die im Betrieb vorgefundenen Donuts als nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet beurteilt und die Entsorgung wurde angeordnet. Das Inverkehrbringen von Donuts, welche in offenen Bäckerkisten angeliefert werden, wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Absatz 2b) der VO (EG) 178/2002

Vom Betreiber wurde bereits vor den Kontrollen ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Die vom Betrieb eingeleiteten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen haben nicht zu einer Reduktion der Rattenpopulation geführt. Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich intensiviert. Bauliche Veränderungen zur Vermeidung, dass die Ratten weiterhin in den Betrieb eindringen können, wurden kurzfristig eingeleitet. Die Anlieferung und Lagerung der Ware erfolgt in geschlossenen Behältnissen.

Mannheim, Stadt

20.01.2026

Da Rosario

T 3 21
68161 Mannheim

11.12.2025

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche der Aufschnittmaschine, die Teigknetmaschine, die GN-Behälter im Innenbereich waren mit Mäusekot verunreinigt. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit, frischer Lachs mit starker Geruchsabweichung sowie verschimmelter Käse vorgefunden. Im Teigherstellungsraum wurden zwei Säcke mit Mehl, die Fraßspuren der Schadnager aufwiesen, vorgefunden.  Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Schafskäse als Feta Käse,  Dessertsoße mit Vanillegeschmack als Vanillesoße Nektare als Johannisbeersaft/ Kirschsaft ausgelobt. Bei diversen Pizzen (z.B. Meeresfrüchte, Pizza Mista, Pizza Spezial,..) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht.  

Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Artt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011

Maßnahmen wurden veranlasst. Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in dem Teigherstellungsraum wurde untersagt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt.
Nach der Kontrolle am 15.12.2025 bestanden gegen die Wiedereröffnung des Teigherstellungsraumes keine Einwände.

Mannheim, Stadt

20.04.2026

Döringer's Backhaus Filiale

U 1 4
68161 Mannheim

04.03.2026

In den Betriebsräumen wurde starke Verschmutzung durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Offene Brote, die direkt an Kunden verkauft werden sollten, lagen in Regalen, die mit Mäusekot und -urin verunreinigt waren. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. Die Ablagefläche der Brotschneidemaschine war mit Mäusekot verunreinigt. Auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Flächen der Verkaufstheke wurden Brottüten gelagert. Teegläser wurden mit der Trinkseite nach unten auf den mit Mäusekot verschmutzten Regalen gelagert.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 (EG) 852/2004

Die betroffenen Brote wurde im Besein der Lebensmittelüberwachung außer Verkehr genommen. Die mit Mäusekot und Mäuseurin verunreinigten Oberflächen der Regalen und Ablagefläche der Brotschneidemaschine sowie die Glässer wurden vom Personal sofort gereinigt.

Mannheim, Stadt

19.05.2026

Adana Okbasi Restaurant

G 2 3-4
68159 Mannheim

25.03.2026

Befall durch Schadnager der anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern in sämtlichen Räumen deutlich erkennbar war und vom Betriebspersonal hätte erkannt werden müssen. Angefressene und durch Schadnagerkot verunreinigte Lebensmittelpackungen im Lagerbereich wurden als nicht sichere Lebensmittel beurteilt. Des Weiteren wurde in den Regalen durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Frischhaltefolie, welche zum Verpacken/ Umhüllen bereitgelegt war, festgestellt. Bedarfsgegenstände/ Gerätschaften wie Grillspieße und Gastronorm-Behälter, welche bereits mit Lebensmitteln bestückt waren und der Fleischwolf, waren altverschmutzt. Die Abzugshaube über dem Grillbereich war stark altverschmutzt. Eine Allergenkennzeichnung für die angebotenen Speisen und Getränke konnte nicht vorgelegt werden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 und 4 VO (EG) 852/2004; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011

Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bedarfsgegenstände wurden freiwillig entsorgt.

Neckar-Odenwald-Kreis

07.01.2026

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstr. 14
74722 Buchen

08.12.2025

Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Bio natives Mohnöl" (Charge L290) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E (Angabe 12mg/100g in der Nährwertdeklaration), chemisch-analytisch ermittelt wurden 4,7mg/100g).

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV

-

Neckar-Odenwald-Kreis

19.05.2026

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstraße 14
74722 Buchen

04.02.2026

Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Protein-Schoko" (Charge L036) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker (Angabe 30 g/100 g an Fett und 26 g/100 g an Zucker, tatsächlich ermittelt wurden 39,1 g/100 g an Fett und 32,1 g/100 g an Zucker) sowie irreführender Angabe hinsichtlich der Bezeichnung „Naturprodukt“.

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV

Neckar-Odenwald-Kreis

19.05.2026

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemenstraße 14
74722 Buchen

26.02.2026

Irreführende Angabe bezüglich des Inverkehrbringens des Produktes "Glutenfreies Saatenbrot, Brotbackmischung für 1 Brot" (Charge 06.2026L181) mit irreführender freiwilliger Angabe „Kann Spuren von […], Nüssen aller Art enthalten“ bei gleichzeitiger Angabe der Zutat „Cashewkerne“ im Zutatenverzeichnis.

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV

Pforzheim, Stadt

04.02.2026

Q&M’s Afro Shop

Altstädter Kirchenweg 17
75175 Pforzheim

09.12.2025, 10.12.2025, 11.12.2025, 22.12.2025

Es wurden wiederholt gefrorene Lebensmittel fehlgelagert: In einer vereisten, verschmutzten und sehr unangenehm riechenden Tiefkühltruhe lagerten vorverpackte Lebensmittel, die massive Eiskristallbildung und starke Verklumpungen aufwiesen; In der Betriebsstätte wurden Schadnagerkot und lebendige Schaben festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) VO (EG) Nr. 178/2002; Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4, 5 VO 852/2004

Zahlreiche Lebensmittel aus dem Verkehr genommen, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung angeordnet

Pforzheim, Stadt

27.04.2026

Herzburger

Hügelstraße 1
75179 Pforzheim

12.03.2026

Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Paniertes Geflügelfleisch wurde in verdorbenem Fett frittiert und verdorbener Weichkäse wurde als Zutat für Gerichte zur Verwendung bereitgehalten. Die Beurteilung wurde jeweils durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt.

Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produkte wurden aus dem Verkehr gezogen.

Rhein-Neckar-Kreis

22.12.2025

Gaststätte Restaurant "Zum Schinderhannes"

Hauptstraße 24+26
74915 Waibstadt

24.10.2025

In der Backstube wurde ein massiver Mottenbefall festgestellt. An der Decke sowie an den Wandflächen wurden mehrere Mottenlarven vorgefunden. Ferner waren in einigen Mehlbehältnissen, in den Decken- Wandecken zahlreiche Gespinste sowie Motten und Mottenlarven deutlich ersichtlich.

In den Kühlräumen wurden bereits stark verschimmelte Lebensmittel (Ingwer, Zitronen), ein äußerlich stark verunreinigtes und beschädigtes Kunststoffbehältnis mit kandierten Belegkirschen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 31.01.2022, zwei vakuumverpackte Schweinelachse mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 28.09.2025 sowie trüben Fleischsaftbildungen, eine 1000 g Packung Hähnchenbrustfilet Teilstücke mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum vom 23.10.2025, ein Behältnis mit stark säuerlich riechender Sprühsahne, zwei 300g Packungen Lyoner geschnitten mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum vom 18.09.2025, sowie ca. 100g bereits schmierige, aufgeschnittene in Frischhaltefolie abgepackte Wurstaufschnitt, überlagerter, nicht ausreichend verpackter Thymian sowie zahlreiche verunreinigte, bereits klebrige, mit Lebensmitteln befüllte Behältnisse vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die festgestellten Mängel wurden beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

06.02.2026

Elia's Pub

Mannheimer Str. 2
69469 Weinheim

10.12.2025

Die Leitungen der Schankanlage (5 Fassbiere) waren zum Zeitpunkt der Kontrolle seit dem 12.09.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die gesamte Wandmontage der Schankbierschläuche war außen verunreinigt (Schläuche, Halterungen, Schrauben, etc.). In der Bedientheke war das gesamte Kühlaggregat verunreinigt. Weiße sporenartige Anhaftungen waren insbesondere an der Thekendecke (innen) zu erkennen. Die Gefriertruhe in der Küche war stark vereist sowie verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die Schankanlage wurde vorübergehend gesperrt und nach Reinigung wieder freigegeben.

Rhein-Neckar-Kreis

02.03.2026

EMSA Food Company GmbH

Erste Industriestr. 22a
68766 Hockenheim

13.01.2026

Im Tiefkühlraum wurde für die Verarbeitung bereitgehaltes gefrorenes Fett vorgefunden, das teilweise ohne Umhüllung direkt auf einer Palette lag. Die Fettblöcke wiesen Verunreinigungen auf, die augenscheinlich durch die Art der Lagerung entstanden waren. Ein Zerlegebrett war verschlissen und wies schwarze schimmelähnliche Verfärbungen auf. Die Drückräder der Vliesmaschine waren beschädigt. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch Kunst-stoffteilchen. Weiterhin waren die Seitenbereiche der Drückräder stark altverschmutzt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a und b der VO (EG) 852/2004

Das betroffene Fett wurde entsorgt. Das Zerlegebrett wurde ausgetauscht. Die Vliesmaschine wurde stillgelegt und nach Reinigung und Instandsetzung wieder in Betrieb genommen.

Rhein-Neckar-Kreis

30.03.2026

Hinz & Kunz / Stadtmauer

Hauptstr. 133
69469 Weinheim

19.02.2026

Die Eiswürfelmaschine war innen und außen stark verunreinigt. Im Eiswürfelfach in der Maschine waren schwarz-braune, sporenähnliche Anhaftungen mit direktem Kontakt zu den Eiswürfeln sowie große graue Kalkrückstände deutlich zu erkennen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Eiswürfelmaschine wurde noch vor Ort von der Lebensmittelüberwachung stillgelegt.

Rhein-Neckar-Kreis

06.05.2026

Fisch-, Käse- und Fleischabteilung im Edeka Markt Kunka

Hauptstr. 66
69245 Bammental

11.03.2026

Bei der Kontrolle am 11.03.2026 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene festgestellt. Der gesamte Produktionsbereich, bzw. Thekenbereich war in einem stark verunreinigten Zustand. Die Crushed-Ice-Maschine war stark mit einem schmierigen schwarzen Be-lag verunreinigt, insbesondere in dem Bereich, wo das Crushed-Ice direkt mit dem Material in Verbindung kommt. Der elektrische Fleischwolf mit Kühlung war an den schwer zugänglichen Stellen mit Produktkontakt verunreinigt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002, § 3 S. 1 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004, Anh. 2 Kapitel IX Nr. 3, 6 VO (EG) 852/2004

Die Fleisch,-Wurst,-Käse und,-Fischtheke sowie die dazugehörige Produktion wurden von Seiten der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2026 konnte die Frischetheke wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren.