Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Waldshut
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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23 |
17.07.2025 |
Cafe Restaurant Bergsee - Gaststätte Krone Zyba GmbH |
Am Bergsee 1 |
25.06.2025 |
Unverpackte Eiswürfel und Lebensmittel In der Tiefkühltruhe. Lagerbehälter innen verunreinigt. Tiefkühltruhe war innen verunreinigt. Eisportionierer war verschlissen. Die Spülmaschine war innen verunreinigt. In der Küche war die Wandfläche im Thekenbereich beschädigt. Des Weiteren war die Küche an verschiedenen Stellen verunreinigt: Boden (Fettanhaftungen), Dunstabzugshaube, Wandfläche, Decke, Küchenmöbeloberfläche, Lagerfläche. Der Küchenherd war altverschmutzt und die Mikrowelle innen verunreinigt. Auf verschiedenen Tellern waren extreme Verkrustungen zu erkennen, woraufhin die Teller per mündlicher Anordnung entsorgt wurden. Deckel und Innenraum mehrerer Lagerbehältern verunreinigt. Auf der Oberfläche des Fleisches waren untypische Verfärbungen zu erkennen. Im Lagerraum Lampe verunreinigt und beschädigt, die Wandfläche stark verunreinigt und beschädigt. Boden ebenfalls verunreinigt. Spülmaschinenwasser hatte eine weißlich-schleimige Struktur und einen faulig, modrigen Geruch. |
Art. 14 Abs. 1, 2 a),b), 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Per mündlicher Anordnung wurden diverse kontaminierte Lebensmittel entsorgt, die Spülmaschine außer Betrieb gesetzt und extrem verkrustete Teller entsorgt. Stand 17.07.2025: Die aufgeführten Mängel wurden nun weitestgehend beseitigt. |
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22 |
17.07.2025 |
Ginza GmbH |
Stöckackerstrasse 2 |
23.06.2025 |
Böden an verschiedenen Stellen beschädigt. Unzulängliche Temperaturen in der SB Theke beim Rindfleisch, Geflügelfleisch, Frischfisch, Krustentieren und Muscheln. Lagerbehälter innen verunreinigt. Eissorten ohne Produktbezeichnung angeboten. Eis mit Vanillegeschmack wurde als Vanilleeis bezeichnet. Eisportionierer war verschlissen. Waschbecken war innen verunreinigt. Silikonfugen an Wand und Grillplatte lösen sich ab. Grillplattenwärmeabzug verunreinigt. Altfettschacht der Grillplatte und Mikrowelle altverschmutzt. Küche war im Bodenbereich unter den Küchenmöbeln, am Boden, der Wand, im Herdbereich altverschmutzt. Mitarbeiter trugen teilweise altverschmutzte Arbeitskleidung. Im Lagerraum waren lebende Ameisen zu erkennen. Wasseransammlungen und Verunreinigungen in Spülküche, welche unangenehmen faulig-muffigen, verwesungsähnlichen Geruch verursachten. Lagerung von wurden nicht abgedeckten Lebensmitteln in der Tiefkühltruhe. Bodenfliese war unterspült.Bei Belastung quoll Wasser hervor |
Art. 14 Abs. 1, 2 a),b), 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
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21 |
01.07.2025 |
Bäckerei Gamp |
Kaiserstr. 4 |
05.06.2025 |
Fehlender Insektenschutz an Fenstern und Türen. Multiple Gespinste und Verschmutzungen in den Produktionsräumen. Defekte Fließen an Boden und Wänden sowie offene Bohrlöcher. Unzureichende Improvisationskonstruktion zum Anfangen von Stinkflüssigkeit eines defekten Kanalanschlusses. Offen gelagerte Lebensmittel (Sahne, Kuchen, Teige) im Kühlraum auf verschmutztem Regal. Hinter einem Stikkenwagen mit Backpapier bedeckte tote, halbmumifizierte stinkende Ratte, wobei im Wagen mit Ameisen & Fruchtfliegen behaftete Altsüßwaren zur Herstellung süßer Semmelbrösel für künftige Produkte gelagert wurden. Kühlschränke (teils funktionell beschädigt) innerlich verschmutzt, worin ungewaschenes Gemüse neben fertigen Kuchen und Torten lagerten. Defekter Wasserablauf am Boden an der Wareneingangstüre mit rostbraunem-schwarzen Schlamm zum Inhalt. Fugen neben dem Waschbecken mit bräunlichem Schlamm gefüllt. Teigmaschinen z.T. altverschmutzt, Lagerfett tropfte am Knetarm herunter. --- TEXTPLATZ AUSGESCHÖPFT |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Die Mängel sind beseitigt. |