Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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49 |
02.09.2026 |
Café Fino |
Granatgässle 3 |
28.07.2026 |
Auf der Arbeitsfläche im Thekenbereich wurde Mäusekot direkt neben gereinigten Kaffeetassen vorgefunden. Die Kaffeetassen wurden auf einem Blech/Tablett zur Befüllung und Abgabe an die Verbraucher*innen bereitgehalten. Auch unmittelbar neben dem auf der Arbeitsfläche abgestellten Kaffeestempel („Tamper“) bei der Espressomaschine befanden sich Verunreinigungen durch Mäusekot. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei der Nachkontrolle am 29.07.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde. |
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48 |
17.07.2026 |
Stern Phone Shop |
Grünwälderstr. 10-14 |
21.04.2026 |
Im Verkaufsraum und im Lager wurde auf den Regalflächen, auf denen Lebensmittel gelagert wurden, Schadnagerkot vorgefunden. Zudem wurde auf mehreren Lebensmittelumverpackungen sowie auf Fertigverpackungen Schadnagerkot und -urin festgestellt. Im Verkaufsraum, der von den Kund*innen in Selbstbedienung genutzt wird und auch im Lager wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen vorgefunden, die deutliche Fraßspuren durch Schadnager aufwiesen z.B. Kekse, Schokoladenwaffeln, schwarze Sonnenblumenkerne, Kichererbsen, Kartoffelchips etc. Bei den selbst abgepackten Lebensmittelfertigverpackungen, die mit Pistazien und anderen Nüssen befüllt waren, wurde ein Mottenbefall innerhalb und außerhalb der Verpackungen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.04.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde. |
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47 |
10.04.2026 |
Stern Phone Shop |
Grünwälderstr. 10-14 |
06.02.2026 |
Auf den Regalen im Verkaufsraum wurde Schadnagerkot festgestellt. Es wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen vorgefunden, die deutliche Fraßspuren durch Schadnager aufwiesen: z.B. Kekse, Cheese Snack, Chips, Maissnacks, Nüsse. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Ebenso wurde die Entsorgung der bereits durch Schadnager beschädigten Verkaufsverpackungen angeordnet. Zudem wurden eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume und die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 09.02.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde. |